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Videoüberwachung bei der Jenaer Feuerwehr

Im März 2012 besuchte ich den Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten. Er war damals gerade neu ins Amt gekommen und so wollte ich die Gelegenheit nutzen, ihn kennenzulernen und ihn zu seinen Aufgaben zu befragen. Das Interview wurde im Rahmen der vierten Datenkanalsendung ausgestrahlt.

Kurz vor dem Interview war ich auf der Leitstelle der Jenaer Feuerwehr. Dort fiel mir eine Videokamera auf. Ich vermutete eine Mobotix Dual Night M12D. Da die Kamera neben Bild- auch Tonaufnahmen anfertigen kann, beschloss ich den Datenschutzbeauftragten dazu zu befragen. Mittlerweile liegt mir eine Antwort vor.

Die Datenschützer holten einige Informationen bei der Stadtverwaltung Jena ein. Unter anderem erhielten sie Screenshots vom Aufnahmebild. Entgegen meiner Vermutung nimmt die Kamera nicht den angrenzenden Fußgängerweg auf. Die Aufnahme beschränkt sich auf das Betriebsgelände der Feuerwehr. Damit gibt es diesbezüglich nichts zu beanstanden. Allerdings ist das Mikrofon bedenklich. Hier versuchen die Datenschützer zusammen mit der Stadt Jena eine Lösung zu erarbeiten. Sobald ich mehr weiß, gebe ich Bescheid. Mittlerweile bin ich zwei Verstößen gegen den Datenschutz in Thüringen auf der Spur. Ich hoffe, auch dazu bald mehr berichten zu können.

In der Zwischenzeit empfiehlt es sich, die anderen Sendungen des Datenkanals anzuhören. ;-)

Veranstaltung: Transparenz versus Datenschutz

Ich stolperte gerade über die folgende Ankündigung (Transparenz versus Datenschutz – informationelle Selbstbestimmung und Autonomie der Persönlichkeit um 1800 und heute):

Die Ideen der Aufklärung und klassischen Philosophie formten um 1800 die Vorstellung der autonomen Persönlichkeit und menschlichen Würde. Die Person prüft alle sie betreffenden Dinge, trifft Entscheidungen und handelt selbständig. Kann der Mensch in der modernen Mediengesellschaft noch auf Autonomie beharren oder muss er sie aufgeben, um sich zu integrieren? Gibt es einen Kompromiss, der es erlaubt, sich frei und geborgen zugleich zu fühlen? Wie würden die FrühromantikerInnen versuchen, diese Fragen zu beantworten?

Am Samstag, dem 16. Juni 2012, diskutieren Constanze Kurz, Moritz Gause und Temilo van Zantwijk ab 15 Uhr im Romantikerhaus in Jena

Datenweitergabe bei Erhebung der Kurtaxe

Anfang des Jahres besuchte ich für die vierte Sendung des Datenkanals den Landesbeauftragten für den Datenschutz (DSB) in Thüringen, Dr. Lutz Hasse. Im Interview erwähnte er ausdrücklich, dass sich Bürger an ihn wenden können. Kürzlich hatte ich nun Grund, einen DSB um seine Meinung zu bitten.

Vor kurzem weilte ich an der Ostsee. Wie in vielen Feriengebieten ist es üblich Kurtaxe zu zahlen. Damit wird der Strand und die Ortschaften sauber gehalten. Wir fragten nach eventuellen Vergünstigungen bei der Kurtaxe. Die Vermieterin meinte, dass es Rabatte für Studenten und für Menschen mit Behinderungen gäbe. Dazu wird auf dem Formular die Matrikelnummer oder das Aktenzeichen der Bewilligung festgehalten. Dies wird sodann an den Tourismusverband weitergegeben. Dieser führt angeblich eine Prüfung bei den jeweiligen Behörden durch. Letzteres halte ich eher für ein Missverständnis auf Seiten der Vermieter. Ich fand den gesamten Vorgang recht merkwürdig. Warum sollten die Daten überhaupt erhoben werden? Es reicht doch, wenn der Vermieter auf dem Formular bestätigt, dass die Dokumente vorlagen. Eine Speicherung der Informationen verletzt nach meinem Eindruck den Grundsatz der Datensparsamkeit. So schilderte ich den Vorfall dem DSB in Mecklenburg-Vorpommern. Nach einiger Zeit bekam ich eine Antwort.

