Bastien Le Querrec von La Quadrature du Net fertigte ein Protokoll der mündlichen Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof an. Die klagenden Verbände sowie die Beklagten bekamen Zeit Stellung zu nehmen und Fragen der Richterinnen und Richter zu beantworten. Das Originaldokument gibt es nur in französisch. Ich habe es daher mit Hilfe von DeepL, Google Translate und von Chloé Berthélémy ins Deutsche übersetzt. An einigen Stellen ist die Übersetzung noch etwas holprig. Solltet ihr Verbesserungen haben, hinterlasst bitte einen Kommentar oder schickt mit eine E-Mail.
Im erweiterten Eintrag unten findet ihr den gesamten Text des Protokolls. Alternativ könnt ihr diesen auch als PDF-Datei herunterladen.
"Protokoll der mündlichen Anhörung zur VDS beim europäischen Gerichtshof" vollständig lesen
Seit nun mehr als zehn Jahren wird um die Vorratsdatenspeicherung gerungen. Verordnungen und Gesetze wurden verabschiedet, Klagen dagegen bestritten und gewonnen. Es gab unzählige Demonstrationen und Aktionen gegen diese Form der Überwachung. Am 1. Juli 2017 soll es nun soweit sein, dass wieder ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt und umgesetzt wird. Auch hier gibt es einige laufende Verfassungsbeschwerden. Digitalcourage plant am 29. Juni 2017 Proteste gegen das Gesetz. Die SpaceNet AG klagte gegen das Gesetz und nun beschloss das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, dass das Gesetz gegen europäisches Recht verstösst. Diese Entscheidung betrifft nur die SpaceNet AG. Andere Provider müssen entsprechend nachziehen. Um an der Stelle etwas Druck aufzubauen, will ich verschiedene Provider anschreiben und diese auffordern oder bitten, es der SpaceNet gleich zu tun. Unten findet ihr mein Musterschreiben. Ihr könnt es gern verwenden oder verbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Beschluss 13 B 238/17 vom 22. Juni 2017 entschieden, dass die zum 1. Juli 2017 umzusetzende Vorratsdatenspeicherung (VDS) gegen europäisches Recht verstößt. Damit wurde die Klägerin von der Speicherpflicht entbunden. Ich möchte Sie hiermit bitten, sich ebenso für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und eine ähnliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu erwirken.
Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) verpflichtet Internetserviceprovider (ISP) spätestens ab dem 1. Juli 2017 anlasslos eine Reihe von Verkehrsdaten zu speichern. Diesem Gesetz geht die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten und die deutsche Umsetzung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zuvor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelungen in dem Urteil 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig. Am 8. April 2014 hob dann der europäische Gerichtshof (C-293/12, C-594/12) die Richtlinie auf, da diese gegen verschiedene Rechte aus der europäischen Grundrechtscharta verstößt.
Der deutsche Provider SpaceNet AG klagte nun gegen das im Dezember wieder eingeführte Gesetz und bekam am 22. Juni 2017 vor dem OVG NRW Recht. Das Gericht beschloss, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Die SpaceNet AG muss damit die VDS nicht umsetzen.
Das Urteil betrifft allerdings nur einen Provider. Ohne eine ähnlich gelagerte Entscheidung müssen andere ISP die VDS umsetzen. Daher möchte ich Sie bitten, sich für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und ein ähnlich gelagertes Urteil zu erwirken. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie für Ihr Unternehmen derartige Schritte planen oder ob Sie ggf. anderweitig gegen die VDS vorgehen wollen.
Ich danke Ihnen vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hoffen wir, dass sich möglichst viele Provider gegen die VDS stark machen und das Gesetz endlich gekippt wird!
Update: Golem berichtet, dass Vodafone keinen Eilantrag stellen will und Telefónica/O2 die Sachlage prüft.
Heute kann man dem Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung nur gratulieren. Nach vielen Jahren
unermüdlicher Arbeit, Demonstrationen, Infoständen und weiteren
Aktionen gab das Bundesverfassungsgericht
heute sein Urteil bekannt. Wie zu erwarten war, wurde die VDS
nicht komplett gekippt. Jedoch hat das Gericht hohe Schranken
gesetzt. Es bleibt zu warten, wie die Fachleute in den nächsten Tagen
das Urteil genau interpretieren. Lieber AK, du hast auf jeden Fall
großartige Arbeit geleistet!
