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Verschlüsselung im Thüringer Landtag -- Ein Versuch

Die 5. Wahlperiode des Thüringer Landtages neigt sich dem Ende zu. Einer der letzten Beschlüsse ist die Drucksache 5/7583 mit dem Titel Verschlüsselte Kommunikation ermöglichen und befördern. In der Endfassung enthält der Beschluss die Bitte an die Landesregierung:

  1. zukünftig Wege zu ermöglichen, welche die Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen des Landes und der Nutzung ihrer elektronischen lnformationsdienste sowie des Inhalts elektronischer Kommunikation zwischen öffentlichen Stellen des Landes durch Angebote einer sicheren End-to-End-Verschlüsselung (Kryptografie) eröffnen,
  2. die Bürger des Freistaats Thüringen in geeigneter Weise über die Möglichkeiten der Verschlüsselung elektronischer Kommunikation, insbesondere auf den Web-Seiten der Landesregierung, zu informieren.

Der Versuch

Darin steckt der Wunsch, TLS für Webseiten und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vielleicht mit OpenPGP zu machen.

Ich entschied mich, denselben Weg wie Anna Biselli zu gehen. Sie versuchte, verschlüsselt mit einem Abgeordneten zu kommunizieren. Ich besuchte die Webseiten der Fraktionen im Landtag und die der Abgeordneten. Dabei wollte ich jede Seite mit https öffnen und suchte nach einer Möglichkeit für verschlüsselte E-Mail-Kommunikation. Konnte ich beides nicht finden, so schrieb ich die Abgeordneten an. Was kam dabei heraus?

Fraktionen

Die CDU-Fraktion im Landtag bietet keinerlei Unterstützung für SSL/TLS an und es gibt auch keine Möglichkeit zur verschlüsselten E-Mail-Kommunikation.

Die Webseite der SPD-Fraktion begrüßt mich mit der Meldung SSL peer has no certificate for the requested DNS name. Eine verschlüsselte Verbindung zu der Seite ist damit nicht möglich und ich fand auch keinen OpenPGP-Schlüssel auf der Seite.

Die Webseite der FDP-Fraktion scheitert zunächst an den Einstellungen in meinem Browser und sagt Peer attempted old style (potentially vulnerable) handshake. Wenn ich die Einstellungen lockere, so präsentiert die Seite ein Zertifikat, was für die Domain web6.online-now.de ausgestellt ist. Wenn ich dann auch noch dieses akzeptiere, so erhalte ich von der resultierenden Seite die Meldung Die Domain “www.thl-fdp.de” ist nicht über https verfügbar. Die Unterstützung von OpenPGP ist wie bei den anderen Parteien.

Die Webseite der Fraktion der Grünen hat ein Zertifikat, welches seit Ende 2013 abgelaufen ist. Ich hatte den Fakt im Juli 2014 gemeldet. Zum Zeitpunkt des Blogeintrages hat sich an dem ungültigen Zertifikat nichts geändert. Wird dies akzeptiert, so werden die Inhalte der Webseite angezeigt. OpenPGP sucht man jedoch vergeblich.

Einzig die Fraktion der LINKEn unterstützt SSL/TLS vom Start weg und die Servereinstellungen sind sehr gut. Hier wäre nur zu wünschen, dass die Webseite alle Anfragen standardmäßig auf die verschlüsselte Seite umleitet. Die positiven Nachrichten reißen aber noch nicht ab. Denn die Kontaktseite bietet einen OpenPGP-Schlüssel zum Download an und weist den Fingerprint aus. Damit ist die LINKE eindeutig der Spitzenreiter, was verschlüsselte Kommunikation betrifft.

Abgeordnete

Von den knapp 90 Abgeordneten im Landtag gibt es nur zwei, die einen OpenPGP-Schlüssel anbieten:

Beider Webseiten sind auch per HTTPS zu erreichen. Jedoch verwendet die Seite von Dirk Adams ein falsches Zertifikat und die Seite von Katharina König bzw. der Provider blockieren Verbindungen über Tor. Falls ihr also die Seite mit Tor ansurft, kann es sein, dass sich diese nicht öffnet. :-(

Uwe Barth (FDP) nutzt ein Wordpress-Blog als Webseite. Damit kann die Seite auch per HTTPS besucht werden. Die SPD-Abgeordneten David-Christian Eckardt, Uwe Höhn, Birgit Pelke und Claudia Scheerschmidt nutzen das Angebot von Sozinet. Das bietet ebenfalls HTTPS an.

Bei allen anderen Abgeordneten fand ich keine funktionierende Möglichkeit, per HTTPS auf die Seite zuzugreifen. Ebenfalls konnte ich keine Nennung von E-Mail-Verschlüsselung finden. Also schrieb ich E-Mails und fragte nach.

