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Von Saudi-Arabien gehackt

Im Dezember 2015 erhielt ich eine Nachricht von Twitter. Der Dienst informierte mich, dass ich Opfer staatlichen Hackings wurde. Die Nachricht selbst war recht allgemein gehalten:

Rein vorsorglich möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr Account zu einer kleinen Gruppe von Accounts gehört, die Ziel eines staatlich motivierten Hackerangriffs geworden sein könnte. Das bedeutet, dass die Hacker möglicherweise mit einer Regierung in Verbindung stehen. Wir vermuten, dass Daten und Informationen wie zum Beispiel Email-Adressen, IP-Adressen und Telefonnummern ausspioniert werden sollten.

Durch meinen Blogeintrag und die Suche auf Twitter fand ich damals weitere Betroffene. Wir waren alle recht ahnungslos, wer uns aus welchem Grund hacken sollte. Netzpolitik.org warf damals einen Blick auf die Twitterkonten und fand wenig Gemeinsamkeiten. Am ehesten war ein Großteil der Betroffenen als Aktivisten tätig. Die Zusammensetzung an Sprachen, Ländern etc. war jedoch sehr divers.

Mittels eines offenen Briefes versuchten wir Antworten von Twitter zu erhalten. Doch weder gegenüber uns noch gegenüber Journalisten äußerte sich Twitter. Damit könnte die Geschichte zu Ende sein.

Mitte Oktober 2018 gab es nun neue Bewegung. Die New York Times veröffentlichte den Artikel »Saudis’ Image Makers: A Troll Army and a Twitter Insider«. Der Aufhänger des Artikels ist der Mord an Jamal Kashoggi. Dieser wurde vermutlich in der saudi-arabischen Botschaft in Istanbul auf brutale Weise getötet. Der Artikel berichtet, dass sich eine Troll-Armee mit dem Ziel an ihm festgebissen, ihn zum Schweigen zu bringen. Er selbst plante Gegenmaßnahmen:

Before his death, Mr. Khashoggi was launching projects to combat online abuse and to try to reveal that Crown Prince Mohammed was mismanaging the country. In September, Mr. Khashoggi wired $5,000 to Omar Abdulaziz, a Saudi dissident living in Canada, who was creating a volunteer army to combat the government trolls on Twitter. The volunteers called themselves the “Electronic Bees.”

Diese Troll-Aktivitäten wurden im Artikel auf das saudische Königshaus zurückgeführt. Daneben gab es auch Bestrebungen, Twitter direkt zu infiltrieren. Eine Person namens Ali Alzabarah wurde 2013 bei Twitter eingestellt und stieg dort Stück für Stück auf. Irgendwann hatte er direkten Zugang zu personenbezogenen Daten und saudische Geheimdienstler kontaktierten ihn. Er sollte diese Daten an die Saudis weitergeben. Twitter begann eine Untersuchung und entließ die Person. Im Rahmen der Untersuchung fand Twitter keine Hinweise, dass Daten an Saudi-Arabien weitergegeben wurden.

Damit sind zumindest einige der Fragen beantwortet. Jedoch frage ich mich immer noch, warum Saudi-Arabien gerade Interesse an meinen Daten haben könnte.

Bad Bank von Dirk Laabs

Bad BankVor kurzem stöberte ich durch die Regale des lokalen Buchhändlers. Dabei fiel mir u.a. das Buch Bad Bank von Dirk Laabs auf. Der Autor schrieb zusammen mit Stefan Aust vor einigen Jahren ein Buch zum NSU, Heimatschutz. Das gefiel mir damals inhaltlich und vom Stil her sehr gut und so überlegte ich kurz, ob ich auch dieses Buch kaufen solle. Zunächst entschied ich mich dagegen.

