Skip to content

Impf-Erfahrung

Ich hatte kürzlich das Glück, eine Impfung gegen COVID-19 zu erhalten und will von meinen Erfahrungen berichten.

Als die Impfungen begannen, schaute ich mir die Impfreihenfolge an und war der Meinung, dass ich in der letzter Gruppe sei. Da es aber immer wieder Meldungen in den Medien zu liegengebliebenen Impfdosen gab, besuchte ich verschiedene Impfzentren in der Umgebung. Dort fragte ich die Leute, ob denn Chancen auf solche Dosen bestehen. In den Impfzentren Jenas wurde mir gesagt, dass es Wartelisten gibt. Dort sind Leute mit hoher Priorität eingetragen und wenn Dosen übrig bleiben (was oft passiert), werden diese Listen durchtelefoniert. Als “Fremder” hat man keine Chancen. Die Lösung ist natürlich sehr gut, um weiterhin möglichst viele Leute aus der hohen Priorität zu impfen und ich empfand das als gut durchdacht. Andere Impfzentren in der Umgebung machten das anders. Da wurden dann Partner der zu impfenden Personen oder auch schon mal zufällige Leute von der Straße gefragt. Da es bei letzeren für  mich eine kleine Chance auf eine Impfung gab, besuchte ich diese hin und wieder. Leider ergab sich dort, bis auf nette Gespräche mit dem Personal, nichts.

Ende März meinte dann jemand zu mir, dass ich doch für eine Impfung berechtigt sei. Ein Blick in die Impfverordnung bestätigte diesen Eindruck. Also öffnete ich flugs die Seiten des Impfportals in Thüringen und versuchte, einen Termin zu bekommen. Ich konnte zwischen zwei Terminen wählen. Beide waren zwei Tage später, einer um 9:00 Uhr und einer um 9:03 Uhr. Da ich lieber eher dran kommen wollte, wählte ich den ersteren. ;-)

Zur Vorbereitung auf die Impfung sind einige Dokumente auszufüllen und mitzubringen. Neben den Dokumenten braucht man den Impfausweis, Personalausweis (oder ähnliches Ausweisdokument) sowie einen Stift.

Mein Termin fand im Impfzentrum in Gera statt. Ich traf gegen 8:50 Uhr ein. Vor dem Eingang stand eine Warteschlange von ungefähr 10 Leuten. Eine der Wartenden zeigte Erkältungssymptome (Schnupfen, Husten). Später wurde die dann auch von den Bediensteten in separate Räume gebracht. Ich frage mich natürlich, ob diese mit dem Virus infiziert war.

Am Einlass kontrollierte ein privater Wachdienst meinen Ausweis und eine zweite Person mass die Körpertemperatur. Dann ging es in die nächste Warteschlange.

Am Ende der Warteschlange wartete ein Anhöriger der Bundeswehr und sagte uns, welche Dokumente wir bereit halten sollen (Einwilligung, Anamnesebogen, Impfaufklärung). Ich hatte die Dokumente zwei Tage vorher ausgefüllt und ausgedruckt. Dennoch war die Impfaufklärung veraltet. Es gab ein neues Dokument vom März 2021. Vermutlich wurde hier auf die Sinusvenentrombosen hingewiesen. Mit allen Dokumenten ging es dann zur Anmeldung und das war der Punkt, wo ich am nervösesten war. Mir war bis dahin unklar, ob ich wirklich berechtigt bin oder ob ich vielleicht irgendeinen Passus übersehen habe. Daher hatte ich mir Dokumente und Argumente eingepackt, um die Person zu überzeugen. Interessanterweise fragte die Person am Tresen mich nur, aus welchem Grund ich hier sei. Ich sagte diesen und damit war das OK. Weder wurden die Dokumente noch die Argumente geprüft und ich war erleichtert. :-)

Nach der Anmeldung kommt der Wartebereich zur Aufklärung. Jede Person erhält eine Wartenummer und muss in die entsprechende Kabine. Vor mir waren 44 Personen. Bis ich dann effektiv dran war, vergingen 15-20 Minuten. Das heißt, in dem Zeitraum wurden zwei bis drei Leute pro Minute durchgeschleust. Die Aufklärung selbst war unspektakulär. Der Arzt wollte wissen, ob ich mich impfen lassen will und ob ich Fragen habe. Danach klärten wir, in welchen Arm die Spritze kommt und ich war wieder raus.

Am Ausgang der Kabine wartete dann schon jemand, die mich zum Impfen begleitete. Arm frei machen, Spritze rein und um 9:45 Uhr war ich geimpft. Danach schloss sich eine Wartezeit von 15 Minuten an. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich auch nicht eher rausgelassen würde.

Also nahm ich in dem Wartebereich Platz. Dort sassen ebenfalls so zwischen 30 und 40 Personen. Kaum hatte ich Platz genommen, gab es einen dumpfen Schlag. Drei Plätze neben mir fiel jemand vom Stuhl und war bewusstlos. Sofort kamen drei Leute, von denen mindestens einer ein Arzt war, herbei und kümmerten sich um die Person. Als diese wieder bei Bewusstsein war, wurde die in ein separates Zimmer eskortiert und wurde vermutlich weiter überwacht.

Schließlich machte ich mich auf den Weg zum Ausgang. Dort musste ich meinen Impfausweis mit dem Aufkleber vorzeigen. Ich hatte bei dem Gespräch die ganze Zeit das Gefühl, dass irgendetwas merkwürdig ist. Bei der Verabschiedung fiel es mir dann auf. Die Person war die Einzige, die keine Maske trug. :-/ Um 10:07 Uhr war ich dann wieder draußen.

