Im Thüringer Landtag fand wieder eine öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses (UA) zum Rechtsterrorismus statt. Ich entschloss mich kurzerhand der Sitzung beizuwohnen und will im folgenden eine Zusammenfassung geben. Diese basiert auf meiner Mitschrift der Veranstaltung. Es kann durchaus sein, dass sich an einigen Stellen Fehler oder Ungenauigkeiten eingeschlichen haben. Falls euch da etwas auffällt, schickt mir einen kurzen Kommentar.
Die Sitzung begann am 17. Juli 2012 kurz nach 10
Uhr. Geladen war der ehemalige Vizepräsident des Landesamtes für
Verfassungsschutz in Thüringen, Peter Jörg Nocken. Nach meinen
Beobachtungen waren die Mitglieder wie auf der Ausschussseite
beschrieben anwesend. Von Seiten der FDP identifizierte ich Heinz Untermann statt Thomas Kemmerich als
Teilnehmer und bei der Linken nahm Katharina König mit teil.
Zu Beginn wurde Herr Nocken über seine Rechte belehrt, die Aussagegenehmigung verlesen und gefragt, ob er lieber erzählen möchte oder lieber befragt werden will. Er entschied sich für eine Befragung. Wenn ich mir seine Antworten so ansehe, kann ich mir vorstellen, warum seine Wahl so ausfiel. Denn sehr oft war zu hören, dass er zu einem Sachverhalt nichts sagen kann, dass er es vergessen hat, dass es nicht mehr erinnerlich ist bzw. es kamen ähnliche Aussagen.
Die erste Fragerunde leitete die Vorsitzende, Dorothea Marx. Später konnten sich dann einzelne Mitglieder melden und Fragen stellen. Ich mische unten die Antworten etwas zusammen.
Ein erster Block drehte sich um die Abordnung bzw. Versetzung von
Nocken nach Thüringen. Er erzählte, dass das Innenministerium in
Hessen beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfVS) Hessen nach
Interessierten für den Osten fragen ließ. Nocken hatte wohl Angebote
aus Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Seiner Frau gefiel es in
Thüringen gut. Also blieb er hier. Anfangs wurde er für drei Monate
abgeordnet und entweder ab 1993 oder 1994 versetzt. Hier unterschieden
sich die Angaben des UA und seine Erinnerungen. Dies war mehrfach
Gegenstand von Fragen. Insbesondere der Grund für die spätere
Versetzung spielte eine Rolle. Nach der Darstellung von Nocken wollte
Thüringen die Abordnung bis zu einer endgültigen Versetzung
verlängern. Das Land Hessen wollte eine so lange Zeit nicht
mittragen. Hier setzte Martina
Renner einige Fragen an. Denn angeblich hatte Herr Winkler,
damaliger Leiter des LfVS in Thüringen, Sicherheitsbedenken. Eventuell
gab es ein Ermittlungsverfahren gegen Nocken. In der Anhörung konnte
er sich an keines erinnern. Das sorgte doch für einiges
Schmunzeln. Ich hatte noch kein Ermittlungsverfahren gegen mich
laufen. Aber ich glaube stark, dass ich so etwas sicher nicht
vergessen würde und den Teilnehmern würde es wohl ähnlich gehen. Naja,
Nocken hatte keine Erinnerungen daran. Später reimte er sich dann
etwas in Verbindung mit Siegfried Nonne zusammen und meinte, das
Verfahren betreffe wohl Nonne und nicht ihn. Eine der Abgeordneten der
Linken sagte, dass es um ein Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur
Falschaussage ging und das könne ja wohl kaum Nonne betreffen. Aber
die Erinnerung des Herrn Nocken frischte sich nicht auf. Auch eine
Frage nach einer Hausdurchsuchung/Durchsuchung der Diensträume ergab
nichts bzw. eine Deutung, dass Unterlagen freiwillig übergeben wurden.
Als er kam, war er der Dienstälteste und hat dann auch die Vertretung des Leiters übernommen. Der Leiter damals war Herr Winkler. Zwei Mitarbeiter berieten diesen in Fachfragen. Nocken machte deutlich, dass Winkler keine Ahnung von der Arbeit des LfVS hat. Denn er kam aus dem Verteidigungsministerium und war dort für Sicherheitsüberprüfungen zuständig. Daher brauchte er Berater. Diese Berater haben ihren Job »durch Handauflegen erreicht«. Dirk Adams fragte da nochmal nach. Nocken meinte, dass beide Mitarbeiter aus dem gehobenen in den höheren Dienst gewechselt sind. In den Altbundesländern wäre sowas wohl nicht gegangen. Hier gab es andere Qualifikationsregeln.
