Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung
Das werden heute wohl die Nachrichten des Tages werden:
Der Antrag der Beschwerdeführer, §§ 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg.
Zu gut deutsch: Die Vorratsdatenspeicherung wurde zu großen Teilen auf Eis gelegt. Damit hat der AK Vorrat einen wichtigen Teilerfolg erzielt und ich hoffe, dass demnächst auch das komplette Gesetz gekippt wird.
Comments
Display comments as Linear | Threaded