Bastien Le Querrec von La Quadrature du Net fertigte ein Protokoll der mündlichen Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof an. Die klagenden Verbände sowie die Beklagten bekamen Zeit Stellung zu nehmen und Fragen der Richterinnen und Richter zu beantworten. Das Originaldokument gibt es nur in französisch. Ich habe es daher mit Hilfe von DeepL, Google Translate und von Chloé Berthélémy ins Deutsche übersetzt. An einigen Stellen ist die Übersetzung noch etwas holprig. Solltet ihr Verbesserungen haben, hinterlasst bitte einen Kommentar oder schickt mit eine E-Mail.
Im erweiterten Eintrag unten findet ihr den gesamten Text des Protokolls. Alternativ könnt ihr diesen auch als PDF-Datei herunterladen.
Continue reading "Protokoll der mündlichen Anhörung zur VDS beim europäischen Gerichtshof"
Seit nun mehr als zehn Jahren wird um die Vorratsdatenspeicherung gerungen. Verordnungen und Gesetze wurden verabschiedet, Klagen dagegen bestritten und gewonnen. Es gab unzählige Demonstrationen und Aktionen gegen diese Form der Überwachung. Am 1. Juli 2017 soll es nun soweit sein, dass wieder ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt und umgesetzt wird. Auch hier gibt es einige laufende Verfassungsbeschwerden. Digitalcourage plant am 29. Juni 2017 Proteste gegen das Gesetz. Die SpaceNet AG klagte gegen das Gesetz und nun beschloss das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, dass das Gesetz gegen europäisches Recht verstösst. Diese Entscheidung betrifft nur die SpaceNet AG. Andere Provider müssen entsprechend nachziehen. Um an der Stelle etwas Druck aufzubauen, will ich verschiedene Provider anschreiben und diese auffordern oder bitten, es der SpaceNet gleich zu tun. Unten findet ihr mein Musterschreiben. Ihr könnt es gern verwenden oder verbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Beschluss 13 B 238/17 vom 22. Juni 2017 entschieden, dass die zum 1. Juli 2017 umzusetzende Vorratsdatenspeicherung (VDS) gegen europäisches Recht verstößt. Damit wurde die Klägerin von der Speicherpflicht entbunden. Ich möchte Sie hiermit bitten, sich ebenso für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und eine ähnliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu erwirken.
Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) verpflichtet Internetserviceprovider (ISP) spätestens ab dem 1. Juli 2017 anlasslos eine Reihe von Verkehrsdaten zu speichern. Diesem Gesetz geht die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten und die deutsche Umsetzung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zuvor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelungen in dem Urteil 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig. Am 8. April 2014 hob dann der europäische Gerichtshof (C-293/12, C-594/12) die Richtlinie auf, da diese gegen verschiedene Rechte aus der europäischen Grundrechtscharta verstößt.
Der deutsche Provider SpaceNet AG klagte nun gegen das im Dezember wieder eingeführte Gesetz und bekam am 22. Juni 2017 vor dem OVG NRW Recht. Das Gericht beschloss, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Die SpaceNet AG muss damit die VDS nicht umsetzen.
Das Urteil betrifft allerdings nur einen Provider. Ohne eine ähnlich gelagerte Entscheidung müssen andere ISP die VDS umsetzen. Daher möchte ich Sie bitten, sich für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und ein ähnlich gelagertes Urteil zu erwirken. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie für Ihr Unternehmen derartige Schritte planen oder ob Sie ggf. anderweitig gegen die VDS vorgehen wollen.
Ich danke Ihnen vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hoffen wir, dass sich möglichst viele Provider gegen die VDS stark machen und das Gesetz endlich gekippt wird!
Update: Golem berichtet, dass Vodafone keinen Eilantrag stellen will und Telefónica/O2 die Sachlage prüft.
Heute kann man dem Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung nur gratulieren. Nach vielen Jahren
unermüdlicher Arbeit, Demonstrationen, Infoständen und weiteren
Aktionen gab das Bundesverfassungsgericht
heute sein Urteil bekannt. Wie zu erwarten war, wurde die VDS
nicht komplett gekippt. Jedoch hat das Gericht hohe Schranken
gesetzt. Es bleibt zu warten, wie die Fachleute in den nächsten Tagen
das Urteil genau interpretieren. Lieber AK, du hast auf jeden Fall
großartige Arbeit geleistet!
