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Hausdurchsuchung bei Eigentümer von wikileaks.de

Mit welchem Argument wird seit Jahren das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt? Richtig, wie auch in der aktuellen Diskussion, ist es Kinderpornographie. Seit mittlerweile fünfzehn Jahren beobachte ich immer wieder das gleiche Schema.

Das erste Mal fiel es mir im Fall des ersten Remailers, anon.penet.fi, auf. Der Betreiber Julf Helsingius stand damals auf der Titelseite des Observer und ihm wurde vorgeworfen für 90% der Kinderpornographie im Internet verantwortlich zu sein (Ich habe den Fall detailliert in meinem Buch “Anonym im Netz” beschrieben.). In den letzten Jahren kamen dann Betreiber von Tor-Servern, der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss und seit heute auch Besitzer von simplen Domainnamen hinzu.

Im aktuellen Fall bekam der Besitzer der Domain wikileaks.de Besuch von der Polizei. Seine Wohnungen in Dresden und Jena wurden von mehreren Beamten durchsucht und Computer beschlagnahmt. Was genau war das Vergehen? Ich versuchte auf diese Frage heute bei der Polizei in Jena sowie bei der Staatsanwaltschaft Dresden eine Antwort zu erhalten. Im Protokoll steht nur etwas von Verbreitung pornographischer Schriften. Das ist jedoch keineswegs ein Grund für eine Verletzung der Wohnung in der vorliegenden Form. Bei der Staatsanwaltschaft Dresden wurde mir lapidar mitgeteilt, dass die Pressestelle keine Sprechzeiten hat. Ich solle es an einem anderen Tag probieren. Von Seiten der Polizei bekam ich die Auskunft, die auch Heise meldet. Die Aussage war in etwa, dass es auf seiner Webseite Links zu kinderpornographischen Seiten gäbe und er sich somit der Verbreitung schuldig mache. Der interessierte Leser wird hier Parallelen zu den verschiedenen Sperren von wikipedia.de erkennen. Wie zuletzt Lutz Heilmann gibt es Leute, die einstweilige Verfügungen erwirken, in der Hoffnung etwas gegen die Inhalte der Wikipedia zu tun. Wie auch im Fall von Theodor Reppe hat die Domain jedoch nichts mit den Inhalten zu tun. Insofern ist es äußerst fragwürdig, inwieweit die Durchsuchung überhaupt berechtigt ist. Die diversen Kommentare in der Blogosphäre gehen auf diese Problematik genauer ein.

Doch inwieweit ist das ein Erfolg oder überhaupt ein sinnvoller Ansatz im Kampf gegen Kinderpornographie? Es wird ohne Aussicht auf irgendeinen Erfolg und aus meiner Sicht ohne begründeten Verdacht gegen eine Zivilperson vorgegangen. Und zwar gegen jemanden, der sich aktiv für freie Meinungsäußerung einsetzt:

Herr Reppe ist der Spender der Wikileaks.de Domain und betreibt einen Mirror der US Congressional Research Service Dokumentensammlung, ist allerdings ansonsten nicht operativ in Wikileaks involviert. Herr Reppe ist ausserdem Betreiber eines der populaersten deutschen Tor-Proxyservers

Kinderpornographie wird man hier eher nicht finden. Vielmehr dient solch eine Aktion eher der Einschüchterung, wie bereits in den oben angesprochenen Fällen der Betreiber von Tor-Servern. Außerdem stellt sich mir die Frage nach der Rechtmäßigkeit der kompletten Aktion. Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2005 in einer Entscheidung gegen das Vorgehen mit der Begründung “Gefahr im Verzug” ausgesprochen bzw. sehr starke Schranken angelegt. Andererseits scheint es in Dresden wiederum einen ordentlichen Beschluss einer Richterin gegeben zu haben. Weiterhin ist der Pressemitteilung zu entnehmen, dass trotz Nachfragen des Betroffenen keine Zeugen benannt wurden, dass es keine Aufklärung gab etc. Ich hoffe, Theodor findet einen guten Anwalt, der sich dieser Sachen annimmt und dies aufklärt.

Ein sinnvoller Ansatz ist aus meiner Sicht, direkt gegen diese Seiten vorzugehen. Gerade anhand der publizierten Filterlisten versuchte die Organisation Carechild, die Seiten aus dem Netz zu entfernen. Sehr viele der Provider sperrten die Zugänge der Kunden. Warum also gibt es keine speziellen Abteilungen beim BKA, die dies veranlassen. Weiterhin stehen viele der Server in Deutschland. Somit hätten die Ermittlungsbehörden direkten Zugriff. Aber statt direkter Maßnahmen wirft man lieber wie oben Nebelkerzen oder baut eine Zensurinfrastruktur auf.

