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Abgesetzte Klammern in Formeln

In einer Vorlesung gab es eine Formel, bei der drei Terme mit einer Klammer zusammen erklärt wurden. Ein Term blieb ohne Klammerung (siehe unten).

Darstellung der Formel

Das Problem wurde vom Originalautor mit der array-Umgebung gelöst. Dabei war die untenstehende Formel nicht korrekt ausgerichtet. Ich versuchte mein Glück mit ein paar anderen Versuchen zu finden. Jedoch war alles recht unbefriedigend. In einer ruhigen Minute warf ich dann einen ausführlichen Blick in das Dokument TeX Mathmode von Herbert Voss. Ein Hinweis ging in die Richtung bigdelim. Das stellt die Kommandos \ldelim und \rdelim zur Verfügung. Damit kann man Klammern setzen, die sich über mehrere Zeilen erstrecken. Ein Versuch war auch gleich erfolgreich:


\documentclass{article}
\usepackage{amsmath}
\usepackage{amssymb}
\usepackage{multirow}                                                           
\usepackage{bigdelim} 
\begin{document}
  \begin{align*}                                                                
      b^0 & = 1 &\rdelim\}{4}{5cm}[linear abhängig über $\mathbb{Q}$]\\                 
      b^1 & = \sqrt{2} + \sqrt{3}\\                                             
      b^2 & = 5 + 2\sqrt{6}\\                                                   
      b^3 & = 11\sqrt{2} + 9\sqrt{3}\\                                          
      b^4 &= 49 + 20\sqrt{6}                                                    
  \end{align*}
\end{document}

links for 2009-11-21

Scientology-Verbot

Wie ihr wisst, mache ich es für Geld. Das heißt, ich erledige professionell IT-Aufträge gegen Bezahlung. ;-) Nun bekam ich von einem Kunden einen Vertragsentwurf zugesandt und fand darin eine interessante Passage:

Mit der Unterschrift versichert der Auftragnehmer, nicht Mitglied der Scientology-Organisation [..] zu sein [...]

Den Paragraf fand ich doch recht erstaunlich. Denn nach meinem Dafürhalten sollte es doch egal sein, welchem Verein, Partei oder Kirche ich angehöre. Auch wenn Scientology ein eigenes Kapitel ist, sollte sowas nicht in den Vertrag. Denn, wie von anderen Fällen bekannt, ist es heute Scientology, deren Mitglieder unerwünscht sind, morgen CCC-Mitglieder und übermorgen Leute vom Kleintierzüchterverein Ichtersheim. Nach einer Runde Googlen stellte ich zu meinem Erstaunen fest, dass solche Klauseln recht üblich sind. Scientology hat wohl dagegen geklagt und in der ersten Instanz verloren. Weiterhin fand ich heraus, dass der Terminus “Mitglied von Scientology” unpassend ist. Denn diese Vereine haben nach dem Selbstverständnis keine Mitglieder. Laut den Webseiten sollte man von der “Technologie von L. Ron Hubbard” sprechen.

Auch wenn ich weit davon entfernt bin, Mitglied, Kunde oder wasauchimmer bei Scientology zu sein, so hinterlässt eine solche Klausel einen faden Beigeschmack. Ich habe demnächst ein längeres Gespräch in der Sache und da werde ich den Passus mit zur Sprache bringen.

Sie vermieten IP-Adressen

Durch den Remailer, den ich unter der Domain Anonymitaet-im-inter.net betreibe, habe ich hin und wieder Kontakt zu Polizeibehörden. In der Regel erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch und dem Gesprächspartner ist schnell klar, worum es hier geht. Vor kurzem erhielt ich nun eine Einladung zu einer Zeugenaussage. Nach dem unten stehenden Video von Udo Vetter weiß ich ja, dass man auch als Zeuge den Mund halten sollte. Nichtsdestotrotz rief ich bei der Polizei an. Auf die Frage nach dem Hintergrund meinte derjenige, dass ich IP-Adressen vermiete. Ich mache vieles, aber die Vermietung von IP-Adressen gehört definitiv nicht dazu. Aber, so erklärte mir mein Gegenüber, ich betreibe doch den Server anonymitaet-im-internet.de mit der IP-Adresse A.B.C.D und unter der vermiete ich IP-Adressen. Zunächst versuchte ich klar zu machen, dass die Top-Level-Domain nicht .de, sondern .net ist. Hierbei schien es sich um einen Übermittlungsfehler zu handeln. Schließlich erklärte ich noch, dass ich keine IP-Adressen vermiete, sondern lediglich Dritten erlaube, E-Mails über den Dienst Mixmaster zu versenden. Der Polizist hörte sich die Ausführungen an, aber ich hatte nicht das Gefühl, dass meine Erklärungen zum Verständnis beitrugen. :-)