Die Abgeordneten der FDP haben das Wahlkampfmotto Wir sind dann mal weg wohl zu ernst genommen. Denn ich erhielt von keinem der angeschriebenen Abgeordneten eine Antwort.

Die CDU schien sich intern auf eine Antwort geeinigt zu haben. Alle Antworten hatten nahezu denselben Wortlaut und verwiesen darauf, dass der Beschluss eine Aufforderung an die Regierung enthält. Erst wenn diese eine Entscheidung getroffen hat, so werden die Abgeordneten diese umsetzen. Aus den Antworten wurde klar, dass vorher nichts zu erwarten ist.

Von der SPD antworteten einige wenige Abgeordnete. Allerdings treten diese nicht mehr zur Wahl an oder sind unsicher, ob sie wiedergewählt werden. Daher hatte das Thema keine Priorität.

Von den grünen Abgeordneten erhielt ich zwei Antworten. In einem Fall ist eine neue Webseite in Arbeit. Die neue Seite soll dann auch Verschlüsselung unterstützen. Im anderen Fall war die Meinung, dass Verschlüsselung nicht notwendig ist, da alle auf der Seite angebotenen Daten öffentlich sind.

Bei der Linken konnte ich einen interessanten Effekt beobachten. Anfangs erhielt ich von den Abgeordneten individuelle Antworten. Ab einem Zeitpunkt kamen eine Art Standardantworten mit ähnlichem Wortlaut. Ich vermute, dass sie sich intern auf eine Sprachregelung geeinigt haben. Bei den individuellen Antworten gab es Abgeordnete, die klar schrieben, dass sie sich mit dem Thema bisher noch nicht auseinandergesetzt haben und noch nicht wissen, wie sie damit umgehen. In einem Fall erhielt ich eine verschlüsselte E-Mail mit Schlüssel und hätte künftig verschlüsselt kommunizieren können.

Insgesamt gibt es bei den Abgeordneten noch viel zu tun. Natürlich verwiesen viele auf die bevorstehenden Sommerferien und Wahlen. Daher werde ich die Wahlen abwarten und später nochmal bei den Abgeordneten nachfragen. Vielleicht wird Thüringen der Verschlüsselungs-Standort Nr.1. :-)

Videoüberwachung bei der Jenaer Feuerwehr

Im März 2012 besuchte ich den Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten. Er war damals gerade neu ins Amt gekommen und so wollte ich die Gelegenheit nutzen, ihn kennenzulernen und ihn zu seinen Aufgaben zu befragen. Das Interview wurde im Rahmen der vierten Datenkanalsendung ausgestrahlt.

Kurz vor dem Interview war ich auf der Leitstelle der Jenaer Feuerwehr. Dort fiel mir eine Videokamera auf. Ich vermutete eine Mobotix Dual Night M12D. Da die Kamera neben Bild- auch Tonaufnahmen anfertigen kann, beschloss ich den Datenschutzbeauftragten dazu zu befragen. Mittlerweile liegt mir eine Antwort vor.

Die Datenschützer holten einige Informationen bei der Stadtverwaltung Jena ein. Unter anderem erhielten sie Screenshots vom Aufnahmebild. Entgegen meiner Vermutung nimmt die Kamera nicht den angrenzenden Fußgängerweg auf. Die Aufnahme beschränkt sich auf das Betriebsgelände der Feuerwehr. Damit gibt es diesbezüglich nichts zu beanstanden. Allerdings ist das Mikrofon bedenklich. Hier versuchen die Datenschützer zusammen mit der Stadt Jena eine Lösung zu erarbeiten. Sobald ich mehr weiß, gebe ich Bescheid. Mittlerweile bin ich zwei Verstößen gegen den Datenschutz in Thüringen auf der Spur. Ich hoffe, auch dazu bald mehr berichten zu können.

In der Zwischenzeit empfiehlt es sich, die anderen Sendungen des Datenkanals anzuhören. ;-)

Schweigen ist Gold

Eine alte Redewendung besagt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Gerade im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen ist dieser Hinweis wirklich Gold wert.

Auf dem 23C3 begeisterte der Rechtsanwalt Udo Vetter viele Zuhörer mit seinem Vortrag Sie haben das Recht zu schweigen. Er gab damals einige Hinweise, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten soll. Der mit Abstand wichtigste Hinweis fand sich schon im Titel.

