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"Direkt vor unseren Augen" von Daniel Moßbrucker

Daniel Moßbrucker hat ein Buch geschrieben, was sich einem heiklen und emotional sehr aufgeladenen Thema widmet: sexualisierte Gewalt an Kindern und dessen Dokumentation. In der öffentlichen Diskussion wird oftmals der verharmlosende Begriff Kinderpornographie verwendet.

Moßbrucker versucht mit dem Buch, Fakten zu liefern. Dazu hat er in diversen Foren recherchiert. Dies ist insbesondere schwer, da schon der Versuch der Beschaffung eine Straftat ist. Moßbrucker schildert in dem Buch beeindruckend, dass er mit drastischen Mitteln versuchte, keine solchen Darstellungen angezeigt zu bekommen. So war es ihm möglich, die Foren zu betreten und anhand der Dateinamen und anderer Eigenschaften abzuschätzen, was dort passiert.

Seine Recherchen führten bereits in der Vergangenheit zu überraschenden Erkenntnissen. Denn offensichtlich bleiben die Darstellungen im Netz und niemand kümmert sich um die Entfernung der Inhalte:

Mit dem Buch geht Daniel Moßbrucker analytisch vor. Er beschreibt zunächst das Problem, erklärt, woher die Darstellungen kommen und wie diese dann in den Foren landen. Dabei geht nicht nur um reine Nackt- oder schlimmere Darstellungen, sondern um eine große Bandbreite. So wird von einem Benutzer berichtet, der tausende Bilder von Kindern in Daunenjacken teilte. Im Kontext wird dann klar, dass diese Bilder in einem sexuellen Kontext gelesen werden.

Dieser Teil des Buches macht klar, wie hier vorgegangen wird, welche Art von Darstellungen interessant sind und auch wie diese technisch gehostet werden. Das liefert dann die Grundlage für den nächsten Teil. Dort geht es um mögliche Maßnahmen. Dabei werden sowohl solche besprochen, die seitens der Politik immer wieder diskutiert werden wie auch solche, die eventuell zielführender erscheinen.

Moßbrucker beschreibt die Sachverhalte in einem nüchteren, unaufgeregtem Ton. Aufgrund seiner Erfahrungen wirkt der Text glaubwürdig und er macht sich viele Gedanken, wie sich die Lage wirklich verbessern kann.

Ich würde mir sehr wünschen, wenn das Buch gerade von Fachleuten in dem Bereich gelesen wird und sich diese mit den Erkenntnissen wirklich dem Schutz von Kindern widmen würden.

Schweigen ist Gold

Eine alte Redewendung besagt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Gerade im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen ist dieser Hinweis wirklich Gold wert.

Auf dem 23C3 begeisterte der Rechtsanwalt Udo Vetter viele Zuhörer mit seinem Vortrag Sie haben das Recht zu schweigen. Er gab damals einige Hinweise, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten soll. Der mit Abstand wichtigste Hinweis fand sich schon im Titel.

Einige Zeit später stieß ich auf ein Video eines amerikanischen Professors (siehe unten). Auch er erklärte seinen Zuhörern, warum es beim Kontakt mit den Polizeibehörden wichtig ist, nichts zu sagen. Dabei ging er recht methodisch vor und machten an verschiedenen Profilen (Schuldige, Unschuldige, Lügner, Ehrliche etc.) klar, dass niemand einen Vorteil hat, ohne Anwalt mit den Behörden zu reden. Der Vortrag wurde von einem Ermittler ergänzt, der seine Rede mit einer vollumfänglichen Bestätigung des Vorredners begann.

Dennoch hat sich diese Erkentnis noch nicht herumgesprochen und sogar hochrangige Personen tappen in die Falle. Der aktuelle The New Yorker beschreibt die Geschichte von Thomas Drake, einem Ex-NSA-Mitarbeiter und Whistleblower. Drake misfiel die enorme Geldverschwendung der Behörde sowie die Unrechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen. Nachdem er intern keinen Erfolg mit seinen Beschwerden hatte, wandte er sich an die Medien. Durch die Berichte in der Baltimore Sun kam es zu Ermittlungen und er wie einige andere stand im Fokus von Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung machte er dann wohl einen entscheidenden Fehler:

…, he viewed the raid as a fresh opportunity to blow the whistle. He spent the day at his kitchen table, without a lawyer, talking. […] He also disclosed his computer password.

