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Umzug der Webseite

Ich habe die Webseite kürzlich zu einem anderen Provider umgezogen. Meine Wahl fiel auf Uberspace. Der Provider fiel mir zunächst dadurch auf, dass man dort bezahlen kann, was man will (mind. einen Euro pro Monat). ;-) Beim Durchblättern der Webseiten und des Wikis hatte ich den Eindruck, dass da echte Fachleute am Werk sind. Der Eindruck hat sich bisher verfestigt.

Die einzelnen Seiten können an einigen Stellen noch Probleme ausweisen. Ich versuche, diese zu finden und zu beheben. Solltet ihr etwas finden, hinterlasst einen Kommentar. 

CryptoParty in Jena

In aller Welt finden momentan so genannte CryptoPartys statt. Diese sollen in einer entspannten Atmosphäre Nutzer über verschiedene Aspekte von Kryptografie bzw. Anwendungen aufklären. Die erste CryptoParty in Jena steht vor der Tür. Am kommenden Freitag, dem 23. November 2012, startet im Krautspace eine CryptoParty. Ich werde dort ein paar Worte zu Kryptografie im Allgemeinen verlieren und später tiefer in Richtung OTR eintauchen. Vermutlich werde ich nur die theoretische Seite erklären können, da es im Krautspace immer noch kein Internet gibt. Weitere Vorschläge sind im Wiki unter dem Punkt Inhalte aufgelistet. Die Veranstaltung findet nach dem Prinzip der Barcamps statt. Das heißt, wer will, kann einen Vortrag oder Workshop halten.

Ich würde mich freuen, wenn recht viele zu der Veranstaltung kommen und sich von den Vorteilen der Kryptografie überzeugen lassen. Vermutlich sind auch Reporter von Dradio Kultur anwesend. Also seid darauf gefasst, interviewt zu werden. :-)

Update: Kleinen Fehler beseitigt. Vielen Dank an fpunktk

Der Krieg im Iran wird mit Steinen ausgetragen

Der Krieg im Iran findet auf verdeckter Ebene schon eine längere Zeit ab. Da gibt es die bekannten Beispiele, wie Stuxnet. In den Nachrichten finden sich immer mal wieder Meldungen über verunglückte Atomwissenschaftler, abgefangene Kampfflieger oder explodierende Industrieanlagen. Alle diese Meldungen legen den Verdacht nahe, dass schon Operationen im Iran stattfinden.

Kürzlich kam eine weitere interessante Meldung hinzu. Truppen der Revolutionsgarde fanden in der Nähe einer Urananreicherungsanlage einen ungewöhnlichen Stein. Als sie sich diesem näherten, explodierte dieser. Da liegt der Verdacht einer Selbstzerstörung nahe. Der Artikel in der Jerusalem Post erwähnt weiterhin, dass die Elektroleitungen des Werkes gesprengt wurden.

Die Lage ist klar. Mit Sabotage lässt sich das Land oder zumindest die Moral der Menschen schwächen. Ich habe das Gefühl, dass weitere »interessante Aktionen« anstehen. Es lohnt sich, die Lage zu beobachten.

Keccak -- der neue SHA-3-Algorithmus

Das National Institute of Standards and Technology (NIST) gab heute bekannt, wer den SHA-3-Wettbewerb gewonnen hat: Keccak. Der Algorithmus wird nun die neue Empfehlung für einen kryptografischen Hash. Er stammt von den Forschern Guido Bertoni, Joan Daemen, Michaël Peeters und Gilles Van Assch. Besonders erwähnenswert ist Daemen. Denn er war schon für den Verschlüsselungsalgorithmus AES zuständig, der vor mehr als zehn Jahren standardisiert wurde.

Die bisher oft genutzten Algorithmen benutzen das so genannte Merkle-Damgård-Verfahren. Keccak geht einen neuen Weg (cryptographic sponge). Das erinnert mich ein wenig an AES. Denn auch damals kamen die Standardisierer von dem Feisteldesign ab.

Daniel Bernstein hat Benchmarks für verschiedene Algorithmen auf verschiedenen Plattformen gemacht. Nach der Seite ist beispielsweise BLAKE wesentlich schneller als Keccak. Im Allgemeinen scheint SHA-3 in Hardware gegossen schneller als SHA-2 zu sein. Aber die Softwarevariante ist wesentlich langsamer. Mal sehen, was die nächsten Tage ergeben. Aber momentan kann man wohl Bruce Schneier recht geben, der mal sagte, dass niemand SHA-3 nutzen wird. Nichtsdestotrotz: Alles Gute zur Wahl. :-)

Videoüberwachung bei der Jenaer Feuerwehr

Im März 2012 besuchte ich den Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten. Er war damals gerade neu ins Amt gekommen und so wollte ich die Gelegenheit nutzen, ihn kennenzulernen und ihn zu seinen Aufgaben zu befragen. Das Interview wurde im Rahmen der vierten Datenkanalsendung ausgestrahlt.

Kurz vor dem Interview war ich auf der Leitstelle der Jenaer Feuerwehr. Dort fiel mir eine Videokamera auf. Ich vermutete eine Mobotix Dual Night M12D. Da die Kamera neben Bild- auch Tonaufnahmen anfertigen kann, beschloss ich den Datenschutzbeauftragten dazu zu befragen. Mittlerweile liegt mir eine Antwort vor.

Die Datenschützer holten einige Informationen bei der Stadtverwaltung Jena ein. Unter anderem erhielten sie Screenshots vom Aufnahmebild. Entgegen meiner Vermutung nimmt die Kamera nicht den angrenzenden Fußgängerweg auf. Die Aufnahme beschränkt sich auf das Betriebsgelände der Feuerwehr. Damit gibt es diesbezüglich nichts zu beanstanden. Allerdings ist das Mikrofon bedenklich. Hier versuchen die Datenschützer zusammen mit der Stadt Jena eine Lösung zu erarbeiten. Sobald ich mehr weiß, gebe ich Bescheid. Mittlerweile bin ich zwei Verstößen gegen den Datenschutz in Thüringen auf der Spur. Ich hoffe, auch dazu bald mehr berichten zu können.

In der Zwischenzeit empfiehlt es sich, die anderen Sendungen des Datenkanals anzuhören. ;-)

Assange

Im Blog von PME200 las ich einen sehr interessanten Beitrag zu Julian Assange. Er versucht, den Fall neutral und auf Basis der Fakten darzulegen. Ich habe mich mal hingesetzt und das ins Deutsche übersetzt. Viel Spass beim Lesen.