Später stolperte ich über die Ankündigung von Dirk Laabs auf Twitter. Er schrieb, dass sein Buch in zehn Tagen erscheinen würde. Ich warf einen Blick auf die Inhalte und entschied mich, das Buch zu kaufen. Sozusagen als Early Bird. ;-)

Die Finanzkrise jährt sich gerade zum zehnten Mal und das Buch wirft einen Blick auf die Rolle der Deutschen Bank. Der Startpunkt und Rahmen ist die Geschichte von Bill Broeksmit. Hiervon ausgehend erzählt Dirk Laabs die Geschichte verschiedener Probleme im Bankensektor. Der Zusammenbruch der Continental Illinois im Jahr 1984 hat bereits alle Zutaten der späteren Bankenkrisen. Aber auch die verschiedenen Krisen in den 1990er Jahren, die Insolvenz von Orange County, die Krise des Hedgefonds LTCM und anderen.

Daneben wird die Geschichte der Deutschen Bank erzählt. Mit der Übernahme der Morgan Grenfell wollte diese in das Investmentbanking einsteigen. Dies wurde später mit der Einstellung verschiedener wichtiger Personen sowie der Übernahme von Bankers Trust weiter ausgebaut. Ich hatte beim Lesen den Eindruck, dass diese Schritte halbwegs konzeptionslos durchgeführt wurden. Das heißt, es gab die Vorstellung, dass das Investmentbanking Gewinne abwerfen wird. Aber dem Vorstand der Bank schien unklar zu sein, wie das Geschäft genau integriert wird und wie damit umgegangen werden soll. Dies legte dann den Grundstein für die weiteren Fehlentwicklungen. Das Buch schildert sehr schön, wie sich die diversen Abteilungen verselbstständigten, Geschäfte machten und wie wenig auf die entstehenden Risiken geachtet wurde. Am Ende stand dann ein Konzern, dem wenig klar war, wie es genau um die Geschäfte bestellt ist. Und am Beispiel von Eric Ben-Artzi wird gezeigt, wie mit Leuten umgegangen wurde, die genauen auf die Risiken schauen wollten. Er endete als Whistleblower, nachdem er von der Bank kaltgestellt wurde. Das Buch schließt mit dem Tod von Bill Broeksmit und einem Ausblick auf den aktuellen Vorstand der Bank.

Wie schon Heimatschutz fand ich das Buch sehr gut zu lesen. Es erzählt die Vorgänge in Form einer spannenden Geschichte. Neben den eigentlichen Vorfällen bei der Deutschen Bank werden auch andere Vorfälle beleuchtet und so gewinnt man einen guten Überblick über den geschichtlichen Verlauf. Das Buch korrigiert auch den Eindruck, dass bei der Deutschen Bank immer alles glatt lief, nie staatliche Gelder entgegengenommen wurden usw. Insofern kann ich dies nur allen zur Lektüre empfehlen. Einzig eine Sache störte mich: Naturgemäß wird im Buch immer wieder von Derivaten, Swaps, CDOs, RMBS’ usw. gesprochen. Diese Instrumente werden aus meiner Sicht zu kurz erklärt. Hier würde ich mir eine bessere Erklärung wünschen. Dies könnte als Anhang oder auf einer speziellen Webseite passieren.

Insgesamt bietet das Buch einen erschreckenden und gut geschriebenen Einblick in die Finanzszene, speziell die Deutsche Bank. Ich kann das nur uneingeschränkt zur Lektüre empfehlen.

Benötigt die Universität meine Einwilligung für die Bewerbung?

Stellenausschreibung OVGU
Stellenausschreibung von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Ich stolperte vor kurzem über Stellenauschreibungen. Rechts seht ihr beispielhaft eine Ausschreibung der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg (OVGU). Am Ende des Textes findet sich folgende Anmerkung:

Zur Verarbeitung Ihrer Bewerbung ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (neu) Ihre Einwilligung zur zweckgebundenen Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich beizulegen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Jetzt stellt euch vor, ihr interessiert euch für die Stelle und macht eure Unterlagen fertig. Neben Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen etc. muss natürlich auch die Einwilligung mitgeschickt werden. Doch woher bekommt ihr die?

Meine Annahme war, dass diese auf den Seiten der Universität zu finden ist. Eine Suche nach dem Schlagwort ergab zwar mehr als 250 Treffer. Soweit ich es sah, fand sich darunter kein relevantes Formular. Ihr sagt euch nun, früher benötigte auch niemand eine Einwilligung und schickt eure Unterlagen einfach so raus.

