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Schweigen ist Gold

Eine alte Redewendung besagt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Gerade im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen ist dieser Hinweis wirklich Gold wert.

Auf dem 23C3 begeisterte der Rechtsanwalt Udo Vetter viele Zuhörer mit seinem Vortrag Sie haben das Recht zu schweigen. Er gab damals einige Hinweise, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten soll. Der mit Abstand wichtigste Hinweis fand sich schon im Titel.

Einige Zeit später stieß ich auf ein Video eines amerikanischen Professors (siehe unten). Auch er erklärte seinen Zuhörern, warum es beim Kontakt mit den Polizeibehörden wichtig ist, nichts zu sagen. Dabei ging er recht methodisch vor und machten an verschiedenen Profilen (Schuldige, Unschuldige, Lügner, Ehrliche etc.) klar, dass niemand einen Vorteil hat, ohne Anwalt mit den Behörden zu reden. Der Vortrag wurde von einem Ermittler ergänzt, der seine Rede mit einer vollumfänglichen Bestätigung des Vorredners begann.

Dennoch hat sich diese Erkentnis noch nicht herumgesprochen und sogar hochrangige Personen tappen in die Falle. Der aktuelle The New Yorker beschreibt die Geschichte von Thomas Drake, einem Ex-NSA-Mitarbeiter und Whistleblower. Drake misfiel die enorme Geldverschwendung der Behörde sowie die Unrechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen. Nachdem er intern keinen Erfolg mit seinen Beschwerden hatte, wandte er sich an die Medien. Durch die Berichte in der Baltimore Sun kam es zu Ermittlungen und er wie einige andere stand im Fokus von Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung machte er dann wohl einen entscheidenden Fehler:

…, he viewed the raid as a fresh opportunity to blow the whistle. He spent the day at his kitchen table, without a lawyer, talking. […] He also disclosed his computer password.

Insgesamt kooperierte Drake lange Zeit mit den Behörden und versuchte sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Mittlerweile ist das Ausmaß seiner „Verbrechen“ klar. Laut Anklageschrift soll er fünf geheime Dokumente entwendet und die Behörden belogen haben. Interessanterweise hatte eines der Dokumente keinerlei Sicherheitseinstufung. Nach der Anklage war das falsch eingestuft und hätte geheim sein müssen. Die Schrift behauptet, das hätte er  wissen müssen. Ein zweites Dokument wurde drei Monate nach der Anklage deklassifiziert, also als nicht geheim erklärt. Dafür erwartet ihn unter Umständen eine Strafe von 35 Jahren im Gefängnis. Bei der Anklage ist der Punkt mit der Lüge interessant. Denn wie der oben erwähnte Professor schon ausführte, kann eben genau das passieren, wenn man sich mitteilt. Das heißt, erzählt man etwas, dass sich später als unwahr herausstellt bzw. die Ermittler der Meinung sind, dass es unwahr ist, so führt das zu einem Extra-Anklagepunkt.

Aber selbst wenn sich jemand vornimmt, nichts zu sagen, so dürfte das in der realen Situation schwierig sein. Zum einen ist eine Hausdurchsuchung für die meisten eine sehr ungewohnte, belastende Lage. Hier wird es schwer, sich an seine „Vorsätze“ zu erinnern. Zum anderen beschreibt der oben genannte Ermittler die Verhältnisse ganz gut. Er sagt: „Stellen Sie sich vor, ein Normalbürger steigt mit einem Profiboxer in den Ring. Wer wird den Kampf gewinnen?“ Der Profiboxer ist in dem Fall der Ermittler, der eine umfassende Ausbildung darin bekommen hat, wie er Menschen zum Reden bekommt. Aber wer von euch hatte schon eine Ausbildung im Schweigen? :-) Der Ermittler beschreibt auch sehr schön die diversen Tricks, mit denen er sein Ziel erreicht.

Solltet ihr mal in eine solche Situation kommen, dann antwortet einfach auf jede Anfrage eures Gegenübers mit dem Satz: „Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keine Aussage machen möchte“ (frei nach den Worten von Udo Vetter). Hoffentlich wird dann alles gut. ;-)

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