Insgesamt kooperierte Drake lange Zeit mit den Behörden und versuchte sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Mittlerweile ist das Ausmaß seiner „Verbrechen“ klar. Laut Anklageschrift soll er fünf geheime Dokumente entwendet und die Behörden belogen haben. Interessanterweise hatte eines der Dokumente keinerlei Sicherheitseinstufung. Nach der Anklage war das falsch eingestuft und hätte geheim sein müssen. Die Schrift behauptet, das hätte er  wissen müssen. Ein zweites Dokument wurde drei Monate nach der Anklage deklassifiziert, also als nicht geheim erklärt. Dafür erwartet ihn unter Umständen eine Strafe von 35 Jahren im Gefängnis. Bei der Anklage ist der Punkt mit der Lüge interessant. Denn wie der oben erwähnte Professor schon ausführte, kann eben genau das passieren, wenn man sich mitteilt. Das heißt, erzählt man etwas, dass sich später als unwahr herausstellt bzw. die Ermittler der Meinung sind, dass es unwahr ist, so führt das zu einem Extra-Anklagepunkt.

Aber selbst wenn sich jemand vornimmt, nichts zu sagen, so dürfte das in der realen Situation schwierig sein. Zum einen ist eine Hausdurchsuchung für die meisten eine sehr ungewohnte, belastende Lage. Hier wird es schwer, sich an seine „Vorsätze“ zu erinnern. Zum anderen beschreibt der oben genannte Ermittler die Verhältnisse ganz gut. Er sagt: „Stellen Sie sich vor, ein Normalbürger steigt mit einem Profiboxer in den Ring. Wer wird den Kampf gewinnen?“ Der Profiboxer ist in dem Fall der Ermittler, der eine umfassende Ausbildung darin bekommen hat, wie er Menschen zum Reden bekommt. Aber wer von euch hatte schon eine Ausbildung im Schweigen? :-) Der Ermittler beschreibt auch sehr schön die diversen Tricks, mit denen er sein Ziel erreicht.

Solltet ihr mal in eine solche Situation kommen, dann antwortet einfach auf jede Anfrage eures Gegenübers mit dem Satz: „Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keine Aussage machen möchte“ (frei nach den Worten von Udo Vetter). Hoffentlich wird dann alles gut. ;-)

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Sie vermieten IP-Adressen

Durch den Remailer, den ich unter der Domain Anonymitaet-im-inter.net betreibe, habe ich hin und wieder Kontakt zu Polizeibehörden. In der Regel erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch und dem Gesprächspartner ist schnell klar, worum es hier geht. Vor kurzem erhielt ich nun eine Einladung zu einer Zeugenaussage. Nach dem unten stehenden Video von Udo Vetter weiß ich ja, dass man auch als Zeuge den Mund halten sollte. Nichtsdestotrotz rief ich bei der Polizei an. Auf die Frage nach dem Hintergrund meinte derjenige, dass ich IP-Adressen vermiete. Ich mache vieles, aber die Vermietung von IP-Adressen gehört definitiv nicht dazu. Aber, so erklärte mir mein Gegenüber, ich betreibe doch den Server anonymitaet-im-internet.de mit der IP-Adresse A.B.C.D und unter der vermiete ich IP-Adressen. Zunächst versuchte ich klar zu machen, dass die Top-Level-Domain nicht .de, sondern .net ist. Hierbei schien es sich um einen Übermittlungsfehler zu handeln. Schließlich erklärte ich noch, dass ich keine IP-Adressen vermiete, sondern lediglich Dritten erlaube, E-Mails über den Dienst Mixmaster zu versenden. Der Polizist hörte sich die Ausführungen an, aber ich hatte nicht das Gefühl, dass meine Erklärungen zum Verständnis beitrugen. :-)

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Erkennungsdienstlich behandelt

Fingerabdruck

Ich komme gerade von der Kriminalpolizei, wo ich erkennungsdienstlich behandelt wurde. Wenn das so weitergeht, muss ich bald meine DNA abgeben und am Ende atme ich selbst gesiebte Luft. :-) Was war passiert?

Es ist schon etwas länger her, da fragte mich eine Firma an, ob ich nicht eine Analyse ihrer IT-Infrastruktur vornehmen könne. Sie hatten den Verdacht, dass da etwas “nicht stimmt”. Es war anzunehmen, dass jemand aus der Mitarbeiterschaft Daten entwendet. Ich untersuchte also das Netzwerk und einige Rechner. Dabei stach ein Rechner besonders hervor. Dort baute ich mit dem Sysadmin die Festplatte aus und kopierte diese zur weiteren Untersuchung. Es stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter in massivem Umfang Daten aus der Firma geschleust hatte. Im weiteren Verlauf schaltete die Firma die Staatsanwaltschaft ein. Diese hat mittlerweile die (Ermittlungs)fäden in der Hand. Im Rahmen dessen werden diverse Gegenstände untersucht und geschaut, wer diese angefasst hat. Als Tatortberechtigter durfte ich somit meine Fingerabdrücke abgeben.