Ihr fragt euch sicher, welche Impfreaktionen ich bemerkte. Natürlich hörte ich nach der Impfung immer wieder in mich hinein. Ein Gefühl, was mir recht schnell auffiel, war ein Kribbeln im Unterarm. So ab ca. 18 Uhr begann ich etwas zu Frösteln. In der Nach wachte ich dann irgendwann auf und hatte erhöhte Temperatur und fühlte mich schwach. Daher habe ich das dann auch nicht nachgemessen. Der Morgen startete mit Kopf- und Gliederschmerzen sowie einem Gefühl der Abgeschlagenheit. Letzteres ging noch bis in die Abendstunden. Daneben schmerzt die Einstichstille auch noch heute. Alles in allem empfiehlt es sich mindestens einen Tag Ruhe nach der Impfung einzuplanen. In einigen Fällen hörte ich, dass Leute auch nach zwei Tagen Probleme hatten. Die Impfreaktionen waren natürlich nichts im Vergleich zu den vermeintlichen Auswirkungen einer COVID-19-Erkrankung.

Insgesamt hatte ich das Gefühl, dass das Impfzentrum die Prozesse gut durchorganisiert hat. Es gab natürlich Wartezeiten, die durch den hohen Andrang bedingt waren. Aber alle Stationen waren besetzt und es wurde zügig gearbeitet. Trotz des hohen Tempos waren alle Leute sehr freundlich. Insgesamt kann ich allen Beteiligten nur ein großes Lob aussprechen.

Der IFG-Hack des Tages

Die Informationsfreiheitsgesetze sind ein wundervolles Instrument, um öffentliches Handeln transparenter zu machen. Mit einer Anfrage lassen sich verschiedene Informationen beziehen und die Plattform Frag den Staat macht es einfach, solche Anfragen zu stellen. Ein Blick auf die letzten Anfragen ist immer recht interessant.

So stieß ich kürzlich auf eine Anfrage einer Person, die von der TU Dortmund die Kosten für den Einsatz von Zoom und Webex wissen wollte. Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie setzen viele Unternehmen und auch Universitäten auf Videokonferenzen. Zoom und Webex sind zwei solcher Lösungen. Eine Frage nach den Kosten des Einsatzes sollte einfach zu beantworten sein. Jedoch beobachte ich, dass sich viele Stellen schwer tun und versuchen, “Gegenargumente” zu finden.

So war es auch im Fall der TU Dortmund. Zunächst wurde die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Die Person mahnte zweimal eine Antwort an. Schließlich antwortete die Uni, dass sie die Antwort gern als Brief versenden wollen und daher die Adresse benötigen.

Die Angabe einer Adresse ist bei solchen Anfragen in der Regel nicht nötig, da Anfragen von jeder Person gestellt werden können. Die öffentliche Stelle kann einfach auf die E-Mail anworten. Die Uni beharrte jedoch auf der Angabe einer Adresse und so schaltete die Person den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) ein. Der bestätigte, dass Anfrage und Antwort per E-Mai erfolgen müssen. Er schrieb in seiner Antwort auch von Ausnahmen, unter anderem kann bei einer Ablehnung der Anfrage die Adresse erfragt werden. Nach zwei Monaten Wartezeit kam die TU Dortmund dann zu dem Schluss, dass der Bescheid abgelehnt werden soll und fragte wieder nach der Adresse. Nach weiterer Vermittlung durch das LDI NRW schickte die Uni eine kurze Begründung über die Ablehnung. Sie beriefen sich auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 8 IFG NRW.

An der Stelle begann der Antragsteller nun kreativ zu werden. Die Uni bat an, den Bescheid zuzusenden oder vor Ort abzuholen. Natürlich wollte die Person Letzteres, worauf die Uni meinte, dass die Gebäude wegen Corona verschlossen sein. Immerhin wurde eine Terminvereinbarung angeboten. In einer überraschenden Wendung verzichtete der Antragsteller nun auf die Abholung und brachte die DSGVO in Stellung. Der Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO sagt:

Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

Im Rahmen der Anfrage wurden personenbezogene Daten verarbeitet. Insbesondere auf dem Bescheid sollte der Name und ggf. weitere Daten enthalten sein. Damit müsste der Bescheid im Rahmen der Anfrage nach der DSGVO an den Antragsteller geschickt werden.

Im weiteren Verlauf der IFG-Anfrage ist jedoch zu sehen, dass dies die Uni zunächst nicht gemacht hat und die Person das moniert. Es ist also spannend zu beobachten, wie die Anfrage weiter verläuft. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Kommunikationswerkzeuge im Jahr 2021

Gegen Ende des Jahres 2019 habe ich eine Liste meiner Kommunikationswerkzeuge aufgeschrieben. Im Matrixkanal vom TILpod (übrigens sehr empfehlenswerter Podcast ;-)) haben wir über verschiedene Messenger gesprochen und dabei fiel mir auf, dass ich die Seite mal aktualisieren sollte.

Nutze ich

  • E-Mail (ist für mich eines der Hauptkommunikationsmittel. Hinweise zum Schlüssel findet ihr auf der Kontaktseite.)
  • Signal
  • Matrix (@qbi:matrix.kraut.space)
  • XMPP/Jabber
  • Threema (PWB22538)
  • Jitsi
  • BigBlueButton (meist für Videokonferenzen des Hackspace Jena)
  • Briar (Kontakt gern auf Anfrage)
  • Keybase
  • Mumble
  • SMS
  • Twitter oder Mastodon DM (nicht aktiv genutzt, wird aber als Kanal genutzt)
  • Wire
  • Zoom
  • Delta.Chat (deltachat[]kubieziel.de ist die korrekte Adresse)
  • Auf einem Extra-Rechner kommt für Kundenprojekte noch MS Teams und Google Meet zum Einsatz. Das erwähne ich hier aber eher der Vollständigkeit halber. :-)

Delta.Chat und Wire werden recht selten verwendet. Daher kann es sein, dass die beim nächsten Update in die untenstehende Kategorie verschoben werden.

