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Stellungnahme zum Ausführungsgesetz des Zensusgesetz 2011 in Thüringen

Ganz unter dem Radar der Bürgerrechtsaktivisten laufen die Planungen zu einer neuen Volkszählung. Im Mai 2011 soll das gesamte deutsche Volk wieder erfasst und zum Teil befragt werden. Das entsprechende Zensusgesetz 2011 wurde vom Bundestag bereits verabschiedet. In Thüringen und anderen Bundesländern müssen/sollten Gesetze zur Ausführung des Zensusgesetzes beschlossen werden. Der Thüringer Landtag befragte diverse Organisationen, darunter den AK Vorrat. Ich habe für die Ortsgruppe Jena des AK eine Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme ist im wesentlichen die Beantwortung von acht Fragen der Parlamentarier. Leider hatte ich nur knapp vier Tage, um die Fragen zu beantworten und angesichts der Komplexität der Materie war das viel zu wenig. Nichtsdestotrotz versuchte ich, alle Fragen nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten. Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht.

Eine weitere Stellungnahme findet ihr bei den Thüringer Piraten.

Blog Update

Ich habe gerade das Blog auf den neuesten Stand gebracht. Jetzt läuft hier ein Serendipity 1.5.2. Für euch sollte sich nichts ändern. Falls es Probleme gibt, hinterlasst einen kurzen Kommentar.

Welches Amt denn nun?

Ich begab mich heute morgen auf die Suche nach der Internetadresse des LKA Thüringen. Google weiß ja immer alles besser und schlug mir vor besser das BKA Thüringen zu suchen: :-)

Screenshot der Google-Suche

Ein Klick auf den Link brachte mir allerdings auch wieder nur die Homepage des LKA. Dabei dachte ich, ich hätte den geheimen Stützpunkt enttarnt und die Weltverschwörung aufgedeckt. ;-)

Sie vermieten IP-Adressen

Durch den Remailer, den ich unter der Domain Anonymitaet-im-inter.net betreibe, habe ich hin und wieder Kontakt zu Polizeibehörden. In der Regel erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch und dem Gesprächspartner ist schnell klar, worum es hier geht. Vor kurzem erhielt ich nun eine Einladung zu einer Zeugenaussage. Nach dem unten stehenden Video von Udo Vetter weiß ich ja, dass man auch als Zeuge den Mund halten sollte. Nichtsdestotrotz rief ich bei der Polizei an. Auf die Frage nach dem Hintergrund meinte derjenige, dass ich IP-Adressen vermiete. Ich mache vieles, aber die Vermietung von IP-Adressen gehört definitiv nicht dazu. Aber, so erklärte mir mein Gegenüber, ich betreibe doch den Server anonymitaet-im-internet.de mit der IP-Adresse A.B.C.D und unter der vermiete ich IP-Adressen. Zunächst versuchte ich klar zu machen, dass die Top-Level-Domain nicht .de, sondern .net ist. Hierbei schien es sich um einen Übermittlungsfehler zu handeln. Schließlich erklärte ich noch, dass ich keine IP-Adressen vermiete, sondern lediglich Dritten erlaube, E-Mails über den Dienst Mixmaster zu versenden. Der Polizist hörte sich die Ausführungen an, aber ich hatte nicht das Gefühl, dass meine Erklärungen zum Verständnis beitrugen. :-)

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Erkennungsdienstlich behandelt

Fingerabdruck

Ich komme gerade von der Kriminalpolizei, wo ich erkennungsdienstlich behandelt wurde. Wenn das so weitergeht, muss ich bald meine DNA abgeben und am Ende atme ich selbst gesiebte Luft. :-) Was war passiert?