Nun ging es um seine Tätigkeit beim LfVS. Er betonte immer wieder, dass das Amt eine gute Arbeit gemacht hätte. Er war für die Beschaffung zuständig und hat versucht, Strukturen der rechtsextremen Szene aufzuklären. Das sei dem Amt auch gut gelungen. Hier gab es einige Highlights durch Fragen von Martina Renner und Katharina König. Letztere bat Nocken, die Struktur der neonazistischen Szene darzustellen. Er wies das zurück, da er nichts zu zeichnen hat. Darauf bat König um eine Erzählung und Nocken wollte wissen, worauf sie hinaus wolle. Das Themenfeld sei schließlich sehr komplex. König: »Wir haben Zeit!«. Das sorgte für eine Denkpause bei Nocken, der sich dann in etwa folgend äußerte. Schwerpunkt in Thüringen war die Anti-Antifa und der Thüringer Heimatschutz (THS) mit Gruppierungen darunter. Weniger Bedeutung hatte NPD, DVU und Republikaner. Eine gewisse Bedeutung hatte Blood and Honour und »damit erschöpft sich mein Bild«. Das war die Aussage eines Beamten, der sich nach eigenen Angaben schwerpunktmäßig mit Rechtsextremismus auseinandersetzt und die Frage erst wegen zu hoher Komplexität nicht beantworten wollte.
Noch absurder wurde es zum Ende als ihn König nach einer Einschätzung zum Organisationsgrad des THS befragte. Er hatte vorher schon betont, dass es keinen großer Grad gab. Denn es gab ja keine Mitgliedsausweise. Außerdem gab es keine engen Verbindungen. Jeder der Leute machte sein Ding und außerdem will bei den Rechten ja sowieso jeder Führer sein. König bat ihn die Zahl der Mitglieder der kleinen Gruppierungen in Thüringen zu nennen. Er nannte für Jena sechs bis sieben und für Saalfeld fünf Personen. Auf Nachfrage erklärte er, dass das zumindest die Größenordnung ist. Also eher so um die zehn und auf jeden Fall weniger als Hundert. König konfrontierte ihn mit dem eigenen Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 1997. Dort wurde Saalfeld als größte Unterorganisation des THS genannt. 10 % der Leute sind dort Mitglied und gesamt sind es wohl 120. Diese Aussage überraschte Nocken.
Auch andere Detailfragen zu dem Thema konnte er aus meiner Sicht
nicht oder nur unbefriedigend beantworten. Einmal gab es die Frage, ob
ihm Heilsberg was sage. Immerhin verband er damit eine
Gaststätte. Katharina König frischte seine Erinnerungen insoweit auf,
als das dort das größte Waffenlager Thüringens gefunden wurde. Daran
konnte sich Nocken dunkel erinnern. An andere Waffenfunde konnte er
sich ebenso nicht erinnern. Er sollte des Weiteren benennen, wer ihm
aus der Neonaziszene bekannt ist. Dabei fiel nur der Name Wieschke. Auf
die Bitte nach einer Einordnung der Person meinte Nocken: »Ich meine,
er wäre Neonazi.«.
Ein weiterer wichtiger Teil seiner Arbeit war die Gewinnung von
Quellen im rechts- und linksextremen Spektrum. Die Vorsitzende fragte
ihn, wieviel Quellen in seiner Zeit angeworben worden. In dieser
Antwort nannte er drei bis vier. Später fragte Martina Renner nach der
Zahl der Quellen. Dort wurde zwei als Antwort gegeben.
Eine Person spielte als Quelle bzw. als V-Mann eine wichtige Rolle:
Tino
Brandt. Nocken betonte mehrfach, wie wichtig diese Quelle für das
Amt war und dass er stets gute Informationen geliefert hätte. Brandt
wurde wohl von Herrn Wiesner angeworben. Dieser gab dann die Führung
an Herrn Frohmann weiter und später wechselte das zu Herrn
Bode. Allerdings war das Amt mit den Ergebnissen aus der Bode-Zeit
nicht zufrieden. So wurde Herr Wiesner der V-Mann-Führer. Nach meinem
Eindruck widerspricht dies den Regelungen. Der Werber darf wohl nie
ein V-Mann-Führer sein.
In diversen Presseberichten war zu lesen, dass Brandt etwa
200.000 DM für seine Dienste erhalten hat. Nocken zeigte sich
überrascht über die Höhe der Zuwendungen. Nach seiner Aussage müsste
man klären, was davon echte Prämien und was ersetzte Auslagen
sind. V-Männer bekamen auch Vorschüsse für eigenen Ausgaben. Als
Beispiel wurden Autos oder gebrauchte Autos genannt. Diese Vorschüsse
sind dann mit Einnahmen verrechnet worden. Angeblich passierte das
recht wenig. Wenn es denn geschah, dann bekamen nur vertrauenswürdigfe
V-Leute einen Vorschuss. Also solche, die mit hoher Wahrscheinlichkeit
wertvolle, korrekte Informationen liefern.