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet heute eine Demonstration unter dem Motto Here be Orwell—Happy New 1984
. Alle Interessierten sollten sich um 15 Uhr entweder am Stand des AK Vorrat im bcc oder vor dem bcc treffen. Kommt zahlreich und bringt nette Schilder mit!
Den Großteil des Tages verbrachte ich entweder am Rechner oder im Gespräch mit diversen Leuten. Weiterhin habe ich versucht herauszufinden, warum mein Tor-Brückenserver nahezu keine offenen Verbindungen mehr hat.
Der erste interessante Vortrag des Tages war Vier Fäuste für ein Halleluja von fefe und erdgeist. Die beiden zeigten jede Menge kaputten oder kranken Code. Der Saal selbst war brechend voll. Nick Farr spielte zu Anfang den Platzanweiser und verteilte selbst die Stehplätze. Ich sass leider sehr ungünstig (auf der Bühne) und konnte die Zeilen nur mit Mühe entziffern. Daher liess ich mich von den Worten der beiden mitreißen. Als sie die Folien vorbereiteten, sassen die beiden in meiner Nähe und hatten da schon sichtlich Spass. Auf der Bühne setzte sich das nahtlos fort. Ich werde mir jedoch das Video in Ruhe anschauen müssen, um in Ruhe einen Blick auf den präsentierten Code zu werfen.
Direkt danach sprachen Constanze Kurz und Frank Rieger von der Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung. Die beiden waren vor Ort und Constanze sprach vor den Richtern als Gutachterin. Die beiden führten nochmal das aus, was man bei Netzpolitik als Twitter-Ticker nachlesen kann. Beide stellten ihre Argumentationslinien vor und machten klar, dass sich der CCC als Ganzes um eine fundierte, strukturierte Darstellung bemüht hat. Nach allem, was man herauslesen kann, ist das sehr gut gelungen. Die Vertreter der Bundesregierung hatte keinerlei Gegenargumente. Die Polizeivertreter konnte ebenfalls weder durch ein gut gewähltes Beispiel noch durch Argumente überzeugen. Das entsprach meinem Eindruck aus der Ferne. Generell haben die Befürworter bisher nicht durch Argumente, sondern durch Bashing geglänzt. Der Vortrag war sehr gut und anschaulich. Auch das Publikum war mitgerissen. Ich fand es schade, dass am Ende keine Zeit mehr für Fragen oder Kommentare eingeräumt wurde. Ich denke, der eine oder andere hätte sich gern gemeldet.
Momentan läuft die Verhandlung im Bundesverfassungsgericht. Updates erhaltet ihr über den Account akvorrat bei Identi.ca (oder auch Twitter). Der Deutschlandfunk führte heute morgen ein Interview mit dem Generalsekretär der FDP und unter anderem wurde folgende Frage gestellt:
Herter: Zunächst einmal ganz einfach, Herr Lindner. Ist Ihre Partei, die FDP, nun für, oder gegen die Speicherung von Vorratsdaten?
Lindner: Wir sehen die Vorratsdatenspeicherung kritisch, und das schon seit einiger Zeit. Im Beitrag ist ja darauf hingewiesen worden, dass die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon zu Oppositionszeiten der FDP nach Karlsruhe gegangen ist, weil wir dieses Gesetz für verfassungswidrig halten. Es ist unverhältnismäßig, die Daten, so viele Telekommunikationsdaten von unbescholtenen Bürgern zu speichern und auch dann dem Staat und seinen Institutionen zur Verfügung zu stellen. Deshalb sind wir sehr dafür, die Vorratsdatenspeicherung einzuschränken, strengstens zu beschränken auf das, was von europäischer Ebene aus vorgegeben worden ist.
Die obige Hervorhebung ist von mir und zur Erinnerung. Die Vorratsdatenspeicherung ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG der europäischen Union. Ist also die Aussage des “Generals” so zu verstehen, dass alles so bleibt wie es ist?
Morgen ist es nun soweit. Es findet die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Wenn du keine Zeit hast, nach Karlsruhe zu fahren, kannst du alles live verfolgen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Extraseite zur Beschwerde eingerichtet. Dort erfahrt ihr alles wichtige. Da sich morgen zahlreiche Vertreter der Presse vor Ort angekündigt haben, könnt sicher auch in Presse, Funk und Fernsehen reichlich hören.
