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Ziviler Ungehorsam

Der Hostblogger kündigte in einem Posting an, auch ab dem nächsten Jahr die VDS nicht umsetzen zu wollen. Er setzt dabei auf ein Urteil, was kürzlich gegen (oder besser für :-)) BT gefällt wurde. Die brauchen auch nichts zu speichern, da es keine Aufwandsentschädigung gibt. Ich will stark hoffen, dass er mit seinem “zivilen Ungehorsam” durchkommt und ihm das BVerfG dann auch recht gibt.

Der Jurist Patrick Breyer hat sich auch mit der VDS auseinandergesetzt und kam zu dem Schluss, dass unentgeltlich angebotene Dienste nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen. Der Beitrag klingt vielversprechend. Jedoch diskutieren die Juristen über die Redewendung “in der Regel”. Hier önnte es sein, dass der Ansatz von Patrick flasch ist. Denn nach Meinung der Bundesnetzagentur ist es beispielsweise bei E-Mail-Anbietern die Regel, die Dienstleistung gegen ein Entgelt bzw. gegen Werbeeinblendungen anzubieten. Es zählt also nicht, was der jeweilige Anbieter in der Regel tut, sondern “was der Markt macht”. Nichtsdestotrotz wünschte ich, dass er recht hätte.

Wer an den letzten Entwicklungen zur VDS kurz vor Toresschluss interessiert ist, sollte unbedingt den 25C3 besuchen. Roger Dingledine wird in einem Vortrag den Stand der Dinge erklären.

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