Skip to content

Datenweitergabe bei Erhebung der Kurtaxe

Anfang des Jahres besuchte ich für die vierte Sendung des Datenkanals den Landesbeauftragten für den Datenschutz (DSB) in Thüringen, Dr. Lutz Hasse. Im Interview erwähnte er ausdrücklich, dass sich Bürger an ihn wenden können. Kürzlich hatte ich nun Grund, einen DSB um seine Meinung zu bitten.

Vor kurzem weilte ich an der Ostsee. Wie in vielen Feriengebieten ist es üblich Kurtaxe zu zahlen. Damit wird der Strand und die Ortschaften sauber gehalten. Wir fragten nach eventuellen Vergünstigungen bei der Kurtaxe. Die Vermieterin meinte, dass es Rabatte für Studenten und für Menschen mit Behinderungen gäbe. Dazu wird auf dem Formular die Matrikelnummer oder das Aktenzeichen der Bewilligung festgehalten. Dies wird sodann an den Tourismusverband weitergegeben. Dieser führt angeblich eine Prüfung bei den jeweiligen Behörden durch. Letzteres halte ich eher für ein Missverständnis auf Seiten der Vermieter. Ich fand den gesamten Vorgang recht merkwürdig. Warum sollten die Daten überhaupt erhoben werden? Es reicht doch, wenn der Vermieter auf dem Formular bestätigt, dass die Dokumente vorlagen. Eine Speicherung der Informationen verletzt nach meinem Eindruck den Grundsatz der Datensparsamkeit. So schilderte ich den Vorfall dem DSB in Mecklenburg-Vorpommern. Nach einiger Zeit bekam ich eine Antwort.

In der Begründung bezieht sich der DSB hauptsächlich auf den § 28 BDSG. Dort ist geregelt unter welchen Umständen die Speicherung von personenbezogenen Daten für eigene Geschäftszwecke zulässig ist. Nach der Analyse ist eine Speicherung der Daten nicht erforderlich. Außerdem bewertet er das schutzwürdige Interesse des Bürgers höher als den Betrag, um den es hier geht. Insgesamt ist die Erhebung und Speicherung wohl nicht rechtmäßig. Der DSB bat den Tourismusverband um eine Stellungnahme und evtl. wird diese Praxis dann bald eingestellt.

Ihr seht also, es kann sich durchaus lohnen, den Datenschutz ernst zu nehmen und seine Rechte einzufordern. ;-)

Schweigen ist Gold

Eine alte Redewendung besagt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Gerade im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen ist dieser Hinweis wirklich Gold wert.

Auf dem 23C3 begeisterte der Rechtsanwalt Udo Vetter viele Zuhörer mit seinem Vortrag Sie haben das Recht zu schweigen. Er gab damals einige Hinweise, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten soll. Der mit Abstand wichtigste Hinweis fand sich schon im Titel.

Einige Zeit später stieß ich auf ein Video eines amerikanischen Professors (siehe unten). Auch er erklärte seinen Zuhörern, warum es beim Kontakt mit den Polizeibehörden wichtig ist, nichts zu sagen. Dabei ging er recht methodisch vor und machten an verschiedenen Profilen (Schuldige, Unschuldige, Lügner, Ehrliche etc.) klar, dass niemand einen Vorteil hat, ohne Anwalt mit den Behörden zu reden. Der Vortrag wurde von einem Ermittler ergänzt, der seine Rede mit einer vollumfänglichen Bestätigung des Vorredners begann.

Dennoch hat sich diese Erkentnis noch nicht herumgesprochen und sogar hochrangige Personen tappen in die Falle. Der aktuelle The New Yorker beschreibt die Geschichte von Thomas Drake, einem Ex-NSA-Mitarbeiter und Whistleblower. Drake misfiel die enorme Geldverschwendung der Behörde sowie die Unrechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen. Nachdem er intern keinen Erfolg mit seinen Beschwerden hatte, wandte er sich an die Medien. Durch die Berichte in der Baltimore Sun kam es zu Ermittlungen und er wie einige andere stand im Fokus von Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung machte er dann wohl einen entscheidenden Fehler:

…, he viewed the raid as a fresh opportunity to blow the whistle. He spent the day at his kitchen table, without a lawyer, talking. […] He also disclosed his computer password.

