Skip to content

Einbindung von Flickr doch konform zur DS-GVO

GDPR
GDPR & ePrivacy Regulations von Dennis van der Hejden. Original bei Flickr

Vor kurzem stellte ich mir hier im Blog die Frage, ob man noch Bilder des Dienstes Flickr einbinden kann. Nach meiner Prüfung kam ich zu dem Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist und entfernte die Bilder aus meinem Blog.

Heute hielt ich einen Workshop, der u.a. auch die Datenschutz-Grundverordnung zum Thema hatte. Dort fragte mich ein Teilnehmer, ob denn das Land Thüringen eine korrekte Datenschutzerklärung (DSE) hat. Der folgende Abschnitt brachte mich dann doch ins Staunen:

Flickr

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Flickr eingebunden sein. Flickr ist ein Foto- und Bilder-Dienst des amerikanischen Unternehmens SmugMug Inc. (67 E. Evelyn Ave, Suite 200
Mountain View, California, U.S.)Wenn Sie selber Flickr aktiv nutzen und ein Bild oder Video veröffentlichen, können wir ihn ebenfalls sehen, wenn Sie ihn jedermann zugänglich gemacht haben oder wenn wir Ihnen über Flickr folgen. Ebenfalls können wir Ihre Angaben auf Flickr sehen, wenn thueringen.de Ihrem Profil folgt. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten bei Flickr und den Sichtbarkeitseinstellungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen von Flickr bzw. Oath (ehemals Yahoo): policies.oath.com/ie/de/oath/privacy/index.html  

Das heißt, das Land Thüringen ist der Meinung, rechtmäßig Flickr-Bilder einbinden zu können. Wie kann das sein?

Weder Flickr noch Yahoo! noch eine der anderen Firmen steht bisher auf der Privacy-Shield-Liste. Und die Datenschutzbedingungen von Flickr gaben doch bisher auch nichts her. Aber: Unter anderen ist das Datenschutzcenter von Oath mit verlinkt. Dort steht gleich am Anfang:

Für Produkte oder Dienste von Oath, auf die ohne Anmeldung bei einem Account zugegriffen wird, gilt diese Datenschutzerklärung für diese Produkte und Dienste ab 25. Mai 2018.  

Flickr gehört mit zu Oath. Also gelten diese Bedingungen auch für Flickr. In der DSE steht drin, dass die Oath (EMEA) Limited in Dublin diese Dienste bereitstellt und damit wohl Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist. Also werden die Daten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU verarbeitet und die DS-GVO möchte ja den freien Verkehr personenbezogener Daten fördern (oder zumindest nicht einschränken).

Weiterhin erklärt Oath, dass sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission verwenden bzw. nur Daten mit Unternehmen austauschen, die nach Privacy Shield zertifiziert sind.

Insgesamt scheint die Datenschutzerklärung den Anforderungen der Art. 13 und 14 DS-GVO zu entsprechen. Und auch inhaltlich ist es jetzt so, dass man wohl doch bedenkenlos Bilder von Flickr in seinem Blog einbinden kann.

Blog entflickt

In einem Beitrag vor ein paar Tagen kam ich zu der Ansicht, dass spätestens mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 Flickr nicht mehr genutzt werden kann. Das bedeutete für mich, dass ich mein Blog auf Bilder prüfen muss, die über Flickt eingebunden werden. Soweit ich das sehe, ist das jetzt abgeschlossen. Es sollten keine Bilder mehr über Flickr und andere fremde Quellen kommen.

Weiterhin habe ich geprüft, ob ich bei YouTube-Videos die Domain youtube-nocookie.com verwende. Auch dies sollte jetzt der Fall sein. Damit kommen die Videos hier im Blog entweder von obiger YouTube-Seite oder von media.ccc.de.

Solltet ihr noch Sachen finden, die von woanders eingebunden werden, freue ich mich über einen Hinweis in den Kommentaren.

Kann man Flickr-Fotos noch einbinden?

