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Thüringens Finanzministerium spricht sich gegen eine Sperrung von Tor aus

Im März 2020 wollte ich die Webseite des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) besuchen. Jedoch war der Versuch nicht von Erfolg gekrönt. Die Seite ludt nicht. Auch nach mehreren Versuchen hatte ich keinen Erfolg. Ich fand dies recht verwunderlich, da die anderen Webseiten der Thüringer Behörden schnell im Tor-Browser angezeigt werden.

Bei meinen Nachforschungen stellte ich fest, dass die Webseite bei dem Provider Alfahosting betrieben wird. Bei Alfahosting habe ich seit vielen Jahren den Eindruck, dass die Tor blockieren. Das heißt, wenn man den Tor-Browser nutzt, lassen sich die Seiten nicht aufrufen, sondern laufen ins Leere. Bei meinen früheren Tests ließ sich nur die Homepage des Providers selbst über Tor abrufen. Bei den Seiten der Kunden hatte ich hingegen keinen Erfolg. Dies erklärte auch, warum die Seite des Sozialministeriums nicht abrufbar war.

Ich fragte also beim Ministerium nach einer Begründung für die Blockade. Das Ministerium hatte wichtige Informationen zu der Corona-Pandemie und daher fand ich es wichtig, dass möglichst alle Informationen abrufen können. Das TMASGFF begründete das Vorgehen mit kriminellen Aktivitäten, insbesondere Hacker-Angriffen. Mit Blick auf das gesteigerte Sicherheitsrisiko wurde die Sperrung als legitim erachtet.

Die Antwort aktivierte meinen IFG-Sinn. :-)

Wenn die obige Antwort so korrekt ist, muss es ja Zahlen zu den Angriffen aus dem Tor-Netzwerk geben. Diese interessierten mich. Also bat ich das TMASGFF, mir Angaben zu Angriffen aus dem Tor-Netzwerk und über das Nicht-Tor-Netzwerk zu senden (Anfrage über den Onion-Service). Meine Anfrage wurde an den Provider weitergegeben. Dieser prüfte und prüfte und prüfte … Drei Monate später hatte ich immer noch keine Antwort und hakte nach.

Mitte Juni erhielt ich die wenig befriedigende Antwort:

Konkrete Zahlen (Anzahl und Art von Angriffen auf unserer Seite) kann unser Dienstleister aus Sicherheitsgründen nicht an uns übermitteln.

Immerhin hatte das Ministerium in der Zwischenzeit beim Landesrechenzentrum nachgefragt und wurde von dort an den Beauftragten für Informationssicherheit verwiesen.

Mitte Oktober 2020 fiel mir auf, dass https://www.tmasgff.de/ plötzlich aus dem Tor-Netzwerk verfügbar war. Also fragte ich nochmal nach und erhielt dann zur Antwort:

Der Zugriff auf reine Informationsseiten aus dem Tor-Netzwerk stellt nach Auffassung des Thüringer Finanzministeriums kein besonderes Risiko dar, das eine Netzsperre für IP-Adressen von Tor-Exit-Nodes rechtfertigt. Das Thüringer Finanzministerium wird daher eine grundsätzliche Sperrung von Tor-Exit-Nodes nicht empfehlen.

Diese Aussage stammt vom Informationssicherheitsbeauftragten des Freistaats Thüringen, der beim Finanzministerium angesiedelt ist.

Ich bin sehr froh über diese Einschätzung und teile diese vollumfänglich. :-)

Protokoll der mündlichen Anhörung zur VDS beim europäischen Gerichtshof

Bastien Le Querrec von La Quadrature du Net fertigte ein Protokoll der mündlichen Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof an. Die klagenden Verbände sowie die Beklagten bekamen Zeit Stellung zu nehmen und Fragen der Richterinnen und Richter zu beantworten. Das Originaldokument gibt es nur in französisch. Ich habe es daher mit Hilfe von DeepL, Google Translate und von Chloé Berthélémy ins Deutsche übersetzt. An einigen Stellen ist die Übersetzung noch etwas holprig. Solltet ihr Verbesserungen haben, hinterlasst bitte einen Kommentar oder schickt mit eine E-Mail.

