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Zweite Beratung des Thüringer Ausführungsgesetzes

Erst gestern schrieb ich zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011. Jetzt las ich gerade, dass der Thüringer Landtag heute die zweite Beratung zum Gesetz beginnen wird. Wen es interessiert, sollte ab 14 Uhr in den Stream schauen.

Update: Die Beratung zum Gesetz wurde verschoben, da der Innenausschuss seine Arbeit noch nicht beendet hat.

Stellungnahme zum Ausführungsgesetz des Zensusgesetz 2011 in Thüringen

Ganz unter dem Radar der Bürgerrechtsaktivisten laufen die Planungen zu einer neuen Volkszählung. Im Mai 2011 soll das gesamte deutsche Volk wieder erfasst und zum Teil befragt werden. Das entsprechende Zensusgesetz 2011 wurde vom Bundestag bereits verabschiedet. In Thüringen und anderen Bundesländern müssen/sollten Gesetze zur Ausführung des Zensusgesetzes beschlossen werden. Der Thüringer Landtag befragte diverse Organisationen, darunter den AK Vorrat. Ich habe für die Ortsgruppe Jena des AK eine Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme ist im wesentlichen die Beantwortung von acht Fragen der Parlamentarier. Leider hatte ich nur knapp vier Tage, um die Fragen zu beantworten und angesichts der Komplexität der Materie war das viel zu wenig. Nichtsdestotrotz versuchte ich, alle Fragen nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten. Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht.

Eine weitere Stellungnahme findet ihr bei den Thüringer Piraten.

Welches Amt denn nun?

Ich begab mich heute morgen auf die Suche nach der Internetadresse des LKA Thüringen. Google weiß ja immer alles besser und schlug mir vor besser das BKA Thüringen zu suchen: :-)

Screenshot der Google-Suche

Ein Klick auf den Link brachte mir allerdings auch wieder nur die Homepage des LKA. Dabei dachte ich, ich hätte den geheimen Stützpunkt enttarnt und die Weltverschwörung aufgedeckt. ;-)

Unterlagen zum Vortrag über AES

Heute hielt ich im Rahmen der Vorlesung Kryptologie einen Vortrag zu AES. Wie erwähnt, gibt es dazu eine Ausarbeitung. Diese und den Vortrag selbst könnt ihr unter den folgenden URLs runterladen.

Die Animation liegt bei http://www.formaestudio.com/rijndaelinspector/archivos/Rijndael_Animation_v4_eng.swf.

Lieber zensieren als Äpfel essen

Letzte Woche fand die 860. Sitzung des Bundesrates statt. Dort sollte unter anderem das viel diskutierte Zugangserschwerungsgesetz an der Tagesordnung sein. Ich versuchte im Vorfeld den Ministerpräsidenten mit einem Schreiben mit einigen Argumenten zu überzeugen (siehe auch die Pressemitteilung des AK Zensur dazu). Wie jedoch zu erwarten war, wurde das Gesetz angenommen. Jetzt steht nur noch der Bundespräsident vor der endgültigen Unterschrift und damit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Der AK Zensur hat einen Appell an Herr Köhler gerichtet.

Beim Betrachten des Ergebnisses fiel mir auf, dass alle Gesetze angenommen wurden, bis auf eines: das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG). Gerade das klingt doch recht sinnvoll. Warum wird sowas nun abgelehnt?

Das Schulobstgesetz geht zurück auf eine Initiative der EU, das EU-Schulobstprogramm. Im Rahmen dessen wurden verschiedene Alternativen untersucht und eine Kommission kam zu dem Schluss, dass die beste Lösung sei, kostenlos Obst an Schüler im Alter von 6 bis 10 Jahren einmal in der Woche auszuteilen. Flankiert mit aufklärenden Maßnahmen gehen die Mitglieder von einem Erfolg aus, d.h. es würden gesunde Essgewohnheiten gefördert werden, die Fettleibigkeit würde zurückgehen und das Risiko chronischer Krankheiten (Diabetes etc.) nimmt ab. Als problematisch werden die Kosten genannt. Die Folgeabschätzung geht EU-weit von Gesamtkosten in Höhe von 156 Millionen Euro (nicht Milliarden!) aus. Daher wurde vorgeschlagen, 90 Millionen aus EU-Mitteln zu zahlen und der Rest aus den Mitteln der jeweiligen Länder. Wenn ich nun den Bericht des Agrarausschusses richtig verstehe, gibt es in Deutschland jetzt Diskussionen, ob Bund oder Länder diese Zusatzmitteln zahlen sollen. Dabei geht es deutschlandweit um eine Summe von 12,5 Millionen Euro oder pro Bundesland um etwa eine Million Euro. Also nach jeglichen Maßstäben Peanuts.

Ich hatte schon vorher mal kalkuliert, welche Gesamtkosten für Thüringen entstehen, wenn alle Kinder täglich kostenlos Obst bekommen. Insgesamt gibt es etwa 300.000 Kinder bis 18 Jahren in Thüringen. Wir zahlen für ein Obstfrühstück im Kindergarten momentan 25 Cent. Wenn man von etwa 200 Tagen in Kindergarten und Schule ausgeht, kämen für Thüringen (aufgerundet) etwa 20 Millionen Euro Kosten zu. Die Zahl ist natürlich nur eine grobe Schätzung. Nichtsdestotrotz würde sie nach meinem Dafürhalten kaum im Portemonnaie des Landes auffallen. :-)

Aber was solls. Lieber zensieren wir den Kindern das Internet weg als ihnen was Gesundes zu Essen zu geben. :-(

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