Insgesamt kooperierte Drake lange Zeit mit den Behörden und versuchte sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Mittlerweile ist das Ausmaß seiner „Verbrechen“ klar. Laut Anklageschrift soll er fünf geheime Dokumente entwendet und die Behörden belogen haben. Interessanterweise hatte eines der Dokumente keinerlei Sicherheitseinstufung. Nach der Anklage war das falsch eingestuft und hätte geheim sein müssen. Die Schrift behauptet, das hätte er  wissen müssen. Ein zweites Dokument wurde drei Monate nach der Anklage deklassifiziert, also als nicht geheim erklärt. Dafür erwartet ihn unter Umständen eine Strafe von 35 Jahren im Gefängnis. Bei der Anklage ist der Punkt mit der Lüge interessant. Denn wie der oben erwähnte Professor schon ausführte, kann eben genau das passieren, wenn man sich mitteilt. Das heißt, erzählt man etwas, dass sich später als unwahr herausstellt bzw. die Ermittler der Meinung sind, dass es unwahr ist, so führt das zu einem Extra-Anklagepunkt.

Aber selbst wenn sich jemand vornimmt, nichts zu sagen, so dürfte das in der realen Situation schwierig sein. Zum einen ist eine Hausdurchsuchung für die meisten eine sehr ungewohnte, belastende Lage. Hier wird es schwer, sich an seine „Vorsätze“ zu erinnern. Zum anderen beschreibt der oben genannte Ermittler die Verhältnisse ganz gut. Er sagt: „Stellen Sie sich vor, ein Normalbürger steigt mit einem Profiboxer in den Ring. Wer wird den Kampf gewinnen?“ Der Profiboxer ist in dem Fall der Ermittler, der eine umfassende Ausbildung darin bekommen hat, wie er Menschen zum Reden bekommt. Aber wer von euch hatte schon eine Ausbildung im Schweigen? :-) Der Ermittler beschreibt auch sehr schön die diversen Tricks, mit denen er sein Ziel erreicht.

Solltet ihr mal in eine solche Situation kommen, dann antwortet einfach auf jede Anfrage eures Gegenübers mit dem Satz: „Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keine Aussage machen möchte“ (frei nach den Worten von Udo Vetter). Hoffentlich wird dann alles gut. ;-)

Continue reading "Schweigen ist Gold"

Wieviel Staat verträgt das Internet und wieviel Internet der Staat?

Wer am Mittwoch, dem 8. Dezember 2010, seine Zeit in Alsfeld verbringt, sollte in das Freiwilligen-Zentrum Aktiv für Alsfeld e.V. (Volkmarstrasse 3) kommen. Dort werde ich zusammen mit Nancy Faeser und Maximilian von Heyden über das Thema Wieviel Staat verträgt das Internet und wieviel Internet der Staat? diskutieren. Aus der Ankündigung:

Wikileaks hat in den letzten Monaten hunderttausende an bisher geheimen Dokumenten veröffentlicht und damit Öffentlichkeit und Transparenz ermöglicht, gleichzeitig die Sicherheitslage vieler Staaten verschärft. Noch vor kurzer Zeit wurden die Telekommunikationsdaten von allen Bundesbürgern über eine längere Zeit gespeichert. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind wichtige Staatsaufgaben die sich immer schwerer gestalten, genauso wie der Schutz der Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers.

Warum sollte GMX fremde Mailserver zum Versand nehmen?

