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Wer klickt denn hier?

aus dem Artikel Nur bei den Nazis nicht gesucht:

… [Binninger], der noch diesen einen verzweifelten Kommentar mit heiserer Stimme macht: „Da denkt man doch, dass das LKA in Nordrhein-Westfalen Ihnen automatisch eine DVD mit den Videoaufnahmen schickt, aber nein, sie klicken so oft auf die Seite, dass die Polizei sich für die IP-Adresse zu interessieren anfängt und denkt, jetzt haben wir endlich einen Verdächtigen, und dann stellt sich heraus, dass es sich um den BND handelt!“ Binninger kann nicht mehr.

Gründe für das Vergessen

Die Sitzung des Untersuchungsausschusses, von der ich berichtete, hat Eindruck bei mir hinterlassen. Seitdem treibt mich die Frage um, warum jemand denn derartige einfache Sachen vergessen könnte. Ich mag nicht so recht daran glauben, dass einfaches Vergessen hier die korrekte Erklärung ist. Aber welche Optionen gibt es denn sonst? Mir sind bislang fünf halbwegs sinnvolle eingefallen. Was meint ihr? Könnte man noch andere (sinnvolle) Erklärungen finden?

  1. »Natürliches« Vergessen: Die einfachste Erklärung ist natürlich, dass der Befragte tatsächlich Details vergessen hat. Bei der Befragung handelte es sich schon um die Grundlagen der Tätigkeit und schon von der Seite mag ich daher nicht an diese Option glauben. Auf der anderen Seite konnte sich der Befragte durchaus an Namen von Mitarbeitern aus dem Innenministerium und anderen Behörden erinnern. Aber grundlegende Informationen zu Strukturen der rechtsextremen Szene waren nicht mehr abrufbar. Ich habe mal versucht, mich an Details meiner Arbeit vor zehn bis zwanzig Jahren zu erinnern. Ich war selbst erstaunt, in welcher Detailtreue das funktionierte. Allerdings waren gerade Namen das Schwierigste. Da musste ich sehr lange überlegen, bevor mir diese einfielen. Natürlich könnte man einwenden, dass ich auch dreißig Jahre jünger bin. Dennoch erscheint mir diese Option am wenigsten wahrscheinlich.
  2. Fehlende Tätigkeit auf dem Gebiet des Rechtsextremismus: Man könnte annehmen, dass der Verfassungsschutz, entgegen diverser Einlassungen, zu wenig auf dem Gebiet gearbeitet hat. Dann fehlen halt einfach Erkenntnisse. Aber was wurde dann stattdessen gemacht? Vielleicht konzentrierte man die Arbeit auf linke Strukturen. Immerhin werden/wurden diverse Abgeordnete der Linken überwacht. Das bindet Personal. Andererseits gibt es die Berichte des Verfassungsschutzes, wo durchaus vor Rechten gewarnt wurde. Auf der anderen Seite nannte Nocken bei der Befragung nur die bekanntesten Namen der Szene und nur allgemeine Informationen zu den Strukturen. Von Leuten, die Strukturen auskundschaften und das über mehrere Jahre, würde ich einfach mehr erwarten.
  3. Quellenschutz: Nun könnte es auch sein, dass die Quellen in der Tat hochwertige Informationen liefern. Quellen wie Informationen wären vielleicht gefährdet, wenn bekannt würde, wie gut das weitergegeben Wissen ist. Daher ist es sinnvoll, in der Außendarstellung den Eindruck zu erwecken, dass keine oder nur schlechte Informationen vorhanden sind. So sprudeln Informationen weiter und die Quellen werden ebenfalls nicht gefährdet. Hier kann ich gar nicht einschätzen, wie valide dieser Punkt ist.
  4. Strategisches Vergessen: Nimmt man an, dass der Verfassungsschutz Rechtsextreme bzw. den NSU in irgendeiner Weise unterstützt haben, so erscheint mir das als sinnvolle Strategie. Das heißt, man präsentiert sich in der Öffentlichkeit als inkompetent und chaotisch. Damit ist für die Öffentlichkeit klar, dass solche Leute nie und nimmer Verbrechen jagen und fangen können, geschweige denn, wissen, wo die sich aufhalten. Natürlich könnte der eine oder andere auf die Idee kommen, das Amt aufzulösen. Hier glaube ich, dass mit Hinweisen auf Verbesserung in der Zukunft und die Gefahr von Terrorismus, Linksextremismus, Salafismus etc. sich das abwenden lässt. Hier gilt selbiges wie oben: Mir ist unklar, ob das eine sinnvolle Überlegung ist.
  5. Standardverhalten: Bei einem Geheimdienst (oder politisch korrekt: Nachrichtendienst) sollten gewisse Nachrichten eben geheim bleiben. Also könnte es ein trainiertes Standardverhalten geben, was eben vergessen heißt. Immer wenn kritische Fragen kommen oder wenn unklar ist, ob gewisse Informationen öffentlich sind/sein sollen, beruft man sich halt auf das Vergessen. Das kann jegliche Informationen betreffen, so banal sie auch sind. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass dem so ist. Genaues kann ich natürlich nicht sagen.
Vermutlich wird die Frage nie beantwortet werden und wir werden uns immer in Spekulationen ergehen. Dennoch interessiert mich eure Meinung. Was haltet ihr als wahrscheinlich oder gibt es eine andere Erklärung, die ich übersah?

