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Protokoll der mündlichen Anhörung zur VDS beim europäischen Gerichtshof

Bastien Le Querrec von La Quadrature du Net fertigte ein Protokoll der mündlichen Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof an. Die klagenden Verbände sowie die Beklagten bekamen Zeit Stellung zu nehmen und Fragen der Richterinnen und Richter zu beantworten. Das Originaldokument gibt es nur in französisch. Ich habe es daher mit Hilfe von DeepL, Google Translate und von Chloé Berthélémy ins Deutsche übersetzt. An einigen Stellen ist die Übersetzung noch etwas holprig. Solltet ihr Verbesserungen haben, hinterlasst bitte einen Kommentar oder schickt mit eine E-Mail.

Im erweiterten Eintrag unten findet ihr den gesamten Text des Protokolls. Alternativ könnt ihr diesen auch als PDF-Datei herunterladen.

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Schreibt eure Provider wegen der Vorratsdatenspeicherung an!

Seit nun mehr als zehn Jahren wird um die Vorratsdatenspeicherung gerungen. Verordnungen und Gesetze wurden verabschiedet, Klagen dagegen bestritten und gewonnen. Es gab unzählige Demonstrationen und Aktionen gegen diese Form der Überwachung. Am 1. Juli 2017 soll es nun soweit sein, dass wieder ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt und umgesetzt wird. Auch hier gibt es einige laufende Verfassungsbeschwerden. Digitalcourage plant am 29. Juni 2017 Proteste gegen das Gesetz. Die SpaceNet AG klagte gegen das Gesetz und nun beschloss das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, dass das Gesetz gegen europäisches Recht verstösst. Diese Entscheidung betrifft nur die SpaceNet AG. Andere Provider müssen entsprechend nachziehen. Um an der Stelle etwas Druck aufzubauen, will ich verschiedene Provider anschreiben und diese auffordern oder bitten, es der SpaceNet gleich zu tun. Unten findet ihr mein Musterschreiben. Ihr könnt es gern verwenden oder verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Beschluss 13 B 238/17 vom 22. Juni 2017 entschieden, dass die zum 1. Juli 2017 umzusetzende Vorratsdatenspeicherung (VDS) gegen europäisches Recht verstößt. Damit wurde die Klägerin von der Speicherpflicht entbunden. Ich möchte Sie hiermit bitten, sich ebenso für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und eine ähnliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu erwirken.

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) verpflichtet Internetserviceprovider (ISP) spätestens ab dem 1. Juli 2017 anlasslos eine Reihe von Verkehrsdaten zu speichern. Diesem Gesetz geht die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten und die deutsche Umsetzung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zuvor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelungen in dem Urteil 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig. Am 8. April 2014 hob dann der europäische Gerichtshof (C-293/12, C-594/12) die Richtlinie auf, da diese gegen verschiedene Rechte aus der europäischen Grundrechtscharta verstößt.

Der deutsche Provider SpaceNet AG klagte nun gegen das im Dezember wieder eingeführte Gesetz und bekam am 22. Juni 2017 vor dem OVG NRW Recht. Das Gericht beschloss, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Die SpaceNet AG muss damit die VDS nicht umsetzen.

Das Urteil betrifft allerdings nur einen Provider. Ohne eine ähnlich gelagerte Entscheidung müssen andere ISP die VDS umsetzen. Daher möchte ich Sie bitten, sich für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und ein ähnlich gelagertes Urteil zu erwirken. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie für Ihr Unternehmen derartige Schritte planen oder ob Sie ggf. anderweitig gegen die VDS vorgehen wollen.

Ich danke Ihnen vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Hoffen wir, dass sich möglichst viele Provider gegen die VDS stark machen und das Gesetz endlich gekippt wird!

Update: Golem berichtet, dass Vodafone keinen Eilantrag stellen will und Telefónica/O2 die Sachlage prüft.

Spamschutz bei S9Y

Im Hintergrund tut Serendipity oder kurz S9Y seinen Dienst. Vor mehr als sieben Jahren stieg ich von Wordpress auf die Software um. Die Software tut im wesentlichen ihren Dienst. Außer, wenn wie heute, ein Plugin merkwürdige Sachen macht.

Ich hatte bis heute abend das Autosave-Plugin installiert. Das speichert die Einträge zwischen und soll eigentlich vor Datenverlust schützen. Bei mir sorgte es dafür, dass die Rezension mehrfach verschwand. Der Grund war, dass ich auf Speichern im Artikelfenster drückte und das Fenster offen liess. Das Plugin wollte einfach alte Werte speichern und löschte so den Beitrag.

Seit dem Jahreswechsel bereitet mir nicht die Blogsoftware Kopfschmerzen, sondern der Spam der eintrudelt. Anfangs hatte ich den Spamschutz aktiviert, den S9Y von Haus aus mitbringt. Dazu setzte ich ein paar Worte auf die Blacklist. Das reichte aus. Nebenan im Datenkanal habe ich noch das Bayes-Plugin im Einsatz. Das wurde von Beginn an angelernt und verrichtet gute Dienste.