Es ist schon etwas länger her, da fragte mich eine Firma an, ob ich nicht eine Analyse ihrer IT-Infrastruktur vornehmen könne. Sie hatten den Verdacht, dass da etwas “nicht stimmt”. Es war anzunehmen, dass jemand aus der Mitarbeiterschaft Daten entwendet. Ich untersuchte also das Netzwerk und einige Rechner. Dabei stach ein Rechner besonders hervor. Dort baute ich mit dem Sysadmin die Festplatte aus und kopierte diese zur weiteren Untersuchung. Es stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter in massivem Umfang Daten aus der Firma geschleust hatte. Im weiteren Verlauf schaltete die Firma die Staatsanwaltschaft ein. Diese hat mittlerweile die (Ermittlungs)fäden in der Hand. Im Rahmen dessen werden diverse Gegenstände untersucht und geschaut, wer diese angefasst hat. Als Tatortberechtigter durfte ich somit meine Fingerabdrücke abgeben.

Im Vorfeld habe ich lange gerätselt, ob das machen soll oder nicht. Denn es gibt nicht wenige Fälle, in denen die einmal erhobenen Daten irgendwo landen, so nach dem Motto: Könnte man vielleicht noch einmal gebauchen.. Meinen Anwalt konnte ich für einen fundierten Rat nicht erreichen also verließ ich mich auf meinen guten Glauben und Fragen. Ich hatte mir vorgenommen, den Beamten vorher über die befürchteten Konsequenzen auszuquetschen und, falls es unglaubwürdig wäre, die Abgabe zunächst zu verweigern. Aber dazu kam es gar nicht. Denn kaum war ich in seinem Büro angekommen, setzte er zu einer längeren Belehrung an. Demnach werden die Spuren nicht gespeichert, sondern nur mit den am Tatort vorgefundenen verglichen. Die Fingerabdrücke werden nach den Worten des Beamten nicht in Datenbanken gespeichert, sondern nach Abschluss des Falles (oder sagte er, nach Beendigung des Vergleichs?) gelöscht. Wahrscheinlich schaute ich immer noch skeptisch und er meinte zum Schluss, dass sie, selbst wenn sie die Abdrücke aufheben und später auswerten würden, dürften die nicht gegen mich verwendet werden. War da nicht was mit den Früchten des vergifteten Baumes? In der Tat scheint dies nicht so zu sein, wie ich dachte. Die Wikipedia weiß mehr im Artikel zum Beweisverbot. Schließlich bekam ich einmal einen Satz schwarze Hände. Dank eines Spezialwaschmittels sind die aber schon wieder sauber.

Ich fand den Besuch letztlich recht interessant. Denn der Beamte war sehr offen und wir unterhielten uns über einige Themen, u.a. natürlich auch über das Abnehmen von Abdrücken. Interessanterweise nutzt die Polizei dieselbe Methode wie der CCC. Der Unterschied besteht letztlich nur darin, dass es das Ganze für die Polizei als fertige Einheit gibt.

Spätestens wenn der Fall abgeschlossen ist, werde ich mal eine Auskunftsanfrage bei verschiedenen Behörden starten und hoffentlich herausfinden, dass keine Informationen über mich gespeichert sind. :-)

Foto von TheRealGrudge

Lieber zensieren als Äpfel essen

Letzte Woche fand die 860. Sitzung des Bundesrates statt. Dort sollte unter anderem das viel diskutierte Zugangserschwerungsgesetz an der Tagesordnung sein. Ich versuchte im Vorfeld den Ministerpräsidenten mit einem Schreiben mit einigen Argumenten zu überzeugen (siehe auch die Pressemitteilung des AK Zensur dazu). Wie jedoch zu erwarten war, wurde das Gesetz angenommen. Jetzt steht nur noch der Bundespräsident vor der endgültigen Unterschrift und damit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Der AK Zensur hat einen Appell an Herr Köhler gerichtet.

Beim Betrachten des Ergebnisses fiel mir auf, dass alle Gesetze angenommen wurden, bis auf eines: das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG). Gerade das klingt doch recht sinnvoll. Warum wird sowas nun abgelehnt?

