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Abmahnung für Netzpolitik

Jeder erlebt irgendwann sein erstes Mal. Heute war es für Netzpolitik.org soweit. Die erste Abmahnung flatterte ins Haus. Was war geschehen?

Letzten Samstag veröffentlichte Markus Beckedahl ein Memo zur Rasterfahndung bei der Bahn. Zum dem Zeitpunkt hatten bereits verschiedene Zeitungen daraus zitiert. Jedoch niemand veröffentlichte den kompletten Inhalt, außer netzpolitik.org. Danach gab es wenig Interesse. Der Artikel wurde wenig kommentiert und diskutiert. Dies änderte sich nach der Twittermeldung und dem Blogartikel sofort. Diverse Blogs kommentierten den Vorfall. Der Beitrag wurde eifrig kommentiert. Im Datenschutz-Blog und bei RA Stadler wird die rechtliche Sichtweise betrachtet. Markus bekam sogar Unterstützung von der Politik (siehe auch das Interview mit Julia Seeliger). Schießlich gab es noch ein enormes Presseecho. Und die Bahn? Hier gibt es bislang noch keine Reaktion. Ich bin gespannt, ob es eine geben wird und wie sie ausfällt.

Das Dokument wird nun gerade erst recht unauslöschlich im Netz verbleiben. Ihr findet sowohl im Bittorrent-Netz wie auch bei Wikileaks genügend Kopien.

Keine Kommentare per E-Mail

strcat weist gerade auf ein rechtliches Problem hin: In Blogs gibt es die Funktion, Kommentare per E-Mail zu beziehen. Wer das aktiviert, bekommt bei jedem Kommentar, wie gewünscht, eine E-Mail. Jedoch könnte jeder eine beliebige E-Mail-Adresse eintragen und so Fremde mit Spam zuschütten. Daher gibt es das so genannte Double-Opt-In. Das heißt, nach dem Eintrag der E-Mail-Adresse wird eine Bestätigungsmail verschickt und erst nach erfolgreicher Rückmeldung gibt es Kommentare. Momentan kann das S9Y nicht darstellen. Auch andere Blogsoftware hat Schwierigkeiten damit. Das führte dann bei einem anderen Blog zu Abmahnungen. Falls eure Software ebenfalls kein Double-Opt-In kann, solltet ihr die Funktion “Kommentare per E-Mail” abschalten. So habe ich es auch vorerst getan. Laut strcat steht in der Version 1.4 von S9Y dann die verbesserte Funktion wieder zur Verfügung.

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