Das S9Y Infocamp hat sich nun dem Thema Spamschutz bei S9Y angenommen. In dem Podcast besprechen sie verschiedene Mechanismen. Dabei kommt die Rede auf die SpamBee. Die arbeitet unter anderem mit versteckten CAPTCHAs. Die vier Podcaster sind voll das Lobes. Ich habe den Podcast glücklicherweise zur rechten Zeit gehört. Denn direkt nachdem ich die Biene hier installierte, traf das Blog eine Spamwelle. Von den Lesern hat das vermutlich niemand bemerkt. Die Spambiene hat den Spam wirklich sehr gut abgefangen. Wer also da draußen mit Spam bei S9Y zu kämpfen hat, sollte unbedingt SpamBee probieren. Vermutlich bringt das Plugin Linderung.

Firefox Add-On Ant Video Downloader spioniert Nutzer aus

Ein Add-On für den Firefox, welches 4 von 5 Sternen hat und von mehr als sieben Millionen Nutzer installiert wurde, sollte doch halbwegs vertrauenswürdig sein. Zumindest legt Linus’ Law diese Erkenntnis nahe. Das Add-On Ant Video Downloader straft diese Annahme nun Lügen.

Der Ant Video Downloader soll Videos von Youtube, Facebook und vielen anderen Seiten auf einfache Weise herunterladen. Daneben hat die Software noch einen anderen Zweck. Sie sammelt Daten über jede Seite, die der Benutzer besucht. Dazu wird eine eindeutige Nummer, die so genannte Ant-UID, angelegt. Wenn eine Webseite aufgerufen wird, sendet Ant eine zweite Anfrage mit eben dieser Nummer, der URL der aufgerufenen Seite sowie der Browserkennung an die Adresse rpc.ant.com.  Somit kommt dort jeder Seitenaufruf (also auch interne URLs im privaten Netzwerk) an, den ihr jemals gemacht habt. Damit aber noch nicht genug. Bei der Deinstallation der Software wird die Informationen mit der eindeutigen Nummer, der Ant-UID, behalten. Wenn ihr die Software später neu installiert, wird genau dieselbe Nummer wieder verwendet. Das ist also eine massive Verletzung der Privatsphäre der Nutzer.

Wie ein Witz klingt da die Privacy Policy von Ant.com:

As a responsible member of the community of website owners, Ant.com solutions (Here in after Ant.com) takes the privacy and security of its users with the highest regard.

Insgesamt finde ich in der Policy keinen Hinweis auf diese Spionagemaßnahme. Glücklicherweise haben die Betreiber der Add-On-Seite die Notbremse gezogen. Zunächst wurde der Download der Software komplett deaktiviert und jetzt ist diese als experimentell gekennzeichnet. Damit sollten nur erfahrenere Nutzer diese installieren können.

Das Beispiel zeigt mal wieder, das man sich offensichtlich auf keine Software verlassen kann und insbesondere das die Warnungen bezüglich der Add-Ons sehr ernst zu nehmen sind.

via InterWeb Task Force und The Register

Alles Gute, lieber AK Vorrat

Heute kann man dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nur gratulieren. Nach vielen Jahren unermüdlicher Arbeit, Demonstrationen, Infoständen und weiteren Aktionen gab das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil bekannt. Wie zu erwarten war, wurde die VDS nicht komplett gekippt. Jedoch hat das Gericht hohe Schranken gesetzt. Es bleibt zu warten, wie die Fachleute in den nächsten Tagen das Urteil genau interpretieren. Lieber AK, du hast auf jeden Fall großartige Arbeit geleistet!

Zweiter Tag des 26C3

Den Großteil des Tages verbrachte ich entweder am Rechner oder im Gespräch mit diversen Leuten. Weiterhin habe ich versucht herauszufinden, warum mein Tor-Brückenserver nahezu keine offenen Verbindungen mehr hat.

Der erste interessante Vortrag des Tages war Vier Fäuste für ein Halleluja von fefe und erdgeist. Die beiden zeigten jede Menge kaputten oder kranken Code. Der Saal selbst war brechend voll. Nick Farr spielte zu Anfang den Platzanweiser und verteilte selbst die Stehplätze. Ich sass leider sehr ungünstig (auf der Bühne) und konnte die Zeilen nur mit Mühe entziffern. Daher liess ich mich von den Worten der beiden mitreißen. Als sie die Folien vorbereiteten, sassen die beiden in meiner Nähe und hatten da schon sichtlich Spass. Auf der Bühne setzte sich das nahtlos fort. Ich werde mir jedoch das Video in Ruhe anschauen müssen, um in Ruhe einen Blick auf den präsentierten Code zu werfen.

Direkt danach sprachen Constanze Kurz und Frank Rieger von der Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung. Die beiden waren vor Ort und Constanze sprach vor den Richtern als Gutachterin. Die beiden führten nochmal das aus, was man bei Netzpolitik als Twitter-Ticker nachlesen kann. Beide stellten ihre Argumentationslinien vor und machten klar, dass sich der CCC als Ganzes um eine fundierte, strukturierte Darstellung bemüht hat. Nach allem, was man herauslesen kann, ist das sehr gut gelungen. Die Vertreter der Bundesregierung hatte keinerlei Gegenargumente. Die Polizeivertreter konnte ebenfalls weder durch ein gut gewähltes Beispiel noch durch Argumente überzeugen. Das entsprach meinem Eindruck aus der Ferne. Generell haben die Befürworter bisher nicht durch Argumente, sondern durch Bashing geglänzt. Der Vortrag war sehr gut und anschaulich. Auch das Publikum war mitgerissen. Ich fand es schade, dass am Ende keine Zeit mehr für Fragen oder Kommentare eingeräumt wurde. Ich denke, der eine oder andere hätte sich gern gemeldet.

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