Untersuchungsausschuss am 17. Juli 2012 mit Peter Nocken

Im Thüringer Landtag fand wieder eine öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses (UA) zum Rechtsterrorismus statt. Ich entschloss mich kurzerhand der Sitzung beizuwohnen und will im folgenden eine Zusammenfassung geben. Diese basiert auf meiner Mitschrift der Veranstaltung. Es kann durchaus sein, dass sich an einigen Stellen Fehler oder Ungenauigkeiten eingeschlichen haben. Falls euch da etwas auffällt, schickt mir einen kurzen Kommentar.

Die Sitzung begann am 17. Juli 2012 kurz nach 10 Uhr. Geladen war der ehemalige Vizepräsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen, Peter Jörg Nocken. Nach meinen Beobachtungen waren die Mitglieder wie auf der Ausschussseite beschrieben anwesend. Von Seiten der FDP identifizierte ich Heinz Untermann statt Thomas Kemmerich als Teilnehmer und bei der Linken nahm Katharina König mit teil.

Zu Beginn wurde Herr Nocken über seine Rechte belehrt, die Aussagegenehmigung verlesen und gefragt, ob er lieber erzählen möchte oder lieber befragt werden will. Er entschied sich für eine Befragung. Wenn ich mir seine Antworten so ansehe, kann ich mir vorstellen, warum seine Wahl so ausfiel. Denn sehr oft war zu hören, dass er zu einem Sachverhalt nichts sagen kann, dass er es vergessen hat, dass es nicht mehr erinnerlich ist bzw. es kamen ähnliche Aussagen.

Die erste Fragerunde leitete die Vorsitzende, Dorothea Marx. Später konnten sich dann einzelne Mitglieder melden und Fragen stellen. Ich mische unten die Antworten etwas zusammen.