Einige Zeit später stieß ich auf ein Video eines amerikanischen Professors (siehe unten). Auch er erklärte seinen Zuhörern, warum es beim Kontakt mit den Polizeibehörden wichtig ist, nichts zu sagen. Dabei ging er recht methodisch vor und machten an verschiedenen Profilen (Schuldige, Unschuldige, Lügner, Ehrliche etc.) klar, dass niemand einen Vorteil hat, ohne Anwalt mit den Behörden zu reden. Der Vortrag wurde von einem Ermittler ergänzt, der seine Rede mit einer vollumfänglichen Bestätigung des Vorredners begann.

Dennoch hat sich diese Erkentnis noch nicht herumgesprochen und sogar hochrangige Personen tappen in die Falle. Der aktuelle The New Yorker beschreibt die Geschichte von Thomas Drake, einem Ex-NSA-Mitarbeiter und Whistleblower. Drake misfiel die enorme Geldverschwendung der Behörde sowie die Unrechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen. Nachdem er intern keinen Erfolg mit seinen Beschwerden hatte, wandte er sich an die Medien. Durch die Berichte in der Baltimore Sun kam es zu Ermittlungen und er wie einige andere stand im Fokus von Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung machte er dann wohl einen entscheidenden Fehler:

…, he viewed the raid as a fresh opportunity to blow the whistle. He spent the day at his kitchen table, without a lawyer, talking. […] He also disclosed his computer password.

Insgesamt kooperierte Drake lange Zeit mit den Behörden und versuchte sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Mittlerweile ist das Ausmaß seiner „Verbrechen“ klar. Laut Anklageschrift soll er fünf geheime Dokumente entwendet und die Behörden belogen haben. Interessanterweise hatte eines der Dokumente keinerlei Sicherheitseinstufung. Nach der Anklage war das falsch eingestuft und hätte geheim sein müssen. Die Schrift behauptet, das hätte er  wissen müssen. Ein zweites Dokument wurde drei Monate nach der Anklage deklassifiziert, also als nicht geheim erklärt. Dafür erwartet ihn unter Umständen eine Strafe von 35 Jahren im Gefängnis. Bei der Anklage ist der Punkt mit der Lüge interessant. Denn wie der oben erwähnte Professor schon ausführte, kann eben genau das passieren, wenn man sich mitteilt. Das heißt, erzählt man etwas, dass sich später als unwahr herausstellt bzw. die Ermittler der Meinung sind, dass es unwahr ist, so führt das zu einem Extra-Anklagepunkt.

Aber selbst wenn sich jemand vornimmt, nichts zu sagen, so dürfte das in der realen Situation schwierig sein. Zum einen ist eine Hausdurchsuchung für die meisten eine sehr ungewohnte, belastende Lage. Hier wird es schwer, sich an seine „Vorsätze“ zu erinnern. Zum anderen beschreibt der oben genannte Ermittler die Verhältnisse ganz gut. Er sagt: „Stellen Sie sich vor, ein Normalbürger steigt mit einem Profiboxer in den Ring. Wer wird den Kampf gewinnen?“ Der Profiboxer ist in dem Fall der Ermittler, der eine umfassende Ausbildung darin bekommen hat, wie er Menschen zum Reden bekommt. Aber wer von euch hatte schon eine Ausbildung im Schweigen? :-) Der Ermittler beschreibt auch sehr schön die diversen Tricks, mit denen er sein Ziel erreicht.

Solltet ihr mal in eine solche Situation kommen, dann antwortet einfach auf jede Anfrage eures Gegenübers mit dem Satz: „Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keine Aussage machen möchte“ (frei nach den Worten von Udo Vetter). Hoffentlich wird dann alles gut. ;-)

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Neue Schrift fürs Terminal

Das Wagnis startete heute nachmittag. Nach diversen Backup-Orgien war es an der Zeit, das Ubuntu auf die aktuelle Variante 10.04 zu upgraden. Ich wollte mal testen, ob das weitgehend klappt und hatte mich innerlich auf eine Neuinstallation eingerichtet. Doch, oh Wunder, bislang konnte ich kaum Probleme feststellen. Eines, was sofort auffiel, war die Schrift. Die ist bislang noch sehr ungenügend hier muss ich eine Lösung finden. Das zweite Problem war der Spamfilter CRM114. Das wurde aber schon während der Installation angekündigt, dass es Probleme geben kann. Bei der Suche nach der korrekten Schriftart stieß ich u.a. auch auf Comic Sans. Das wäre doch die beste Wahl:

GNOME Terminal in Comic Sans

Zweite Beratung des Thüringer Ausführungsgesetzes

Erst gestern schrieb ich zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011. Jetzt las ich gerade, dass der Thüringer Landtag heute die zweite Beratung zum Gesetz beginnen wird. Wen es interessiert, sollte ab 14 Uhr in den Stream schauen.

Update: Die Beratung zum Gesetz wurde verschoben, da der Innenausschuss seine Arbeit noch nicht beendet hat.

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