In Deutschland diskutieren diverse Leute, ob das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Anonymisierer verbietet. Die Slowakei geht da gleich richtig ran. Wer nämlich einen Service betreibt, der die Verfolgung von Internetnutzern schwierig oder unmöglich macht, soll bestraft werden. Es sind Strafen bis zu 33.000 Euro möglich. Den Grund kennen wir natürlich. Kinderpornografie, Terrorismus und Finanzbetrügereien. Eine RTF-Datei mit allen Details findet ihr bei ICTLaw. Spricht jemand gut Slowakisch, um alle Details klären zu können? Ich fand sonst leider keine weiteren Quellen dazu im Netz.
via Tor-Mailingliste
Letzten Samstag hatte unser Grundgesetz seinen sechzigsten Geburtstag. Grund genug, um ein wenig zu feiern. Der AK Vorrat veranstaltete dazu Grundrechtefeste und wir in Jena waren mit dabei.
Etwa gegen 10 Uhr bauten wir einen Infotisch auf. Zur Unterstützung bekamen wir vorab vom Foebud verschiedenes Material. Unser Stand hatte das Motto Rente mit 60?
. Rückblickend war das wohl zu zweideutig. Denn viele ältere Leute kamen an den Stand und fragten, ob wir das ernst meinen bzw. ob wir damit die volle Rente meinen. Nach einer Aufklärung zogen sie enttäuscht ab.
Ein besserer Ansatzpunkt waren die Wer-mit-wem-Schilder. Wir klebten diese an diverse auffällige Stellen. Personen blieben stehen, lasen diese und schmunzelten. Dies nutzten wir häufig als Gesprächseröffnung. Aus meiner Sicht funktionierte dies auch sehr gut. Denn zum einen standen die Leute und liefen nicht einfach vorbei/weiter. Andererseits waren die Leute wegen der Texte positiv gestimmt. Weiterhin versuchten wir die Passanten zu fragen, wer denn an dem Tag Geburtstag habe. Einer antwortete: Ich!
Daneben wussten sehr viele, dass es das Grundgesetz ist. Wobei einige auch der Meinung waren, dass der Geburtstag bereits einen Tag vorher war. Denn an diesem Tag fanden die offiziellen Feierlichkeiten in Berlin statt. Jede Person, die eine korrekte Antwort wusste, bekam dann als “Gewinn” ein Grundgesetz ausgehändigt.
Insgesamt reagierten viele Passanten sehr positiv auf unsere Informationen und Ansprachen. Ich hatte den Eindruck, dass einigen die Problematik der Einschränkungen der Grundrechte bekannt ist. Einer der Besucher hatte auf der Homepage des AK Vorrat von unserer Aktion gelesen und kam vorbei. Ein anderer hörte einen Beitrag bei Antenne Thüringen und wollte sich ebenfalls informieren. Lediglich zwei Personen waren harte Arbeit
. Der eine schien einfach aus Prinzip gegen unsere Positionen zu sein. Da war natürlich wenig zu machen. Der andere kam aus der evangelikalen Ecke (Meist steht er zum Wochenende mit kostenlosen Bibelbüchern in der Fußgängerpassage). Er war der Meinung, dass er nichts zu verbergen habe. Nur Gott könne ihn zur Rechenschaft ziehen etc. Hinterher fiel mir dann auf, dass man ihn hätte mit dem Thema Christenverfolgung “fangen” können. Aber dann war er bereits weg.
Alles in allem hat uns der Tag viel Spass gemacht und mit hoher Wahrscheinlichkeit gibt es demnächst wieder einen Stand mit Diskussionen und Informationen.
Das Video zeigt sehr eindrucksvoll einige der Überwachungsmaßnahmen, die zuletzt in Gesetzesform gegossen wurden:
via Netzpolitik
... waren sie schon weg. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte die Meldung Arbeitskreis rät zu Anonymisierungsdiensten und verschenkt Zugangsdaten. Neben Zugangsdaten zu verschiedenen Anonymisierungsdiensten gab es zehn Exemplare meines Buches Anonym im Netz – Techniken der digitalen Bewegungsfreiheit
zu gewinnen. Diese Verlosung wollte ich unter anderem hier im Blog ankündigen. Bevor ich jedoch die Zeilen schreiben konnte, waren alle Bücher schon vergeben. Daher kann ich den zehn Gewinnern nur gratulieren und hoffe, sie haben viel Spass mit dem Werk.
Eine ausführliche Beschreibung des Tests gibt es von Jonas bei Daten-Speicherung.de.