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Buchvorstellung "Wem gehört die Welt"

Ein Veranstaltungshinweis für alle Jenenser und Leute aus der Umgebung:

Silke Helfrich vom Commonsblog stellt am Mittwoch, dem 18. November, ihr Buch Wem gehört die Welt vor. Im Rahmen der Cinco Sentidos 2009 startet die Veranstaltung um 19:00 Uhr im Hörsaal 5 in der Carl-Zeiss-Str.3.

Tor win in Germany

Kürzlich errang der Tor-Betreiber Theodor Reppe einen Sieg vor Gericht. Die deutsche Pressemitteilung enthält alle Details. Kürzlich wurde auch um eine englische Version gebeten. Auf der Tor-Mailingliste erschien eine Übersetzung und mit Theodors Erlaubis stelle ich die hier ebenfalls online.

Today, the Local Court of Jena, Hall 1, held a criminal trial against the domain owner of wikileaks.de, Theodore Reppe. The criminal charges were computer fraud - Reppe was accused of posting false information on the Internet and thereby causing damages amounting to 38.55 euros. The only evidence: An IP address that led to Reppe's customer data. After the opening statement, defense attorney Norman Lenz read out comments and other statements from Reppe that the court and prosecutor had to see that Reppe was not the culprit. In fact, it turned out that the Tor server operated by Reppe had been misused by someone else.

The question ensued between the court and defense as to whether Reppe was still guilty since he had allowed the transfer of the fraudulent data. The court offered the popular conservative view that projects such as Tor are more harmful than useful, stating claims such as, “There's nothing to fear if you have nothing to hide!” and “This server could also allow anonymous distribution of child pornography!” The defense countered: “These sorts of statements could also justify the elimination of private mail and personal correspondence.” In the end, the presumption of innocence was upheld: Reppe's Tor server only anonymizes and encrypts activity, it is not itself the source of illegal activities, and thus the court had to acquit him.

Please send questions to tor@morphium.info and they will be promptly answered.

Erkennungsdienstlich behandelt

Fingerabdruck

Ich komme gerade von der Kriminalpolizei, wo ich erkennungsdienstlich behandelt wurde. Wenn das so weitergeht, muss ich bald meine DNA abgeben und am Ende atme ich selbst gesiebte Luft. :-) Was war passiert?

Es ist schon etwas länger her, da fragte mich eine Firma an, ob ich nicht eine Analyse ihrer IT-Infrastruktur vornehmen könne. Sie hatten den Verdacht, dass da etwas “nicht stimmt”. Es war anzunehmen, dass jemand aus der Mitarbeiterschaft Daten entwendet. Ich untersuchte also das Netzwerk und einige Rechner. Dabei stach ein Rechner besonders hervor. Dort baute ich mit dem Sysadmin die Festplatte aus und kopierte diese zur weiteren Untersuchung. Es stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter in massivem Umfang Daten aus der Firma geschleust hatte. Im weiteren Verlauf schaltete die Firma die Staatsanwaltschaft ein. Diese hat mittlerweile die (Ermittlungs)fäden in der Hand. Im Rahmen dessen werden diverse Gegenstände untersucht und geschaut, wer diese angefasst hat. Als Tatortberechtigter durfte ich somit meine Fingerabdrücke abgeben.

