Benötigt die Universität meine Einwilligung für die Bewerbung?
Ich stolperte vor kurzem über Stellenauschreibungen. Rechts seht ihr beispielhaft eine Ausschreibung der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg (OVGU). Am Ende des Textes findet sich folgende Anmerkung:
Zur Verarbeitung Ihrer Bewerbung ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (neu) Ihre Einwilligung zur zweckgebundenen Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich beizulegen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Jetzt stellt euch vor, ihr interessiert euch für die Stelle und macht eure Unterlagen fertig. Neben Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen etc. muss natürlich auch die Einwilligung mitgeschickt werden. Doch woher bekommt ihr die?
Meine Annahme war, dass diese auf den Seiten der Universität zu finden ist. Eine Suche nach dem Schlagwort ergab zwar mehr als 250 Treffer. Soweit ich es sah, fand sich darunter kein relevantes Formular. Ihr sagt euch nun, früher benötigte auch niemand eine Einwilligung und schickt eure Unterlagen einfach so raus.
Doch was muss der Sachbearbeiter an der OVGU tun bzw. denken? Er öffnet eure Unterlagen und hat eine Vielzahl von personenbezogenen Daten vor sich. Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet er diese. Aber hat die Universität nicht oben erklärt, dass diese meine Einwilligung benötigt? Ohne diese wäre doch dann eine Verarbeitung nicht rechtmäßig und der Sachbearbeiter müsste eventuell alle personenbezogenen Daten unverzüglich löschen!
Die Situation klingt ganz schön vertrackt und man könnte durchaus auf die Idee kommen, auf die DS-GVO zu schimpfen, weil sie ja alles so kompliziert und unpraktikabel macht. Natürlich könnte man auch auf die Idee kommen, sich zu fragen, ob eine Einwilligung überhaupt das richtige Mittel ist. Denn erst dadurch entstehen die oben geschilderten Probleme. In der Tat bietet der Artikel 6 der DS-GVO andere Rechtsgrundlagen. Eine Bewerbung wird ja eingereichtet, mit dem Ziel einen Vertrag abzuschließen. Zu dem Zweck dürfen personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung verarbeitet werden. Das wäre doch für diesen Fall perfekt.
Das heißt, aus meiner Sicht macht es sich die OVGU hier unnötig schwer. Vielleicht sind sie ja nicht ohne Grund gerade auf der Suche nach einem Datenschutzmanager.