Nutze ich nicht (mehr)

  • Mattermost
  • Slack (ist im wesentlichen durch Matrix ersetzt worden)
  • Telegram
  • WhatsApp

Alles, was nicht genannt ist, fällt vermutlich in die Kategorie nicht genutzt. ;-)

Thüringens Finanzministerium spricht sich gegen eine Sperrung von Tor aus

Im März 2020 wollte ich die Webseite des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) besuchen. Jedoch war der Versuch nicht von Erfolg gekrönt. Die Seite ludt nicht. Auch nach mehreren Versuchen hatte ich keinen Erfolg. Ich fand dies recht verwunderlich, da die anderen Webseiten der Thüringer Behörden schnell im Tor-Browser angezeigt werden.

Bei meinen Nachforschungen stellte ich fest, dass die Webseite bei dem Provider Alfahosting betrieben wird. Bei Alfahosting habe ich seit vielen Jahren den Eindruck, dass die Tor blockieren. Das heißt, wenn man den Tor-Browser nutzt, lassen sich die Seiten nicht aufrufen, sondern laufen ins Leere. Bei meinen früheren Tests ließ sich nur die Homepage des Providers selbst über Tor abrufen. Bei den Seiten der Kunden hatte ich hingegen keinen Erfolg. Dies erklärte auch, warum die Seite des Sozialministeriums nicht abrufbar war.

Ich fragte also beim Ministerium nach einer Begründung für die Blockade. Das Ministerium hatte wichtige Informationen zu der Corona-Pandemie und daher fand ich es wichtig, dass möglichst alle Informationen abrufen können. Das TMASGFF begründete das Vorgehen mit kriminellen Aktivitäten, insbesondere Hacker-Angriffen. Mit Blick auf das gesteigerte Sicherheitsrisiko wurde die Sperrung als legitim erachtet.

Die Antwort aktivierte meinen IFG-Sinn. :-)

Wenn die obige Antwort so korrekt ist, muss es ja Zahlen zu den Angriffen aus dem Tor-Netzwerk geben. Diese interessierten mich. Also bat ich das TMASGFF, mir Angaben zu Angriffen aus dem Tor-Netzwerk und über das Nicht-Tor-Netzwerk zu senden (Anfrage über den Onion-Service). Meine Anfrage wurde an den Provider weitergegeben. Dieser prüfte und prüfte und prüfte … Drei Monate später hatte ich immer noch keine Antwort und hakte nach.

Mitte Juni erhielt ich die wenig befriedigende Antwort:

Konkrete Zahlen (Anzahl und Art von Angriffen auf unserer Seite) kann unser Dienstleister aus Sicherheitsgründen nicht an uns übermitteln.

Immerhin hatte das Ministerium in der Zwischenzeit beim Landesrechenzentrum nachgefragt und wurde von dort an den Beauftragten für Informationssicherheit verwiesen.

Mitte Oktober 2020 fiel mir auf, dass https://www.tmasgff.de/ plötzlich aus dem Tor-Netzwerk verfügbar war. Also fragte ich nochmal nach und erhielt dann zur Antwort:

Der Zugriff auf reine Informationsseiten aus dem Tor-Netzwerk stellt nach Auffassung des Thüringer Finanzministeriums kein besonderes Risiko dar, das eine Netzsperre für IP-Adressen von Tor-Exit-Nodes rechtfertigt. Das Thüringer Finanzministerium wird daher eine grundsätzliche Sperrung von Tor-Exit-Nodes nicht empfehlen.

Diese Aussage stammt vom Informationssicherheitsbeauftragten des Freistaats Thüringen, der beim Finanzministerium angesiedelt ist.

Ich bin sehr froh über diese Einschätzung und teile diese vollumfänglich. :-)

Protokoll der mündlichen Anhörung zur VDS beim europäischen Gerichtshof

Bastien Le Querrec von La Quadrature du Net fertigte ein Protokoll der mündlichen Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof an. Die klagenden Verbände sowie die Beklagten bekamen Zeit Stellung zu nehmen und Fragen der Richterinnen und Richter zu beantworten. Das Originaldokument gibt es nur in französisch. Ich habe es daher mit Hilfe von DeepL, Google Translate und von Chloé Berthélémy ins Deutsche übersetzt. An einigen Stellen ist die Übersetzung noch etwas holprig. Solltet ihr Verbesserungen haben, hinterlasst bitte einen Kommentar oder schickt mit eine E-Mail.

Im erweiterten Eintrag unten findet ihr den gesamten Text des Protokolls. Alternativ könnt ihr diesen auch als PDF-Datei herunterladen.

"Protokoll der mündlichen Anhörung zur VDS beim europäischen Gerichtshof" vollständig lesen

Thomas L. Kemmerich und der Datenschutz

Kürzlich stolperte ich über einen Tweet des Spitzenkandidaten der FDP, Thomas L. Kemmerich. Darin steht »Bei der DSGVO haben wir Maß und Mitte verloren. Hier muss Datenschutz bedeutend praxisnäher gestaltet werden für Fußballvereine, Ehrenamt und Handwerker. […]« Das wirft natürlich die Frage auf, wie er und sein Unternehmen es damit halten.

Kemmerich ist Vorstandsvorsitzender der Friseur Masson AG. Also besuchte ich die Webseite des Unternehmens und schaute mich dort um. Im Hintergrund lasse ich ein kleines Plugin laufen, welches mir Anfragen an andere Seiten anzeigt. Der weiße Punkt in der Mitte ist der Aufruf der Originalseite. Die Dreiecke weisen darauf hin, dass meine Daten noch an weitere Webseiten weitergegeben wurden. Insgesamt waren es 19 fremde Seiten. Darunter sind Unternehmen wie Facebook, Google, Doubleclick, Squarespace usw.

Was sagen denn die Datenschutzhinweise auf der Webseite? Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen Kontaktdaten des Verantwortlichen und die des Datenschutzbeauftragten (DSB) genannt werden. Doch die Kontaktdaten eines DSB sucht man auf der Seite vergebens. Heißt das, dass kein DSB benannt wurde? Die Friseur Masson AG wies im Jahresabschluss vom Jahr 2017 eine Zahl von 160 Beschäftigten aus. Das BDSG fordert schon ab 10 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, eine solche Position. Da scheint es schwer vorstellbar, dass bei 160 Beschäftigten keine solche Pflicht anfällt.

