Eine Auskunft nach der DS-GVO bitte
Viele von euch werden Ende Mai viele E-Mails erhalten haben. Firmen wollten unbedingt Informationen über deren hervorragenden Datenschutz loswerden und in einigen Fällen wurde dazu aufgerufen, in irgendetwas einzuwilligen. Doch ging es euch auch so, dass da Firmen dabei waren, von denen ihr noch nie gehört habt?
Mir ging es so. Ich bekam einige E-Mails von Firmen, die ich nicht kenne und wo ich mich nicht erinnern kann, mit denen in einer Beziehung zu stehen. Ein Blick in die Datenschutz-Grundverordnung zeigt, dass es da ein wichtiges Recht für mich als Bürger gibt: das Auskunftsrecht.
Also werde ich das jetzt mal anwenden. Mit dem untenstehenden Muster schreibe ich die Firmen an und bitte um Auskunft. Falls ihr mögt, könnt ihr dies ebenfalls verwenden. Das lässt sich aber auch noch erweitern bzw. anpassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die untenstehende E-Mail erreichte mich auf meiner persönlichen E-Mail-Adresse <FOO@example.com>. Nach Art. 15 DS-GVO habe ich ein Auskunftsrecht über meine personenbezogenen Daten.
Bitte teilen Sie mir daher gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO mit, ob Sie personenbezogene Daten verarbeiten und geben Sie ggf. Auskunft über diese Daten. Insbesondere möchte ich Sie bitten, mir die folgenden Informationen mitzuteilen:
- Welche Daten über meine Person sind bei Ihnen gespeichert oder werden durch Sie verarbeitet?
- Zu welchem Zweck wurden diese Daten verarbeitet?
- Welchen Empfängern oder Kategorien von Empfängern wurden meine personenbezogenen Daten offengelegt?
- Sofern die personenbezogenen Daten nicht bei mir erhoben wurden, geben Sie mir bitte alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
- Falls meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt wurden, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Garantien gemäß Art. 46 DS-GVO vorgesehen sind.
Gemäß Art.15 Abs. 3 DS-GVO bitte ich um eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind.
Ich bitte Sie, mir diese Auskunft unverzüglich zu erteilen. Sollte ich binnen eines Monats nach Versand dieser E-Mail keine Rückmeldung erhalten, werde ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.Mit freundlichen Grüßen
Der oben zitierte Art. 15 bietet noch das Recht auf mehr Informationen. Die in dem oben genannten Schreiben sind mir aber die wichtigsten Punkte. Daher habe ich das etwas eingekürzt.
Wenn ihr den Brief ebenfalls verwendet, würde ich mich über eure Erfahrungen freuen. Ich werde ggf. ebenfalls interessante Begebenheiten bloggen.