Julian Assange 20091117 Copenhagen 1 cropped to shoulders

Es scheint eine Menge an Konfusion und Desinformationen über Julian Assange bei Twitter zu geben. Ich bin kein Experte, unten stehen acht wichtige Punkte:

  1. Er wird wegen Vergewaltigung gesucht.
    Die Leute sagen immer noch, dass er wegen »Sex ohne Kondom« gesucht wird. Ein Vergehen, welches angeblich nur in Schweden verfolgt wird. Der Europäische Haftbefehl (EuHB), welcher auf Assange ausgestellt wurde, spricht von vier Straftaten, für die er gesucht wird. Es gibt einen Fall von widerrechtlicher Nötigung, zwei Fälle von sexueller Belästigung und einen Fall von Vergewaltigung.

    Die Frage, ob dies Straftaten nach englischem Recht sind, wurde vom High Court of Justice untersucht (20111 EWHC 2849). Lies insbesondere die Abschnitte 78 bis 91 durch (speziell Nr. 91). Es ist sehr klar, dass die Straftat auch Vergewaltigung nach englischem Recht ist. Der Beitrag »Assange: would the rape allegation also be rape under English law?« von David Allen Green macht klar: »Englische Gerichte haben zweimal festgestellt, dass die relevante Anschuldigung auch eine Anschuldigung von Vergewaltigung nach englischem Recht ist.«

  2. Das ist ein persönlicher Rachefeldzug eines schwedischen Staatsanwalts
    Falsch. Das Stockholmer Amtsgericht fertigte einen Haftbefehl gegen Assange aus, welchen er vor dem Svea hovrätt (etwa Oberlandesgericht) angefochten hat. Sie begutachteten den Fall im Detail und stellten fest, dass es hinreichenden Verdacht gibt. Daher ist der Haftbefehl gerechtfertigt. Seine Berufung wurde abgelehnt.
  3. Er hatte nicht vollen Zugriff auf die Gerichte in seiner Heimat Falsch.
    Er hatte eine Anhörung vor dem Richter (Senior District Judge) und dem Chief Magistrate des Magistrates’ Court der Stadt of Westminster. Es ordnete die Auslieferung nach Schweden für eine Vor-Ort-Untersuchung an (Er ist nur Subjekt eines Haftbefehls dort und wurde bisher nicht beschuldigt). Assange brachte diese Anordnung bis zum High Court. Es entschied gegen ihn. Er rief den obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs an und dies entschied gegen ihn.
  4. Er ist ein Flüchtling vor der Justiz.
    Das ist er in der Tat. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gegen ihn, überging er die Kaution und suchte Zuflucht in der Botschaft von Ecuador bevor seine Auslieferung starten sollte (28. Juni 2012). Daher hat er eine separate Straftat in dem Land begangen, für die er auch gesucht wird.
  5. Großbritannien hat gedroht, die ecuadorianische Botschaft zu stürmen.
    Es ist strittig, ob Großbritannien eine »offene Drohung« gegen Ecuador ausgesprochen hat, so wie es der Außenminister behauptet. Der Text des Briefes, welcher von einem britischen Diplomat geliefert wurde, soll eine Erinnerung an Regelungen des britischen Außenministeriums sein. Andere empfinden es als Bedrohung. Bewerte es einfach selbst. Ich denke, es kann auf jeden Fall als unbeholfen angesehen werden und hat sicher auch Ecuador überzeugt, dass Asyl zu bewilligen. Als kleines Land war es wichtig herauszustellen, dass es »keine britische Kolonie« ist und sich nicht dem Druck beugt.

    Was der Brief nicht macht, ist vorzuschlagen, dass Großbritannien nationale oder internationale Gesetze brechen würde. Das würde in der Tat einen folgenschweren internationalen Konflikt heraufbeschwören. Es gibt eine Befugnis unter englischem Recht, die diplomatische Anerkennung eines Geländes zurückzuziehen. Das wurde nach der Ermordung von Yvonne Fletcher eingeführt. Wie Carl Gardner ausführt, muss jede solche Entscheidung in Übereinstimmung mit internationalen Gesetzen erfolgen. Die Umsetzung würde einen sehr schweren Präzedenzfall schaffen und für mich sieht das nach Säbelrasseln aus (Das hatte allerdings den gegenteiligen Effekt).

    Was wäre, wenn der Special Air Service die Botschaft stürmt? Du schaust zu viele Filme. Ein hohler Gerichtsprozess betrieben von internationalen Anwälten ist wesentlich wahrscheinlicher als das Actionszenario.

  6. Assange kann das Land nun verlassen.
    Falsch. Er steckt in der Botschaft von Ecuador in London fest. In dem Moment, wo er die Botschaft verlässt, wird er anfällig für eine Verhaftung. Zwischen August und November 1989 suchten bis zu 20.000 Ostdeutsche Asyl in der Botschaft der BRD in Prag. Das stellte ein massives Problem dar. Sie mussten beherbergt und versorgt werden, denn sie durften das Gelände nicht verlassen, bevor eine diplomatische Lösung gefunden ward.

    Der einzig durchführbare Weg, um Assange aus der Botschaft zu bekommen und ihn auszufliegen, wäre die Anerkennung als ecuadorianischer Staatsbürger. Danach muss er zum Diploment gemacht werden. Das gibt ihm diplomatische Immunität. Der Vorgang ist höchst unwahrscheinlich, aber in der Assange-Affäre kann viel passieren.

    [Nachtrag: Ich wurde darauf hingewiesen, dass das Vereinigte Königreich seine Ernennung anerkennen muss. Das ist natürlich noch viel unwahrscheinlicher.]

  7. Er bekommt eine geheimes Verfahren und/oder wird in die USA ausgeliefert, wo ihn die Todesstrafe erwartet.
    Ich bevorzuge es, mit Fakten zu handeln. Keines von beiden obigen Punkten deutet sich an. Schweden ist weit davon entfernt, eine minderwertige Demokratie zu sein. Es ist ein geschätztes EU-Mitglied und rangiert als in den Spitzenplätzen der Länder ohne Korruption (Schweden ist derzeit auf Platz 4 des Korruptionswahrnehmungsindex, Uk ist auf Platz 16, Deutschland auf 14). Wenn ich irgendwo vor Gericht gehen müsste und wüsste, dass ich unschuldig bin, so wäre ich über einen Prozess in einem skandinavischen Land glücklich.