Im erweiterten Eintrag unten findet ihr den gesamten Text des Protokolls. Alternativ könnt ihr diesen auch als PDF-Datei herunterladen.

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Thomas L. Kemmerich und der Datenschutz

Kürzlich stolperte ich über einen Tweet des Spitzenkandidaten der FDP, Thomas L. Kemmerich. Darin steht »Bei der DSGVO haben wir Maß und Mitte verloren. Hier muss Datenschutz bedeutend praxisnäher gestaltet werden für Fußballvereine, Ehrenamt und Handwerker. […]« Das wirft natürlich die Frage auf, wie er und sein Unternehmen es damit halten.

Kemmerich ist Vorstandsvorsitzender der Friseur Masson AG. Also besuchte ich die Webseite des Unternehmens und schaute mich dort um. Im Hintergrund lasse ich ein kleines Plugin laufen, welches mir Anfragen an andere Seiten anzeigt. Der weiße Punkt in der Mitte ist der Aufruf der Originalseite. Die Dreiecke weisen darauf hin, dass meine Daten noch an weitere Webseiten weitergegeben wurden. Insgesamt waren es 19 fremde Seiten. Darunter sind Unternehmen wie Facebook, Google, Doubleclick, Squarespace usw.

Was sagen denn die Datenschutzhinweise auf der Webseite? Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen Kontaktdaten des Verantwortlichen und die des Datenschutzbeauftragten (DSB) genannt werden. Doch die Kontaktdaten eines DSB sucht man auf der Seite vergebens. Heißt das, dass kein DSB benannt wurde? Die Friseur Masson AG wies im Jahresabschluss vom Jahr 2017 eine Zahl von 160 Beschäftigten aus. Das BDSG fordert schon ab 10 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, eine solche Position. Da scheint es schwer vorstellbar, dass bei 160 Beschäftigten keine solche Pflicht anfällt.

Die Datenschutzhinweise gehen auf eine Weitergabe der Daten an Instagram und Google Maps ein. Ich konnte weder eine Erwähnung von Facebook, Google, Doubleclick, Alphabet, Squarespace oder anderen finden. Das heißt, ein argloser Besucher, der sich über die Datenverarbeitung informieren will, bekommt hier nur sehr halbherzige Informationen.

Das Analysewerkzeug Webkoll findet insgesamt 111 Anfragen an 17 eindeutige Rechner und 6 Cookies von fremden Quellen. Über all das schweigen sich die Datenschutzhinweise aus. Da muten sich die schwachen Algorithmen bei der TLS-Verschlüsselung fast wie eine Lappalie an.

Natürlich muss der obligatorische Satz in den Datenschutzhinweisen nicht fehlen:

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. 

Wie ernst das zu nehmen ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Herr Kemmerich hat mit dem Tweet ein Indiz gegeben, wie ernst er es selbst mit dem Datenschutz meint.

Delta Chat mit GMail betreiben

Vor kurzem schrieb ich in einem Artikel über meine Kommunikationswerkzeuge. Dort fehlte ein Werkzeug, welches ich schon seit längerem auf dem Schirm habe, aber noch nie wirklich getestet hatte: Delta.Chat.

Die Software erlaubt es, mit anderen zu chatten und nutzt im Hintergrund E-Mail zur Verteilung der Chatnachrichten. Damit kann man mit allen Leuten chatten, die eine E-Mail-Adresse haben. Das hat natürlich den großen Vorteil, dass nahezu alle erreichbar sind. Delta Chat legt einen OpenPGP-Schlüssel an und verschlüsselt die Nachrichten, sofern der Empfänger ebenfalls einen hat.