Speziell die Nachrichten des heutigen Tages hatten es in der Beziehung wirklich in sich. Frau von der Leyen behauptet, die Kinderpornographen würden Millionenbeträge verdienen. Danaben steht die Aussage, dass es einen dramatischen Anstieg gäbe und der Artikel im Spiegel spielt noch ein wenig mit Emotionen. Der Rechtsanwalt Udo Vetter hat seine Erfahrungen mit den Tätern beschrieben. Demnach ist es keinesfalls so, dass viel Geld damit verdient wird. Netzpolitik kommt bei der Betrachtung der Zahlen auf komplett andere Werte.

Ich habe das Gefühl, dass hier gezielt gegen Kritiker vorgegangen wird und das die Bekämpfung der wirklichen Verbrechen keineswegs im Vordergrund steht. Der Regierung scheint es um plakative Maßnahmen für den Wahlkampf zu gehen. Die damit ermöglichten Zensurmaßnahmen werden billigend in Kauf genommen. Momentan lächeln viele auf Länder wie China oder Iran herab. Doch wir sind auf dem besten Weg in genau diese Richtung. Daher sollten Umgehungstechniken wir Tor oder I2P gefördert werden, um auch in Zukunft ein freies Internet zu haben.

Wie ihr für die Projekte spenden könnt, lest ihr auf den entsprechenden Webseiten:

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Rainer on :

Ein paar Fragen/Gedanken:
anon.penet.fi: Mir ist so, als sei die Abschaltung damals von Scientology betrieben worden, weil Aussteiger dort interne Informationen veröffentlicht hatten - von Kinderpornographie ist mir nichts erinnerlich. Liege ich da falsch?
Tauss: Er hat ja bestätigt, einschlägiges Material besessen zu haben - und das mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter begründet. §184b Stgb sagt:
QUOTE:
Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

Für mein Verständnis bezieht sich das auf Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden, nicht jedoch auf Abgeordnete. Insofern ist es m.E. völlig egal, wie Tauss zu Kinderpornographie steht - sein Status als Abgeordneter stellt ihn nicht über geltendes Recht.
Ich bin noch immer erstaunt, daß die Aktion von carechild sowenig Aufmerksamkeit findet. Eigentlich müßte jemand Frau von der Leyen wegen Unterlassung anzeigen - warum tut das niemand?

Jens Kubieziel on :

Bei anon.penet.fi liegst du z.T. falsch. Scientology hat nur die Herausgabe von Nutzerdaten angestrengt. Später war dann das angesprochene Bild im Observer und Finnland änderte das TK-Recht. Insbesondere der letzte Punkt führte zur Abschaltung, da er jederzeit die Nutzerdaten hätte rausgeben müssen (Wenn ich mich richtig erinnere).

Bei Tauss ist es in der Tat so, dass er zugibt, Material besessen zu haben. Nach seiner Darstellung wollte er halt ein bisschen Polizei spielen, was aber außerhalb seiner Aufgaben liegt. Nichtsdestrotz finde ich den Zeitpunkt und die generelle Durchführung der Durchsuchungen sehr merkwürdig. Ich werde das Gefühl nicht los, dass man das benutzt hat, um ihn öffentlichkeitswirksam abzuschiessen.

Wegen Unterlassung anzeigen? Mir ist nicht klar, was du meinst. Nach meinem Verständnis kann sie das Gesetz erlassen und dann durch die Instanzen rechtswirksam werden lassen. Anschließend wird es eine Klage beim BVerfG geben. Dort wird es dann mit hoher Warscheinlichkeit wegen Unverhältnismäßigkeit gekippt werden.

Mich würde noch interessieren, ob dieser Beitrag die Durchsuchung ausgelöst hat: http://www.abgeordnetenwatch.de/print.php?frage=172912
Aber das wird wohl keiner beantworten.

Marc B. on :

Die Aussage von Tauss ist, dass er sich von BKA und anderen Ermittlungsbehörden systematisch belogen fühlt über die realen Verbreitungswege und den Umfang der Kinderpornographienetze.

Da er als Abgeordneter und medienpolitischer Sprecher seiner Fraktion inhaltlich verantwortlich ist für die Gesetzgebung in einem davon direkt betroffenen Gebiet, hält er es für seine dienstliche Pflicht, sich selbst ein Bild von der Szene zu machen.

Rainer on :

Wegen Unterlassung anzeigen:

Carechild hat gezeigt, daß es bei Kenntnis der Sperrlist einfach ist, die entsprechenden Angebote abschalten zu lassen (nicht alle, aber doch signifikant viele). Von der Leyen argumentiert ja damit, daß sie eine solche Liste hat oder doch zumindest vom BKA bekommen kann.
Sie unterläßt es aber, diese Liste zu Abschaltung zu verwenden. Das nenne ich eben Unterlassung.

Lars on :

Der Verweis auf wikipedia.de ist falsch (es fehlt ein i).

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