Das Schulobstgesetz geht zurück auf eine Initiative der EU, das EU-Schulobstprogramm. Im Rahmen dessen wurden verschiedene Alternativen untersucht und eine Kommission kam zu dem Schluss, dass die beste Lösung sei, kostenlos Obst an Schüler im Alter von 6 bis 10 Jahren einmal in der Woche auszuteilen. Flankiert mit aufklärenden Maßnahmen gehen die Mitglieder von einem Erfolg aus, d.h. es würden gesunde Essgewohnheiten gefördert werden, die Fettleibigkeit würde zurückgehen und das Risiko chronischer Krankheiten (Diabetes etc.) nimmt ab. Als problematisch werden die Kosten genannt. Die Folgeabschätzung geht EU-weit von Gesamtkosten in Höhe von 156 Millionen Euro (nicht Milliarden!) aus. Daher wurde vorgeschlagen, 90 Millionen aus EU-Mitteln zu zahlen und der Rest aus den Mitteln der jeweiligen Länder. Wenn ich nun den Bericht des Agrarausschusses richtig verstehe, gibt es in Deutschland jetzt Diskussionen, ob Bund oder Länder diese Zusatzmitteln zahlen sollen. Dabei geht es deutschlandweit um eine Summe von 12,5 Millionen Euro oder pro Bundesland um etwa eine Million Euro. Also nach jeglichen Maßstäben Peanuts.

Ich hatte schon vorher mal kalkuliert, welche Gesamtkosten für Thüringen entstehen, wenn alle Kinder täglich kostenlos Obst bekommen. Insgesamt gibt es etwa 300.000 Kinder bis 18 Jahren in Thüringen. Wir zahlen für ein Obstfrühstück im Kindergarten momentan 25 Cent. Wenn man von etwa 200 Tagen in Kindergarten und Schule ausgeht, kämen für Thüringen (aufgerundet) etwa 20 Millionen Euro Kosten zu. Die Zahl ist natürlich nur eine grobe Schätzung. Nichtsdestotrotz würde sie nach meinem Dafürhalten kaum im Portemonnaie des Landes auffallen. :-)

Aber was solls. Lieber zensieren wir den Kindern das Internet weg als ihnen was Gesundes zu Essen zu geben. :-(

Hausdurchsuchung bei Eigentümer von wikileaks.de

Mit welchem Argument wird seit Jahren das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt? Richtig, wie auch in der aktuellen Diskussion, ist es Kinderpornographie. Seit mittlerweile fünfzehn Jahren beobachte ich immer wieder das gleiche Schema.

Das erste Mal fiel es mir im Fall des ersten Remailers, anon.penet.fi, auf. Der Betreiber Julf Helsingius stand damals auf der Titelseite des Observer und ihm wurde vorgeworfen für 90% der Kinderpornographie im Internet verantwortlich zu sein (Ich habe den Fall detailliert in meinem Buch “Anonym im Netz” beschrieben.). In den letzten Jahren kamen dann Betreiber von Tor-Servern, der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss und seit heute auch Besitzer von simplen Domainnamen hinzu.

Im aktuellen Fall bekam der Besitzer der Domain wikileaks.de Besuch von der Polizei. Seine Wohnungen in Dresden und Jena wurden von mehreren Beamten durchsucht und Computer beschlagnahmt. Was genau war das Vergehen? Ich versuchte auf diese Frage heute bei der Polizei in Jena sowie bei der Staatsanwaltschaft Dresden eine Antwort zu erhalten. Im Protokoll steht nur etwas von Verbreitung pornographischer Schriften. Das ist jedoch keineswegs ein Grund für eine Verletzung der Wohnung in der vorliegenden Form. Bei der Staatsanwaltschaft Dresden wurde mir lapidar mitgeteilt, dass die Pressestelle keine Sprechzeiten hat. Ich solle es an einem anderen Tag probieren. Von Seiten der Polizei bekam ich die Auskunft, die auch Heise meldet. Die Aussage war in etwa, dass es auf seiner Webseite Links zu kinderpornographischen Seiten gäbe und er sich somit der Verbreitung schuldig mache. Der interessierte Leser wird hier Parallelen zu den verschiedenen Sperren von wikipedia.de erkennen. Wie zuletzt Lutz Heilmann gibt es Leute, die einstweilige Verfügungen erwirken, in der Hoffnung etwas gegen die Inhalte der Wikipedia zu tun. Wie auch im Fall von Theodor Reppe hat die Domain jedoch nichts mit den Inhalten zu tun. Insofern ist es äußerst fragwürdig, inwieweit die Durchsuchung überhaupt berechtigt ist. Die diversen Kommentare in der Blogosphäre gehen auf diese Problematik genauer ein.

