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Protokoll der mündlichen Anhörung zur VDS beim europäischen Gerichtshof

Bastien Le Querrec von La Quadrature du Net fertigte ein Protokoll der mündlichen Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof an. Die klagenden Verbände sowie die Beklagten bekamen Zeit Stellung zu nehmen und Fragen der Richterinnen und Richter zu beantworten. Das Originaldokument gibt es nur in französisch. Ich habe es daher mit Hilfe von DeepL, Google Translate und von Chloé Berthélémy ins Deutsche übersetzt. An einigen Stellen ist die Übersetzung noch etwas holprig. Solltet ihr Verbesserungen haben, hinterlasst bitte einen Kommentar oder schickt mit eine E-Mail.

Im erweiterten Eintrag unten findet ihr den gesamten Text des Protokolls. Alternativ könnt ihr diesen auch als PDF-Datei herunterladen.

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Alles Gute, lieber AK Vorrat

Heute kann man dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nur gratulieren. Nach vielen Jahren unermüdlicher Arbeit, Demonstrationen, Infoständen und weiteren Aktionen gab das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil bekannt. Wie zu erwarten war, wurde die VDS nicht komplett gekippt. Jedoch hat das Gericht hohe Schranken gesetzt. Es bleibt zu warten, wie die Fachleute in den nächsten Tagen das Urteil genau interpretieren. Lieber AK, du hast auf jeden Fall großartige Arbeit geleistet!

Zweiter Tag des 26C3

Den Großteil des Tages verbrachte ich entweder am Rechner oder im Gespräch mit diversen Leuten. Weiterhin habe ich versucht herauszufinden, warum mein Tor-Brückenserver nahezu keine offenen Verbindungen mehr hat.

Der erste interessante Vortrag des Tages war Vier Fäuste für ein Halleluja von fefe und erdgeist. Die beiden zeigten jede Menge kaputten oder kranken Code. Der Saal selbst war brechend voll. Nick Farr spielte zu Anfang den Platzanweiser und verteilte selbst die Stehplätze. Ich sass leider sehr ungünstig (auf der Bühne) und konnte die Zeilen nur mit Mühe entziffern. Daher liess ich mich von den Worten der beiden mitreißen. Als sie die Folien vorbereiteten, sassen die beiden in meiner Nähe und hatten da schon sichtlich Spass. Auf der Bühne setzte sich das nahtlos fort. Ich werde mir jedoch das Video in Ruhe anschauen müssen, um in Ruhe einen Blick auf den präsentierten Code zu werfen.

Direkt danach sprachen Constanze Kurz und Frank Rieger von der Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung. Die beiden waren vor Ort und Constanze sprach vor den Richtern als Gutachterin. Die beiden führten nochmal das aus, was man bei Netzpolitik als Twitter-Ticker nachlesen kann. Beide stellten ihre Argumentationslinien vor und machten klar, dass sich der CCC als Ganzes um eine fundierte, strukturierte Darstellung bemüht hat. Nach allem, was man herauslesen kann, ist das sehr gut gelungen. Die Vertreter der Bundesregierung hatte keinerlei Gegenargumente. Die Polizeivertreter konnte ebenfalls weder durch ein gut gewähltes Beispiel noch durch Argumente überzeugen. Das entsprach meinem Eindruck aus der Ferne. Generell haben die Befürworter bisher nicht durch Argumente, sondern durch Bashing geglänzt. Der Vortrag war sehr gut und anschaulich. Auch das Publikum war mitgerissen. Ich fand es schade, dass am Ende keine Zeit mehr für Fragen oder Kommentare eingeräumt wurde. Ich denke, der eine oder andere hätte sich gern gemeldet.

Die eindeutige Haltung der FDP

Momentan läuft die Verhandlung im Bundesverfassungsgericht. Updates erhaltet ihr über den Account akvorrat bei Identi.ca (oder auch Twitter). Der Deutschlandfunk führte heute morgen ein Interview mit dem Generalsekretär der FDP und unter anderem wurde folgende Frage gestellt:

Herter: Zunächst einmal ganz einfach, Herr Lindner. Ist Ihre Partei, die FDP, nun für, oder gegen die Speicherung von Vorratsdaten?

Lindner: Wir sehen die Vorratsdatenspeicherung kritisch, und das schon seit einiger Zeit. Im Beitrag ist ja darauf hingewiesen worden, dass die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon zu Oppositionszeiten der FDP nach Karlsruhe gegangen ist, weil wir dieses Gesetz für verfassungswidrig halten. Es ist unverhältnismäßig, die Daten, so viele Telekommunikationsdaten von unbescholtenen Bürgern zu speichern und auch dann dem Staat und seinen Institutionen zur Verfügung zu stellen. Deshalb sind wir sehr dafür, die Vorratsdatenspeicherung einzuschränken, strengstens zu beschränken auf das, was von europäischer Ebene aus vorgegeben worden ist.

Die obige Hervorhebung ist von mir und zur Erinnerung. Die Vorratsdatenspeicherung ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG der europäischen Union. Ist also die Aussage des “Generals” so zu verstehen, dass alles so bleibt wie es ist?

Mündliche Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung

Morgen ist es nun soweit. Es findet die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Wenn du keine Zeit hast, nach Karlsruhe zu fahren, kannst du alles live verfolgen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Extraseite zur Beschwerde eingerichtet. Dort erfahrt ihr alles wichtige. Da sich morgen zahlreiche Vertreter der Presse vor Ort angekündigt haben, könnt sicher auch in Presse, Funk und Fernsehen reichlich hören.

Slowakei will Anonymisierer verbieten

In Deutschland diskutieren diverse Leute, ob das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Anonymisierer verbietet. Die Slowakei geht da gleich richtig ran. Wer nämlich einen Service betreibt, der die Verfolgung von Internetnutzern schwierig oder unmöglich macht, soll bestraft werden. Es sind Strafen bis zu 33.000 Euro möglich. Den Grund kennen wir natürlich. Kinderpornografie, Terrorismus und Finanzbetrügereien. Eine RTF-Datei mit allen Details findet ihr bei ICTLaw. Spricht jemand gut Slowakisch, um alle Details klären zu können? Ich fand sonst leider keine weiteren Quellen dazu im Netz.

via Tor-Mailingliste

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