Doch was muss der Sachbearbeiter an der OVGU tun bzw. denken? Er öffnet eure Unterlagen und hat eine Vielzahl von personenbezogenen Daten vor sich. Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet er diese. Aber hat die Universität nicht oben erklärt, dass diese meine Einwilligung benötigt? Ohne diese wäre doch dann eine Verarbeitung nicht rechtmäßig und der Sachbearbeiter müsste eventuell alle personenbezogenen Daten unverzüglich löschen!

Die Situation klingt ganz schön vertrackt und man könnte durchaus auf die Idee kommen, auf die DS-GVO zu schimpfen, weil sie ja alles so kompliziert und unpraktikabel macht. Natürlich könnte man auch auf die Idee kommen, sich zu fragen, ob eine Einwilligung überhaupt das richtige Mittel ist. Denn erst dadurch entstehen die oben geschilderten Probleme. In der Tat bietet der Artikel 6 der DS-GVO andere Rechtsgrundlagen. Eine Bewerbung wird ja eingereichtet, mit dem Ziel einen Vertrag abzuschließen. Zu dem Zweck dürfen personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung verarbeitet werden. Das wäre doch für diesen Fall perfekt.

Das heißt, aus meiner Sicht macht es sich die OVGU hier unnötig schwer. Vielleicht sind sie ja nicht ohne Grund gerade auf der Suche nach einem Datenschutzmanager. :-)

Eine Auskunft nach der DS-GVO bitte

Viele von euch werden Ende Mai viele E-Mails erhalten haben. Firmen wollten unbedingt Informationen über deren hervorragenden Datenschutz loswerden und in einigen Fällen wurde dazu aufgerufen, in irgendetwas einzuwilligen. Doch ging es euch auch so, dass da Firmen dabei waren, von denen ihr noch nie gehört habt?

Mir ging es so. Ich bekam einige E-Mails von Firmen, die ich nicht kenne und wo ich mich nicht erinnern kann, mit denen in einer Beziehung zu stehen. Ein Blick in die Datenschutz-Grundverordnung zeigt, dass es da ein wichtiges Recht für mich als Bürger gibt: das Auskunftsrecht.

Also werde ich das jetzt mal anwenden. Mit dem untenstehenden Muster schreibe ich die Firmen an und bitte um Auskunft. Falls ihr mögt, könnt ihr dies ebenfalls verwenden. Das lässt sich aber auch noch erweitern bzw. anpassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,


die untenstehende E-Mail erreichte mich auf meiner persönlichen E-Mail-Adresse <FOO@example.com>. Nach Art. 15 DS-GVO habe ich ein Auskunftsrecht über meine personenbezogenen Daten.


Bitte teilen Sie mir daher gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO mit, ob Sie personenbezogene Daten verarbeiten und geben Sie ggf. Auskunft über diese Daten. Insbesondere möchte ich Sie bitten, mir die folgenden Informationen mitzuteilen:

  1. Welche Daten über meine Person sind bei Ihnen gespeichert oder werden durch Sie verarbeitet?
  2. Zu welchem Zweck wurden diese Daten verarbeitet?
  3. Welchen Empfängern oder Kategorien von Empfängern wurden meine personenbezogenen Daten offengelegt?
  4. Sofern die personenbezogenen Daten nicht bei mir erhoben wurden, geben Sie mir bitte alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
  5. Falls meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt wurden, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Garantien gemäß Art. 46 DS-GVO vorgesehen sind.

Gemäß Art.15 Abs. 3 DS-GVO bitte ich um eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind.


Ich bitte Sie, mir diese Auskunft unverzüglich zu erteilen. Sollte ich binnen eines Monats nach Versand dieser E-Mail keine Rückmeldung erhalten, werde ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Der oben zitierte Art. 15 bietet noch das Recht auf mehr Informationen. Die in dem oben genannten Schreiben sind mir aber die wichtigsten Punkte. Daher habe ich das etwas eingekürzt.