Update: 11 Tage nach dem untenstehenden Blogpost hat sich die Lage doch grundlegend geändert. Ich habe in einem neuen Beitrag beschrieben, warum es mittlerweile doch rechtmäßig ist, Flickr-Bilder einzubinden. Daher kann der untenstehende Beitrag ignoriert werden.


Ich bin gerade dabei, mein Blog durchzuschauen, was ich an fremden Inhalten einbinde oder was nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) relevant wäre. Dabei fiel mir auf, dass ich an einigen Stellen den Fotodienst Flickr verwende. Das heißt, ich habe auf deren Seiten Bilder gespeichert und für Beiträge werden diese Bilder hier mit eingebunden.

Wie verhält sich dies nun nach der DS-GVO? Wenn jemand einen Blogbeitrag mit einem solchen Flickr-Bild besucht, dann sehe (oder im Sinne der DS-GVO erhebe) ich bzw. mein Server die IP-Adresse des Besuchers. Unter anderem zählt diese als personenbezogenes Datum. Durch den Abruf des Bildes werden diese personenbezogenen Daten in ein unsicheres Drittland übertragen. Denn Flickr gehört US-Firmen (Yahoo! bzw. SmugMug) und deren Server stehen in den USA. Nun sagt der Artikel 35 DS-GVO, dass die Daten trotzdem in solche unsicheren Staaten übertragen werden kann, wenn es ein angemessenes Schutzniveau gibt. Dies kann durch verschiedene Faktoren passieren. Im Falle der USA ist der so genannte Privacy Shield eine der Varianten. Die US-Unternehmen können sich zertifizieren lassen und in eine Liste eintragen. Steht ein Unternehmen auf der Liste, ist der erste Schritt getan. Da ein solches Unternehmen personenbezogene Daten in meinem Auftrag verarbeitet, wäre wohl noch ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen und die Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen.

Im Falle von Flickr suchte ich also nach einem Eintrag in der Liste beim Privacy Shield. Dort fand ich weder einen Eintrag zu Flickr noch zu Yahoo! oder SmugMug. Auch anderweitige Suchen brachten mich nicht weiter. Damit muss ich wohl davon ausgehen, dass Flickr eben nicht nach Privacy Shield zertifiziert ist. Jetzt könnte ich versuchen, einen Vertrag gemäß der Standardvertragsklauseln der EU mit Flickr abzuschließen. Ich halte es aber für fraglich, dass Flickr dies mit jedem seiner Kunden tun wird und dass dies auch bis zum 25. Mai 2018 unterschrieben ist.

Daher ist es wohl so, dass eben kein geeignetes Datenschutzniveau gewährleistet werden kann und damit auch keine Bilder von Flickr eingebunden werden können. Zumindest dann nicht, wenn man der DS-GVO folgen will. Das heißt für mich, dass ich dies jetzt ändern werde und die Bilder lokal ausliefere.

Natürlich bin ich kein Jurist. Das oben Geschriebene ist daher als Meinung eines informierten Laien zu verstehen. Falls ihr andere Argumente oder Meinungen habt, freue ich mich über Kommentare.

Fehler beim Aktualisieren in F-Droid

Beim letzten Update von F-Droid gab es Probleme. Updates wurden nicht mehr geladen und stattdessen zeigte das Telefon die Meldung »error getting index file« an. Nach einigem erfolglosen Herumprobieren stieß ich auf den Mastodon-Account von F-Droid. Laut der letzten Meldung versuchten die Entwickler einen anderen Fehler zu beheben. Dies löste dann dieses Problem aus.

Doch wie lässt sich das nun beheben? Ein Hinweis liefert der Blogbeitrag der Entwickler. Sie schreiben, man solle das alte Indexformat aktivieren. Dazu geht ihr im F-Droid auf Optionen. Recht weit unten in den Einstellungen müsst ihr den Expertenmodus aktivieren und dann findet ihr ganz unten den Menüeintrag «Altes Index-Format erzwingen«. Nun lassen sich, wie gewohnt, die Updates herunterladen und installieren.

