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Zu den Enthaltungen der grünen Abgeordneten

Nach der gestrigen Abstimmung über die Internetsperren gab es einige Verwirrung um die vielen Enthaltungen bei den Grünen. Heute haben zehn Abgeordnete eine persönliche Erklärung hierzu abgegeben. Ich möchte diese kurz kommentieren.

In der Erklärung heißt es:

In vielen Punkten teilen wir die kritische Bewertung des Gesetzentwurfs: Er erfüllt die Kriterien des Rechtsstaats nur unzureichend, der Datenschutz ist nicht hinreichend gewährleistet und er birgt die Gefahr, dass unsere Medienordnung aus der Balance gerät. [...] Das Gesetz ist zudem technisch unzureichend, nicht sachgerecht und zu wenig spezifisch auf die Notwendigkeiten im Kampf gegen Kinderpornographie und sexuelle Ausbeutung von Kindern in Kommunikationsnetzwerken ausgerichtet.

Nach der Meinung der Abgeordneten ist das Gesetz also rundherum schlecht und trotzdem lehnen sie es nicht ab? Wie muss denn ein Gesetz aussehen, damit die Abgeordneten diesem ihre Zustimmung entziehen?

Auch ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt müssen konsequent aus dem Internet entfernt werden, so wie dies bereits mit deutschen Seiten nach rechtsstaatlichem Verfahren geschieht.

Dieses Argument las ich in den letzten Tagen bereits schon einmal. Ich hatte im Vorfeld “meinen” Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Auch er brachte in seinem Antwortschreiben einen ähnlich klingenden Satz. Wahrscheinlich wurden über die Parteien Argumente ausgetauscht oder von dritter Stelle eingeflüstert.

Im Allgemeinen hat der AK Zensur gezeigt, dass sich Inhalte auf ausländischen Servern schnell entfernen lassen. Weiter zeigt die Analyse bei Scusi, dass die Server in aller Regel bei den G20-Staaten stehen. Dort werden sie wohl auch in Zukunft bleiben, da es eine vernünftige Infrastruktur für die Webseiten geben muss. Das heißt, wenn das BKA wollte, könnte es mit hoher Wahrscheinlichkeit Inhalte von ausländischen Servern entfernen. Sperrung nicht notwendig.

Es kann auch gute Gründe geben, Internetseiten mit Kinderpornographie zu sperren.

Jetzt hätte mich sehr interessiert, welche das sind. Die Erklärung bleibt diese jedoch schuldig.

Deutlich ist jedoch auch, dass [...] neue Handlungsfelder im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern entstanden sind und dieser Herausforderung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gerecht.

Mehrmals wird davon gesprochen, wie schlecht, unzureichend etc. das Gesetz ist und trotzdem enthalten sich die Abgeordneten. Nochmal: Was sind die Kriterien, um ein Gesetz abzulehnen?

Große Brüche in LaTeX

Viele scheint die Frage zu bewegen, wie man Brüche und insbesondere große Brüche in LaTeX schreiben kann. Üblich ist die Verwendung von \frac{}{}. Das führt zu der gewohnten Darstellung eines Bruches. Manchmal ist es besser, den Bruch mit einem Schrägstrich zu setzen (so wie 1/2). Hierzu muss mittels \usepackage{nicefrac} das Paket nicefrac eingebunden werden. Danach steht der Befehl \nicefrac{}{} zur Verfügung. Wie bei \frac{}{} kommt in die erste geschweifte Klammer der Term oberhalb des Bruchstriches und in die zweite der Term unterhalb des Bruchstriches.

Für eine Seminararbeit zu AES werte ich unter anderem auch Angriffe gegen den Algorithmus aus. Die Forscher Ferguson, Schroeppel und Whiting stellten 2001 in A simple algebraic representation of Rijndael (PDF) AES als Kettenbruch dar:

Kettenbruch von sechs AES-Runden

Wie macht man das mit LaTeX? Eigentlich ganz einfach! Man könnte den Ausdruck mittels \frac{}{} verschachteln. Das sieht aber recht unschön aus, da der Abstand im Nenner gleich bleibt und so die Ausrdrücke unlesbar werden. Das AMS-Paket bietet den Befehl \cfrac{}{} (steht für continued fractions). Damit kann man das obenstehende erreichen. In der erweiterten Ansicht des Artikels habe ich den kompletten Quelltext für obiges Beispiel.

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Dringende Terminlichkeiten

Gegen Anfang Oktober erreichte mich eine Anfrage per E-Mail mit dem Betreff: Dozententätigkeit DRINGEND. Darin wurde gefragt, ob ich zu einem Thema ein Seminar halten könne. Das Ganze sei wichtig und soll noch im November durchgeführt werden. Also rief ich in der Firma an und versuchte Details im direkten Gespräch zu klären. Trotz mehrerer Versuche erreichte ich niemanden und so beantwortete ich die Anfrage per E-Mail. Antwort? Fehlanzeige! Zumindest bis zum letzten Oktoberfreitag. In dem Schreiben wurden einige meiner Fragen geklärt, Details beschrieben und es endete mit: Ich werde mich morgen telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Diese E-Mail fiel mir gerade, nach über einer Woche, in die Hände und ich frage mich, wie dringend denn die Angelegenheit ist. Ihr werdet es sicher erraten, wie oft ich in dieser Woche bisher angerufen wurde. Aber wahrscheinlich klingelt am Montag mein Telefon und der Auftraggeber fragt, ob ich nicht am Dienstag kommen kann. Schließlich steht man ja schon seit über einem Monat mit mir in Verhandlung. :-)