Ein erster Block drehte sich um die Abordnung bzw. Versetzung von Nocken nach Thüringen. Er erzählte, dass das Innenministerium in Hessen beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfVS) Hessen nach Interessierten für den Osten fragen ließ. Nocken hatte wohl Angebote aus Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Seiner Frau gefiel es in Thüringen gut. Also blieb er hier. Anfangs wurde er für drei Monate abgeordnet und entweder ab 1993 oder 1994 versetzt. Hier unterschieden sich die Angaben des UA und seine Erinnerungen. Dies war mehrfach Gegenstand von Fragen. Insbesondere der Grund für die spätere Versetzung spielte eine Rolle. Nach der Darstellung von Nocken wollte Thüringen die Abordnung bis zu einer endgültigen Versetzung verlängern. Das Land Hessen wollte eine so lange Zeit nicht mittragen. Hier setzte Martina Renner einige Fragen an. Denn angeblich hatte Herr Winkler, damaliger Leiter des LfVS in Thüringen, Sicherheitsbedenken. Eventuell gab es ein Ermittlungsverfahren gegen Nocken. In der Anhörung konnte er sich an keines erinnern. Das sorgte doch für einiges Schmunzeln. Ich hatte noch kein Ermittlungsverfahren gegen mich laufen. Aber ich glaube stark, dass ich so etwas sicher nicht vergessen würde und den Teilnehmern würde es wohl ähnlich gehen. Naja, Nocken hatte keine Erinnerungen daran. Später reimte er sich dann etwas in Verbindung mit Siegfried Nonne zusammen und meinte, das Verfahren betreffe wohl Nonne und nicht ihn. Eine der Abgeordneten der Linken sagte, dass es um ein Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage ging und das könne ja wohl kaum Nonne betreffen. Aber die Erinnerung des Herrn Nocken frischte sich nicht auf. Auch eine Frage nach einer Hausdurchsuchung/Durchsuchung der Diensträume ergab nichts bzw. eine Deutung, dass Unterlagen freiwillig übergeben wurden.

Als er kam, war er der Dienstälteste und hat dann auch die Vertretung des Leiters übernommen. Der Leiter damals war Herr Winkler. Zwei Mitarbeiter berieten diesen in Fachfragen. Nocken machte deutlich, dass Winkler keine Ahnung von der Arbeit des LfVS hat. Denn er kam aus dem Verteidigungsministerium und war dort für Sicherheitsüberprüfungen zuständig. Daher brauchte er Berater. Diese Berater haben ihren Job »durch Handauflegen erreicht«. Dirk Adams fragte da nochmal nach. Nocken meinte, dass beide Mitarbeiter aus dem gehobenen in den höheren Dienst gewechselt sind. In den Altbundesländern wäre sowas wohl nicht gegangen. Hier gab es andere Qualifikationsregeln.

Nun ging es um seine Tätigkeit beim LfVS. Er betonte immer wieder, dass das Amt eine gute Arbeit gemacht hätte. Er war für die Beschaffung zuständig und hat versucht, Strukturen der rechtsextremen Szene aufzuklären. Das sei dem Amt auch gut gelungen. Hier gab es einige Highlights durch Fragen von Martina Renner und Katharina König. Letztere bat Nocken, die Struktur der neonazistischen Szene darzustellen. Er wies das zurück, da er nichts zu zeichnen hat. Darauf bat König um eine Erzählung und Nocken wollte wissen, worauf sie hinaus wolle. Das Themenfeld sei schließlich sehr komplex. König: »Wir haben Zeit!«. Das sorgte für eine Denkpause bei Nocken, der sich dann in etwa folgend äußerte. Schwerpunkt in Thüringen war die Anti-Antifa und der Thüringer Heimatschutz (THS) mit Gruppierungen darunter. Weniger Bedeutung hatte NPD, DVU und Republikaner. Eine gewisse Bedeutung hatte Blood and Honour und »damit erschöpft sich mein Bild«. Das war die Aussage eines Beamten, der sich nach eigenen Angaben schwerpunktmäßig mit Rechtsextremismus auseinandersetzt und die Frage erst wegen zu hoher Komplexität nicht beantworten wollte.

Noch absurder wurde es zum Ende als ihn König nach einer Einschätzung zum Organisationsgrad des THS befragte. Er hatte vorher schon betont, dass es keinen großer Grad gab. Denn es gab ja keine Mitgliedsausweise. Außerdem gab es keine engen Verbindungen. Jeder der Leute machte sein Ding und außerdem will bei den Rechten ja sowieso jeder Führer sein. König bat ihn die Zahl der Mitglieder der kleinen Gruppierungen in Thüringen zu nennen. Er nannte für Jena sechs bis sieben und für Saalfeld fünf Personen. Auf Nachfrage erklärte er, dass das zumindest die Größenordnung ist. Also eher so um die zehn und auf jeden Fall weniger als Hundert. König konfrontierte ihn mit dem eigenen Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 1997. Dort wurde Saalfeld als größte Unterorganisation des THS genannt. 10 % der Leute sind dort Mitglied und gesamt sind es wohl 120. Diese Aussage überraschte Nocken.