Viel Spass mit aktueller freier Software auf euren Smartphones.

Firefox verbessert den Schutz der Privatsphäre

Als das Tor-Projekt den Tor-Browser entwarf, machten sie sich viele Gedanken zum Schutz der Privatsphäre. Sie versuchten jegliche Gefahren zu identifizieren und diese zu umschiffen. Daraus entstand das Design zum Tor-Browser. Seitdem versuchen die Entwickler, die Schwachstellen in Bezug auf die Privatsphäre im Mozilla Firefox im Griff zu behalten. Neben dem Tor-Button kommen viele individuelle Patches zum Einsatz. Die meisten davon wurden bisher von Mozilla nicht in den Firefox eingepflegt. Doch dies ändert sich jetzt.

Seit Anfang Mai gibt es im Wiki von Mozilla eine Seite, die sich Tor Uplift nennt. Mozilla fängt nämlich nun doch an, Patches vom Tor-Projekt in den Firefox wieder einzubauen. Auf der Wikiseite wird der Fortschritt festgehalten. Bisher kamen 26 Änderungen weiter und an sechs wird gerade aktiv gearbeitet. Sören Hentzschel beschreibt in seinem Blogbeitrag, welche neuen Optionen es im Firefox gibt und wie diese aktiviert werden können.

Insgesamt ist das ein guter Schritt der Entwickler, den Schutz der Privatsphäre im Firefox weiter zu erhöhen. Wie Sören in seinem Beitrag schreibt, engagiert sich Mozilla auch weiterhin stark im Tor-Projekt. Weiter so! :-)

Vorstellung des Tätigkeitsberichts des Datenschutzbeauftragten

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse, stellte heute seinen Tätigkeitsbericht für 2014 und 2015 vor. Ich war zu der Veranstaltung mit eingeladen und will die Veranstaltung aus meiner Sicht zusammenfassen.

Derzeit arbeiten im TLfDI 20 Personen und zwei, die von anderen Ämtern abgeordnet wurden. Bei den beiden handelt es sich um einen Lehrer und eine Polizistin. Herr Dr. Hasse ist Vorsitzender des Arbeitskreises Datenschutz und Bildung der Datenschutzbeauftragten. In diesem Rahmen hilft der abgeordnete Lehrer. Insbesondere das Thema Medienkompetenz liegt dem TLfDi am Herzen. Auch die Hauptkommisarin ist in die tägliche Arbeit der Behörde eingebunden. Somit gewinnt sie einen Einblick und kann das später in der Polizei den dortigen Kollegen weitergeben.

Der Tätigkeitsbericht ist über die Jahre immer weiter gewachsen. Als Herr Hasse in das Amt gewählt wurde, gab es lediglich einen fingerdicken Bericht. Die heutige Ausgabe kam in zwei Bänden mit über 1300 Seiten Umfang. Die Bücher sind in den Bericht zum nicht-öffentlichen Bereich (private Firmen, Vereine etc.) und zum öffentlichen Bereich (Behörden, Gemeinden etc.) getrennt.

Im nicht-öffentlichen Bereich hat das TLfDI die Möglichkeit, Beanstandungen und Bußgelder auszusprechen. Davon machte die Behörde reichlich Gebrauch. Die Zahl der Beanstandungen verdreifachte sich im Vergleich zum vorigen Zeitraum und aus ursprünglich weniger als 500 € Bußgeldern wurden im neuen Zeitraum 5.300 € Bußgeld. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung fanden weniger Kontrollen bei Firmen statt.

Insgesamt versucht das TLfDI einen Blick auf zukünftige Gefährdungen zu haben. So spielten in der Veranstaltung SmartTV, Spielzeugpuppen mit eingebautem Mikrofon und WLAN wie auch Datenschutz in (selbstfahrenden) Autos eine Rolle. Die Datenschützer sind an diesen Themen dran und versuchen sich dazu eine Meinung zu verschaffen.