Somit werden die Nachrichten von Leuten, die Delta Chat einsetzen verschlüsselt verschickt. Vermutlich klappt das auch. Ich habe es noch nicht probiert. Bei allen anderen werden die Nachrichten als E-Mails unverschlüsselt geschickt.

Nun wollte ich ein GMail-Konto benutzen, um einen Test mit Delta Chat zu machen. Ich gab meine Zugangsdaten ein und es klappte nicht:

Fehler bei Delta Chat

Delta Chat nimmt zu Port 143 Kontakt auf, obwohl 993 eingestellt ist.

Auf eine Nachfrage bei Twitter und Mastodon meldete sich einer der Entwickler und bat darum, das Log zu exportieren. Ein Blick auf diese Meldungen verriet mir, dass Delta Chat erfolglos versuchte, sich bei Google anzumelden. Dies lag an der aktivierten Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wer dies aktiviert hat, muss unter Umständen pro Anwendung ein spezielles Passwort anlegen. App-Passwort

Geht dazu auf euren Google-Account. Im Bereich Sicherheit gibt es einen Menüeintrag für App-Passwörter. Unten auf der Seite wählt ihr eine App und ein Gerät aus. Danach könnt ihr die App-Passwörter generieren. Dieses 16-stellige Passwort könnt ihr nun direkt bei Delta Chat als Passwort zusammen mit eurer E-Mail-Adresse eintragen. Solltet ihr einen “normalen” GMail-Account haben, so bestätigt ihr die Einstellungen und mit etwas Glück seid ihr fertig.

In meinem Fall lautete das GMail-Konto nicht auf @gmail.com, sondern auf eine andere Domain. Delta Chat versuchte daher zuerst, sich mit einem Server unter der Domain zu verbinden. Da dieser nicht existierte, gab es eine weitere Fehlermeldung.

Wenn man bei Delta Chat die erweiterten Einstellungen öffnet, kann man dann die korrekten Server von GMail einstellen. Allerdings klappte dies bei mir auch erst im zweiten Versuch. Denn obwohl der Port 993 eingestellt war und automatisch die korrekte IMAP-Sicherheit gewählt werden sollte, klappte dies nicht. Ich musste explizit SSL/TLS einstellen:

Screenshot
Screenshot mit den korrekten Einstellungen

Nach diesen Einstellungen klappte alles und ich konnte meine ersten Versuche starten. Falls es also bei dir auch nicht klappen sollte, hilft dir vielleicht die obige Beschreibung.

Wenn ihr mit mir Kontakt aufnehmen wollt, so könnt ihr die Adresse <deltachat@kubieziel.de> verwenden. Es kann jedoch sein, dass ich irgendwann das Testen einstelle und die Adresse wieder lösche. :-)

Kommunikationswerkzeuge

Dirk beschreibt in einem Blogposting und dem Update dazu seine Kommunikationswerkzeuge. Ich habe mir mal angeschaut, wie das bei mir aussieht:

Nutze ich

  • E-Mail (ist für mich eines der Hauptkommunikationsmittel. Daher kann ich Dirks These so nicht unterschreiben.)
  • Signal
  • XMPP/Jabber
  • Jitsi
  • Keybase
  • Matrix (@qbi:matrix.kraut.space)
  • Mumble
  • Slack (nicht wirklich erreichbar, da ich den Client nur manchmal öffne)
  • SMS
  • Threema
  • Twitter DM (nicht aktiv genutzt, wird aber als Kanal genutzt)
  • Wire
  • Zoom

Nutze ich nicht (mehr)

  • Briar (würde ich gern, hier fehlen mir Leute, die das auch benutzen)
  • Mattermost
  • Telegram
  • WhatsApp

Alles, was nicht genannt ist, fällt vermutlich in die Kategorie nicht genutzt. ;-)

Jahresempfang mit Julia Klöckner

Die CDU Jena lud heute zum Jahresempfang in das Rathaus der Stadt ein. Als Rednerin war die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, angekündigt. Die Ministerin wird voraussichtlich Mitte April 2019 über die geplante EU-Urheberrechtsreform abstimmen. Daher entschloß ich mich, zur Veranstaltung zu gehen und die Fragerunde entsprechend zu nutzen.