    Das Vereinigte Königreich ist daran interessiert die gesetzlichen Verpflichtungen zur Auslieferung nach Schweden zu erfüllen. Nach meinem besten Wissen gibt es keine Anforderung, Assange in die USA auszuliefern, weder an UK noch an Schweden. Wohl wäre es weniger wahrscheinlich, dass dies von Schweden denn von UK aus passieren würde (Schau dir die vielen Kritiken an unserer nachsichtigen Auslieferungspolicy an die USA an.)

    Schließlich ist es sowohl dem Vereinigten Königreich wie auch Schweden nach dem europäischen Menschenrechtskonvention verboten, jemanden auszuliefern, dem die Todesstrafe droht.

  8. Der Mann und die Bewegung.
    Es ist sehr wohl möglich, WikiLeaks und die Prinzipien für die es steht, zu verteidigen, währenddessen man Julian Assange als Individuum sieht, dass für seine Leistungen bewertet wird. Warum ist das so kontrovers oder schwer zu verstehen?

    Assange ist unschuldig bis er für die Straftaten, denen er beschuldigt wird, schuldig gesprochen wird. Aber es scheint fair zu sagen, dass er die Kaution verfallen ließ und dass er vor der Justiz auf der Flucht ist.

    Der Punkt ist nicht so wie die Wahl der Seiten in einem Fußballspiel. Du kannst für WikiLeaks sein und scharf drauf sein, dass die gesetzlichen Regeln wirken. Das macht dich nicht zu Anti-Assange, einem Assange-Hasser oder ähnlichem. Ich habe keine Idee, ob er schuldig ist. Ich glaube, dass die möglichen Opfer ein Recht haben, ernst genommen zu werden. Sie haben den Schritt unternommen, zur Polizei zu gehen und dass die Geschichte einen Abschluss finden sollte.

    Es ist dabei nicht relevant, wer der Mann ist, der für die Nachforschungen gesucht wird und welche andere großartigen Dinge er (nicht) gemacht haben könnte. Wenn du an den Gerichtsprozess und Gesetzesregeln glaubst, wird es zu argumentieren, dass er nicht nach Schweden für eine Befragung zurückkehren sollte (Nachdem er sich mit den Konsequenzen der fallengelassenen Kaution in England beschäftigt hat).

Wer klickt denn hier?

aus dem Artikel Nur bei den Nazis nicht gesucht:

… [Binninger], der noch diesen einen verzweifelten Kommentar mit heiserer Stimme macht: „Da denkt man doch, dass das LKA in Nordrhein-Westfalen Ihnen automatisch eine DVD mit den Videoaufnahmen schickt, aber nein, sie klicken so oft auf die Seite, dass die Polizei sich für die IP-Adresse zu interessieren anfängt und denkt, jetzt haben wir endlich einen Verdächtigen, und dann stellt sich heraus, dass es sich um den BND handelt!“ Binninger kann nicht mehr.

Gründe für das Vergessen

Die Sitzung des Untersuchungsausschusses, von der ich berichtete, hat Eindruck bei mir hinterlassen. Seitdem treibt mich die Frage um, warum jemand denn derartige einfache Sachen vergessen könnte. Ich mag nicht so recht daran glauben, dass einfaches Vergessen hier die korrekte Erklärung ist. Aber welche Optionen gibt es denn sonst? Mir sind bislang fünf halbwegs sinnvolle eingefallen. Was meint ihr? Könnte man noch andere (sinnvolle) Erklärungen finden?

  1. »Natürliches« Vergessen: Die einfachste Erklärung ist natürlich, dass der Befragte tatsächlich Details vergessen hat. Bei der Befragung handelte es sich schon um die Grundlagen der Tätigkeit und schon von der Seite mag ich daher nicht an diese Option glauben. Auf der anderen Seite konnte sich der Befragte durchaus an Namen von Mitarbeitern aus dem Innenministerium und anderen Behörden erinnern. Aber grundlegende Informationen zu Strukturen der rechtsextremen Szene waren nicht mehr abrufbar. Ich habe mal versucht, mich an Details meiner Arbeit vor zehn bis zwanzig Jahren zu erinnern. Ich war selbst erstaunt, in welcher Detailtreue das funktionierte. Allerdings waren gerade Namen das Schwierigste. Da musste ich sehr lange überlegen, bevor mir diese einfielen. Natürlich könnte man einwenden, dass ich auch dreißig Jahre jünger bin. Dennoch erscheint mir diese Option am wenigsten wahrscheinlich.
  2. Fehlende Tätigkeit auf dem Gebiet des Rechtsextremismus: Man könnte annehmen, dass der Verfassungsschutz, entgegen diverser Einlassungen, zu wenig auf dem Gebiet gearbeitet hat. Dann fehlen halt einfach Erkenntnisse. Aber was wurde dann stattdessen gemacht? Vielleicht konzentrierte man die Arbeit auf linke Strukturen. Immerhin werden/wurden diverse Abgeordnete der Linken überwacht. Das bindet Personal. Andererseits gibt es die Berichte des Verfassungsschutzes, wo durchaus vor Rechten gewarnt wurde. Auf der anderen Seite nannte Nocken bei der Befragung nur die bekanntesten Namen der Szene und nur allgemeine Informationen zu den Strukturen. Von Leuten, die Strukturen auskundschaften und das über mehrere Jahre, würde ich einfach mehr erwarten.
  3. Quellenschutz: Nun könnte es auch sein, dass die Quellen in der Tat hochwertige Informationen liefern. Quellen wie Informationen wären vielleicht gefährdet, wenn bekannt würde, wie gut das weitergegeben Wissen ist. Daher ist es sinnvoll, in der Außendarstellung den Eindruck zu erwecken, dass keine oder nur schlechte Informationen vorhanden sind. So sprudeln Informationen weiter und die Quellen werden ebenfalls nicht gefährdet. Hier kann ich gar nicht einschätzen, wie valide dieser Punkt ist.
  4. Strategisches Vergessen: Nimmt man an, dass der Verfassungsschutz Rechtsextreme bzw. den NSU in irgendeiner Weise unterstützt haben, so erscheint mir das als sinnvolle Strategie. Das heißt, man präsentiert sich in der Öffentlichkeit als inkompetent und chaotisch. Damit ist für die Öffentlichkeit klar, dass solche Leute nie und nimmer Verbrechen jagen und fangen können, geschweige denn, wissen, wo die sich aufhalten. Natürlich könnte der eine oder andere auf die Idee kommen, das Amt aufzulösen. Hier glaube ich, dass mit Hinweisen auf Verbesserung in der Zukunft und die Gefahr von Terrorismus, Linksextremismus, Salafismus etc. sich das abwenden lässt. Hier gilt selbiges wie oben: Mir ist unklar, ob das eine sinnvolle Überlegung ist.
  5. Standardverhalten: Bei einem Geheimdienst (oder politisch korrekt: Nachrichtendienst) sollten gewisse Nachrichten eben geheim bleiben. Also könnte es ein trainiertes Standardverhalten geben, was eben vergessen heißt. Immer wenn kritische Fragen kommen oder wenn unklar ist, ob gewisse Informationen öffentlich sind/sein sollen, beruft man sich halt auf das Vergessen. Das kann jegliche Informationen betreffen, so banal sie auch sind. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass dem so ist. Genaues kann ich natürlich nicht sagen.
Vermutlich wird die Frage nie beantwortet werden und wir werden uns immer in Spekulationen ergehen. Dennoch interessiert mich eure Meinung. Was haltet ihr als wahrscheinlich oder gibt es eine andere Erklärung, die ich übersah?