Auch andere Detailfragen zu dem Thema konnte er aus meiner Sicht nicht oder nur unbefriedigend beantworten. Einmal gab es die Frage, ob ihm Heilsberg was sage. Immerhin verband er damit eine Gaststätte. Katharina König frischte seine Erinnerungen insoweit auf, als das dort das größte Waffenlager Thüringens gefunden wurde. Daran konnte sich Nocken dunkel erinnern. An andere Waffenfunde konnte er sich ebenso nicht erinnern. Er sollte des Weiteren benennen, wer ihm aus der Neonaziszene bekannt ist. Dabei fiel nur der Name Wieschke. Auf die Bitte nach einer Einordnung der Person meinte Nocken: »Ich meine, er wäre Neonazi.«.

Ein weiterer wichtiger Teil seiner Arbeit war die Gewinnung von Quellen im rechts- und linksextremen Spektrum. Die Vorsitzende fragte ihn, wieviel Quellen in seiner Zeit angeworben worden. In dieser Antwort nannte er drei bis vier. Später fragte Martina Renner nach der Zahl der Quellen. Dort wurde zwei als Antwort gegeben.

Eine Person spielte als Quelle bzw. als V-Mann eine wichtige Rolle: Tino Brandt. Nocken betonte mehrfach, wie wichtig diese Quelle für das Amt war und dass er stets gute Informationen geliefert hätte. Brandt wurde wohl von Herrn Wiesner angeworben. Dieser gab dann die Führung an Herrn Frohmann weiter und später wechselte das zu Herrn Bode. Allerdings war das Amt mit den Ergebnissen aus der Bode-Zeit nicht zufrieden. So wurde Herr Wiesner der V-Mann-Führer. Nach meinem Eindruck widerspricht dies den Regelungen. Der Werber darf wohl nie ein V-Mann-Führer sein.

In diversen Presseberichten war zu lesen, dass Brandt etwa 200.000 DM für seine Dienste erhalten hat. Nocken zeigte sich überrascht über die Höhe der Zuwendungen. Nach seiner Aussage müsste man klären, was davon echte Prämien und was ersetzte Auslagen sind. V-Männer bekamen auch Vorschüsse für eigenen Ausgaben. Als Beispiel wurden Autos oder gebrauchte Autos genannt. Diese Vorschüsse sind dann mit Einnahmen verrechnet worden. Angeblich passierte das recht wenig. Wenn es denn geschah, dann bekamen nur vertrauenswürdigfe V-Leute einen Vorschuss. Also solche, die mit hoher Wahrscheinlichkeit wertvolle, korrekte Informationen liefern.

Laut Frau Marx hatte Brandt insgesamt 35 Ermittlungsverfahren gegen sich laufen. Nocken wunderte sich über die hohe Zahl. Er wusste davon nichts. Aber es ist davon auszugehen, dass der V-Mann-Führer hier Bescheid wusste. In diesem wie auch in anderen Fällen haben Staatsanwälte, V-Leute und andere ausgesagt, dass Mitarbeiter des LfVS versuchten, Einfluss zu nehmen. Im Falle Brandt war wohl jemand vom LfVS beim zuständigen Staatsanwalt und wollte wissen, was man von Brandt will. Nocken betonte mehrfach bei diversen Nachfragen zu dem Thema, dass er das weder angeordnet noch zugelassen noch geduldet hätte. Später berichtete Jörg Kellner von einem Zeitungsartikel. Darin wurde geschrieben, dass Thomas Dienel (V-Mann, siehe Artikel zu Tino Brandt) von einem Mitarbeiter des Amtes aus dem Gewahrsam geholt. Nocken kann sich dies nicht vorstellen und meinte, dass dieser Mitarbeiter dann nicht dienstlich gehandelt habe. Kellner fragte nach, dass die Polizei doch wohl nur sowas machen würde, wenn derjenige dienstlich handelt. Dies bestätigte Nocken.