Die Datenschutzhinweise gehen auf eine Weitergabe der Daten an Instagram und Google Maps ein. Ich konnte weder eine Erwähnung von Facebook, Google, Doubleclick, Alphabet, Squarespace oder anderen finden. Das heißt, ein argloser Besucher, der sich über die Datenverarbeitung informieren will, bekommt hier nur sehr halbherzige Informationen.

Das Analysewerkzeug Webkoll findet insgesamt 111 Anfragen an 17 eindeutige Rechner und 6 Cookies von fremden Quellen. Über all das schweigen sich die Datenschutzhinweise aus. Da muten sich die schwachen Algorithmen bei der TLS-Verschlüsselung fast wie eine Lappalie an.

Natürlich muss der obligatorische Satz in den Datenschutzhinweisen nicht fehlen:

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. 

Wie ernst das zu nehmen ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Herr Kemmerich hat mit dem Tweet ein Indiz gegeben, wie ernst er es selbst mit dem Datenschutz meint.

Delta Chat mit GMail betreiben

Vor kurzem schrieb ich in einem Artikel über meine Kommunikationswerkzeuge. Dort fehlte ein Werkzeug, welches ich schon seit längerem auf dem Schirm habe, aber noch nie wirklich getestet hatte: Delta.Chat.

Die Software erlaubt es, mit anderen zu chatten und nutzt im Hintergrund E-Mail zur Verteilung der Chatnachrichten. Damit kann man mit allen Leuten chatten, die eine E-Mail-Adresse haben. Das hat natürlich den großen Vorteil, dass nahezu alle erreichbar sind. Delta Chat legt einen OpenPGP-Schlüssel an und verschlüsselt die Nachrichten, sofern der Empfänger ebenfalls einen hat.

Somit werden die Nachrichten von Leuten, die Delta Chat einsetzen verschlüsselt verschickt. Vermutlich klappt das auch. Ich habe es noch nicht probiert. Bei allen anderen werden die Nachrichten als E-Mails unverschlüsselt geschickt.

Nun wollte ich ein GMail-Konto benutzen, um einen Test mit Delta Chat zu machen. Ich gab meine Zugangsdaten ein und es klappte nicht:

Fehler bei Delta Chat

Delta Chat nimmt zu Port 143 Kontakt auf, obwohl 993 eingestellt ist.

Auf eine Nachfrage bei Twitter und Mastodon meldete sich einer der Entwickler und bat darum, das Log zu exportieren. Ein Blick auf diese Meldungen verriet mir, dass Delta Chat erfolglos versuchte, sich bei Google anzumelden. Dies lag an der aktivierten Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wer dies aktiviert hat, muss unter Umständen pro Anwendung ein spezielles Passwort anlegen. App-Passwort

Geht dazu auf euren Google-Account. Im Bereich Sicherheit gibt es einen Menüeintrag für App-Passwörter. Unten auf der Seite wählt ihr eine App und ein Gerät aus. Danach könnt ihr die App-Passwörter generieren. Dieses 16-stellige Passwort könnt ihr nun direkt bei Delta Chat als Passwort zusammen mit eurer E-Mail-Adresse eintragen. Solltet ihr einen “normalen” GMail-Account haben, so bestätigt ihr die Einstellungen und mit etwas Glück seid ihr fertig.

In meinem Fall lautete das GMail-Konto nicht auf @gmail.com, sondern auf eine andere Domain. Delta Chat versuchte daher zuerst, sich mit einem Server unter der Domain zu verbinden. Da dieser nicht existierte, gab es eine weitere Fehlermeldung.

Wenn man bei Delta Chat die erweiterten Einstellungen öffnet, kann man dann die korrekten Server von GMail einstellen. Allerdings klappte dies bei mir auch erst im zweiten Versuch. Denn obwohl der Port 993 eingestellt war und automatisch die korrekte IMAP-Sicherheit gewählt werden sollte, klappte dies nicht. Ich musste explizit SSL/TLS einstellen:

Screenshot
Screenshot mit den korrekten Einstellungen

Nach diesen Einstellungen klappte alles und ich konnte meine ersten Versuche starten. Falls es also bei dir auch nicht klappen sollte, hilft dir vielleicht die obige Beschreibung.

Wenn ihr mit mir Kontakt aufnehmen wollt, so könnt ihr die Adresse <deltachat@kubieziel.de> verwenden. Es kann jedoch sein, dass ich irgendwann das Testen einstelle und die Adresse wieder lösche. :-)

Kommunikationswerkzeuge

Dirk beschreibt in einem Blogposting und dem Update dazu seine Kommunikationswerkzeuge. Ich habe mir mal angeschaut, wie das bei mir aussieht:

Nutze ich

  • E-Mail (ist für mich eines der Hauptkommunikationsmittel. Daher kann ich Dirks These so nicht unterschreiben.)
  • Signal
  • XMPP/Jabber
  • Jitsi
  • Keybase
  • Matrix (@qbi:matrix.kraut.space)
  • Mumble
  • Slack (nicht wirklich erreichbar, da ich den Client nur manchmal öffne)
  • SMS
  • Threema
  • Twitter DM (nicht aktiv genutzt, wird aber als Kanal genutzt)
  • Wire
  • Zoom

Nutze ich nicht (mehr)

  • Briar (würde ich gern, hier fehlen mir Leute, die das auch benutzen)
  • Mattermost
  • Telegram
  • WhatsApp

Alles, was nicht genannt ist, fällt vermutlich in die Kategorie nicht genutzt. ;-)

Jahresempfang mit Julia Klöckner

Die CDU Jena lud heute zum Jahresempfang in das Rathaus der Stadt ein. Als Rednerin war die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, angekündigt. Die Ministerin wird voraussichtlich Mitte April 2019 über die geplante EU-Urheberrechtsreform abstimmen. Daher entschloß ich mich, zur Veranstaltung zu gehen und die Fragerunde entsprechend zu nutzen.