Untersuchungsausschuss am 17. Juli 2012 mit Peter Nocken

Im Thüringer Landtag fand wieder eine öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses (UA) zum Rechtsterrorismus statt. Ich entschloss mich kurzerhand der Sitzung beizuwohnen und will im folgenden eine Zusammenfassung geben. Diese basiert auf meiner Mitschrift der Veranstaltung. Es kann durchaus sein, dass sich an einigen Stellen Fehler oder Ungenauigkeiten eingeschlichen haben. Falls euch da etwas auffällt, schickt mir einen kurzen Kommentar.

Die Sitzung begann am 17. Juli 2012 kurz nach 10 Uhr. Geladen war der ehemalige Vizepräsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen, Peter Jörg Nocken. Nach meinen Beobachtungen waren die Mitglieder wie auf der Ausschussseite beschrieben anwesend. Von Seiten der FDP identifizierte ich Heinz Untermann statt Thomas Kemmerich als Teilnehmer und bei der Linken nahm Katharina König mit teil.

Zu Beginn wurde Herr Nocken über seine Rechte belehrt, die Aussagegenehmigung verlesen und gefragt, ob er lieber erzählen möchte oder lieber befragt werden will. Er entschied sich für eine Befragung. Wenn ich mir seine Antworten so ansehe, kann ich mir vorstellen, warum seine Wahl so ausfiel. Denn sehr oft war zu hören, dass er zu einem Sachverhalt nichts sagen kann, dass er es vergessen hat, dass es nicht mehr erinnerlich ist bzw. es kamen ähnliche Aussagen.

Die erste Fragerunde leitete die Vorsitzende, Dorothea Marx. Später konnten sich dann einzelne Mitglieder melden und Fragen stellen. Ich mische unten die Antworten etwas zusammen.

Ein erster Block drehte sich um die Abordnung bzw. Versetzung von Nocken nach Thüringen. Er erzählte, dass das Innenministerium in Hessen beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfVS) Hessen nach Interessierten für den Osten fragen ließ. Nocken hatte wohl Angebote aus Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Seiner Frau gefiel es in Thüringen gut. Also blieb er hier. Anfangs wurde er für drei Monate abgeordnet und entweder ab 1993 oder 1994 versetzt. Hier unterschieden sich die Angaben des UA und seine Erinnerungen. Dies war mehrfach Gegenstand von Fragen. Insbesondere der Grund für die spätere Versetzung spielte eine Rolle. Nach der Darstellung von Nocken wollte Thüringen die Abordnung bis zu einer endgültigen Versetzung verlängern. Das Land Hessen wollte eine so lange Zeit nicht mittragen. Hier setzte Martina Renner einige Fragen an. Denn angeblich hatte Herr Winkler, damaliger Leiter des LfVS in Thüringen, Sicherheitsbedenken. Eventuell gab es ein Ermittlungsverfahren gegen Nocken. In der Anhörung konnte er sich an keines erinnern. Das sorgte doch für einiges Schmunzeln. Ich hatte noch kein Ermittlungsverfahren gegen mich laufen. Aber ich glaube stark, dass ich so etwas sicher nicht vergessen würde und den Teilnehmern würde es wohl ähnlich gehen. Naja, Nocken hatte keine Erinnerungen daran. Später reimte er sich dann etwas in Verbindung mit Siegfried Nonne zusammen und meinte, das Verfahren betreffe wohl Nonne und nicht ihn. Eine der Abgeordneten der Linken sagte, dass es um ein Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage ging und das könne ja wohl kaum Nonne betreffen. Aber die Erinnerung des Herrn Nocken frischte sich nicht auf. Auch eine Frage nach einer Hausdurchsuchung/Durchsuchung der Diensträume ergab nichts bzw. eine Deutung, dass Unterlagen freiwillig übergeben wurden.

Als er kam, war er der Dienstälteste und hat dann auch die Vertretung des Leiters übernommen. Der Leiter damals war Herr Winkler. Zwei Mitarbeiter berieten diesen in Fachfragen. Nocken machte deutlich, dass Winkler keine Ahnung von der Arbeit des LfVS hat. Denn er kam aus dem Verteidigungsministerium und war dort für Sicherheitsüberprüfungen zuständig. Daher brauchte er Berater. Diese Berater haben ihren Job »durch Handauflegen erreicht«. Dirk Adams fragte da nochmal nach. Nocken meinte, dass beide Mitarbeiter aus dem gehobenen in den höheren Dienst gewechselt sind. In den Altbundesländern wäre sowas wohl nicht gegangen. Hier gab es andere Qualifikationsregeln.

