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Welches Amt denn nun?

Ich begab mich heute morgen auf die Suche nach der Internetadresse des LKA Thüringen. Google weiß ja immer alles besser und schlug mir vor besser das BKA Thüringen zu suchen: :-)

Screenshot der Google-Suche

Ein Klick auf den Link brachte mir allerdings auch wieder nur die Homepage des LKA. Dabei dachte ich, ich hätte den geheimen Stützpunkt enttarnt und die Weltverschwörung aufgedeckt. ;-)

Lieber zensieren als Äpfel essen

Letzte Woche fand die 860. Sitzung des Bundesrates statt. Dort sollte unter anderem das viel diskutierte Zugangserschwerungsgesetz an der Tagesordnung sein. Ich versuchte im Vorfeld den Ministerpräsidenten mit einem Schreiben mit einigen Argumenten zu überzeugen (siehe auch die Pressemitteilung des AK Zensur dazu). Wie jedoch zu erwarten war, wurde das Gesetz angenommen. Jetzt steht nur noch der Bundespräsident vor der endgültigen Unterschrift und damit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Der AK Zensur hat einen Appell an Herr Köhler gerichtet.

Beim Betrachten des Ergebnisses fiel mir auf, dass alle Gesetze angenommen wurden, bis auf eines: das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG). Gerade das klingt doch recht sinnvoll. Warum wird sowas nun abgelehnt?

Das Schulobstgesetz geht zurück auf eine Initiative der EU, das EU-Schulobstprogramm. Im Rahmen dessen wurden verschiedene Alternativen untersucht und eine Kommission kam zu dem Schluss, dass die beste Lösung sei, kostenlos Obst an Schüler im Alter von 6 bis 10 Jahren einmal in der Woche auszuteilen. Flankiert mit aufklärenden Maßnahmen gehen die Mitglieder von einem Erfolg aus, d.h. es würden gesunde Essgewohnheiten gefördert werden, die Fettleibigkeit würde zurückgehen und das Risiko chronischer Krankheiten (Diabetes etc.) nimmt ab. Als problematisch werden die Kosten genannt. Die Folgeabschätzung geht EU-weit von Gesamtkosten in Höhe von 156 Millionen Euro (nicht Milliarden!) aus. Daher wurde vorgeschlagen, 90 Millionen aus EU-Mitteln zu zahlen und der Rest aus den Mitteln der jeweiligen Länder. Wenn ich nun den Bericht des Agrarausschusses richtig verstehe, gibt es in Deutschland jetzt Diskussionen, ob Bund oder Länder diese Zusatzmitteln zahlen sollen. Dabei geht es deutschlandweit um eine Summe von 12,5 Millionen Euro oder pro Bundesland um etwa eine Million Euro. Also nach jeglichen Maßstäben Peanuts.

Ich hatte schon vorher mal kalkuliert, welche Gesamtkosten für Thüringen entstehen, wenn alle Kinder täglich kostenlos Obst bekommen. Insgesamt gibt es etwa 300.000 Kinder bis 18 Jahren in Thüringen. Wir zahlen für ein Obstfrühstück im Kindergarten momentan 25 Cent. Wenn man von etwa 200 Tagen in Kindergarten und Schule ausgeht, kämen für Thüringen (aufgerundet) etwa 20 Millionen Euro Kosten zu. Die Zahl ist natürlich nur eine grobe Schätzung. Nichtsdestotrotz würde sie nach meinem Dafürhalten kaum im Portemonnaie des Landes auffallen. :-)

Aber was solls. Lieber zensieren wir den Kindern das Internet weg als ihnen was Gesundes zu Essen zu geben. :-(

Die Verschlüsselung und der Datenschutzbeauftragte

In den Kommentaren zur Videoüberwachung in Jena riet mir Gonzo mich mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes in Verbindung zu setzen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich das bereits getan und “interessante” Erfahrungen gesammelt.

Erfahrungsgemäß bieten die Datenschutzbeauftragten PGP-Schlüssel an und in der Tat fand ich auf der Kontaktseite einen zum “Download” und einen in “lesbarer” Form. Ich wähle den ersten und stutze als ich die URL sehe. Das Dokument heißt pgp_schluessel.doc und file bestätigt mir den Verdacht: pgp_schluessel.doc: Microsoft Word-Dokument. Na gut, es gibt ja noch den in lesbarer Form. Ich übergebe curl die URL und versuche das Ergebnis gleich zu GnuPG zu importieren. Doch auch hier erscheint eine Fehlermeldung. Ein Blick auf die lesbare Form enthüllt dann ein HTML-Dokument. Nachdem ich dann den Schlüssel manuell extahiert hatte, konnte ich auch meine E-Mail schreiben. Doch da hatte ich bereits einen Verdacht, wie die Antwort ausfallen würde ...

In der Tat erhielt ich nach ein paar Tagen die Antwort, dass man meine E-Mail (bzw. den Anhang) nicht öffnen könne. In den Headern der E-Mail stand etwas von Outlook und je nachdem welche Zusatzsoftware man verwendet, kann es Probleme mit den (an sich korrekt) verschlüsselten E-Mails geben. Also schickte ich die E-Mail nochmal und nutzte eine ältere Methode (Inline-Verschlüsselung), die von allen Programmen erkannt wird. Ihr dürft jetzt dreimal raten, wie die Antwort ausfiel. :-(

Im Anschluss wandte ich mich an das ULD in Schleswig-Holstein und bekam von dort eine sehr detaillierte, ausführliche Antwort.

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