Doch inwieweit ist das ein Erfolg oder überhaupt ein sinnvoller Ansatz im Kampf gegen Kinderpornographie? Es wird ohne Aussicht auf irgendeinen Erfolg und aus meiner Sicht ohne begründeten Verdacht gegen eine Zivilperson vorgegangen. Und zwar gegen jemanden, der sich aktiv für freie Meinungsäußerung einsetzt:

Herr Reppe ist der Spender der Wikileaks.de Domain und betreibt einen Mirror der US Congressional Research Service Dokumentensammlung, ist allerdings ansonsten nicht operativ in Wikileaks involviert. Herr Reppe ist ausserdem Betreiber eines der populaersten deutschen Tor-Proxyservers

Kinderpornographie wird man hier eher nicht finden. Vielmehr dient solch eine Aktion eher der Einschüchterung, wie bereits in den oben angesprochenen Fällen der Betreiber von Tor-Servern. Außerdem stellt sich mir die Frage nach der Rechtmäßigkeit der kompletten Aktion. Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2005 in einer Entscheidung gegen das Vorgehen mit der Begründung “Gefahr im Verzug” ausgesprochen bzw. sehr starke Schranken angelegt. Andererseits scheint es in Dresden wiederum einen ordentlichen Beschluss einer Richterin gegeben zu haben. Weiterhin ist der Pressemitteilung zu entnehmen, dass trotz Nachfragen des Betroffenen keine Zeugen benannt wurden, dass es keine Aufklärung gab etc. Ich hoffe, Theodor findet einen guten Anwalt, der sich dieser Sachen annimmt und dies aufklärt.

Ein sinnvoller Ansatz ist aus meiner Sicht, direkt gegen diese Seiten vorzugehen. Gerade anhand der publizierten Filterlisten versuchte die Organisation Carechild, die Seiten aus dem Netz zu entfernen. Sehr viele der Provider sperrten die Zugänge der Kunden. Warum also gibt es keine speziellen Abteilungen beim BKA, die dies veranlassen. Weiterhin stehen viele der Server in Deutschland. Somit hätten die Ermittlungsbehörden direkten Zugriff. Aber statt direkter Maßnahmen wirft man lieber wie oben Nebelkerzen oder baut eine Zensurinfrastruktur auf.

Speziell die Nachrichten des heutigen Tages hatten es in der Beziehung wirklich in sich. Frau von der Leyen behauptet, die Kinderpornographen würden Millionenbeträge verdienen. Danaben steht die Aussage, dass es einen dramatischen Anstieg gäbe und der Artikel im Spiegel spielt noch ein wenig mit Emotionen. Der Rechtsanwalt Udo Vetter hat seine Erfahrungen mit den Tätern beschrieben. Demnach ist es keinesfalls so, dass viel Geld damit verdient wird. Netzpolitik kommt bei der Betrachtung der Zahlen auf komplett andere Werte.

Ich habe das Gefühl, dass hier gezielt gegen Kritiker vorgegangen wird und das die Bekämpfung der wirklichen Verbrechen keineswegs im Vordergrund steht. Der Regierung scheint es um plakative Maßnahmen für den Wahlkampf zu gehen. Die damit ermöglichten Zensurmaßnahmen werden billigend in Kauf genommen. Momentan lächeln viele auf Länder wie China oder Iran herab. Doch wir sind auf dem besten Weg in genau diese Richtung. Daher sollten Umgehungstechniken wir Tor oder I2P gefördert werden, um auch in Zukunft ein freies Internet zu haben.

Wie ihr für die Projekte spenden könnt, lest ihr auf den entsprechenden Webseiten:

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