Nun ging es um seine Tätigkeit beim LfVS. Er betonte immer wieder, dass das Amt eine gute Arbeit gemacht hätte. Er war für die Beschaffung zuständig und hat versucht, Strukturen der rechtsextremen Szene aufzuklären. Das sei dem Amt auch gut gelungen. Hier gab es einige Highlights durch Fragen von Martina Renner und Katharina König. Letztere bat Nocken, die Struktur der neonazistischen Szene darzustellen. Er wies das zurück, da er nichts zu zeichnen hat. Darauf bat König um eine Erzählung und Nocken wollte wissen, worauf sie hinaus wolle. Das Themenfeld sei schließlich sehr komplex. König: »Wir haben Zeit!«. Das sorgte für eine Denkpause bei Nocken, der sich dann in etwa folgend äußerte. Schwerpunkt in Thüringen war die Anti-Antifa und der Thüringer Heimatschutz (THS) mit Gruppierungen darunter. Weniger Bedeutung hatte NPD, DVU und Republikaner. Eine gewisse Bedeutung hatte Blood and Honour und »damit erschöpft sich mein Bild«. Das war die Aussage eines Beamten, der sich nach eigenen Angaben schwerpunktmäßig mit Rechtsextremismus auseinandersetzt und die Frage erst wegen zu hoher Komplexität nicht beantworten wollte.

Noch absurder wurde es zum Ende als ihn König nach einer Einschätzung zum Organisationsgrad des THS befragte. Er hatte vorher schon betont, dass es keinen großer Grad gab. Denn es gab ja keine Mitgliedsausweise. Außerdem gab es keine engen Verbindungen. Jeder der Leute machte sein Ding und außerdem will bei den Rechten ja sowieso jeder Führer sein. König bat ihn die Zahl der Mitglieder der kleinen Gruppierungen in Thüringen zu nennen. Er nannte für Jena sechs bis sieben und für Saalfeld fünf Personen. Auf Nachfrage erklärte er, dass das zumindest die Größenordnung ist. Also eher so um die zehn und auf jeden Fall weniger als Hundert. König konfrontierte ihn mit dem eigenen Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 1997. Dort wurde Saalfeld als größte Unterorganisation des THS genannt. 10 % der Leute sind dort Mitglied und gesamt sind es wohl 120. Diese Aussage überraschte Nocken.

Auch andere Detailfragen zu dem Thema konnte er aus meiner Sicht nicht oder nur unbefriedigend beantworten. Einmal gab es die Frage, ob ihm Heilsberg was sage. Immerhin verband er damit eine Gaststätte. Katharina König frischte seine Erinnerungen insoweit auf, als das dort das größte Waffenlager Thüringens gefunden wurde. Daran konnte sich Nocken dunkel erinnern. An andere Waffenfunde konnte er sich ebenso nicht erinnern. Er sollte des Weiteren benennen, wer ihm aus der Neonaziszene bekannt ist. Dabei fiel nur der Name Wieschke. Auf die Bitte nach einer Einordnung der Person meinte Nocken: »Ich meine, er wäre Neonazi.«.

Ein weiterer wichtiger Teil seiner Arbeit war die Gewinnung von Quellen im rechts- und linksextremen Spektrum. Die Vorsitzende fragte ihn, wieviel Quellen in seiner Zeit angeworben worden. In dieser Antwort nannte er drei bis vier. Später fragte Martina Renner nach der Zahl der Quellen. Dort wurde zwei als Antwort gegeben.

Eine Person spielte als Quelle bzw. als V-Mann eine wichtige Rolle: Tino Brandt. Nocken betonte mehrfach, wie wichtig diese Quelle für das Amt war und dass er stets gute Informationen geliefert hätte. Brandt wurde wohl von Herrn Wiesner angeworben. Dieser gab dann die Führung an Herrn Frohmann weiter und später wechselte das zu Herrn Bode. Allerdings war das Amt mit den Ergebnissen aus der Bode-Zeit nicht zufrieden. So wurde Herr Wiesner der V-Mann-Führer. Nach meinem Eindruck widerspricht dies den Regelungen. Der Werber darf wohl nie ein V-Mann-Führer sein.

In diversen Presseberichten war zu lesen, dass Brandt etwa 200.000 DM für seine Dienste erhalten hat. Nocken zeigte sich überrascht über die Höhe der Zuwendungen. Nach seiner Aussage müsste man klären, was davon echte Prämien und was ersetzte Auslagen sind. V-Männer bekamen auch Vorschüsse für eigenen Ausgaben. Als Beispiel wurden Autos oder gebrauchte Autos genannt. Diese Vorschüsse sind dann mit Einnahmen verrechnet worden. Angeblich passierte das recht wenig. Wenn es denn geschah, dann bekamen nur vertrauenswürdigfe V-Leute einen Vorschuss. Also solche, die mit hoher Wahrscheinlichkeit wertvolle, korrekte Informationen liefern.

Laut Frau Marx hatte Brandt insgesamt 35 Ermittlungsverfahren gegen sich laufen. Nocken wunderte sich über die hohe Zahl. Er wusste davon nichts. Aber es ist davon auszugehen, dass der V-Mann-Führer hier Bescheid wusste. In diesem wie auch in anderen Fällen haben Staatsanwälte, V-Leute und andere ausgesagt, dass Mitarbeiter des LfVS versuchten, Einfluss zu nehmen. Im Falle Brandt war wohl jemand vom LfVS beim zuständigen Staatsanwalt und wollte wissen, was man von Brandt will. Nocken betonte mehrfach bei diversen Nachfragen zu dem Thema, dass er das weder angeordnet noch zugelassen noch geduldet hätte. Später berichtete Jörg Kellner von einem Zeitungsartikel. Darin wurde geschrieben, dass Thomas Dienel (V-Mann, siehe Artikel zu Tino Brandt) von einem Mitarbeiter des Amtes aus dem Gewahrsam geholt. Nocken kann sich dies nicht vorstellen und meinte, dass dieser Mitarbeiter dann nicht dienstlich gehandelt habe. Kellner fragte nach, dass die Polizei doch wohl nur sowas machen würde, wenn derjenige dienstlich handelt. Dies bestätigte Nocken.

Eine Richtlinie im Verfassungsschutz besagt, dass Führer von Organisationen keine V-Leute sein dürfen. Dieser Fakt zog ebenfalls viele Fragen auf sich. Denn Brandt war nach Presseberichten sowohl Kopf des THS wie auch an führender Position bei der NPD Thüringen. Also hätte man diesen eventuell abschalten müssen. Nocken machte deutlich, dass Brandt nicht für eine Führungsfigur hält und daher nicht gegen die Regeln verstieß.