Im Vorfeld habe ich lange gerätselt, ob das machen soll oder nicht. Denn es gibt nicht wenige Fälle, in denen die einmal erhobenen Daten irgendwo landen, so nach dem Motto: Könnte man vielleicht noch einmal gebauchen.. Meinen Anwalt konnte ich für einen fundierten Rat nicht erreichen also verließ ich mich auf meinen guten Glauben und Fragen. Ich hatte mir vorgenommen, den Beamten vorher über die befürchteten Konsequenzen auszuquetschen und, falls es unglaubwürdig wäre, die Abgabe zunächst zu verweigern. Aber dazu kam es gar nicht. Denn kaum war ich in seinem Büro angekommen, setzte er zu einer längeren Belehrung an. Demnach werden die Spuren nicht gespeichert, sondern nur mit den am Tatort vorgefundenen verglichen. Die Fingerabdrücke werden nach den Worten des Beamten nicht in Datenbanken gespeichert, sondern nach Abschluss des Falles (oder sagte er, nach Beendigung des Vergleichs?) gelöscht. Wahrscheinlich schaute ich immer noch skeptisch und er meinte zum Schluss, dass sie, selbst wenn sie die Abdrücke aufheben und später auswerten würden, dürften die nicht gegen mich verwendet werden. War da nicht was mit den Früchten des vergifteten Baumes? In der Tat scheint dies nicht so zu sein, wie ich dachte. Die Wikipedia weiß mehr im Artikel zum Beweisverbot. Schließlich bekam ich einmal einen Satz schwarze Hände. Dank eines Spezialwaschmittels sind die aber schon wieder sauber.

Ich fand den Besuch letztlich recht interessant. Denn der Beamte war sehr offen und wir unterhielten uns über einige Themen, u.a. natürlich auch über das Abnehmen von Abdrücken. Interessanterweise nutzt die Polizei dieselbe Methode wie der CCC. Der Unterschied besteht letztlich nur darin, dass es das Ganze für die Polizei als fertige Einheit gibt.

Spätestens wenn der Fall abgeschlossen ist, werde ich mal eine Auskunftsanfrage bei verschiedenen Behörden starten und hoffentlich herausfinden, dass keine Informationen über mich gespeichert sind. :-)

Foto von TheRealGrudge

Hausdurchsuchung bei Eigentümer von wikileaks.de

Mit welchem Argument wird seit Jahren das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt? Richtig, wie auch in der aktuellen Diskussion, ist es Kinderpornographie. Seit mittlerweile fünfzehn Jahren beobachte ich immer wieder das gleiche Schema.

Das erste Mal fiel es mir im Fall des ersten Remailers, anon.penet.fi, auf. Der Betreiber Julf Helsingius stand damals auf der Titelseite des Observer und ihm wurde vorgeworfen für 90% der Kinderpornographie im Internet verantwortlich zu sein (Ich habe den Fall detailliert in meinem Buch “Anonym im Netz” beschrieben.). In den letzten Jahren kamen dann Betreiber von Tor-Servern, der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss und seit heute auch Besitzer von simplen Domainnamen hinzu.

Im aktuellen Fall bekam der Besitzer der Domain wikileaks.de Besuch von der Polizei. Seine Wohnungen in Dresden und Jena wurden von mehreren Beamten durchsucht und Computer beschlagnahmt. Was genau war das Vergehen? Ich versuchte auf diese Frage heute bei der Polizei in Jena sowie bei der Staatsanwaltschaft Dresden eine Antwort zu erhalten. Im Protokoll steht nur etwas von Verbreitung pornographischer Schriften. Das ist jedoch keineswegs ein Grund für eine Verletzung der Wohnung in der vorliegenden Form. Bei der Staatsanwaltschaft Dresden wurde mir lapidar mitgeteilt, dass die Pressestelle keine Sprechzeiten hat. Ich solle es an einem anderen Tag probieren. Von Seiten der Polizei bekam ich die Auskunft, die auch Heise meldet. Die Aussage war in etwa, dass es auf seiner Webseite Links zu kinderpornographischen Seiten gäbe und er sich somit der Verbreitung schuldig mache. Der interessierte Leser wird hier Parallelen zu den verschiedenen Sperren von wikipedia.de erkennen. Wie zuletzt Lutz Heilmann gibt es Leute, die einstweilige Verfügungen erwirken, in der Hoffnung etwas gegen die Inhalte der Wikipedia zu tun. Wie auch im Fall von Theodor Reppe hat die Domain jedoch nichts mit den Inhalten zu tun. Insofern ist es äußerst fragwürdig, inwieweit die Durchsuchung überhaupt berechtigt ist. Die diversen Kommentare in der Blogosphäre gehen auf diese Problematik genauer ein.