Der Schwerpunkt des Vortrages lag bei Themen, die ihr Ministerium betreffen. Dort fiel kein Wort in der Richtung. Also blieb die Fragerunde. Dort hatten recht viele der Leute eine Frage und direkt vor mir, meldete sich jemand von der Jungen Union. Seine Frage ging genau in die Richtung der Reform. Soweit ich es richtig verstand, ging es um die Enttäuschung der jungen Leute über den Stil der Partei. Die Leute fühlten sich nicht ernst genommen und würden sich eher abwenden. Den Rest der Frage konnte ich leider nicht gut verstehen.

Die Antwort von Frau Klöckner ließ mir dann doch den Mund offen stehen. Sie begann ihre Rede mit der Feststellung, dass die Leute sich zwar jetzt über die Uploadfilter aufregen würden. Aber sie würden später feststellen, dass es wichtigere Dinge gäbe und daher sich auch wieder der CDU zuwenden. Die Aussage ist sinngemäß wiedergegeben. Ihre Antwort war noch etwas länger ausformuliert.

Weiterhin erklärte sie, dass YouTube ja angekündigt habe, dass die Inhalte löschen oder sperren würden. Dies hat die Jugend so verärgert, dass die deswegen auf die Straße gegangen sind. Die Aussage von YouTube wäre aber falsch/irreführend. Die würden auf keinen Fall viele Inhalte löschen oder sperren. Natürlich geht es gegen die großen Konzerne und es geht nicht an, dass alle Inhalte kostenlos benutzen wollen. Zum Schluss bemängelte sie noch, dass sie alle Argumente der Protestierenden kennen würde und niemand von denen würde für ein Urheberrecht eintreten.

Schließlich fiel der maßgebliche Satz:

Die Bundesregierung wird dafür stimmen.

Der Herr von der Jungen Union und auch ich versuchten nochmal in die Diskussion zu kommen. Der Moderator brach das dann ab, da ja keine Zeit für individuelle Diskussionen sei und die Frau Ministerin wieder weg müsse.

Mich hat dieser Beitrag doch einigermaßen schockiert zurückgelassen. Denn es zeigte mir, dass sie sich gerade nicht mit den Argumenten der Protestierenden auseinandergesetzt hat, sondern einfach die herablassenden Kommentare anderer Politiker wiederholt.

Dies steht für mich im Widerspruch zu zwei Aussagen aus Ihrem Vortrag. Dort rief sie einerseits zur Europawahl auf und forderte möglichst viele auf, hinzugehen. Andererseits ermahnte sie alle Anwesenden, Leute, die auf die Straße gehen und Argumente vorbringen, ernst zu nehmen. Die 200.000 Leute, die gegen das EU-Urheberrecht protestierten, kann sie nicht gemeint haben …

DSGVO-Aufwand bei den Aufsichtsbehörden

Ende 2018 veröffentlichte die CNIL einige Statistiken zu deren Arbeitsaufwand durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Ich fragte mich damals, wie das wohl bei den deutschen Aufsichtsbehörden so aussieht. Also fragte ich dort nach.

Ich schickte eine E-Mail an alle 16 Landesbehörden sowie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). In der Mail bat ich um Auskunft, wie viele Datenschutzbeauftragte gemeldet wurden, wieviel Datenschutzpannen bisher gemeldet wurden und wieviel Anfragen insgesamt eingetroffen sind. Wie sahen die Antworten so aus?