Eine E-Mail von GMX Internet Services GmbH befand sich heute in meiner Inbox. Darin wurde ich aufgefordert, mein Konto zu aktualisieren:

Ansicht der Phishing-Mail

Der Verweis zeigt auf eine korrekte Seite bei GMX. Wenn man sich die Header der E-Mail anschaut, stellt man fest, dass zwischen diversen Servern mit der Domain kundenserver.de unterwegs war. Da kommt die Frage auf, warum sollte GMX denn die Infrastruktur von 1&1 nutzen? Wenn ich nicht falsch liegen, sind die kundenserver.de-Adressen eher Root- bzw. V-Server. Auch wenn GMX und 1&1 Tochterunternehmen sind, so klingt das doch recht unwahrscheinlich. Ein paar Zeilen weiter unten fand sich dann der Eintrag:

Received: from 198.54.202.246 (IP may be forged by CGI script)
        by icpu540.kundenserver.de with HTTP
        id 4Ag4pp-1OmMzv2YAm-0006An; Fri, 20 Aug 2010 10:30:47 +0200

Den letzten Hinweis, dass diese E-Mail Phishing ist, lieferte ein Blick in den Quellcode der HTML-Mail. Der Link, der in meiner Mailansicht noch so unschuldig auf GMX zeigte, zeigte in Wirklichkeit auf eine Seite, die vom Firefox als Phishing klassifiziert ist.

Zweite Beratung des Thüringer Ausführungsgesetzes

Erst gestern schrieb ich zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011. Jetzt las ich gerade, dass der Thüringer Landtag heute die zweite Beratung zum Gesetz beginnen wird. Wen es interessiert, sollte ab 14 Uhr in den Stream schauen.

Update: Die Beratung zum Gesetz wurde verschoben, da der Innenausschuss seine Arbeit noch nicht beendet hat.

Stellungnahme zum Ausführungsgesetz des Zensusgesetz 2011 in Thüringen

Ganz unter dem Radar der Bürgerrechtsaktivisten laufen die Planungen zu einer neuen Volkszählung. Im Mai 2011 soll das gesamte deutsche Volk wieder erfasst und zum Teil befragt werden. Das entsprechende Zensusgesetz 2011 wurde vom Bundestag bereits verabschiedet. In Thüringen und anderen Bundesländern müssen/sollten Gesetze zur Ausführung des Zensusgesetzes beschlossen werden. Der Thüringer Landtag befragte diverse Organisationen, darunter den AK Vorrat. Ich habe für die Ortsgruppe Jena des AK eine Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme ist im wesentlichen die Beantwortung von acht Fragen der Parlamentarier. Leider hatte ich nur knapp vier Tage, um die Fragen zu beantworten und angesichts der Komplexität der Materie war das viel zu wenig. Nichtsdestotrotz versuchte ich, alle Fragen nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten. Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht.

Eine weitere Stellungnahme findet ihr bei den Thüringer Piraten.

Geany mit dem LaTeX-Plugin

Heute geht es in der Reihe mit einem grafischen Programm weiter. Frank bewirbt schon lange sein Baby Geany. Das ist ein Gtk-basierter Editor. Ich kenne einige Leute, die den gern nutzen. Frank hat für Geany ein LaTeX-Plugin geschrieben. Daher kann der Editor bequem mit LaTeX umgehen.

Nach dem ersten Öffnen des Programms sieht man die Menüleiste und drei Flächen, Symbole, Statusfenster und die Eingabefläche für den Text. Das LaTeX-Plugin arbeitet nicht kontextbezogen, d.h. es ist entweder immer an oder immer aus. Um es zu aktivieren, klickt man auf Werkzeuge -> Plugin Manager (Wieso fehlt hier eigentlich der Trennstrich?) und aktiviert das Feld LaTeX. Damit erscheint im Menü Werkzeuge ein neuer Eintrag LaTeX. Fortan steht das Plugin zur Verfügung.

Beim Öffnen einer leeren Datei passiert zunächst nichts. Startet man beispielsweise mit der Eingabe von \documentclass, so bietet Geany nach den ersten drei Zeichen eine Vervollständigung an. Bei mehreren Optionen kann der Nutzer mit der Cursor- oder Maustaste das Gewünschte wählen. Schön wäre, wenn zusätzlich zum Namen des Befehls geschweifte Klammern eingebaut werden würden. Weiterhin würde ich mir bei Befehlen wie \documentclass oder \usepackage eine Auswahlliste wünschen. Das vereinfacht die Eingabe und vermeidet Fehler.

