DSGVO-Aufwand bei den Aufsichtsbehörden
Ende 2018 veröffentlichte die CNIL einige Statistiken zu deren Arbeitsaufwand durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Ich fragte mich damals, wie das wohl bei den deutschen Aufsichtsbehörden so aussieht. Also fragte ich dort nach.
Ich schickte eine E-Mail an alle 16 Landesbehörden sowie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). In der Mail bat ich um Auskunft, wie viele Datenschutzbeauftragte gemeldet wurden, wieviel Datenschutzpannen bisher gemeldet wurden und wieviel Anfragen insgesamt eingetroffen sind. Wie sahen die Antworten so aus?
Anfragen
Alle Behörden antworteten durch die Bank, dass es einen enormen Anstieg der Anfragen gegeben hat. In einigen Fällen schrieb man von einer Verdrei- bis Vervierfachung der Anfragen. Leider erhielt ich nicht von allen konkrete Zahlen. Legt man die Meldungen mit Zahlen zugrunde, so liegt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen mit mehr als 10.000 Anfragen an der Spitze aller Bundesländer. Dies erscheint auch logisch, da das Bundesland entsprecht groß ist. Auf der anderen Seite sprach die Landesbeauftragte von Bremen von etwa 30 monatlichen Anfragen (ggü. durchschnittlich 18 vor dem Mai 2018). Sachsen als Flächenland meldete mir 776 Anfragen in den sechs Monaten von Mai bis November 2018 zurück. Das entspricht knapp 130 Anfragen pro Monat.
Beschwerden
Leider hatte ich in meiner E-Mail das Wort Anfragen verwendet. Bei der Beantwortung stellte sich heraus, dass zwischen einfachen Anfragen und Beschwerden unterschieden wird. So wurden beim TLfDI 284 Beschwerden angelegt und Hessen verzeichnete über 1200 Beschwerden.
Anzahl der gemeldeten Datenschutzbeauftragten
Mit der DS-GVO sind die Firmen verpflichtet, Datenschutzbeauftragte (DSB) an die Behörden zu melden. Hier interessierte mich, wieviel Meldungen bei den Behörden eingegangen sind. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) meldete bereits im August die Zahl von 10.000. Im benachbarten Baden-Württemberg waren es mit 23.000 mehr als doppelt so viele. Aber auch hier liegt Nordrhein-Westfalen mit 24.800 DSB an der Spitze.
Beim BfDI gingen mit 1270 die wenigsten Meldungen ein. Ich würde vermuten, dass auch da einige fehlgeleitete Meldungen darunter sind. Denn zumeist sollten die Meldungen im jeweiligen Bundesland abgegeben werden. Wie schon bei den Anfragen hat Bremen mit etwas mehr als 1500 die wenigsten Meldungen zu verzeichnen. Schaut man in die anderen Bundesländer so haben das Saarland (knapp 2100) und Sachsen-Anhalt (2100) recht wenige erhalten. Aber auch der Freistaat Thüringen liegt mit ca. 3550 Meldungen weit hinten.
Meldungen zu Datenpannen
Wenn es zu Problemen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, so muss gegenüber den Behörden eine Meldung abgegeben werden. Das heißt, wenn Seiten gehackt, Daten unbefugt gelöscht werden oder es andere Probleme mit der IT-Sicherheit gibt und dabei Risiken für die Menschen entstehen, entsteht eine solche Pflicht. Hier hatte mich interessiert, wieviele Meldungen entstanden sind.
Mit Abstand die meisten Meldungen gingen beim BfDI ein. Dort wurden knapp 4700 Meldungen verzeichnet. Hier wäre eine Übersicht nach einzelnen Bundesländern interessant. Denn vermutlich stammen diese aus dem kompletten Bundesgebiet.
Das BayLDA kommt dann an Platz 2 und hat mit 2005 weniger als die Hälfte der Meldungen des BfDI. Die Anzahl der Meldungen auf Platz 3 (NRW) halbiert sich dann noch einmal (1032). Baden-Württemberg (> 700) und Hessen (640) werden auf die weiteren Plätze verwiesen.
Auf den hinteren Plätzen liegen wiederum Bremen (29), Sachsen-Anhalt (>50), Saarland und Thüringen (<70).
Neben den reinen Zahlen würde mich eine Statistik über die Inhalte der Datenpannen interessieren. Auch fände ich es schön, die Zahl im Verhältnis zu den Firmen im jeweiligen Bundesland auszuwerten.
Sonstiges
Bei den obigen Zahlen fehlen zwei Bundesländer. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern schrieb mir zurück, dass aufgrund des Arbeitsaufkommens eine Antwort nicht möglich sei. Vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhielt ich bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung.
Bundesland | Anzahl DSB | Art.-33-Meldungen | Anfragen |
---|---|---|---|
Bayern | 10000 im August 2018 | 2005 | >4.000 |
Baden-Württemberg | >23.000 | >700 | keine genauen Zahlen, Verdreifachung |
Berlin | 8.192 | 303 | 2.157 |
Brandenburg | ca. 4.000 | 108 | deutlicher Anstieg, keine konkreten Zahlen |
Bremen | 1.536 | 29 (ggü. einer Meldung nach § 42a BDSG bis Mai) | durchschnittlich 30 pro Monat(?) |
Hamburg | |||
Hessen | 16.000 | 640 | 1212 Beschwerden, 1702 Beratungsanfragen |
Mecklenburg-Vorpommern | Aufgrund Arbeitsaufwand Antwort nicht möglich | ||
Niedersachsen | 14.400 | 300 | 8.000 |
Nordrhein-Westfalen | 24.800 | 1032 | 10.535 |
Rheinland-Pfalz | fast 6.000 | 76 | ca. 1.400 |
Saarland | 2.087 | 65 | hohes Niveau |
Sachsen | 8.800 | 180 | 776 |
Sachsen-Anhalt | 2.100 | >50 | deutlich höher als in Vorjahren |
Schleswig-Holstein | 8.000 | 100 | Verdreifachung |
Thüringen | 3.547 | 68 | Viele siehe auch https://fragdenstaat.de/anfrage/request-from-european-digital-rights-statistics-for-gdpr-today/112043/anhang/190109AW.pdf |
Bund | 1.270 | 4.667 | 3.688 |
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