Kamera abgebaut

Letzte Woche leitete ich in Magdeburg ein Seminar zum Thema Datenschutz und -sicherheit. Passend dazu brachte die Volksstimme zur Wochenmitte die Nachricht, dass am Magdeburger Justizzentrum gefilmt und abgehört wird. Der Landesdatenschutzbeauftragte trat daraufhin in Aktion und unterband die Praxis. Für mein Seminar war das natürlich ein gelungener Aufhänger für die morgenliche Diskussionsrunde. ;-)

Aber auch in Jena gab es Kameras, die filmen und mithören konnten. Am Intershop-Tower gibt es das Einkaufszentrum “Neue Mitte”. Diese setzen sehr stark auf Videoüberwachung. Im Gebäude gibt es nahezu keine Ecke, wo man nicht beobachtet wird und an den Außenwänden gab es drei Kameras. Interessanterweise erklärte man auf Nachfrage, dass sich unter dem Abdeckungen keine Kameras befinden würden und dass die Außenkameras nicht Töne aufzeichnen könne. Daraufhin habe ich mir die Abdeckungen nochmal genau angeschaut und eindeutig Kameras darunter erkennen können. Weiterhin ist auf der Webseite von Mobotix die Mobotix DualNight M12D eindeutig als Kamera mit Mikrofon gekennzeichnet. Also gehe ich von bewusster Falschinformation aus.

Eine der Außenkameras filmte noch dazu auf die Johannisstraße. Das ist eine von Jenas meistfrequentierten Fußgängerzonen. Insbesondere diese Tatsache störte mich und so wollte ich versuchen, auf offiziellem Weg die Kamera entfernen zu lassen. Als ich dann endlich die Zeit fand, ein Schreiben aufzusetzen, traute ich kaum meinen Augen. Das Schreiben war absendefertig und die Kamera war weg. Anfangs glaubte ich noch an Reparaturmaßnahmen. Doch mittlerweile ist reichlich Zeit vergangen und auch eine weitere Kamera wurde abgebaut.

Ich hoffe, dass dies so bleibt. Falls nicht, kann ich meinen Beschwerdebrief doch noch loswerden. :-)

Proseminar "Totale Überwachung"

Im Vorlesungsverzeichnis findet sich in diesem Semester auch ein Proseminar mit dem Titel Totale Überwachung. Die Ankündigung liest sich erstmal sehr vielversprechend:

Die gegenwärtigen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen lassen bereits einen Grad an Überwachung von Personen zu, der erschreckend ist. Doch selbst das genügt Staatsorganen, Konzernen und verunsicherten Bürgern noch lange nicht: Begründet mit einem (vermeintlichen) Zugewinn an Sicherheit, Gerechtigkeit oder Bequemlichkeit, werden immer neue Maßnahmen der Überwachung ersonnen und durchgesetzt.

Im Proseminar sollen eine Reihe gesellschaftlich durchaus umstrittener Anwendungsfelder der Überwachung durch informationstechnische Systeme studiert werden. Als Themen sind u.a. geplant:

  • Der Bundestrojaner: Verdeckte Online-Durchsuchung von Rechnern
  • Vorratsdatenspeicherung
  • Speicherung und Weitergabe von Fluggastdaten
  • Ausweise mit biometrischen Merkmalen
  • Der LIDL-Skandal: Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden
  • Videoüberwachung im öffentlichen Raum
  • Videoüberwachung in Jena (mit Begehung)
  • RFID: Auf dem Weg zur allgegenwärtigen Überwachung
  • Der gläserne Patient: Elektronische Gesundheitskarten
  • Der gläserne Autofahrer: Zweckfremde Nutzung von Maut- oder Lokationsdaten
  • Der gläserne Surfer: User Tracking im Internet
  • Verkettung digitaler Identitäten
  • BigBrotherAwards: Oskars für Datenkraken

Der komplette Text liest sich recht vielversprechend. Ich werde die Veranstaltung auf jeden Fall besuchen und vielleicht auch einen Vortrag halten. Auch wenn mir das keinen Nutzen für das Studium bringt. Denn den Schein kann ich wahrscheinlich nicht mit einbringen.

202c nachverhandelt

Kürzlich bekam ich eine Anfrage für ein Seminar zu Computer- und Netzwerksicherheit. Diese habe ich wegen des §202c abgelehnt. Der Auftraggeber bat mich daraufhin, die Absage zurückzunehmen und nach längeren Verhandlungen haben wir uns geeinigt, die Inhalte zu kastrieren und meinen Tagessatz um einen Risikozuschlag zu erhöhen. So habe ich mich dann breitschlagen lassen. :-)

Der 202c holt mich ein

Gestern lag in meinem Postfach eine Anfrage für ein Seminar zum Thema Computer- und Netzwerksicherheit. Im Rahmen des Seminars soll dabei u.a. auch auf diverse Securityscanner und ähnliche Werkzeuge eingegangen werden. Diese sind ja neuerdings Hackerwerkzeuge, deren Verbreitung mit Gefängnis- oder Geldstrafen nach §202uff. StGB verboten ist. Pikanterweise ist der eventuelle Auftraggeber eine Landesbehörde. So habe ich beschlossen, die Anfrage mit Verweis auf 202c abzulehnen. Auf die Antwort bin ich gespannt ...

Silke vom Commonsblog meinte, dass man eine Kampagne aller Trainer draus machen und eine politische Lobby bilden sollte. Ich denke, der CCC übernimmt hier bereits genug gute Lobbyarbeit. Einzig die Politiker scheinen taub.

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