Krankenscheine per AU-Schein.de
Heise berichtete von einer Firma, die Krankenscheine über das Internet anbietet. Das heißt, man gibt auf der Seite seine Symptome ein, muss noch Risikofaktoren angeben und schließlich Name, E-Mail-Adresse, WhatsApp-Nummer und anderes eingeben. Anschließend muss ein Foto der Krankenkarte senden. Über WhatsApp und später per Post wird dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugeschickt.
Gerade wenn man die Berichte und Warnungen zu WhatsApp liest, fragt man sich: »Kann das denn im Sinne der DS-GVO sein?« So lässt sich die Hamburger Ärztekammer auch mit Datenschutzbedenken zitieren.
Die Firma selbst schreibt in deren FAQ:
WhatsApp ist zwar datenschutzkonform, Ende-zu-Ende verschlüsselt und kann die Daten selbst nie einsehen. Dennoch laufen die Daten über deren Server in USA.
Der Hauptkritikpunkt bei WhatsApp ist der Zugriff und Upload der Kontaktdaten. Gerade wenn im Adressbuch Personen enthalten sind, die kein WhatsApp benutzen und der Verarbeitung durch WhatsApp keine Einwilligung erteilt haben, so ist dies eben nicht von der DS-GVO gedeckt und rechtswidrig.
Der obige Dienst spricht jedoch genau nur WhatsApp-Kunden an. Das heißt, die haben WhatsApp installiert und den Nutzungsbedigungen zugestimmt. Weiterhin speichert die Firma nach eigenen Angaben keine Kontaktdaten. Insofern wird aber das kritische Problem umgangen. Die anderen kritischen Punkte, wie Übertragung ins Ausland und Auftragsverarbeitung, sind nach jetzigem Stand geklärt. Damit wäre der Dienst nach meiner Meinung mit der DS-GVO vereinbar. Insbesondere werden die Daten verschlüsselt übertragen und sind damit besser geschützt als bei diversen anderen Angeboten.
Nichtsdestotrotz finde ich die Benutzung und Unterstützung von WhatsApp nicht unterstützenswert. Ich würde es begrüßen, wenn die Firma einen anderen Weg gänge. Denn im Normalfall möchte man weder WhatsApp noch den Mutterkonzern Facebook unterstützen.
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-thh on :
Jens Kubieziel on :