Später brachte Katharina König den Gründer der Deutsch-Nationalen Partei, Dienel, ins Gespräch. Laut Nocken war er »Selbstanbieter«, d.h. er ist von sich aus zum LfVS gegangen und hat seine Informationen angeboten. Auf die Frage nach seiner Position und den Regeln meinte Nocken: »Wir können nicht zu dem sagen: ‘Schleich dich!’«. Vielmehr müsse man ihn anhören. Dienel bekam Geld für die Informationen. Leider wurde nicht gefragt, welche Informationen Dienel geliefert hat. Im schlimmsten Falle hat er vielleicht den Verfassungsschutz über seine eigene Partei informiert. :-) Falls dem so wäre, ist das natürlich mal ein schönes Geschäftsmodell. ;-) Im Verlauf diverser Nachfragen meinte Nocken, dass man Dienel durchaus als Informant sehen könne. Aber als Leiter und Gründer der DNP ist er unzweifelhaft eine Führungsfigur. Nocken erklärte, dass das Amt entscheide, wer Führer ist und wer nicht. Auf die Frage, wer denn ein Führer nach seiner Einschätzung sei, kam die Antwort: »Der Chef der NPD«. Katharina König trieb die Aussage mit einem Vergleich an die Spitze und sagte, dass im Falle der NSDAP nur Adolf Hitler kein V-Mann sein könne. Nocken wollte den Vergleich so nicht ziehen.

Dann ging es um einen weiteren V-Mann aus Gera. Dieser war der Sektionschef Thüringen und bundesweiter Finanzchef bei Blood and Honour. Laut Aussage von Nocken war er ein führender Mann in der Musikszene. Aber bei späteren Fragen sagte er, dass sich B&H nur um die Musik kümmerte und keine politische Strategie verfolgte. Auf jeden Fall konnte man die Person ohne Probleme als V-Mann führen, denn man müsste ihn erst abschalten, wenn er in Deutschland führend ist und die Organisation leitet.

Nach meinem Eindruck wand er sich bei der Frage, was denn eine Führungsfigur ist, wie ein Aal. Die angesprochenen V-Leute waren nach meinem Eindruck durchaus führende Personen. Aber das wurde von Nocken in der Befragung immer wieder bestritten bzw. anders definiert.

Martina Renner versuchte sich dann von einer anderen Seite der Antwort zu nähern und fragte, bei welchen Straftaten ein V-Mann abgeschaltet oder abgelehnt würde. Zu Anfang der Runde ging es um Verstöße gegen das Waffen- bzw. das Kriegswaffenkontrollgesetz. In den Fällen tendiert Nocken dazu vorsichtig zu sein und würde wohl nicht jeden als V-Mann akzeptieren. Die Grenze zog er bei Straftaten gegen Leben und Gesundheit. Auch Betrüger haben einen schweren Stand. Denn sie könnten schließlich das Amt ebenfalls betrügen. Verstöße wie Landfriedensbruch oder gerichtlich geklärte Straftaten müssten im Einzelfall geprüft werden. Nocken verwehrte sich, hier einen Katalog zu beantworten. Es wäre immer eine Einzelfallfrage. Renner kam dann zu einem Zeitungsartikel. Dort ging es um einen Anschlag auf eine Moschee in Gera. Darin war ein V-Mann verwickelt und soweit ich das verstand, wurde die Observation der Person durch das LfVS vorher abgesetzt. Nocken konnte sich daran nicht erinnern.

Später wurde Brandt dann von Roewer abgeschaltet. Dies geschah wohl aufgrund einer Aussage von Brandt in einem Interview. Als Roewer weg war, reaktivierte Nocken Brandt wieder. Denn ohne ihn war der Verfassungsschutz blind. Im Jahr 2001 erfolgte dann die Enttarnung. Nocken ist sich sicher, dass das Geheimnisverrat war. Er hat auch Verdacht gegen Personen. Diesen wollte er in der Sitzung nicht äußern.

Ein weiterer V-Mann gibt Rätsel auf: Günther. Laut Nocken hatte er keine Kenntnis von der Person. Erst als Roewer entlassen wurde, wurde sein Panzerschrank geöffnet. Dort fanden sie Quittungen, die den Namen Günther trugen. Diesen Günther gab es nicht im Quellenverzeichnis. Damit war er kein offizieller V-Mann. Mehrmals ging es in der Sitzung um die Höhe der Zuwendungen an Günther. Nocken meinte, dass im Tresor etwa fünf bis sechs A4-Blätter lagen. Dort waren so um die 5000 DM als Betrag angegeben. Insgesamt wurden ca. 30.000 DM ausgezahlt. Herr Kellner fragte, ob die Höhe der Zahlungen üblich für V-Leute war. Nocken erwiderte, dass die Summe auf den Quittungen viel, viel mehr als üblich ist. Nocken nahm an, dass Roewer einen großen Vorschuss von der Verwaltung bekam und diesen hierfür nutzte. Wenn ich mich recht entsinne, erzählte Nocken, dass im Tresor noch mehr Bargeld lagerte. Auf die Frage, warum denn Roewer das Recht hat, so hohe Summen abzurufen, antwortete Nocken: »Er hat das einfach gemacht.«. Der V-Mann Günther und die Zahlungen spielten dann im späteren Prozess gegen Roewer eine Rolle. Hier fand ich es recht interessant, dass das Verfahren gegen Roewer mit der Pensionierung des Richters endete. Soweit ich das verstanden habe, zahlte Roewer Geld und vermeidet damit weitere Verfahren.

Die Zusammenarbeit zwischen LfVS und der Polizei wurde schon im Schäfer-Bericht thematisiert. Dies spielte in der Befragung eine Rolle. Nocken meinte, dass es eine vorzügliche Zusammenarbeit gab und nie Beschwerden zu ihm gedrungen sind. Sie haben Informationen geliefert und bekommen. Dagegen wurde aus den Fragen immer wieder klar, dass sich Polizei wie LKA über die fehlende Zusammenarbeit beklagen. Es fiel das Wort »Einbahnstraße«. Katharina König fragte, welche Informationen denn der Verfassungsschutz an die Polizei beispielsweise geliefert hat. Nocken nannte daraufhin die Hess-Aufmärsche. König wollte wissen, über welche Hess-Aufmärsche außer dem im Jahr 1992 Informationen geflossen sind. Von der Fragestellung her, hatte ich den Eindruck, dass dies der einzige überhaupt in Thüringen war. Nocken meinte daraufhin, dass es auch in anderen Bundesländern sowas gab und sie auch diese Informationen weitergeleitet haben.

Diverse weitere Fragen betrafen das Verhältnis zu Roewer, zur Gründung des Heron-Verlages und zur Zusammenarbeit mit dem BND.

