Nach der gestrigen Abstimmung
über die Internetsperren gab es einige
Verwirrung um die vielen Enthaltungen bei den Grünen. Heute haben
zehn Abgeordnete eine persönliche
Erklärung hierzu abgegeben. Ich möchte diese kurz
kommentieren.
In der Erklärung heißt es:
In vielen Punkten teilen wir die kritische Bewertung
des Gesetzentwurfs: Er erfüllt die Kriterien des Rechtsstaats nur
unzureichend, der Datenschutz ist nicht hinreichend gewährleistet und
er birgt die Gefahr, dass unsere Medienordnung aus der Balance
gerät. [...] Das Gesetz ist zudem technisch unzureichend, nicht
sachgerecht und zu wenig spezifisch auf die Notwendigkeiten im Kampf
gegen Kinderpornographie und sexuelle Ausbeutung von Kindern in
Kommunikationsnetzwerken ausgerichtet.
Nach der Meinung der Abgeordneten ist das Gesetz also rundherum
schlecht und trotzdem lehnen sie es nicht ab? Wie muss denn ein Gesetz
aussehen, damit die Abgeordneten diesem ihre Zustimmung entziehen?
Auch ausländische Seiten mit kinderpornographischem
Inhalt müssen konsequent aus dem Internet entfernt werden, so wie dies
bereits mit deutschen Seiten nach rechtsstaatlichem Verfahren
geschieht.
Dieses Argument las ich in den letzten Tagen bereits schon
einmal. Ich hatte im Vorfeld “meinen” Bundestagsabgeordneten
angeschrieben. Auch er brachte in seinem Antwortschreiben einen
ähnlich klingenden Satz. Wahrscheinlich wurden über die Parteien
Argumente ausgetauscht oder von dritter Stelle eingeflüstert.
Im Allgemeinen hat der AK Zensur gezeigt, dass sich Inhalte auf
ausländischen Servern schnell entfernen lassen. Weiter zeigt die
Analyse bei Scusi, dass die
Server in aller Regel bei den G20-Staaten stehen. Dort werden sie wohl
auch in Zukunft bleiben, da es eine vernünftige Infrastruktur für die
Webseiten geben muss. Das heißt, wenn das BKA wollte, könnte es mit
hoher Wahrscheinlichkeit Inhalte von ausländischen Servern
entfernen. Sperrung nicht notwendig.
Es kann auch gute Gründe geben, Internetseiten mit
Kinderpornographie zu sperren.
Jetzt hätte mich sehr interessiert, welche das sind. Die Erklärung
bleibt diese jedoch schuldig.
Deutlich ist jedoch auch, dass [...] neue
Handlungsfelder im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern
entstanden sind und dieser Herausforderung wird der Gesetzentwurf der
Bundesregierung nicht gerecht.
Mehrmals wird davon gesprochen, wie schlecht, unzureichend etc. das
Gesetz ist und trotzdem enthalten sich die Abgeordneten. Nochmal: Was
sind die Kriterien, um ein Gesetz abzulehnen?