Doch inwieweit ist das ein Erfolg oder überhaupt ein sinnvoller Ansatz im Kampf gegen Kinderpornographie? Es wird ohne Aussicht auf irgendeinen Erfolg und aus meiner Sicht ohne begründeten Verdacht gegen eine Zivilperson vorgegangen. Und zwar gegen jemanden, der sich aktiv für freie Meinungsäußerung einsetzt:

Herr Reppe ist der Spender der Wikileaks.de Domain und betreibt einen Mirror der US Congressional Research Service Dokumentensammlung, ist allerdings ansonsten nicht operativ in Wikileaks involviert. Herr Reppe ist ausserdem Betreiber eines der populaersten deutschen Tor-Proxyservers

Kinderpornographie wird man hier eher nicht finden. Vielmehr dient solch eine Aktion eher der Einschüchterung, wie bereits in den oben angesprochenen Fällen der Betreiber von Tor-Servern. Außerdem stellt sich mir die Frage nach der Rechtmäßigkeit der kompletten Aktion. Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2005 in einer Entscheidung gegen das Vorgehen mit der Begründung “Gefahr im Verzug” ausgesprochen bzw. sehr starke Schranken angelegt. Andererseits scheint es in Dresden wiederum einen ordentlichen Beschluss einer Richterin gegeben zu haben. Weiterhin ist der Pressemitteilung zu entnehmen, dass trotz Nachfragen des Betroffenen keine Zeugen benannt wurden, dass es keine Aufklärung gab etc. Ich hoffe, Theodor findet einen guten Anwalt, der sich dieser Sachen annimmt und dies aufklärt.

Ein sinnvoller Ansatz ist aus meiner Sicht, direkt gegen diese Seiten vorzugehen. Gerade anhand der publizierten Filterlisten versuchte die Organisation Carechild, die Seiten aus dem Netz zu entfernen. Sehr viele der Provider sperrten die Zugänge der Kunden. Warum also gibt es keine speziellen Abteilungen beim BKA, die dies veranlassen. Weiterhin stehen viele der Server in Deutschland. Somit hätten die Ermittlungsbehörden direkten Zugriff. Aber statt direkter Maßnahmen wirft man lieber wie oben Nebelkerzen oder baut eine Zensurinfrastruktur auf.

Speziell die Nachrichten des heutigen Tages hatten es in der Beziehung wirklich in sich. Frau von der Leyen behauptet, die Kinderpornographen würden Millionenbeträge verdienen. Danaben steht die Aussage, dass es einen dramatischen Anstieg gäbe und der Artikel im Spiegel spielt noch ein wenig mit Emotionen. Der Rechtsanwalt Udo Vetter hat seine Erfahrungen mit den Tätern beschrieben. Demnach ist es keinesfalls so, dass viel Geld damit verdient wird. Netzpolitik kommt bei der Betrachtung der Zahlen auf komplett andere Werte.

Ich habe das Gefühl, dass hier gezielt gegen Kritiker vorgegangen wird und das die Bekämpfung der wirklichen Verbrechen keineswegs im Vordergrund steht. Der Regierung scheint es um plakative Maßnahmen für den Wahlkampf zu gehen. Die damit ermöglichten Zensurmaßnahmen werden billigend in Kauf genommen. Momentan lächeln viele auf Länder wie China oder Iran herab. Doch wir sind auf dem besten Weg in genau diese Richtung. Daher sollten Umgehungstechniken wir Tor oder I2P gefördert werden, um auch in Zukunft ein freies Internet zu haben.

Wie ihr für die Projekte spenden könnt, lest ihr auf den entsprechenden Webseiten:

Weitere Artikel dazu:

Rückblick auf ein Jahr Remailer-Betrieb

Na gut, eigentlich ist es schon mehr als ein Jahr, dass ich den Mixmaster-Remailer in Betrieb habe. Aber die paar Tage machen den Kohl nicht fett.