Wenn ihr den Brief ebenfalls verwendet, würde ich mich über eure Erfahrungen freuen. Ich werde ggf. ebenfalls interessante Begebenheiten bloggen.

Einbindung von Flickr doch konform zur DS-GVO

GDPR
GDPR & ePrivacy Regulations von Dennis van der Hejden. Original bei Flickr

Vor kurzem stellte ich mir hier im Blog die Frage, ob man noch Bilder des Dienstes Flickr einbinden kann. Nach meiner Prüfung kam ich zu dem Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist und entfernte die Bilder aus meinem Blog.

Heute hielt ich einen Workshop, der u.a. auch die Datenschutz-Grundverordnung zum Thema hatte. Dort fragte mich ein Teilnehmer, ob denn das Land Thüringen eine korrekte Datenschutzerklärung (DSE) hat. Der folgende Abschnitt brachte mich dann doch ins Staunen:

Flickr

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Flickr eingebunden sein. Flickr ist ein Foto- und Bilder-Dienst des amerikanischen Unternehmens SmugMug Inc. (67 E. Evelyn Ave, Suite 200
Mountain View, California, U.S.)Wenn Sie selber Flickr aktiv nutzen und ein Bild oder Video veröffentlichen, können wir ihn ebenfalls sehen, wenn Sie ihn jedermann zugänglich gemacht haben oder wenn wir Ihnen über Flickr folgen. Ebenfalls können wir Ihre Angaben auf Flickr sehen, wenn thueringen.de Ihrem Profil folgt. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten bei Flickr und den Sichtbarkeitseinstellungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen von Flickr bzw. Oath (ehemals Yahoo): policies.oath.com/ie/de/oath/privacy/index.html  

Das heißt, das Land Thüringen ist der Meinung, rechtmäßig Flickr-Bilder einbinden zu können. Wie kann das sein?

Weder Flickr noch Yahoo! noch eine der anderen Firmen steht bisher auf der Privacy-Shield-Liste. Und die Datenschutzbedingungen von Flickr gaben doch bisher auch nichts her. Aber: Unter anderen ist das Datenschutzcenter von Oath mit verlinkt. Dort steht gleich am Anfang:

Für Produkte oder Dienste von Oath, auf die ohne Anmeldung bei einem Account zugegriffen wird, gilt diese Datenschutzerklärung für diese Produkte und Dienste ab 25. Mai 2018.  

Flickr gehört mit zu Oath. Also gelten diese Bedingungen auch für Flickr. In der DSE steht drin, dass die Oath (EMEA) Limited in Dublin diese Dienste bereitstellt und damit wohl Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist. Also werden die Daten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU verarbeitet und die DS-GVO möchte ja den freien Verkehr personenbezogener Daten fördern (oder zumindest nicht einschränken).

Weiterhin erklärt Oath, dass sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission verwenden bzw. nur Daten mit Unternehmen austauschen, die nach Privacy Shield zertifiziert sind.

Insgesamt scheint die Datenschutzerklärung den Anforderungen der Art. 13 und 14 DS-GVO zu entsprechen. Und auch inhaltlich ist es jetzt so, dass man wohl doch bedenkenlos Bilder von Flickr in seinem Blog einbinden kann.

Blog entflickt

In einem Beitrag vor ein paar Tagen kam ich zu der Ansicht, dass spätestens mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 Flickr nicht mehr genutzt werden kann. Das bedeutete für mich, dass ich mein Blog auf Bilder prüfen muss, die über Flickt eingebunden werden. Soweit ich das sehe, ist das jetzt abgeschlossen. Es sollten keine Bilder mehr über Flickr und andere fremde Quellen kommen.

Weiterhin habe ich geprüft, ob ich bei YouTube-Videos die Domain youtube-nocookie.com verwende. Auch dies sollte jetzt der Fall sein. Damit kommen die Videos hier im Blog entweder von obiger YouTube-Seite oder von media.ccc.de.

Solltet ihr noch Sachen finden, die von woanders eingebunden werden, freue ich mich über einen Hinweis in den Kommentaren.

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