Irgendwie kann ich noch nicht so recht glauben, was ich da erlebt habe. Da will jemand hauptsächlich die rechten Strukturen in Thüringen ausgeforscht haben und kann sich nicht an grobe Strukturen oder Personen erinnern. Es entsteht der Eindruck, dass V-Leute nach gusto eingesetzt werden und Regeln keine Rolle spielen. Es ist UN-GLAUB-LICH.

Update: Kleine Schreibfehler korrigiert.

"Untersuchungsausschuss am 17. Juli 2012 mit Peter Nocken" vollständig lesen

Die Filterblase -- Verbindung

Vor kurzem stellte ich bei Facebook und Google+ eine Aufgabe des Tages. Wer mitmachen wollte, sollte bei Google das Wort »Verbindung« eingeben und vom Ergebnis einen Screenshot machen. Insgesamt bekam ich etwa 20 Aufnahmen zugeschickt und natürlich wollten einige wissen, wozu ich das mache. Hier kommt die Auflösung.

Eli Pariser  schrieb 2010 das Buch »The Filter Bubble: what the Internet is hiding from you«. Darin beschreibt er eine Filterblase, in der wir online leben. Das heißt, Suchmaschinen, soziale Netzwerke und andere Seiten versuchen uns und unsere Vorlieben zu erkennen. Anhand der Ergebnisse werden dann nur noch spezielle Ergebnisse angezeigt. Letztlich bekommen die Nutzer nur noch das Leben innerhalb dieser Blase mit und alles andere bleibt abgeschirmt. Die Süddeutsche Zeitung hat Pariser in »Ausweitung der Komfortzone« befragt.

Ich wollte nun wissen, wie groß die Filterblase wie bzw. wie genau sich die auswirkt. Dazu benötige ich »Probanden«. Daher kam die Frage. Doch was fand ich nun heraus?

»Normales Ergebnis« aus Jena

Von den zwanzig Bildschirmaufnahmen waren nur drei Screenshots identisch. Dennoch lässt sich ein gewisses Muster erkennen. Auf dem Muster links sieht man einen typischen Screenshot von einem Suchergebnis. Dabei ist zu erkennen, dass zuerst zwei Verweise auf Einträge bei der Wikipedia gehen, einmal zu dem Lemma Verbindung und zu Chemische Verbindung. Dann folgen Verweise auf den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie den BVG. Beide Einträge werden unabhängig vom Standort angezeigt. Der Screenshot links wurde in Jena gemacht und Google erkannte den Standort. Dennoch bekamen ich und andere die obigen Ergebnisse. Wie man es erwarten würde, wird der Standort trotzdem ausgewertet. Denn neben den unspezifischen Verkehrsverbunden wird meist einer aus der Region angezeigt. Bei einem Suchergebnis erkannte Google Düsseldorf als Standort und zeigte einen Link auf die Fahrplanauskunft des KVB Köln an. Ignoriert man die standortabhängigen Verkehrsverbünde, so gleichen sich dann doch die meisten der Screenshots viel mehr, als ich erwartete.

Der Suchbegriff kann ich verschiedener Weise gedeutet werden. Insbesondere Bahnverbindungen hätte ich wesentlich höher gewichtet und daher Verweise auf die Seiten der Bahn erwartet. Doch nur ein Screenshot zeigte Links zur Bahn. Dort jedoch an prominenter Stelle.

Ein privat zugeschickter Screenshot zeigte eine Mischung mit Einträgen von Google+. In den Beiträgen stand jeweils einmal das Wort Verbindung. Ein anderer zugeschickter Screenshot zeigte Werbung, sowohl oberhalb der Suchbegriffe wie auch im rechten Seitenrand.

Eine für mich neue Erkenntnis war, dass Google auch die Position der Bilder platziert. Einige der Screenshots zeigten die komplette Ergebnisseite. Dort fanden sich am unteren Ende Ergebnisse der Bildersuche. Einer der Screenshots hatte die Bilder weiter oben. Hier war jedoch nur die Position geändert. Die Bilder selbst waren gleich.

Ich habe alle Screenshots, die ich auf öffentlichem Wege bekam, bei Flickr unter Verbindung - Filterblase abgelegt. Hier könnt ihr selbst nochmal ein wenig vergleichen.

Als ich mir den Suchbegriff ausdachte, hätte ich mit einer stärkeren Differenzierung gerechnet. Wie oben schon geschrieben, waren zwar formal sehr viele Ergebnisse unetrschiedlich. Wenn man  aber den Verkehrsverbund ignoriert, so ist die Verbindungs-Filterblase vermutlich recht groß. Ich will in den nächsten Wochen mal andere Suchbegriffe herumschicken und würde mich freuen, wenn viele an dem Experiment teilnehmen. Vielleicht lassen sich ein paar interessante Erkenntnisse über die Blase entwickeln. :-)

Veranstaltung: Transparenz versus Datenschutz

Ich stolperte gerade über die folgende Ankündigung (Transparenz versus Datenschutz – informationelle Selbstbestimmung und Autonomie der Persönlichkeit um 1800 und heute):

Die Ideen der Aufklärung und klassischen Philosophie formten um 1800 die Vorstellung der autonomen Persönlichkeit und menschlichen Würde. Die Person prüft alle sie betreffenden Dinge, trifft Entscheidungen und handelt selbständig. Kann der Mensch in der modernen Mediengesellschaft noch auf Autonomie beharren oder muss er sie aufgeben, um sich zu integrieren? Gibt es einen Kompromiss, der es erlaubt, sich frei und geborgen zugleich zu fühlen? Wie würden die FrühromantikerInnen versuchen, diese Fragen zu beantworten?

Am Samstag, dem 16. Juni 2012, diskutieren Constanze Kurz, Moritz Gause und Temilo van Zantwijk ab 15 Uhr im Romantikerhaus in Jena

Datenweitergabe bei Erhebung der Kurtaxe

Anfang des Jahres besuchte ich für die vierte Sendung des Datenkanals den Landesbeauftragten für den Datenschutz (DSB) in Thüringen, Dr. Lutz Hasse. Im Interview erwähnte er ausdrücklich, dass sich Bürger an ihn wenden können. Kürzlich hatte ich nun Grund, einen DSB um seine Meinung zu bitten.