Nachdem ich desöfteren mit Mixmaster, Mixminion und Co. herumgespielt hatte und das im Buch Anonym im Netz lang und breit beschrieb, wollte ich einen langlebigeren Mixmaster-Server als Remailer anbieten. Meiner Meinung nach sollte ein vServer hierfür reichen und durch die Suche bei Webhostlist stiess ich auf ein Angebot der Firma Xantron. Diese bot einen vServer mit 1 GB RAM, 1 GB Festplatte und unbegrenztem Traffic an. Für den Anfang sollte das ein hinreichendes Angebot sein.

Anfangs liess ich testweise einen Tor-Server dort laufen. Denn der Eintrag der FAQ z u Tor auf virtuellen Servern sagte damals, es würde nicht funktionieren. Bei meinem Test klappte es jedoch ohne Probleme. Ich konnte Tor auf dem Server über mehrere Wochen ohne Einschränkungen laufen lassen. Irgendwann aktualisierte ich dann auf eine neue Version und der Tor-Prozess startete kurz, um gleich wieder abzusterben. Es gab keine Core-Datei. Das Log blieb ohne Anzeichen auf irgendwelche Probleme. Der gesamte Fall schien sehr mysteriös. Die Seite mit (un)geeigneten ISPs für Tor brachte mich dann auf eine Idee. Ich legte ein kleines Shell-Skript an, welches den Namen Tor trug und führte das aus. Kurze Zeit später brach es ab. Eine weitere Analyse ergab dann, dass der Provider wahrscheinlich einen Cronjob laufen hatte, der nach Prozesses mit dem Namen “tor” suchte und diese beendete. Sobald ich die ausführbare Datei von tor in nichttor oder ähnliches änderte, klappte wieder alles. Nach diesem Zwischenspiel richtete ich dann den Remailer ein.

Die Einrichtung ist in meinem Buch beschrieben und recht einfach zu machen. Entweder beantwortet man Fragen über ein Menu oder editiert eine Datei mit den Einstellungen.Danach sollte getestet werden, ob der Remailer wirklich so funktioniert, wie er sollte. Falls das der Fall ist, können die anderen Operatoren über den neuen Remailer informiert werden. Nun treffen nach und nach Nachrichten ein und der neue Remailer wird in das Netz der bestehenden integriert.

Mein Remailer nennt sich devurandom und hat momentan die beste Uptime im Netz. :-) Er bewegt etwa 5.000 E-Mails am Tag durch das Netz. Ein Großteil davon sind Nachrichten, die an andere Remailer weitergegeben werden. Nur ein etwa ein Fünftel der eingehenden Nachrichten verlässt das Remailer-Netzwerk und geht an den endgültigen Empfänger. Daneben gibt es eine Handvoll Postings in das Usenet.

monatliche Load des Serervs

Die Last, die das System erzeugt, ist zu vernachlässigen. Die Grafik zeigt einen Überblick über die Systemlast des letzten Monats. Es gab mal eine Spitze von 0,5. Aber in der Regel liegt die Last bei unter 0,1. Auch die sonstigen Parameter des Systems weisen nicht auf irgendeine Überlastung hin. Vielmehr langweilt sich der vServer die meiste Zeit des Tages. Die einzige Sache, die mich hin und wieder stört, sind viele zurückgestellte (deferred) E-Mails. Momentan liegen über dreihundert E-Mails rum, da ein Remailer an einem DSL betrieben wird und der Rechner ist wahrscheinlich gerade aus.Die Grafik der zurückgestellten E-Mails sieht daher wie ein Börsenkurs aus. ;-)

Eine Frage, die wahrscheinlich viele der Leser interessiert, ist der Missbrauch. Wie oft wird der Dienst missbraucht? Wieviele Hausdurchsuchungen hatte ich schon? Letzte Frage lässt sich einfach beantworten: 0. Wie oft Missbrauch geschieht, kann ich leider nicht sagen. Denn als Betreiber sieht man nur die Spitze des Eisberges. Nur wenn ich jede E-Mail lesen und auswerten würde, hätte ich genaue Zahlen. Daher will ich mich auf Beschwerden von dritter Seite konzentrieren.