Der Schwerpunkt des Vortrages lag bei Themen, die ihr Ministerium betreffen. Dort fiel kein Wort in der Richtung. Also blieb die Fragerunde. Dort hatten recht viele der Leute eine Frage und direkt vor mir, meldete sich jemand von der Jungen Union. Seine Frage ging genau in die Richtung der Reform. Soweit ich es richtig verstand, ging es um die Enttäuschung der jungen Leute über den Stil der Partei. Die Leute fühlten sich nicht ernst genommen und würden sich eher abwenden. Den Rest der Frage konnte ich leider nicht gut verstehen.

Die Antwort von Frau Klöckner ließ mir dann doch den Mund offen stehen. Sie begann ihre Rede mit der Feststellung, dass die Leute sich zwar jetzt über die Uploadfilter aufregen würden. Aber sie würden später feststellen, dass es wichtigere Dinge gäbe und daher sich auch wieder der CDU zuwenden. Die Aussage ist sinngemäß wiedergegeben. Ihre Antwort war noch etwas länger ausformuliert.

Weiterhin erklärte sie, dass YouTube ja angekündigt habe, dass die Inhalte löschen oder sperren würden. Dies hat die Jugend so verärgert, dass die deswegen auf die Straße gegangen sind. Die Aussage von YouTube wäre aber falsch/irreführend. Die würden auf keinen Fall viele Inhalte löschen oder sperren. Natürlich geht es gegen die großen Konzerne und es geht nicht an, dass alle Inhalte kostenlos benutzen wollen. Zum Schluss bemängelte sie noch, dass sie alle Argumente der Protestierenden kennen würde und niemand von denen würde für ein Urheberrecht eintreten.

Schließlich fiel der maßgebliche Satz:

Die Bundesregierung wird dafür stimmen.

Der Herr von der Jungen Union und auch ich versuchten nochmal in die Diskussion zu kommen. Der Moderator brach das dann ab, da ja keine Zeit für individuelle Diskussionen sei und die Frau Ministerin wieder weg müsse.

Mich hat dieser Beitrag doch einigermaßen schockiert zurückgelassen. Denn es zeigte mir, dass sie sich gerade nicht mit den Argumenten der Protestierenden auseinandergesetzt hat, sondern einfach die herablassenden Kommentare anderer Politiker wiederholt.

Dies steht für mich im Widerspruch zu zwei Aussagen aus Ihrem Vortrag. Dort rief sie einerseits zur Europawahl auf und forderte möglichst viele auf, hinzugehen. Andererseits ermahnte sie alle Anwesenden, Leute, die auf die Straße gehen und Argumente vorbringen, ernst zu nehmen. Die 200.000 Leute, die gegen das EU-Urheberrecht protestierten, kann sie nicht gemeint haben …

DSGVO-Aufwand bei den Aufsichtsbehörden

Ende 2018 veröffentlichte die CNIL einige Statistiken zu deren Arbeitsaufwand durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Ich fragte mich damals, wie das wohl bei den deutschen Aufsichtsbehörden so aussieht. Also fragte ich dort nach.

Ich schickte eine E-Mail an alle 16 Landesbehörden sowie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). In der Mail bat ich um Auskunft, wie viele Datenschutzbeauftragte gemeldet wurden, wieviel Datenschutzpannen bisher gemeldet wurden und wieviel Anfragen insgesamt eingetroffen sind. Wie sahen die Antworten so aus?

Anfragen

Alle Behörden antworteten durch die Bank, dass es einen enormen Anstieg der Anfragen gegeben hat. In einigen Fällen schrieb man von einer Verdrei- bis Vervierfachung der Anfragen. Leider erhielt ich nicht von allen konkrete Zahlen. Legt man die Meldungen mit Zahlen zugrunde, so liegt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen mit mehr als 10.000 Anfragen an der Spitze aller Bundesländer. Dies erscheint auch logisch, da das Bundesland entsprecht groß ist. Auf der anderen Seite sprach die Landesbeauftragte von Bremen von etwa 30 monatlichen Anfragen (ggü. durchschnittlich 18 vor dem Mai 2018). Sachsen als Flächenland meldete mir 776 Anfragen in den sechs Monaten von Mai bis November 2018 zurück. Das entspricht knapp 130 Anfragen pro Monat.

Beschwerden

Leider hatte ich in meiner E-Mail das Wort Anfragen verwendet. Bei der Beantwortung stellte sich heraus, dass zwischen einfachen Anfragen und Beschwerden unterschieden wird. So wurden beim TLfDI 284 Beschwerden angelegt und Hessen verzeichnete über 1200 Beschwerden.

Anzahl der gemeldeten Datenschutzbeauftragten

Mit der DS-GVO sind die Firmen verpflichtet, Datenschutzbeauftragte (DSB) an die Behörden zu melden. Hier interessierte mich, wieviel Meldungen bei den Behörden eingegangen sind. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) meldete bereits im August die Zahl von 10.000. Im benachbarten Baden-Württemberg waren es mit 23.000 mehr als doppelt so viele. Aber auch hier liegt Nordrhein-Westfalen mit 24.800 DSB an der Spitze.

Beim BfDI gingen mit 1270 die wenigsten Meldungen ein. Ich würde vermuten, dass auch da einige fehlgeleitete Meldungen darunter sind. Denn zumeist sollten die Meldungen im jeweiligen Bundesland abgegeben werden. Wie schon bei den Anfragen hat Bremen mit etwas mehr als 1500 die wenigsten Meldungen zu verzeichnen. Schaut man in die anderen Bundesländer so haben das Saarland (knapp 2100) und Sachsen-Anhalt (2100) recht wenige erhalten. Aber auch der Freistaat Thüringen liegt mit ca. 3550 Meldungen weit hinten.

Meldungen zu Datenpannen

Wenn es zu Problemen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, so muss gegenüber den Behörden eine Meldung abgegeben werden. Das heißt, wenn Seiten gehackt, Daten unbefugt gelöscht werden oder es andere Probleme mit der IT-Sicherheit gibt und dabei Risiken für die Menschen entstehen, entsteht eine solche Pflicht. Hier hatte mich interessiert, wieviele Meldungen entstanden sind.

