Skip to content

Weihnachtsüberraschung vom TLfDI

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) verschickte in den letzten Tagen eine freiwillige Umfrage an 17.000 Thüringer Unternehmen. Wie der MDR berichtet, soll damit ein besserer Überblick über den Datenschutz und die Umsetzung der DS-GVO in Thüringen erreicht werden. Mich haben auch schon einige Unternehmen angesprochen, die den Bogen erhielten und wissen möchten, wie sie sich verhalten sollen.

Die Teilnahme ist freiwillig. Das heißt, Unternehmen können sich selbst entscheiden, ob sie teilnehmen wollen. Dr. Hasse sagte dem MDR, dass er aber auch eine verpflichtende Umfrage in Erwägung zieht, sofern zu wenige Anworten kommen.

Unternehmen haben für die Antwort eine Woche Zeit. Ich finde diese Frist recht kurz. Gerade in der Weihnachtszeit liegen meist die Prioritäten an anderer Stelle und so landete das Schreiben in vielen, mir bekannten Fällen entweder im Papierkorb oder auf einem Stapel von später zu bearbeitenden Vorfällen. Meine Vermutung ist, dass der Rücklauf bis Weihnachten eher dürftig ist. Eine längere Antwortfrist wäre hier durchaus angemessen gewesen.

Der Fragenbogen (lokale Kopie) gliedert sich in sieben Teile:

  1. Datenschutzbeauftragter (DSB)
  2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  3. Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DS-GVO
  4. Informationspflichten
  5. Betroffenenrechte
  6. Datenschutz-Folgenabschätzung
  7. Auftragsverarbeitung

Dies sind auch wichtige Bereiche im Rahmen der Umsetzung der DS-GVO, die von allen Unternehmen berücksichtigt werden sollten. Einzig das Thema IT-Sicherheit spiegelt sich nicht in der Umfrage wider.

Viele Unternehmen fragen sich nun, ob es Probleme bei der Beantwortung des Fragebogen gibt. Ich würde ja erwarten, dass Unternehmen den Fragenbogen nur dann beantworten, wenn sie sich Gedanken zum Datenschutz gemacht haben. Andere werden vermutlich die Freiwilligkeit eher so auslegen, dass die den nicht abschicken. ;-) Die offene Frage ist nun, wo Probleme bei den Antworten entstehen können.

Datenschutzbeauftragter

Im Bereich zum Datenschutzbeauftragten versuchen die ersten vier Fragen zu eruieren, ob es eine Pflicht zur Benennung eines DSB gibt und die fünfte Frage klärt dann, ob ein DSB ernannt wurde.  Wenn es hier ein Unternehmen gibt, welches einerseits die Pflicht zur Benennung eines DSB hat, andererseits aber keinen ernannt hat, wäre das aus meiner Sicht ein eindeutiges Signal, genauer hinzuschauen. Als Behörde würde ich hier mal genauer hinschauen.

Gerade Unternehmen, die sich dieser Pflicht entziehen, fahren ein größeres Risiko. Denn der DSB muss der Behörde gemeldet werden. Eine Behörde könnte auf die Idee kommen, sich eine Auflistung aller Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten (oder einer anderen Zahl) zu besorgen. Diese könnte mit der Liste der gemeldeten Verantwortlichen abgegllichen werden. Die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ohne DSB könnte sich die Behörde zumindest genauer anschauen. Wenn man dann hier noch nach den Schwerpunkten unterscheidet (Eine IT-Firma mit den Kriterien wird eher einen haben müssen als ein Produktionsbetrieb.), ließen sich vermutlich recht schnell die Firmen ermitteln, die einen DSB haben müssen, aber keinen haben.

Die Fragen 6 und 8 überschneiden sich, denn Frage 6 möchte wissen, ob es einen externen DSB gibt, während Frage 8 sich nach einem internem erkundigt. Dies hätte in einer Frage abgehandelt werden können. Ich verstehe hier nicht, warum dies auf zwei Fragen verteilt wurde bzw. was passiert, wenn beide mit Ja beantwortet werden.

In der siebenten Frage soll angekreuzt werden, ob der DSB eine natürliche oder juristische Person ist. In verschiedenen Kommentaren zur DS-GVO wurde immer wieder angemerkt, dass der DSB eine natürliche Person sein sollte. Begründet wird dies nach meiner Erinnerung insbesondere mit dem Fachkundenachweis. Den kann eine natürliche Person führen, für eine juristische wird das schon schwerer.

Die folgenden Fragen beschäftigen sich dann auch mit der Fortbildung. Hier wird gefragt, wann die letzte Fortbildung war. Gerade im Hinblick auf den 25. Mai 2018 sollte die letzte entweder in diesem oder im vorigen Jahr liegen. Ansonsten sollte man sich schon fragen, wie der DSB seine Fachkunde erworben hat.

Frage 13 und 14 möchte wissen, ob der DSB gemeldet und veröffentlicht wurde. Beides sind Pflichten nach der DS-GVO.  Dies sollten die betreffenden Unternehmen also getan haben, wenn sie einen DSB ernannt haben.

Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten

Zunächst wird die Existenz abgefragt. Nach meinem Eindruck müssen 100% der angefragten Unternehmen ein solches Verzeichnis haben. Sollte hier jemand Nein ankreuzen, würde ich das als Gelegenheit nutzen, um genauer nachzufragen. Die nächste Frage möchte nur wissen, ob die bereitgestellten Formulare hilfreich waren.

Erlaubnistatbeständen nach Art. 6 DS-GVO

Die erste Frage möchte wissen, ob jedem Vorgang ein Erlaubnistatbestand zugeordnet werden kann. Das Datenschutzrecht sagt nun, dass alle Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn, es gibt eine Erlaubnis. Das heißt, ein Nein würde hier klar zum Ausdruck bringen, dass das Unternehmen Daten rechtswidrig verarbeitet.

Die weiteren Fragen klären, bei welchen Erlaubnistatbeständen es Probleme gab und wie die Einwilligung eingesetzt wird. Soweit ich es beurteilen kann, haben Leute eher mit der Interessenabwägung Probleme. Nach der landläufigen Meinung würden viele jeden Vorgang über eine Einwilligung regeln. Hier wäre ich sehr gespannt auf die Antworten der Unternehmen.

Informationspflichten

Beim Abschnitt zu Informationspflichten wird gefragt, wie diese umgesetzt werden. Hier gibt es eine Liste mit fünf Möglichkeiten. Die zweite Frage zielt auf die Webseite ab und will wissen, ob die überarbeitet wurde, um Informationspflichten zu erfüllen. Wenn ich ein halbes Jahr (oder etwas länger) zurück denke, so steckten dort viele Unternehmen Aufwand hinein. Wer dies andererseits nicht getan hat, der hat eine wesentliche Pflicht aus der DS-GVO nicht erfüllt.

Betroffenenrechte

Bezüglich der Betroffenenrechte wird nach einem Prozess für die rechtzeitige Bearbeitung der Anfragen und zu eventuell aufgetretenen Problemen gefragt. Hier würde ich keine Probleme erwarten, egal wie geantwortet wird.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Dem schließen sich Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) an. Hier frage ich mich insbesondere, wie die Antwort auf die dritte Frage gewertet wird. Das TLfDI möchte wissen, ob der DSB (sofern benannt) einbezogen wurde. Das Wort “einbezogen” klingt für mich eher passiv und würde der DS-GVO entsprechen. Denn der Art. 35 Abs. 2 DS-GVO sagt, dass der Rat des DSB einzuholen ist. Das heißt, falls überhaupt eine DSFA durchgeführt wurde, so sollte der DSB mit einbezogen worden sein. Antwortet man hier jedoch Nein, stellt sich für mich die Frage, warum nicht. Die Antwortmöglichkeit “nicht zutreffend” wirft bei mir weitere Fragezeichen auf. Denn einerseits könnte dies angekreuzt werden, wenn keine DSFA durchgeführt wurde. Wenn jedoch eine durchgeführt wurde, so würde ich das nur ankreuzen, wenn es keinen DSB gäbe. Dies kann aber wiederum ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 BDSG-neu sein.

Auftragsverarbeitungsverträge

Der letzte Abschnitt möchte wissen, ob bestehende Auftragsverarbeitungsverträge an die DS-GVO angepasst wurden und ob die Formulierungshilfe nützlich war. Die Erneuerung von Auftragsverarbeitungsverträgen war einer der Hauptaufwände, die ich bei verschiedenen Unternehmen sah. Nach gängiger Ansicht mussten auch alle erneuert werden. Was kreuzt aber ein Unternehmen an, welches nur einige, aber nicht alle erneuert hat? Oder was kreuzt ein Unternehmen an, welches keine solche Verträge hat? Gerade im letzten Fall läge hier nahe, Nein auszuwählen. Wenn ich eine Behörde wäre, würde ich bei einem Nein jedoch wiederum stutzig werden.

Abschluss

Insgesamt bietet der Fragebogen aus meiner Sicht einige Stolperfallen. Ich würde erwarten, dass Unternehmen, die sich bisher nicht um die DS-GVO gekümmert haben, den Fragebogen eher links liegen lassen. Allerdings fände ich es wunderbar, wenn diese Unternehmen zumindest den Fragebogen als Anstoß nehmen, um sich mit den Pflichten nach der DS-GVO auszusetzen.

Vorstellung des Tätigkeitsberichts des Datenschutzbeauftragten

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse, stellte heute seinen Tätigkeitsbericht für 2014 und 2015 vor. Ich war zu der Veranstaltung mit eingeladen und will die Veranstaltung aus meiner Sicht zusammenfassen.

