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Vorstellung des Tätigkeitsberichts des Datenschutzbeauftragten

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse, stellte heute seinen Tätigkeitsbericht für 2014 und 2015 vor. Ich war zu der Veranstaltung mit eingeladen und will die Veranstaltung aus meiner Sicht zusammenfassen.

Derzeit arbeiten im TLfDI 20 Personen und zwei, die von anderen Ämtern abgeordnet wurden. Bei den beiden handelt es sich um einen Lehrer und eine Polizistin. Herr Dr. Hasse ist Vorsitzender des Arbeitskreises Datenschutz und Bildung der Datenschutzbeauftragten. In diesem Rahmen hilft der abgeordnete Lehrer. Insbesondere das Thema Medienkompetenz liegt dem TLfDi am Herzen. Auch die Hauptkommisarin ist in die tägliche Arbeit der Behörde eingebunden. Somit gewinnt sie einen Einblick und kann das später in der Polizei den dortigen Kollegen weitergeben.

Der Tätigkeitsbericht ist über die Jahre immer weiter gewachsen. Als Herr Hasse in das Amt gewählt wurde, gab es lediglich einen fingerdicken Bericht. Die heutige Ausgabe kam in zwei Bänden mit über 1300 Seiten Umfang. Die Bücher sind in den Bericht zum nicht-öffentlichen Bereich (private Firmen, Vereine etc.) und zum öffentlichen Bereich (Behörden, Gemeinden etc.) getrennt.

Im nicht-öffentlichen Bereich hat das TLfDI die Möglichkeit, Beanstandungen und Bußgelder auszusprechen. Davon machte die Behörde reichlich Gebrauch. Die Zahl der Beanstandungen verdreifachte sich im Vergleich zum vorigen Zeitraum und aus ursprünglich weniger als 500 € Bußgeldern wurden im neuen Zeitraum 5.300 € Bußgeld. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung fanden weniger Kontrollen bei Firmen statt.

Insgesamt versucht das TLfDI einen Blick auf zukünftige Gefährdungen zu haben. So spielten in der Veranstaltung SmartTV, Spielzeugpuppen mit eingebautem Mikrofon und WLAN wie auch Datenschutz in (selbstfahrenden) Autos eine Rolle. Die Datenschützer sind an diesen Themen dran und versuchen sich dazu eine Meinung zu verschaffen.

Wie schon im letzten Bericht spielt die Videoüberwachung in verschiedener Form eine große Rolle. Der aktuelle Bericht enthält mindestens 84 Fälle zur Videoüberwachung. Auch in Zukunft wird der Bereich eine große Rolle spielen. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs fallen wohl nahezu alle Kameras (auch privat betriebene) unter das Bundesdatenschutzgesetz. Damit sind diese beim TLfDI zu melden. Die Behörde versucht, ein Register einzurichten und dann sollen Kamerabetreiber deren Kameras dorthin melden. Weiterhin sind Dashcams (Kameras in Autos), Helmkameras und Kameradrohnen im Blick. Auch hier könnte es zu einer Registrierungspflicht kommen.

Weiterhin kam das Aktenlager in Immelborn zur Sprache. Dort wurde ein Berg von zum Teil sensiblen Akten in einer Fabrikhalle gefunden. Der ursprüngliche Betreiber des Lagers war nicht mehr aufzufinden und eigentlich hätten die Akten an die Besitzer zurückgehen müssen. Herr Hasse bat damals die Polizei um Amtshilfe, die aber nicht gewährt wurde. Das TLfDI klagte daraufhin. Später fand sich dann doch eine Firma, die die Räumung des Lagers übernahm. Der ganze Vorfall wird mittlerweile von einem Untersuchungsausschuss im Landtag betrachtet. Herr Hasse erzählte heute, dass im Rahmen des Ausschusses festgestellt wurde, dass der Polizeipräsident in der Tat Unterstützung leisten wollte. Das Amt hatte 10 Leute für ca. zehn Tage beantragt. Das Innenministerium fragte jedoch bei der Polizei 100 Leute für einen Monat an. Ein Schelm, wer Böses denkt. Dennoch war die Polizei zur Unterstützung bereit. Aber das Innenministerium pfiff die Polizei dann wohl zurück.

Im Bereich Gesundheit wurde auf ein Forum verwiesen, an das sich Krankenhäuser wenden können. Die Idee ist, dass ein Krankenhaus eine Datenschutzfrage stellen kann. Diese ist anonymisiert und das TLfDI beantwortet diese, ohne auf das Haus schließen zu können. Das Angebot wird gut angenommen und hat viele Abrufe.

Daneben erzählte Herr Dr. Hasse noch die Geschichte von Krankenakten, die an seine Heimadresse geschickt wurden. Als er den Brief öffnete, waren Krankenakten enthalten. Einen Tag später gab es eine weitere »Lieferung«. Daraufhin wandten sie sich an das betreffende Krankenhaus. Dort gab es eine Mitarbeiterin, die nach dem Namen eines Arztes im Internet suchte und auf die Adresse des Datenschützers stieß. Sie schickte die Akten dann ohne weitere Prüfung an den Datenschützer. :-)

Im öffentlichen Bereich scheinen öffentliche Sitzungen von Stadt- und Gemeinderäten ein Dauerbrenner zu sein. Dort werden immer wieder personenbezogene Daten genannt, obwohl diese in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert werden sollen.

Insgesamt war dies eine sehr interessante und aufschlussreiche Veranstaltung. Ich habe jetzt Lesestoff für die nächste Zeit in der Hand. ;-)

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Comments

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Rainer Sokoll on :


https://www.tlfdi.de/imperia/md/content/datenschutz/taetigkeitsberichte/2_t__tigkeitsbericht.pdf


;-)

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