Im letzten Jahr gab es insgesamt drei Fälle, in denen sich eine dritte Seite an mich gewendet hat. Anfang 2008 rief mich ein Rechtsanwalt an. Das Telefonat war etwas wirr. Aber soweit ich es verstanden habe, hat sein Klient eine E-Mail von meinen Remailer erhalten. In der E-Mail waren Links zu Bildern, die angeblich urheberrechtlich geschützt sind. Er wollte natürlich den Urheber der E-Mail wissen. Ich habe ihm dann in einer längeren E-Mail das Wesen des Dienstes erklärt und ihm auch gesagt, dass ich den Urheber nicht kenne. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

Der zweite Kontakt war ebenfalls wieder über einen Rechtsanwalt. Er schrieb mir einen formellen Brief. Ein Nutzer hat seinen Klienten beleidigt und auch er wollte den Urheber wissen. Ich ging wieder wie oben vor und auch hier gab es nie eine Antwort oder Rückmeldung.

Der bisher letzte Kontakt war auch der spannendste. Den Vorfall hatte ich schon im Beitrag Ihre Kriminalpolizei bittet um Mithilfe beschrieben. Damals hatte jemand eine Drohmail über den Remailer verschickt und die Polizei wollte den Urheber wissen. Nach einer Erklärung über die Funktionsweise des Remailers und der Bemerkung, dass ich nicht logge, war am anderen Ende ein Grummeln zu hören. Jedoch kam der Beamte noch auf die Idee, dass ich ihm doch einen Abzug des RAM machen könne. Nachdem ich auch das verneint hatte, kam am anderen Ende die Bemerkung, dass ja jetzt eh Feierabend sei und man daher die Akte schließen werde. Ich habe auch von diesem Vorfall nichts wieder gehört.

Der Vertrag über den Server wurde kürzlich wieder verlängert und ich werde auch in diesem Jahr den Mixmaster weiter laufen lassen. Sobald ich Zeit habe, kommt noch ein Mixminion-Server hinzu.

Ihre Kriminalpolizei bittet um Mithilfe

Gestern wollte ich hier noch ein Posting verfassen, dass mit den Worten: Hoffentlich klingelt morgen früh nicht die Polizei an meiner Tür und kommt zur Durchsuchung. enden sollte. Aber es klingelte niemand und ich konnte in Ruhe mein Brötchen zum Morgen genießen. Was war passiert?

An dem Nachmittag hatte ich eine Rückrufbitte auf meinem Schreibtisch liegen. Ein Beamter der Kriminalpolizei wollte mich sprechen. Solche Nachrichten lassen natürlich den Puls erstmal hochschnellen. Was können die wollen? Was habe ich verbrochen? Nach kurzem Nachdenken wurde mir jedoch klar, worum es sich handeln könnte. Die Vermutung wurde dann auch im Gespräch bestätigt.

Neben Tor-Servern betreibe ich auch einen Mixmaster-Remailer. Der anonymisiert E-Mails. Wie auch bei Tor ist es natürlich möglich, dass dieser missbraucht wieder. Hin und wieder bekomme ich davon auch etwas mit, wie in diesem Fall. Jemand hat über den Dienst eine Drohmail verschickt. Jetzt versuchten die Beamten der Kriminalpolizei den Täter zu ermitteln. Da der Remailer als Absender stand, kamen sie auf mich.

Im Gespräch war von Anfang an klar, dass ich hier Zeugenfunktion hatte. Sie dachten, dass ich eine Art Proxy betreibe und so den Verursacher herausfinden kann. Daher kam auch die Forderung, anhand meiner Logs den Absender zu suchen. Ich erklärte daraufhin grob die Funktionsweise des Dienstes und verwies als kurze Informationsquelle auf den Artikel in der Wikipedia. Als ich dann noch erwähnte, dass ich nicht logge, war ein Grummeln am anderen Ende der Leitung zu hören. ;-) Aber flugs kam der Vorschlag, doch einen Abzug des RAM zu machen. Zu meinem Bedauern musste ich auch das Verneinen. Denn in dem Falle habe ich keinen Zugriff darauf. Damit war das Gespräch im wesentlichen beendet, denn weitere Ansätze auf meiner Seite gab es nicht.

Derartige “Kontakte” bringen mich immer wieder ins Nachdenken. Wo zieht man die Grenze zu “zuviel Missbrauch”? An welchem Punkt treffe ich die Entscheidung, den Anonymisierungsdienst abzuschalten? Leider ist es halt so, dass man (meist in unangenehmer Weise) vom Missbrauch erfährt, aber so gut wie nie von den positiven Seiten. Also die Antwort auf die Frage, wem hat der Dienst wirklich genützt und geschützt. Das liegt halt in der Natur der Sache.

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