Anfragen

Alle Behörden antworteten durch die Bank, dass es einen enormen Anstieg der Anfragen gegeben hat. In einigen Fällen schrieb man von einer Verdrei- bis Vervierfachung der Anfragen. Leider erhielt ich nicht von allen konkrete Zahlen. Legt man die Meldungen mit Zahlen zugrunde, so liegt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen mit mehr als 10.000 Anfragen an der Spitze aller Bundesländer. Dies erscheint auch logisch, da das Bundesland entsprecht groß ist. Auf der anderen Seite sprach die Landesbeauftragte von Bremen von etwa 30 monatlichen Anfragen (ggü. durchschnittlich 18 vor dem Mai 2018). Sachsen als Flächenland meldete mir 776 Anfragen in den sechs Monaten von Mai bis November 2018 zurück. Das entspricht knapp 130 Anfragen pro Monat.

Beschwerden

Leider hatte ich in meiner E-Mail das Wort Anfragen verwendet. Bei der Beantwortung stellte sich heraus, dass zwischen einfachen Anfragen und Beschwerden unterschieden wird. So wurden beim TLfDI 284 Beschwerden angelegt und Hessen verzeichnete über 1200 Beschwerden.

Anzahl der gemeldeten Datenschutzbeauftragten

Mit der DS-GVO sind die Firmen verpflichtet, Datenschutzbeauftragte (DSB) an die Behörden zu melden. Hier interessierte mich, wieviel Meldungen bei den Behörden eingegangen sind. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) meldete bereits im August die Zahl von 10.000. Im benachbarten Baden-Württemberg waren es mit 23.000 mehr als doppelt so viele. Aber auch hier liegt Nordrhein-Westfalen mit 24.800 DSB an der Spitze.

Beim BfDI gingen mit 1270 die wenigsten Meldungen ein. Ich würde vermuten, dass auch da einige fehlgeleitete Meldungen darunter sind. Denn zumeist sollten die Meldungen im jeweiligen Bundesland abgegeben werden. Wie schon bei den Anfragen hat Bremen mit etwas mehr als 1500 die wenigsten Meldungen zu verzeichnen. Schaut man in die anderen Bundesländer so haben das Saarland (knapp 2100) und Sachsen-Anhalt (2100) recht wenige erhalten. Aber auch der Freistaat Thüringen liegt mit ca. 3550 Meldungen weit hinten.

Meldungen zu Datenpannen

Wenn es zu Problemen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, so muss gegenüber den Behörden eine Meldung abgegeben werden. Das heißt, wenn Seiten gehackt, Daten unbefugt gelöscht werden oder es andere Probleme mit der IT-Sicherheit gibt und dabei Risiken für die Menschen entstehen, entsteht eine solche Pflicht. Hier hatte mich interessiert, wieviele Meldungen entstanden sind.

Mit Abstand die meisten Meldungen gingen beim BfDI ein. Dort wurden knapp 4700 Meldungen verzeichnet. Hier wäre eine Übersicht nach einzelnen Bundesländern interessant. Denn vermutlich stammen diese aus dem kompletten Bundesgebiet.

Das BayLDA kommt dann an Platz 2 und hat mit 2005 weniger als die Hälfte der Meldungen des BfDI. Die Anzahl der Meldungen auf Platz 3 (NRW) halbiert sich dann noch einmal (1032). Baden-Württemberg (> 700) und Hessen (640) werden auf die weiteren Plätze verwiesen.

Auf den hinteren Plätzen liegen wiederum Bremen (29), Sachsen-Anhalt (>50), Saarland und Thüringen (<70).

Neben den reinen Zahlen würde mich eine Statistik über die Inhalte der Datenpannen interessieren. Auch fände ich es schön, die Zahl im Verhältnis zu den Firmen im jeweiligen Bundesland auszuwerten.

Sonstiges

Bei den obigen Zahlen fehlen zwei Bundesländer. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern schrieb mir zurück, dass aufgrund des Arbeitsaufkommens eine Antwort nicht möglich sei. Vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhielt ich bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung.

 

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