Skip to content

Schreibt eure Provider wegen der Vorratsdatenspeicherung an!

Seit nun mehr als zehn Jahren wird um die Vorratsdatenspeicherung gerungen. Verordnungen und Gesetze wurden verabschiedet, Klagen dagegen bestritten und gewonnen. Es gab unzählige Demonstrationen und Aktionen gegen diese Form der Überwachung. Am 1. Juli 2017 soll es nun soweit sein, dass wieder ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt und umgesetzt wird. Auch hier gibt es einige laufende Verfassungsbeschwerden. Digitalcourage plant am 29. Juni 2017 Proteste gegen das Gesetz. Die SpaceNet AG klagte gegen das Gesetz und nun beschloss das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, dass das Gesetz gegen europäisches Recht verstösst. Diese Entscheidung betrifft nur die SpaceNet AG. Andere Provider müssen entsprechend nachziehen. Um an der Stelle etwas Druck aufzubauen, will ich verschiedene Provider anschreiben und diese auffordern oder bitten, es der SpaceNet gleich zu tun. Unten findet ihr mein Musterschreiben. Ihr könnt es gern verwenden oder verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Beschluss 13 B 238/17 vom 22. Juni 2017 entschieden, dass die zum 1. Juli 2017 umzusetzende Vorratsdatenspeicherung (VDS) gegen europäisches Recht verstößt. Damit wurde die Klägerin von der Speicherpflicht entbunden. Ich möchte Sie hiermit bitten, sich ebenso für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und eine ähnliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu erwirken.

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) verpflichtet Internetserviceprovider (ISP) spätestens ab dem 1. Juli 2017 anlasslos eine Reihe von Verkehrsdaten zu speichern. Diesem Gesetz geht die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten und die deutsche Umsetzung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zuvor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelungen in dem Urteil 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig. Am 8. April 2014 hob dann der europäische Gerichtshof (C-293/12, C-594/12) die Richtlinie auf, da diese gegen verschiedene Rechte aus der europäischen Grundrechtscharta verstößt.

Der deutsche Provider SpaceNet AG klagte nun gegen das im Dezember wieder eingeführte Gesetz und bekam am 22. Juni 2017 vor dem OVG NRW Recht. Das Gericht beschloss, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Die SpaceNet AG muss damit die VDS nicht umsetzen.

Das Urteil betrifft allerdings nur einen Provider. Ohne eine ähnlich gelagerte Entscheidung müssen andere ISP die VDS umsetzen. Daher möchte ich Sie bitten, sich für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und ein ähnlich gelagertes Urteil zu erwirken. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie für Ihr Unternehmen derartige Schritte planen oder ob Sie ggf. anderweitig gegen die VDS vorgehen wollen.

Ich danke Ihnen vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Hoffen wir, dass sich möglichst viele Provider gegen die VDS stark machen und das Gesetz endlich gekippt wird!

Update: Golem berichtet, dass Vodafone keinen Eilantrag stellen will und Telefónica/O2 die Sachlage prüft.

TLS-Bingo -- Wer bietet mehr?

Ich hatte heute den verwegenen Plan und wollte die Webseite des sächsischen Landtages per HTTPS aufrufen. Der Browser stoppte mich und zeigte eine schöne Fehlermeldung:

Edas
Fehlermeldung zum Zertifikat von edas.landtag.sachsen.de

Also dem Zertifikat traut der Browser nicht. Außerdem fehlen dem weitere Bestandteile. Das Zertifikat ist eigentlich für eine andere Domain und schon längst abgelaufen.

Hier frage ich mich, ob jemand schon mal eine Liste von Zertifikatsfehlern gesehen hat, die länger ist, als die obige. :-)

Kryptografie mit Barbie

Das wunderbare Projekt »Chaos macht Schule« des CCC versucht, Medienkompetenz und Technikverständnis von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Verschlüsselung gehört mit in diesen Bereich und Bruce Schneier wies kürzlich auf ein Gerät hin, das in jedes Kinderzimmer gehört. ;-)

Von Mattel gibt es eine Schreibmaschine für Kinder, die eine einfache Verschlüsselung beherrscht. Das Modell E-118 wird von der slowenischen Firma Mehano hergestellt. Mittels der Tastenkombination Shift-Lock und 1, 2, 3 oder 4 wird die Verschlüsselung aktiviert. Die Nachricht kann dann über die Tastatur eingegeben werden und die Maschine druckt den Geheimtext aus. Die Schreibmaschine führt dabei eine einfache Ersetzung (Substitution) aus. Aber für einen Einstieg in die Welt der geheimen Kommunikation ist das sicher sehr gut.

Neues TLS-Zertifikat

Der Webserver hat seit heute ein neues Zertifikat. Ich bin jetzt von CAcert auf Let’s Encrypt umgestiegen. Bei den Übernauten ist die Einrichtung sehr einfach. Nachdem die Befehle uberspace-letsencrypt, letsencrypt certonly und uberspace-prepare-certificate eingegeben wurden, war alles fertig.

Wenn ihr das Zertifikat prüfen wollt, hier ist der SHA-256-Hash:

B8:8A:B3:34:0E:5F:97:6A:88:F0:A7:E7:91:73:F4:50:42:29:0A:73:07:54:68:2D:96:EB:36:29:BB:FC:58:A8
cronjob