Eine Richtlinie im Verfassungsschutz besagt, dass Führer von Organisationen keine V-Leute sein dürfen. Dieser Fakt zog ebenfalls viele Fragen auf sich. Denn Brandt war nach Presseberichten sowohl Kopf des THS wie auch an führender Position bei der NPD Thüringen. Also hätte man diesen eventuell abschalten müssen. Nocken machte deutlich, dass Brandt nicht für eine Führungsfigur hält und daher nicht gegen die Regeln verstieß.

Später brachte Katharina König den Gründer der Deutsch-Nationalen Partei, Dienel, ins Gespräch. Laut Nocken war er »Selbstanbieter«, d.h. er ist von sich aus zum LfVS gegangen und hat seine Informationen angeboten. Auf die Frage nach seiner Position und den Regeln meinte Nocken: »Wir können nicht zu dem sagen: ‘Schleich dich!’«. Vielmehr müsse man ihn anhören. Dienel bekam Geld für die Informationen. Leider wurde nicht gefragt, welche Informationen Dienel geliefert hat. Im schlimmsten Falle hat er vielleicht den Verfassungsschutz über seine eigene Partei informiert. :-) Falls dem so wäre, ist das natürlich mal ein schönes Geschäftsmodell. ;-) Im Verlauf diverser Nachfragen meinte Nocken, dass man Dienel durchaus als Informant sehen könne. Aber als Leiter und Gründer der DNP ist er unzweifelhaft eine Führungsfigur. Nocken erklärte, dass das Amt entscheide, wer Führer ist und wer nicht. Auf die Frage, wer denn ein Führer nach seiner Einschätzung sei, kam die Antwort: »Der Chef der NPD«. Katharina König trieb die Aussage mit einem Vergleich an die Spitze und sagte, dass im Falle der NSDAP nur Adolf Hitler kein V-Mann sein könne. Nocken wollte den Vergleich so nicht ziehen.

Dann ging es um einen weiteren V-Mann aus Gera. Dieser war der Sektionschef Thüringen und bundesweiter Finanzchef bei Blood and Honour. Laut Aussage von Nocken war er ein führender Mann in der Musikszene. Aber bei späteren Fragen sagte er, dass sich B&H nur um die Musik kümmerte und keine politische Strategie verfolgte. Auf jeden Fall konnte man die Person ohne Probleme als V-Mann führen, denn man müsste ihn erst abschalten, wenn er in Deutschland führend ist und die Organisation leitet.

Nach meinem Eindruck wand er sich bei der Frage, was denn eine Führungsfigur ist, wie ein Aal. Die angesprochenen V-Leute waren nach meinem Eindruck durchaus führende Personen. Aber das wurde von Nocken in der Befragung immer wieder bestritten bzw. anders definiert.

Martina Renner versuchte sich dann von einer anderen Seite der Antwort zu nähern und fragte, bei welchen Straftaten ein V-Mann abgeschaltet oder abgelehnt würde. Zu Anfang der Runde ging es um Verstöße gegen das Waffen- bzw. das Kriegswaffenkontrollgesetz. In den Fällen tendiert Nocken dazu vorsichtig zu sein und würde wohl nicht jeden als V-Mann akzeptieren. Die Grenze zog er bei Straftaten gegen Leben und Gesundheit. Auch Betrüger haben einen schweren Stand. Denn sie könnten schließlich das Amt ebenfalls betrügen. Verstöße wie Landfriedensbruch oder gerichtlich geklärte Straftaten müssten im Einzelfall geprüft werden. Nocken verwehrte sich, hier einen Katalog zu beantworten. Es wäre immer eine Einzelfallfrage. Renner kam dann zu einem Zeitungsartikel. Dort ging es um einen Anschlag auf eine Moschee in Gera. Darin war ein V-Mann verwickelt und soweit ich das verstand, wurde die Observation der Person durch das LfVS vorher abgesetzt. Nocken konnte sich daran nicht erinnern.