Derzeit arbeiten im TLfDI 20 Personen und zwei, die von anderen Ämtern abgeordnet wurden. Bei den beiden handelt es sich um einen Lehrer und eine Polizistin. Herr Dr. Hasse ist Vorsitzender des Arbeitskreises Datenschutz und Bildung der Datenschutzbeauftragten. In diesem Rahmen hilft der abgeordnete Lehrer. Insbesondere das Thema Medienkompetenz liegt dem TLfDi am Herzen. Auch die Hauptkommisarin ist in die tägliche Arbeit der Behörde eingebunden. Somit gewinnt sie einen Einblick und kann das später in der Polizei den dortigen Kollegen weitergeben.

Der Tätigkeitsbericht ist über die Jahre immer weiter gewachsen. Als Herr Hasse in das Amt gewählt wurde, gab es lediglich einen fingerdicken Bericht. Die heutige Ausgabe kam in zwei Bänden mit über 1300 Seiten Umfang. Die Bücher sind in den Bericht zum nicht-öffentlichen Bereich (private Firmen, Vereine etc.) und zum öffentlichen Bereich (Behörden, Gemeinden etc.) getrennt.

Im nicht-öffentlichen Bereich hat das TLfDI die Möglichkeit, Beanstandungen und Bußgelder auszusprechen. Davon machte die Behörde reichlich Gebrauch. Die Zahl der Beanstandungen verdreifachte sich im Vergleich zum vorigen Zeitraum und aus ursprünglich weniger als 500 € Bußgeldern wurden im neuen Zeitraum 5.300 € Bußgeld. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung fanden weniger Kontrollen bei Firmen statt.

Insgesamt versucht das TLfDI einen Blick auf zukünftige Gefährdungen zu haben. So spielten in der Veranstaltung SmartTV, Spielzeugpuppen mit eingebautem Mikrofon und WLAN wie auch Datenschutz in (selbstfahrenden) Autos eine Rolle. Die Datenschützer sind an diesen Themen dran und versuchen sich dazu eine Meinung zu verschaffen.

Wie schon im letzten Bericht spielt die Videoüberwachung in verschiedener Form eine große Rolle. Der aktuelle Bericht enthält mindestens 84 Fälle zur Videoüberwachung. Auch in Zukunft wird der Bereich eine große Rolle spielen. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs fallen wohl nahezu alle Kameras (auch privat betriebene) unter das Bundesdatenschutzgesetz. Damit sind diese beim TLfDI zu melden. Die Behörde versucht, ein Register einzurichten und dann sollen Kamerabetreiber deren Kameras dorthin melden. Weiterhin sind Dashcams (Kameras in Autos), Helmkameras und Kameradrohnen im Blick. Auch hier könnte es zu einer Registrierungspflicht kommen.

Weiterhin kam das Aktenlager in Immelborn zur Sprache. Dort wurde ein Berg von zum Teil sensiblen Akten in einer Fabrikhalle gefunden. Der ursprüngliche Betreiber des Lagers war nicht mehr aufzufinden und eigentlich hätten die Akten an die Besitzer zurückgehen müssen. Herr Hasse bat damals die Polizei um Amtshilfe, die aber nicht gewährt wurde. Das TLfDI klagte daraufhin. Später fand sich dann doch eine Firma, die die Räumung des Lagers übernahm. Der ganze Vorfall wird mittlerweile von einem Untersuchungsausschuss im Landtag betrachtet. Herr Hasse erzählte heute, dass im Rahmen des Ausschusses festgestellt wurde, dass der Polizeipräsident in der Tat Unterstützung leisten wollte. Das Amt hatte 10 Leute für ca. zehn Tage beantragt. Das Innenministerium fragte jedoch bei der Polizei 100 Leute für einen Monat an. Ein Schelm, wer Böses denkt. Dennoch war die Polizei zur Unterstützung bereit. Aber das Innenministerium pfiff die Polizei dann wohl zurück.

Im Bereich Gesundheit wurde auf ein Forum verwiesen, an das sich Krankenhäuser wenden können. Die Idee ist, dass ein Krankenhaus eine Datenschutzfrage stellen kann. Diese ist anonymisiert und das TLfDI beantwortet diese, ohne auf das Haus schließen zu können. Das Angebot wird gut angenommen und hat viele Abrufe.

Daneben erzählte Herr Dr. Hasse noch die Geschichte von Krankenakten, die an seine Heimadresse geschickt wurden. Als er den Brief öffnete, waren Krankenakten enthalten. Einen Tag später gab es eine weitere »Lieferung«. Daraufhin wandten sie sich an das betreffende Krankenhaus. Dort gab es eine Mitarbeiterin, die nach dem Namen eines Arztes im Internet suchte und auf die Adresse des Datenschützers stieß. Sie schickte die Akten dann ohne weitere Prüfung an den Datenschützer. :-)

Im öffentlichen Bereich scheinen öffentliche Sitzungen von Stadt- und Gemeinderäten ein Dauerbrenner zu sein. Dort werden immer wieder personenbezogene Daten genannt, obwohl diese in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert werden sollen.

Insgesamt war dies eine sehr interessante und aufschlussreiche Veranstaltung. Ich habe jetzt Lesestoff für die nächste Zeit in der Hand. ;-)

cronjob