Der Hostblogger kündigte in einem Posting an, auch ab dem nächsten Jahr die VDS nicht umsetzen zu wollen. Er setzt dabei auf ein Urteil, was kürzlich gegen (oder besser für ) BT gefällt wurde. Die brauchen auch nichts zu speichern, da es keine Aufwandsentschädigung gibt. Ich will stark hoffen, dass er mit seinem “zivilen Ungehorsam” durchkommt und ihm das BVerfG dann auch recht gibt.
Der Jurist Patrick Breyer hat sich auch mit der VDS auseinandergesetzt und kam zu dem Schluss, dass unentgeltlich angebotene Dienste nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen. Der Beitrag klingt vielversprechend. Jedoch diskutieren die Juristen über die Redewendung “in der Regel”. Hier önnte es sein, dass der Ansatz von Patrick flasch ist. Denn nach Meinung der Bundesnetzagentur ist es beispielsweise bei E-Mail-Anbietern die Regel, die Dienstleistung gegen ein Entgelt bzw. gegen Werbeeinblendungen anzubieten. Es zählt also nicht, was der jeweilige Anbieter in der Regel tut, sondern “was der Markt macht”. Nichtsdestotrotz wünschte ich, dass er recht hätte.
Wer an den letzten Entwicklungen zur VDS kurz vor Toresschluss interessiert ist, sollte unbedingt den 25C3 besuchen. Roger Dingledine wird in einem Vortrag den Stand der Dinge erklären.
In einem Monat ist es soweit. Dann startet am 2008-10-11 ab 14:00 Uhr die Demonstration Freiheit statt Angst. Wie schon im letzten Jahr wollen die Organisatoren vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen die ausufernde Überwachung, die Vorratsdatenspeicherung sowie die generellen Einschränkungen in der Privatsphäre demonstrieren.
Der FoeBud e.V. organisiert Busse zur Demo. Wer also noch nicht weiß, wie er hinkommt, kann so recht günstig nach Berlin und zurück kommen.
Jeder Teilnehmer zählt. Also komm auch du mit nach Berlin.
Seit der Veröffentlichung meines Buches “Anonym im Netz” erreichen mich immer mal wieder Interviewanfragen. So auch von der Ostthüringer Zeitung. Diese Zeitung wird hier in Ostthüringen verlegt. Das Interview erschien in der Printausgabe und sollte es auch online geben. (Momentan funktioniert das leider nicht.) Ich erzähle darin vom aktuellen Stand der Vorratsdatenspeicherung, nehme Bezug auf den Telekom-Fall und spreche natürlich auch auf das Buch. Unerwarteterweise bekomme ich darauf eine enorme Resonanz. Mich sprechen nahezu jeden Tag Menschen an, teilen mir mit, dass sie den Artikel gelesen haben und dass sie das gut finden. Ich hoffe natürlich, dass sie sich auch das Buch kaufen.
Bisher fand ich es merkwürdig, dass es nahezu keinerlei Reaktion
auf die Artikel gab. Umso mehr bin ich jetzt überrascht, dass es
soviel Rückmeldung gibt. Offensichtlich habe ich lokale Zeitungen in
ihrer Wirkung unterschätzt.
Kürzlich gab es im sächsischen Landtag eine Debatte zur Vorratsdatenspeicherung. Ich konnte leider nicht daran teilnehmen, zuhören war mir nicht vergönnt und einen Mitschnitt gab es auch nicht. Glücklicherweise gibt es eine Abschrift der Debatte. Den Vertretern der CDU war es egal, was dort alles gespeichert wurde. So konstruierte Johannes Lichdi einen Fall.
In Sachsen trat vor kurzem Georg Milbradt als Ministerpräsident zurück. Dieses Ereignis nahm Lichdi zum Anlass, um anhand fiktiver Daten aus der VDS die Gespräche unter den Akteuren und die Entscheidungswege nachzuzeichnen. Das Beispiel zeigt sehr gut, was sich aus den gespeicherten Daten herauslesen lässt. Wer es nachlesen will, beginnt ab Seite 18.
Spätabends eine neue Entwicklung: Thomas de Maizière nimmt sich trotz seines aufreibenden Arbeitstages im Bundeskanzleramt zwei Stunden Zeit, um mit Sachsen zu sprechen. Am Morgen des 10. April, kurz vor 06:30 Uhr, noch vor der Morgenlage im Kanzleramt, ein zweieinhalbminütiges Gespräch mit dem Handy der Kanzlerin. [...]
Von 13:43 bis 19:58 Uhr führt Georg Milbradt kein einziges Telefonat mit einer der sächsischen CDU-Größen. Auch das lange SMS von Angela Merkel um 18:27 Uhr öffnet er nicht.