Später wurde Brandt dann von Roewer abgeschaltet. Dies geschah wohl aufgrund einer Aussage von Brandt in einem Interview. Als Roewer weg war, reaktivierte Nocken Brandt wieder. Denn ohne ihn war der Verfassungsschutz blind. Im Jahr 2001 erfolgte dann die Enttarnung. Nocken ist sich sicher, dass das Geheimnisverrat war. Er hat auch Verdacht gegen Personen. Diesen wollte er in der Sitzung nicht äußern.

Ein weiterer V-Mann gibt Rätsel auf: Günther. Laut Nocken hatte er keine Kenntnis von der Person. Erst als Roewer entlassen wurde, wurde sein Panzerschrank geöffnet. Dort fanden sie Quittungen, die den Namen Günther trugen. Diesen Günther gab es nicht im Quellenverzeichnis. Damit war er kein offizieller V-Mann. Mehrmals ging es in der Sitzung um die Höhe der Zuwendungen an Günther. Nocken meinte, dass im Tresor etwa fünf bis sechs A4-Blätter lagen. Dort waren so um die 5000 DM als Betrag angegeben. Insgesamt wurden ca. 30.000 DM ausgezahlt. Herr Kellner fragte, ob die Höhe der Zahlungen üblich für V-Leute war. Nocken erwiderte, dass die Summe auf den Quittungen viel, viel mehr als üblich ist. Nocken nahm an, dass Roewer einen großen Vorschuss von der Verwaltung bekam und diesen hierfür nutzte. Wenn ich mich recht entsinne, erzählte Nocken, dass im Tresor noch mehr Bargeld lagerte. Auf die Frage, warum denn Roewer das Recht hat, so hohe Summen abzurufen, antwortete Nocken: »Er hat das einfach gemacht.«. Der V-Mann Günther und die Zahlungen spielten dann im späteren Prozess gegen Roewer eine Rolle. Hier fand ich es recht interessant, dass das Verfahren gegen Roewer mit der Pensionierung des Richters endete. Soweit ich das verstanden habe, zahlte Roewer Geld und vermeidet damit weitere Verfahren.

Die Zusammenarbeit zwischen LfVS und der Polizei wurde schon im Schäfer-Bericht thematisiert. Dies spielte in der Befragung eine Rolle. Nocken meinte, dass es eine vorzügliche Zusammenarbeit gab und nie Beschwerden zu ihm gedrungen sind. Sie haben Informationen geliefert und bekommen. Dagegen wurde aus den Fragen immer wieder klar, dass sich Polizei wie LKA über die fehlende Zusammenarbeit beklagen. Es fiel das Wort »Einbahnstraße«. Katharina König fragte, welche Informationen denn der Verfassungsschutz an die Polizei beispielsweise geliefert hat. Nocken nannte daraufhin die Hess-Aufmärsche. König wollte wissen, über welche Hess-Aufmärsche außer dem im Jahr 1992 Informationen geflossen sind. Von der Fragestellung her, hatte ich den Eindruck, dass dies der einzige überhaupt in Thüringen war. Nocken meinte daraufhin, dass es auch in anderen Bundesländern sowas gab und sie auch diese Informationen weitergeleitet haben.

Diverse weitere Fragen betrafen das Verhältnis zu Roewer, zur Gründung des Heron-Verlages und zur Zusammenarbeit mit dem BND.

Irgendwie kann ich noch nicht so recht glauben, was ich da erlebt habe. Da will jemand hauptsächlich die rechten Strukturen in Thüringen ausgeforscht haben und kann sich nicht an grobe Strukturen oder Personen erinnern. Es entsteht der Eindruck, dass V-Leute nach gusto eingesetzt werden und Regeln keine Rolle spielen. Es ist UN-GLAUB-LICH.

Update: Kleine Schreibfehler korrigiert.

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