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet heute eine Demonstration unter dem Motto Here be Orwell—Happy New 1984
. Alle Interessierten sollten sich um 15 Uhr entweder am Stand des AK Vorrat im bcc oder vor dem bcc treffen. Kommt zahlreich und bringt nette Schilder mit!
Den Großteil des Tages verbrachte ich entweder am Rechner oder im Gespräch mit diversen Leuten. Weiterhin habe ich versucht herauszufinden, warum mein Tor-Brückenserver nahezu keine offenen Verbindungen mehr hat.
Der erste interessante Vortrag des Tages war Vier Fäuste für ein Halleluja von fefe und erdgeist. Die beiden zeigten jede Menge kaputten oder kranken Code. Der Saal selbst war brechend voll. Nick Farr spielte zu Anfang den Platzanweiser und verteilte selbst die Stehplätze. Ich sass leider sehr ungünstig (auf der Bühne) und konnte die Zeilen nur mit Mühe entziffern. Daher liess ich mich von den Worten der beiden mitreißen. Als sie die Folien vorbereiteten, sassen die beiden in meiner Nähe und hatten da schon sichtlich Spass. Auf der Bühne setzte sich das nahtlos fort. Ich werde mir jedoch das Video in Ruhe anschauen müssen, um in Ruhe einen Blick auf den präsentierten Code zu werfen.
Direkt danach sprachen Constanze Kurz und Frank Rieger von der Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung. Die beiden waren vor Ort und Constanze sprach vor den Richtern als Gutachterin. Die beiden führten nochmal das aus, was man bei Netzpolitik als Twitter-Ticker nachlesen kann. Beide stellten ihre Argumentationslinien vor und machten klar, dass sich der CCC als Ganzes um eine fundierte, strukturierte Darstellung bemüht hat. Nach allem, was man herauslesen kann, ist das sehr gut gelungen. Die Vertreter der Bundesregierung hatte keinerlei Gegenargumente. Die Polizeivertreter konnte ebenfalls weder durch ein gut gewähltes Beispiel noch durch Argumente überzeugen. Das entsprach meinem Eindruck aus der Ferne. Generell haben die Befürworter bisher nicht durch Argumente, sondern durch Bashing geglänzt. Der Vortrag war sehr gut und anschaulich. Auch das Publikum war mitgerissen. Ich fand es schade, dass am Ende keine Zeit mehr für Fragen oder Kommentare eingeräumt wurde. Ich denke, der eine oder andere hätte sich gern gemeldet.
Momentan läuft die Verhandlung im Bundesverfassungsgericht. Updates erhaltet ihr über den Account akvorrat bei Identi.ca (oder auch Twitter). Der Deutschlandfunk führte heute morgen ein Interview mit dem Generalsekretär der FDP und unter anderem wurde folgende Frage gestellt:
Herter: Zunächst einmal ganz einfach, Herr Lindner. Ist Ihre Partei, die FDP, nun für, oder gegen die Speicherung von Vorratsdaten?
Lindner: Wir sehen die Vorratsdatenspeicherung kritisch, und das schon seit einiger Zeit. Im Beitrag ist ja darauf hingewiesen worden, dass die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon zu Oppositionszeiten der FDP nach Karlsruhe gegangen ist, weil wir dieses Gesetz für verfassungswidrig halten. Es ist unverhältnismäßig, die Daten, so viele Telekommunikationsdaten von unbescholtenen Bürgern zu speichern und auch dann dem Staat und seinen Institutionen zur Verfügung zu stellen. Deshalb sind wir sehr dafür, die Vorratsdatenspeicherung einzuschränken, strengstens zu beschränken auf das, was von europäischer Ebene aus vorgegeben worden ist.
Die obige Hervorhebung ist von mir und zur Erinnerung. Die Vorratsdatenspeicherung ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG der europäischen Union. Ist also die Aussage des “Generals” so zu verstehen, dass alles so bleibt wie es ist?
Morgen ist es nun soweit. Es findet die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Wenn du keine Zeit hast, nach Karlsruhe zu fahren, kannst du alles live verfolgen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Extraseite zur Beschwerde eingerichtet. Dort erfahrt ihr alles wichtige. Da sich morgen zahlreiche Vertreter der Presse vor Ort angekündigt haben, könnt sicher auch in Presse, Funk und Fernsehen reichlich hören.