Wie schon im letzten Bericht spielt die Videoüberwachung in verschiedener Form eine große Rolle. Der aktuelle Bericht enthält mindestens 84 Fälle zur Videoüberwachung. Auch in Zukunft wird der Bereich eine große Rolle spielen. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs fallen wohl nahezu alle Kameras (auch privat betriebene) unter das Bundesdatenschutzgesetz. Damit sind diese beim TLfDI zu melden. Die Behörde versucht, ein Register einzurichten und dann sollen Kamerabetreiber deren Kameras dorthin melden. Weiterhin sind Dashcams (Kameras in Autos), Helmkameras und Kameradrohnen im Blick. Auch hier könnte es zu einer Registrierungspflicht kommen.

Weiterhin kam das Aktenlager in Immelborn zur Sprache. Dort wurde ein Berg von zum Teil sensiblen Akten in einer Fabrikhalle gefunden. Der ursprüngliche Betreiber des Lagers war nicht mehr aufzufinden und eigentlich hätten die Akten an die Besitzer zurückgehen müssen. Herr Hasse bat damals die Polizei um Amtshilfe, die aber nicht gewährt wurde. Das TLfDI klagte daraufhin. Später fand sich dann doch eine Firma, die die Räumung des Lagers übernahm. Der ganze Vorfall wird mittlerweile von einem Untersuchungsausschuss im Landtag betrachtet. Herr Hasse erzählte heute, dass im Rahmen des Ausschusses festgestellt wurde, dass der Polizeipräsident in der Tat Unterstützung leisten wollte. Das Amt hatte 10 Leute für ca. zehn Tage beantragt. Das Innenministerium fragte jedoch bei der Polizei 100 Leute für einen Monat an. Ein Schelm, wer Böses denkt. Dennoch war die Polizei zur Unterstützung bereit. Aber das Innenministerium pfiff die Polizei dann wohl zurück.

Im Bereich Gesundheit wurde auf ein Forum verwiesen, an das sich Krankenhäuser wenden können. Die Idee ist, dass ein Krankenhaus eine Datenschutzfrage stellen kann. Diese ist anonymisiert und das TLfDI beantwortet diese, ohne auf das Haus schließen zu können. Das Angebot wird gut angenommen und hat viele Abrufe.

Daneben erzählte Herr Dr. Hasse noch die Geschichte von Krankenakten, die an seine Heimadresse geschickt wurden. Als er den Brief öffnete, waren Krankenakten enthalten. Einen Tag später gab es eine weitere »Lieferung«. Daraufhin wandten sie sich an das betreffende Krankenhaus. Dort gab es eine Mitarbeiterin, die nach dem Namen eines Arztes im Internet suchte und auf die Adresse des Datenschützers stieß. Sie schickte die Akten dann ohne weitere Prüfung an den Datenschützer. :-)

Im öffentlichen Bereich scheinen öffentliche Sitzungen von Stadt- und Gemeinderäten ein Dauerbrenner zu sein. Dort werden immer wieder personenbezogene Daten genannt, obwohl diese in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert werden sollen.

Insgesamt war dies eine sehr interessante und aufschlussreiche Veranstaltung. Ich habe jetzt Lesestoff für die nächste Zeit in der Hand. ;-)

Spam-3.7688

In meiner Inbox fand ich heute dieses nette Stück Spam:

<html>                                                                                                             
<head><title>401 Authorization Required</title></head>                                                             
<body bgcolor=“white”>                                                                                             
<center><h1>401 Authorization Required</h1></center>                                                               
<hr><center>nginx/1.2.1</center>                                                                                   
</body>                                                                                                            
</html>

 

Wenn man das HTML interpretiert, kommt dann sowas raus:

401 Authorization Required


nginx/1.2.1

Ich verstehe nicht, warum man sowas als Spam in die Welt hinaus schickt. Die Nachricht wurde von einer IP-Adresse aus Südafrika eingeliefert. Neben der From:-Adresse hat der Spammer keine weiteren Header-Zeilen übermittelt. Vielleicht wollte derjenige einfach, dass ich das blogge. :-)

cronjob