Eine bequemere Variante ist der LaTeX-Assistent. Er ist über Werkzeuge -> LaTeX -> LaTeX-Assistent zu erreichen. Über ein grafisches Menü kann der Nutzer wählen, welche Klasse, Zeichensatz etc. er benutzen will. Bei der Dokumentklasse bleibt im Menü unklar, welche Klassen (KOMA-Script, Beamer etc.) verwendet werden. Weiterhin gibt es genau eine Brief-, Artikelklasse usw. Während bei der Auswahl von Buch, Artikel und Bericht die KOMA-Script-Klassen benutzt werden, wird bei der Auswahl von Brief die Klasse letter eingebunden. Ich würde mir entweder mehr Auswahlmöglichkeiten oder eine bessere Bezeichnung im Menü wünschen. Die Auswahl des Zeichensatzes birgt einen Bug. Wählt der Nutzer Sonstiges als Zeichensatz (Was soll das sein?), so ergibt sich im Dokument die Ausgabe \usepackage[% \title{}, d.h. hier fehlt eine schließende Klammer und LaTeX wird beim Übersetzen auf die Nase fallen. Das Menüfeld Schriftgröße bietet zum einen eine Vorauswahl, lässt sich aber auch frei beschreiben. Der Grund wird mir nicht so recht klar. Schließlich sind als Papiergröße nur A4, A5 und A6 gelistet. Gerade die gängigere Letter-Größe fehlt.

Für den regelmäßigen Schreiber von LaTeX-Texten empfiehlt sich ein Template. Diese Datei sollte im Verzeichnis ~/.config/geany/templates/files liegen und die Dateiendung .tex besitzen. In dem Falle kann die Vorlage über Datei -> Neu (aus Vorlage) gewählt werden.

Schließlich kann Geany bestehende Dateien öffnen. ;-) Dabei liest der Editor die Datei einmal komplett durch und versucht, Informationen zu extrahieren. Diese finden sich in der linken Fläche Symbole. Dort sind Kommandos, Abschnittsüberschriften, Labels etc. gelistet. Ich finde, gerade die Auflistung der Abschnittsüberschriften hinterlässt mehr Verwirrung als Klarheit. Denn zum einen sind diese alphabetisch geordnet und dann auch getrennt nach Überschriftsebenen. Mir wäre es lieber, wenn sie nach dem Vorkommen im Text geordnet wären. Die Liste der Umgebungen ist für mich ebenfalls ohne Nutzwert, denn diese ist wieder alphabetisch geordnet und verzeichnet nur den Namen der Umgebung (itemize, figure, table etc.).

Nun kommt der große Moment, wo wir Text eingeben können. Doch schon die Eingabe einer Überschrift erscheint schwierig. Ich fand keine Hilfe bei der Eingabe, außer der bereits oben erwähnten Auswahlliste bei der Eingabe von drei Buchstaben. Doch gerade auf einer deutschen Tastatur führt die häufige Eingabe des Backslash bei mir zu Schmerzen in der Hand. Daher versuche ich das zu umgehen und Geany ist dann direkt körperlich anstrengend. Umgebungen können mittels des Menüs eingegeben werden. Meines Wissens gibt es hierfür keine standardmäßige Tastaturkombination. Wenn man sich eine anlegt, wird die Arbeit zumindest ein wenig erleichtert. Jedoch wäre es sehr wünschenswert, wenn bei der Auswahl einer Liste gleich ein erstes \item eingefügt würde und bei der table-Umgebung könnten ähnlich zu AUCTeX gleich diverse Optionen abgefragt werden.

Beim Mathesatz sieht die Lage nicht viel besser aus. Im wesentlichen muss jedes Zeichen per Hand eingegeben werden. Das ist eine Menge Tipparbeit und recht umständlich. Gerade für Anfänger kann ich daher Geany nicht empfehlen. Denn ich vermute, die werden schnell gefrustet sein.

Alles in allem ist Geany für mich der erste Editor, den ich im wesentlichen für nicht benutzbar halte (wohlgemerkt für meine Zwecke!). Außer wenigen kleinen Änderungen in einer Datei möchte ich keine größeren Änderungen an einer LaTeX-Datei vornehmen müssen. Denn das fühlt sich umständlich an und wird in meinem Fall mit der Zeit schmerzvoll.

cronjob