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Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

Das werden heute wohl die Nachrichten des Tages werden:

Der Antrag der Beschwerdeführer, §§ 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg.

Zu gut deutsch: Die Vorratsdatenspeicherung wurde zu großen Teilen auf Eis gelegt. Damit hat der AK Vorrat einen wichtigen Teilerfolg erzielt und ich hoffe, dass demnächst auch das komplette Gesetz gekippt wird.

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