Im Vorfeld habe ich lange gerätselt, ob das machen soll oder nicht. Denn es gibt nicht wenige Fälle, in denen die einmal erhobenen Daten irgendwo landen, so nach dem Motto: Könnte man vielleicht noch einmal gebauchen.. Meinen Anwalt konnte ich für einen fundierten Rat nicht erreichen also verließ ich mich auf meinen guten Glauben und Fragen. Ich hatte mir vorgenommen, den Beamten vorher über die befürchteten Konsequenzen auszuquetschen und, falls es unglaubwürdig wäre, die Abgabe zunächst zu verweigern. Aber dazu kam es gar nicht. Denn kaum war ich in seinem Büro angekommen, setzte er zu einer längeren Belehrung an. Demnach werden die Spuren nicht gespeichert, sondern nur mit den am Tatort vorgefundenen verglichen. Die Fingerabdrücke werden nach den Worten des Beamten nicht in Datenbanken gespeichert, sondern nach Abschluss des Falles (oder sagte er, nach Beendigung des Vergleichs?) gelöscht. Wahrscheinlich schaute ich immer noch skeptisch und er meinte zum Schluss, dass sie, selbst wenn sie die Abdrücke aufheben und später auswerten würden, dürften die nicht gegen mich verwendet werden. War da nicht was mit den Früchten des vergifteten Baumes? In der Tat scheint dies nicht so zu sein, wie ich dachte. Die Wikipedia weiß mehr im Artikel zum Beweisverbot. Schließlich bekam ich einmal einen Satz schwarze Hände. Dank eines Spezialwaschmittels sind die aber schon wieder sauber.

Ich fand den Besuch letztlich recht interessant. Denn der Beamte war sehr offen und wir unterhielten uns über einige Themen, u.a. natürlich auch über das Abnehmen von Abdrücken. Interessanterweise nutzt die Polizei dieselbe Methode wie der CCC. Der Unterschied besteht letztlich nur darin, dass es das Ganze für die Polizei als fertige Einheit gibt.

Spätestens wenn der Fall abgeschlossen ist, werde ich mal eine Auskunftsanfrage bei verschiedenen Behörden starten und hoffentlich herausfinden, dass keine Informationen über mich gespeichert sind. :-)

Foto von TheRealGrudge

links for 2009-11-04

Das haben wir schon immer so gemacht

Momentan recherchiere ich an einer Sache, die mich interessiert. Details dazu gibt es, wenn ich mehr weiß.

Heute kam es nun dazu, dass ich deswegen rumtelefonierte. Ich hatte die Hoffnung, Studien oder ähnliches zum Thema bei einer zuständigen Behörde zu finden. Irgendwann hatte ich einen Herrn am Apparat, dem ich mein Anliegen schilderte. Darauf kam eine Salve an Worten zurück, dass das alles ja klar sei und überhaupt kann man sowas nicht in Frage stellen, denn das ist ja jedem klar. Ich fragte daraufhin nochmal, ob er Forschungsergebnisse kenne und er antwortete wieder mit obigen Sprüchen und fügte hinzu, dass es seit mehr als 30 Jahren Gutachten und Statistiken zum Thema gibt und alles geklärt ist. Immerhin bestand Hoffnung und ich hakte nach, wo denn diese Gutachten etc. zu finden sind, wer die veröffentlicht hat usw. Er schaute nach und schaute nach und schaute nach. Irgendwann kam er zurück zum Telefon und meinte, dass er kein Material finden könne. Aber vor dreißig Jahren ist alles schon abgehakt worden. Wo ich denn diese Veröffentlichungen finden könne, konnte er mir auch nicht beantworten. Wieso muss ich auch nur längst klare Tatsachen in Frage stellen, ich Dummerchen :-)

Die Methode rred starb überraschend

Derzeit geistern viele Fragen wegen der folgenden Fehlermeldung durch das Netz:

E: Method rred has died unexpectedly!                                                                  
E: Sub-process rred received a segmentation fault.

Der Fehler liegt wohl bei einigen kaputten Debian-Spiegelservern und kann mit den Befehlen rm /var/lib/apt/lists/* oder aptitude update -o Acquire::Pdiffs=false nebst einem Update der Pakete behoben werden.

Vergleich der Bootzeiten zwischen Windows und Ubuntu

Die Webseite Tuxradar hat einen Test der Bootzeiten zwischen verschiedenen Betriebssystemen gemacht. Auf einem 64-Bit-Rechner wurde Windows Vista, Windows 7, Ubuntu 9.04 und Ubuntu 9.10 installiert und der Bootvorgang aufgezeichnet. Dabei sind alle Systeme so eingestellt, dass sie sich automatisch einloggen und eine Webseite anzeigen. Das Ergebnis sieht so aus:

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Ähnliche Programme gibt es auch mit anderen Verlagen. Die LUG Jena nimmt an einem Programm mit O’Reilly teil. Hier haben wir schon eine ansehnliche Bibliothek zusammen.

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