Mit Abstand die meisten Meldungen gingen beim BfDI ein. Dort wurden knapp 4700 Meldungen verzeichnet. Hier wäre eine Übersicht nach einzelnen Bundesländern interessant. Denn vermutlich stammen diese aus dem kompletten Bundesgebiet.

Das BayLDA kommt dann an Platz 2 und hat mit 2005 weniger als die Hälfte der Meldungen des BfDI. Die Anzahl der Meldungen auf Platz 3 (NRW) halbiert sich dann noch einmal (1032). Baden-Württemberg (> 700) und Hessen (640) werden auf die weiteren Plätze verwiesen.

Auf den hinteren Plätzen liegen wiederum Bremen (29), Sachsen-Anhalt (>50), Saarland und Thüringen (<70).

Neben den reinen Zahlen würde mich eine Statistik über die Inhalte der Datenpannen interessieren. Auch fände ich es schön, die Zahl im Verhältnis zu den Firmen im jeweiligen Bundesland auszuwerten.

Sonstiges

Bei den obigen Zahlen fehlen zwei Bundesländer. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern schrieb mir zurück, dass aufgrund des Arbeitsaufkommens eine Antwort nicht möglich sei. Vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhielt ich bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung.

 

"DSGVO-Aufwand bei den Aufsichtsbehörden" vollständig lesen

Mein Vortrag beim 35C3

Der diesjährige 35. Chaos Communication Congress ist leider schon wieder vorbei. In den Leipziger Messehallen fanden sich 17.000 Hackerinnen und Hacker zusammen, um Vorträgen zu lauschen, neue Ideen zu probieren, zu hacken oder einfach eine schöne Zeit zu haben.

Ich hatte das Vergnügen zusammen mit Kristin Pietrzyk einen Vortrag zu halten: Unter findet ihr einen Mitschnitt. Viel Spaß beim Anhören.

Krankenscheine per AU-Schein.de

Heise berichtete von einer Firma, die Krankenscheine über das Internet anbietet. Das heißt, man gibt auf der Seite seine Symptome ein, muss noch Risikofaktoren angeben und schließlich Name, E-Mail-Adresse, WhatsApp-Nummer und anderes eingeben. Anschließend muss ein Foto der Krankenkarte senden. Über WhatsApp und später per Post wird dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugeschickt.

Gerade wenn man die Berichte und Warnungen zu WhatsApp liest, fragt man sich: »Kann das denn im Sinne der DS-GVO sein?« So lässt sich die Hamburger Ärztekammer auch mit Datenschutzbedenken zitieren.

Die Firma selbst schreibt in deren FAQ:

WhatsApp ist zwar datenschutzkonform, Ende-zu-Ende verschlüsselt und kann die Daten selbst nie einsehen. Dennoch laufen die Daten über deren Server in USA.

Der Hauptkritikpunkt bei WhatsApp ist der Zugriff und Upload der Kontaktdaten. Gerade wenn im Adressbuch Personen enthalten sind, die kein WhatsApp benutzen und der Verarbeitung durch WhatsApp keine Einwilligung erteilt haben, so ist dies eben nicht von der DS-GVO gedeckt und rechtswidrig.

Der obige Dienst spricht jedoch genau nur WhatsApp-Kunden an. Das heißt, die haben WhatsApp installiert und den Nutzungsbedigungen zugestimmt. Weiterhin speichert die Firma nach eigenen Angaben keine Kontaktdaten. Insofern wird aber das kritische Problem umgangen. Die anderen kritischen Punkte, wie Übertragung ins Ausland und Auftragsverarbeitung, sind nach jetzigem Stand geklärt. Damit wäre der Dienst nach meiner Meinung mit der DS-GVO vereinbar. Insbesondere werden die Daten verschlüsselt übertragen und sind damit besser geschützt als bei diversen anderen Angeboten.

Nichtsdestotrotz finde ich die Benutzung und Unterstützung von WhatsApp nicht unterstützenswert. Ich würde es begrüßen, wenn die Firma einen anderen Weg gänge. Denn im Normalfall möchte man weder WhatsApp noch den Mutterkonzern Facebook unterstützen.

Weihnachtsüberraschung vom TLfDI

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) verschickte in den letzten Tagen eine freiwillige Umfrage an 17.000 Thüringer Unternehmen. Wie der MDR berichtet, soll damit ein besserer Überblick über den Datenschutz und die Umsetzung der DS-GVO in Thüringen erreicht werden. Mich haben auch schon einige Unternehmen angesprochen, die den Bogen erhielten und wissen möchten, wie sie sich verhalten sollen.

Die Teilnahme ist freiwillig. Das heißt, Unternehmen können sich selbst entscheiden, ob sie teilnehmen wollen. Dr. Hasse sagte dem MDR, dass er aber auch eine verpflichtende Umfrage in Erwägung zieht, sofern zu wenige Anworten kommen.

Unternehmen haben für die Antwort eine Woche Zeit. Ich finde diese Frist recht kurz. Gerade in der Weihnachtszeit liegen meist die Prioritäten an anderer Stelle und so landete das Schreiben in vielen, mir bekannten Fällen entweder im Papierkorb oder auf einem Stapel von später zu bearbeitenden Vorfällen. Meine Vermutung ist, dass der Rücklauf bis Weihnachten eher dürftig ist. Eine längere Antwortfrist wäre hier durchaus angemessen gewesen.

Der Fragenbogen (lokale Kopie) gliedert sich in sieben Teile:

  1. Datenschutzbeauftragter (DSB)
  2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  3. Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DS-GVO
  4. Informationspflichten
  5. Betroffenenrechte
  6. Datenschutz-Folgenabschätzung
  7. Auftragsverarbeitung

Dies sind auch wichtige Bereiche im Rahmen der Umsetzung der DS-GVO, die von allen Unternehmen berücksichtigt werden sollten. Einzig das Thema IT-Sicherheit spiegelt sich nicht in der Umfrage wider.