Laut Frau Marx hatte Brandt insgesamt 35 Ermittlungsverfahren
gegen sich laufen. Nocken wunderte sich über die hohe Zahl. Er wusste
davon nichts. Aber es ist davon auszugehen, dass der V-Mann-Führer hier
Bescheid wusste. In diesem wie auch in anderen Fällen haben
Staatsanwälte, V-Leute und andere ausgesagt, dass Mitarbeiter des LfVS
versuchten, Einfluss zu nehmen. Im Falle Brandt war wohl jemand vom
LfVS beim zuständigen Staatsanwalt und wollte wissen, was man von
Brandt will. Nocken betonte mehrfach bei diversen Nachfragen zu dem
Thema, dass er das weder angeordnet noch zugelassen noch geduldet
hätte. Später berichtete Jörg
Kellner von einem Zeitungsartikel. Darin wurde geschrieben, dass
Thomas Dienel (V-Mann, siehe Artikel zu Tino Brandt) von
einem Mitarbeiter des Amtes aus dem Gewahrsam geholt. Nocken kann sich
dies nicht vorstellen und meinte, dass dieser Mitarbeiter dann nicht
dienstlich gehandelt habe. Kellner fragte nach, dass die Polizei doch
wohl nur sowas machen würde, wenn derjenige dienstlich handelt. Dies
bestätigte Nocken.
Eine Richtlinie im Verfassungsschutz besagt, dass Führer von
Organisationen keine V-Leute sein dürfen. Dieser Fakt zog ebenfalls
viele Fragen auf sich. Denn Brandt war nach Presseberichten sowohl
Kopf des THS wie auch an führender Position bei der NPD
Thüringen. Also hätte man diesen eventuell abschalten müssen. Nocken
machte deutlich, dass Brandt nicht für eine Führungsfigur hält und
daher nicht gegen die Regeln verstieß.
Später brachte Katharina König den Gründer der Deutsch-Nationalen
Partei, Dienel, ins Gespräch. Laut Nocken war er »Selbstanbieter«,
d.h. er ist von sich aus zum LfVS gegangen und hat seine Informationen
angeboten. Auf die Frage nach seiner Position und den Regeln meinte
Nocken: »Wir können nicht zu dem sagen: ‘Schleich dich!’«. Vielmehr
müsse man ihn anhören. Dienel bekam Geld für die Informationen. Leider
wurde nicht gefragt, welche Informationen Dienel geliefert hat. Im
schlimmsten Falle hat er vielleicht den Verfassungsschutz über seine
eigene Partei informiert. Falls dem so wäre, ist das natürlich mal
ein schönes Geschäftsmodell. Im Verlauf diverser Nachfragen meinte
Nocken, dass man Dienel durchaus als Informant sehen könne. Aber als
Leiter und Gründer der DNP ist er unzweifelhaft eine
Führungsfigur. Nocken erklärte, dass das Amt entscheide, wer Führer
ist und wer nicht. Auf die Frage, wer denn ein Führer nach seiner
Einschätzung sei, kam die Antwort: »Der Chef der NPD«. Katharina König
trieb die Aussage mit einem Vergleich an die Spitze und sagte, dass im
Falle der NSDAP nur Adolf Hitler kein V-Mann sein könne. Nocken wollte
den Vergleich so nicht ziehen.
Dann ging es um einen weiteren V-Mann aus Gera. Dieser war der
Sektionschef Thüringen und bundesweiter Finanzchef bei
Blood and Honour. Laut Aussage von Nocken war er ein führender Mann in
der Musikszene. Aber bei späteren Fragen sagte er, dass sich B&H
nur um die Musik kümmerte und keine politische Strategie
verfolgte. Auf jeden Fall konnte man die Person ohne Probleme als
V-Mann führen, denn man müsste ihn erst abschalten, wenn er in
Deutschland führend ist und die Organisation leitet.
Nach meinem Eindruck wand er sich bei der Frage, was denn eine
Führungsfigur ist, wie ein Aal. Die angesprochenen V-Leute waren nach
meinem Eindruck durchaus führende Personen. Aber das wurde von Nocken
in der Befragung immer wieder bestritten bzw. anders definiert.