Vor kurzem weilte ich an der Ostsee. Wie in vielen Feriengebieten ist es üblich Kurtaxe zu zahlen. Damit wird der Strand und die Ortschaften sauber gehalten. Wir fragten nach eventuellen Vergünstigungen bei der Kurtaxe. Die Vermieterin meinte, dass es Rabatte für Studenten und für Menschen mit Behinderungen gäbe. Dazu wird auf dem Formular die Matrikelnummer oder das Aktenzeichen der Bewilligung festgehalten. Dies wird sodann an den Tourismusverband weitergegeben. Dieser führt angeblich eine Prüfung bei den jeweiligen Behörden durch. Letzteres halte ich eher für ein Missverständnis auf Seiten der Vermieter. Ich fand den gesamten Vorgang recht merkwürdig. Warum sollten die Daten überhaupt erhoben werden? Es reicht doch, wenn der Vermieter auf dem Formular bestätigt, dass die Dokumente vorlagen. Eine Speicherung der Informationen verletzt nach meinem Eindruck den Grundsatz der Datensparsamkeit. So schilderte ich den Vorfall dem DSB in Mecklenburg-Vorpommern. Nach einiger Zeit bekam ich eine Antwort.

In der Begründung bezieht sich der DSB hauptsächlich auf den § 28 BDSG. Dort ist geregelt unter welchen Umständen die Speicherung von personenbezogenen Daten für eigene Geschäftszwecke zulässig ist. Nach der Analyse ist eine Speicherung der Daten nicht erforderlich. Außerdem bewertet er das schutzwürdige Interesse des Bürgers höher als den Betrag, um den es hier geht. Insgesamt ist die Erhebung und Speicherung wohl nicht rechtmäßig. Der DSB bat den Tourismusverband um eine Stellungnahme und evtl. wird diese Praxis dann bald eingestellt.

Ihr seht also, es kann sich durchaus lohnen, den Datenschutz ernst zu nehmen und seine Rechte einzufordern. ;-)

Dritte Auflage von »Anonym im Netz«

Der Verlag Open Source Press twitterte soeben: »Neuauflage mit #JonDo-Live-CD für anonymes surfen, mailen, chatten! “Anonym im Netz” (J.Kubieziel) jetzt lieferbar.« Damit ist nun die dritte Auflage meines Buches »Anonym im Netz« draußen. Ich habe die Inhalte wieder aufpoliert, die Struktur einiger Kapitel angepasst. Aber die größte Neuerung ist eine beigelegte CD. Die JonDo Live-CD hat alle wichtigen Anonymisierungsdienste vorinstalliert. Der Leser legt die einfach in das CD-Fach und kann sofort ausprobieren. Ich hoffe, das Buch findet wieder großen Anklang. Solltet ihr Fehler finden, schreibt mir eine E-Mail oder hinterlasst hier einen Kommentar. Die Fehler werden dann in der folgenden Ausgabe ausgebessert. :-)

Google Sea View

Google hilft den Piraten! Der Internetkonzern schwächt unsere Sicherheitsarchitektur! So oder so ähnlich könnten demnächst Klagen lauten. Mit Piraten sind dabei durchaus die Seeräuber und nicht die gleichnamige Partei gemeint. Doch warum handelt sich Google derartige Klagelieder ein?

Das U.S. Naval Institute organisierte kürtlich die 2012 Joint Warfighting Conference and Exposition. Neben namhaften US-Generälen und Admirälen sprach dort Michael Jones, der Chief Technology Advocate von Google Ventures. Jones stellte zwei neue Projekte vor. Beide konzentrieren sich auf Informationen zur See.

Ein Angebot will alle Schiffe, die sich auf den Flüssen und Meeren bewegen, verfolgen. Bereits jetzt gibt es Seiten wie Vesselfinder, MarineTraffic und andere. Diese Seiten zeigen die Schiffe meist in der Nähe des Ufers an. Google will den Dienst auch auf die Weltmeere ausweiten. Dazu bedient es sich des Automatic Identification Systems (AIS) . Das System besteht aus einer GPS-Einheit sowie aus einem Sender. Die Sender auf den Schiffen reichen bis ca. 20 nautische Meilen. Wenn die Antennen auf dem Land höher montiert werden, so steigt die Reichweite auf etwa 60 nautische Meilen. AIS soll zm einen Schiffe vor Kollisionen schützen und zum anderen sollen die Häfen den Verkehr besser steuern können.

AIS der Straße von Dover
AIS-Ansicht der Straße von Dover (Quelle: Wikipedia)

Google nutzt Satelliten, um die Position der Schiffe zu ermitteln. Nach Jones’ Worten gibt Google drei Millionen Dollar für das Programm aus. Er wird mit den Worten zitiert: »I watch them and they can’t see themselves. It angers me as a citizen that I can do this and the entire DoD can’t.« Doch was wir dann sehen können, kann eben auch ein Pirat in Somalia sehen. Das heißt, eventuell wird es denen erleichtert, die Schiffe auszuwählen. Auf der anderen Seite fahren in der Region die meisten Schiffe schon in dem Bereich der von AIS und den betreffenden Webseiten eh erfasst wird. Insofern fördert das Projekt aus meiner Sicht nicht die Piraterie. Eventuell wird durch die öffentliche Diskussion der eine oder andere Pirat mit der Nase auf die Möglichkeiten gestossen. Militäraktionen werden wohl ebenso nicht gestört. Denn jedes Schiff kann die AIS-Anlage ausschalten. Damit ist das Schiff quasi unsichtbar.

Das zweite Projekt kartografiert den Meeresboden. Google hat Testläufe mit einem unbemannten Sensor gemacht. Dieser macht Bilder vom Untergrund und setzt diese dann zusammen. Am Ende hat der Nutzer eine Art Google Streetview für das Meer, also Google Sea View. :-)

Das könnte auf der einen Seite natürlich Schatzsucher aktivieren. Endlich könnte Atlantis oder das Bernsteinzimmer gefunden werden. Gleichzeitig besteht seitens der Militärs die Angst, dass auch Leute abgestürzte Spionagesatelliten oder ähnliches suchen. Jones meint darauf ganz richtig, dass andere Länder das ganz genau wie Google machen könnten. Während Google die US-Regierung informiert, halten sich andere Länder sicher nicht daran.

Ich denke, hier sind zwei spannende Angebote unterwegs und bin sehr gespannt, wann die online gehen.

via: AOL Defense: Google Can Track Ships At Sea -- Including US Navy; Detailed Maps Planned of Sea Bottom und AFCEA: Deep Blue Sea to Give Up Its Secrets to Google

Update:  Klar gemacht, dass man abgestürzte Satelliten finden könnte.

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