Viele Unternehmen fragen sich nun, ob es Probleme bei der Beantwortung des Fragebogen gibt. Ich würde ja erwarten, dass Unternehmen den Fragenbogen nur dann beantworten, wenn sie sich Gedanken zum Datenschutz gemacht haben. Andere werden vermutlich die Freiwilligkeit eher so auslegen, dass die den nicht abschicken. ;-) Die offene Frage ist nun, wo Probleme bei den Antworten entstehen können.

Datenschutzbeauftragter

Im Bereich zum Datenschutzbeauftragten versuchen die ersten vier Fragen zu eruieren, ob es eine Pflicht zur Benennung eines DSB gibt und die fünfte Frage klärt dann, ob ein DSB ernannt wurde.  Wenn es hier ein Unternehmen gibt, welches einerseits die Pflicht zur Benennung eines DSB hat, andererseits aber keinen ernannt hat, wäre das aus meiner Sicht ein eindeutiges Signal, genauer hinzuschauen. Als Behörde würde ich hier mal genauer hinschauen.

Gerade Unternehmen, die sich dieser Pflicht entziehen, fahren ein größeres Risiko. Denn der DSB muss der Behörde gemeldet werden. Eine Behörde könnte auf die Idee kommen, sich eine Auflistung aller Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten (oder einer anderen Zahl) zu besorgen. Diese könnte mit der Liste der gemeldeten Verantwortlichen abgegllichen werden. Die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ohne DSB könnte sich die Behörde zumindest genauer anschauen. Wenn man dann hier noch nach den Schwerpunkten unterscheidet (Eine IT-Firma mit den Kriterien wird eher einen haben müssen als ein Produktionsbetrieb.), ließen sich vermutlich recht schnell die Firmen ermitteln, die einen DSB haben müssen, aber keinen haben.

Die Fragen 6 und 8 überschneiden sich, denn Frage 6 möchte wissen, ob es einen externen DSB gibt, während Frage 8 sich nach einem internem erkundigt. Dies hätte in einer Frage abgehandelt werden können. Ich verstehe hier nicht, warum dies auf zwei Fragen verteilt wurde bzw. was passiert, wenn beide mit Ja beantwortet werden.

In der siebenten Frage soll angekreuzt werden, ob der DSB eine natürliche oder juristische Person ist. In verschiedenen Kommentaren zur DS-GVO wurde immer wieder angemerkt, dass der DSB eine natürliche Person sein sollte. Begründet wird dies nach meiner Erinnerung insbesondere mit dem Fachkundenachweis. Den kann eine natürliche Person führen, für eine juristische wird das schon schwerer.

Die folgenden Fragen beschäftigen sich dann auch mit der Fortbildung. Hier wird gefragt, wann die letzte Fortbildung war. Gerade im Hinblick auf den 25. Mai 2018 sollte die letzte entweder in diesem oder im vorigen Jahr liegen. Ansonsten sollte man sich schon fragen, wie der DSB seine Fachkunde erworben hat.

Frage 13 und 14 möchte wissen, ob der DSB gemeldet und veröffentlicht wurde. Beides sind Pflichten nach der DS-GVO.  Dies sollten die betreffenden Unternehmen also getan haben, wenn sie einen DSB ernannt haben.

Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten

Zunächst wird die Existenz abgefragt. Nach meinem Eindruck müssen 100% der angefragten Unternehmen ein solches Verzeichnis haben. Sollte hier jemand Nein ankreuzen, würde ich das als Gelegenheit nutzen, um genauer nachzufragen. Die nächste Frage möchte nur wissen, ob die bereitgestellten Formulare hilfreich waren.

Erlaubnistatbeständen nach Art. 6 DS-GVO

Die erste Frage möchte wissen, ob jedem Vorgang ein Erlaubnistatbestand zugeordnet werden kann. Das Datenschutzrecht sagt nun, dass alle Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn, es gibt eine Erlaubnis. Das heißt, ein Nein würde hier klar zum Ausdruck bringen, dass das Unternehmen Daten rechtswidrig verarbeitet.

Die weiteren Fragen klären, bei welchen Erlaubnistatbeständen es Probleme gab und wie die Einwilligung eingesetzt wird. Soweit ich es beurteilen kann, haben Leute eher mit der Interessenabwägung Probleme. Nach der landläufigen Meinung würden viele jeden Vorgang über eine Einwilligung regeln. Hier wäre ich sehr gespannt auf die Antworten der Unternehmen.

Informationspflichten

Beim Abschnitt zu Informationspflichten wird gefragt, wie diese umgesetzt werden. Hier gibt es eine Liste mit fünf Möglichkeiten. Die zweite Frage zielt auf die Webseite ab und will wissen, ob die überarbeitet wurde, um Informationspflichten zu erfüllen. Wenn ich ein halbes Jahr (oder etwas länger) zurück denke, so steckten dort viele Unternehmen Aufwand hinein. Wer dies andererseits nicht getan hat, der hat eine wesentliche Pflicht aus der DS-GVO nicht erfüllt.

Betroffenenrechte

Bezüglich der Betroffenenrechte wird nach einem Prozess für die rechtzeitige Bearbeitung der Anfragen und zu eventuell aufgetretenen Problemen gefragt. Hier würde ich keine Probleme erwarten, egal wie geantwortet wird.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Dem schließen sich Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) an. Hier frage ich mich insbesondere, wie die Antwort auf die dritte Frage gewertet wird. Das TLfDI möchte wissen, ob der DSB (sofern benannt) einbezogen wurde. Das Wort “einbezogen” klingt für mich eher passiv und würde der DS-GVO entsprechen. Denn der Art. 35 Abs. 2 DS-GVO sagt, dass der Rat des DSB einzuholen ist. Das heißt, falls überhaupt eine DSFA durchgeführt wurde, so sollte der DSB mit einbezogen worden sein. Antwortet man hier jedoch Nein, stellt sich für mich die Frage, warum nicht. Die Antwortmöglichkeit “nicht zutreffend” wirft bei mir weitere Fragezeichen auf. Denn einerseits könnte dies angekreuzt werden, wenn keine DSFA durchgeführt wurde. Wenn jedoch eine durchgeführt wurde, so würde ich das nur ankreuzen, wenn es keinen DSB gäbe. Dies kann aber wiederum ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 BDSG-neu sein.