Martina Renner versuchte sich dann von einer anderen Seite der
Antwort zu nähern und fragte, bei welchen Straftaten ein V-Mann
abgeschaltet oder abgelehnt würde. Zu Anfang der Runde ging es um
Verstöße gegen das Waffen- bzw. das Kriegswaffenkontrollgesetz. In den
Fällen tendiert Nocken dazu vorsichtig zu sein und würde wohl nicht
jeden als V-Mann akzeptieren. Die Grenze zog er bei Straftaten gegen
Leben und Gesundheit. Auch Betrüger haben einen schweren Stand. Denn
sie könnten schließlich das Amt ebenfalls betrügen. Verstöße wie
Landfriedensbruch oder gerichtlich geklärte Straftaten müssten im
Einzelfall geprüft werden. Nocken verwehrte sich, hier einen Katalog
zu beantworten. Es wäre immer eine Einzelfallfrage. Renner kam dann zu
einem Zeitungsartikel. Dort ging es um einen Anschlag auf eine Moschee
in Gera. Darin war ein V-Mann verwickelt und soweit ich das verstand,
wurde die Observation der Person durch das LfVS vorher
abgesetzt. Nocken konnte sich daran nicht erinnern.
Später wurde Brandt dann von Roewer abgeschaltet. Dies geschah wohl
aufgrund einer Aussage von Brandt in einem Interview. Als Roewer weg
war, reaktivierte Nocken Brandt wieder. Denn ohne ihn war der
Verfassungsschutz blind. Im Jahr 2001 erfolgte dann die
Enttarnung. Nocken ist sich sicher, dass das Geheimnisverrat war. Er
hat auch Verdacht gegen Personen. Diesen wollte er in der Sitzung
nicht äußern.
Ein weiterer V-Mann gibt Rätsel auf: Günther. Laut Nocken hatte er
keine Kenntnis von der Person. Erst als Roewer entlassen wurde, wurde
sein Panzerschrank geöffnet. Dort fanden sie Quittungen, die den Namen
Günther trugen. Diesen Günther gab es nicht im
Quellenverzeichnis. Damit war er kein offizieller V-Mann. Mehrmals
ging es in der Sitzung um die Höhe der Zuwendungen an Günther. Nocken
meinte, dass im Tresor etwa fünf bis sechs A4-Blätter lagen. Dort
waren so um die 5000 DM als Betrag angegeben. Insgesamt wurden
ca. 30.000 DM ausgezahlt. Herr Kellner fragte, ob die Höhe der
Zahlungen üblich für V-Leute war. Nocken erwiderte, dass die Summe auf
den Quittungen viel, viel mehr als üblich ist. Nocken nahm an, dass
Roewer einen großen Vorschuss von der Verwaltung bekam und diesen
hierfür nutzte. Wenn ich mich recht entsinne, erzählte Nocken, dass im
Tresor noch mehr Bargeld lagerte. Auf die Frage, warum denn Roewer das
Recht hat, so hohe Summen abzurufen, antwortete Nocken: »Er hat das
einfach gemacht.«. Der V-Mann Günther und die Zahlungen spielten dann
im späteren Prozess gegen Roewer eine Rolle. Hier fand ich es recht
interessant, dass das Verfahren gegen Roewer mit der Pensionierung des
Richters endete. Soweit ich das verstanden habe, zahlte Roewer Geld
und vermeidet damit weitere Verfahren.
Die Zusammenarbeit zwischen LfVS und der Polizei wurde schon im
Schäfer-Bericht thematisiert. Dies spielte in der Befragung eine
Rolle. Nocken meinte, dass es eine vorzügliche Zusammenarbeit gab und
nie Beschwerden zu ihm gedrungen sind. Sie haben Informationen
geliefert und bekommen. Dagegen wurde aus den Fragen immer wieder
klar, dass sich Polizei wie LKA über die fehlende Zusammenarbeit
beklagen. Es fiel das Wort »Einbahnstraße«. Katharina König fragte,
welche Informationen denn der Verfassungsschutz an die Polizei
beispielsweise geliefert hat. Nocken nannte daraufhin die
Hess-Aufmärsche. König wollte wissen, über welche Hess-Aufmärsche
außer dem im Jahr 1992 Informationen geflossen sind. Von der
Fragestellung her, hatte ich den Eindruck, dass dies der einzige
überhaupt in Thüringen war. Nocken meinte daraufhin, dass es auch in
anderen Bundesländern sowas gab und sie auch diese Informationen
weitergeleitet haben.
Diverse weitere Fragen betrafen das Verhältnis zu Roewer, zur
Gründung des Heron-Verlages und zur Zusammenarbeit mit dem BND.
Irgendwie kann ich noch nicht so recht glauben, was ich da erlebt
habe. Da will jemand hauptsächlich die rechten Strukturen in Thüringen
ausgeforscht haben und kann sich nicht an grobe Strukturen oder
Personen erinnern. Es entsteht der Eindruck, dass V-Leute nach gusto
eingesetzt werden und Regeln keine Rolle spielen. Es ist UN-GLAUB-LICH.
Update: Kleine Schreibfehler korrigiert.
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