Auftragsverarbeitungsverträge

Der letzte Abschnitt möchte wissen, ob bestehende Auftragsverarbeitungsverträge an die DS-GVO angepasst wurden und ob die Formulierungshilfe nützlich war. Die Erneuerung von Auftragsverarbeitungsverträgen war einer der Hauptaufwände, die ich bei verschiedenen Unternehmen sah. Nach gängiger Ansicht mussten auch alle erneuert werden. Was kreuzt aber ein Unternehmen an, welches nur einige, aber nicht alle erneuert hat? Oder was kreuzt ein Unternehmen an, welches keine solche Verträge hat? Gerade im letzten Fall läge hier nahe, Nein auszuwählen. Wenn ich eine Behörde wäre, würde ich bei einem Nein jedoch wiederum stutzig werden.

Abschluss

Insgesamt bietet der Fragebogen aus meiner Sicht einige Stolperfallen. Ich würde erwarten, dass Unternehmen, die sich bisher nicht um die DS-GVO gekümmert haben, den Fragebogen eher links liegen lassen. Allerdings fände ich es wunderbar, wenn diese Unternehmen zumindest den Fragebogen als Anstoß nehmen, um sich mit den Pflichten nach der DS-GVO auszusetzen.

CNIL veröffentlicht Statistik zur DS-GVO

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat sich kürzlich zum Arbeitsaufwand seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geäußert. Die Zahlen finde ich recht beeindruckend.

Sie schreiben, dass im Gesamtjahr bisher 9.700 Beschwerden eingegangen sind. Davon sind etwa 6.000 seit dem 25. Mai entstanden. Das heißt, es gab einen enormen Anstieg der Beschwerden seit der Anwendbarkeit der DS-GVO.

Interessant finde ich auch die Zahl der gemeldeten Datenpannen. Sofern ich den Artikel richtig verstehe, gab es durchschnittlich sieben Meldungen am Tag oder insgesamt 1.000. Weiterhin gibt es 32.000 Datenschutzbeauftragte.

Der Bericht listet dann weitere Maßnahmen, die das CNIL gemacht hat. Insgesamt finde ich das sehr interessant und mich würde interessieren, wie die Lage in Deutschland ist. Vielleicht äußern sich die Aufsichtsbehörden in den nächsten Tagen.

(Übersetzung kam von Google Translate bzw. Deepl ;-))

Von Saudi-Arabien gehackt

Im Dezember 2015 erhielt ich eine Nachricht von Twitter. Der Dienst informierte mich, dass ich Opfer staatlichen Hackings wurde. Die Nachricht selbst war recht allgemein gehalten:

Rein vorsorglich möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr Account zu einer kleinen Gruppe von Accounts gehört, die Ziel eines staatlich motivierten Hackerangriffs geworden sein könnte. Das bedeutet, dass die Hacker möglicherweise mit einer Regierung in Verbindung stehen. Wir vermuten, dass Daten und Informationen wie zum Beispiel Email-Adressen, IP-Adressen und Telefonnummern ausspioniert werden sollten.

Durch meinen Blogeintrag und die Suche auf Twitter fand ich damals weitere Betroffene. Wir waren alle recht ahnungslos, wer uns aus welchem Grund hacken sollte. Netzpolitik.org warf damals einen Blick auf die Twitterkonten und fand wenig Gemeinsamkeiten. Am ehesten war ein Großteil der Betroffenen als Aktivisten tätig. Die Zusammensetzung an Sprachen, Ländern etc. war jedoch sehr divers.

Mittels eines offenen Briefes versuchten wir Antworten von Twitter zu erhalten. Doch weder gegenüber uns noch gegenüber Journalisten äußerte sich Twitter. Damit könnte die Geschichte zu Ende sein.

Mitte Oktober 2018 gab es nun neue Bewegung. Die New York Times veröffentlichte den Artikel »Saudis’ Image Makers: A Troll Army and a Twitter Insider«. Der Aufhänger des Artikels ist der Mord an Jamal Kashoggi. Dieser wurde vermutlich in der saudi-arabischen Botschaft in Istanbul auf brutale Weise getötet. Der Artikel berichtet, dass sich eine Troll-Armee mit dem Ziel an ihm festgebissen, ihn zum Schweigen zu bringen. Er selbst plante Gegenmaßnahmen:

Before his death, Mr. Khashoggi was launching projects to combat online abuse and to try to reveal that Crown Prince Mohammed was mismanaging the country. In September, Mr. Khashoggi wired $5,000 to Omar Abdulaziz, a Saudi dissident living in Canada, who was creating a volunteer army to combat the government trolls on Twitter. The volunteers called themselves the “Electronic Bees.”

Diese Troll-Aktivitäten wurden im Artikel auf das saudische Königshaus zurückgeführt. Daneben gab es auch Bestrebungen, Twitter direkt zu infiltrieren. Eine Person namens Ali Alzabarah wurde 2013 bei Twitter eingestellt und stieg dort Stück für Stück auf. Irgendwann hatte er direkten Zugang zu personenbezogenen Daten und saudische Geheimdienstler kontaktierten ihn. Er sollte diese Daten an die Saudis weitergeben. Twitter begann eine Untersuchung und entließ die Person. Im Rahmen der Untersuchung fand Twitter keine Hinweise, dass Daten an Saudi-Arabien weitergegeben wurden.

Damit sind zumindest einige der Fragen beantwortet. Jedoch frage ich mich immer noch, warum Saudi-Arabien gerade Interesse an meinen Daten haben könnte.

cronjob