In der Begründung bezieht sich der DSB hauptsächlich auf den § 28 BDSG. Dort ist geregelt unter welchen Umständen die Speicherung von personenbezogenen Daten für eigene Geschäftszwecke zulässig ist. Nach der Analyse ist eine Speicherung der Daten nicht erforderlich. Außerdem bewertet er das schutzwürdige Interesse des Bürgers höher als den Betrag, um den es hier geht. Insgesamt ist die Erhebung und Speicherung wohl nicht rechtmäßig. Der DSB bat den Tourismusverband um eine Stellungnahme und evtl. wird diese Praxis dann bald eingestellt.

Ihr seht also, es kann sich durchaus lohnen, den Datenschutz ernst zu nehmen und seine Rechte einzufordern. ;-)

Aktionstage gegen den Staatstrojaner

Ankündigung von 0zapftis.info
Ankündigung von 0zapftis.info
Um den Staatstrojaner ist es nach den diversen Veröffentlichungen wieder recht ruhig geworden. Daher haben die Macher von 0zapftis.info Aktionstage gegen den Staatstrojaner ausgerufen. Zuerst wird es in Berlin am 19. November 2011 eine Demonstration gegen staatliche Überwachung geben. Alle Teilnehmer treffen sich am Rathaus Neukölln und wandern anschließend zum BKA. Ich würde mich sehr freuen, wenn es in anderen Bundesländern ähnliche Aktionen geben würde.

Firefox Add-On Ant Video Downloader spioniert Nutzer aus

Ein Add-On für den Firefox, welches 4 von 5 Sternen hat und von mehr als sieben Millionen Nutzer installiert wurde, sollte doch halbwegs vertrauenswürdig sein. Zumindest legt Linus’ Law diese Erkenntnis nahe. Das Add-On Ant Video Downloader straft diese Annahme nun Lügen.

Der Ant Video Downloader soll Videos von Youtube, Facebook und vielen anderen Seiten auf einfache Weise herunterladen. Daneben hat die Software noch einen anderen Zweck. Sie sammelt Daten über jede Seite, die der Benutzer besucht. Dazu wird eine eindeutige Nummer, die so genannte Ant-UID, angelegt. Wenn eine Webseite aufgerufen wird, sendet Ant eine zweite Anfrage mit eben dieser Nummer, der URL der aufgerufenen Seite sowie der Browserkennung an die Adresse rpc.ant.com.  Somit kommt dort jeder Seitenaufruf (also auch interne URLs im privaten Netzwerk) an, den ihr jemals gemacht habt. Damit aber noch nicht genug. Bei der Deinstallation der Software wird die Informationen mit der eindeutigen Nummer, der Ant-UID, behalten. Wenn ihr die Software später neu installiert, wird genau dieselbe Nummer wieder verwendet. Das ist also eine massive Verletzung der Privatsphäre der Nutzer.

Wie ein Witz klingt da die Privacy Policy von Ant.com:

As a responsible member of the community of website owners, Ant.com solutions (Here in after Ant.com) takes the privacy and security of its users with the highest regard.

Insgesamt finde ich in der Policy keinen Hinweis auf diese Spionagemaßnahme. Glücklicherweise haben die Betreiber der Add-On-Seite die Notbremse gezogen. Zunächst wurde der Download der Software komplett deaktiviert und jetzt ist diese als experimentell gekennzeichnet. Damit sollten nur erfahrenere Nutzer diese installieren können.

Das Beispiel zeigt mal wieder, das man sich offensichtlich auf keine Software verlassen kann und insbesondere das die Warnungen bezüglich der Add-Ons sehr ernst zu nehmen sind.

via InterWeb Task Force und The Register

Schweigen ist Gold

Eine alte Redewendung besagt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Gerade im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen ist dieser Hinweis wirklich Gold wert.

Auf dem 23C3 begeisterte der Rechtsanwalt Udo Vetter viele Zuhörer mit seinem Vortrag Sie haben das Recht zu schweigen. Er gab damals einige Hinweise, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten soll. Der mit Abstand wichtigste Hinweis fand sich schon im Titel.

Einige Zeit später stieß ich auf ein Video eines amerikanischen Professors (siehe unten). Auch er erklärte seinen Zuhörern, warum es beim Kontakt mit den Polizeibehörden wichtig ist, nichts zu sagen. Dabei ging er recht methodisch vor und machten an verschiedenen Profilen (Schuldige, Unschuldige, Lügner, Ehrliche etc.) klar, dass niemand einen Vorteil hat, ohne Anwalt mit den Behörden zu reden. Der Vortrag wurde von einem Ermittler ergänzt, der seine Rede mit einer vollumfänglichen Bestätigung des Vorredners begann.

Dennoch hat sich diese Erkentnis noch nicht herumgesprochen und sogar hochrangige Personen tappen in die Falle. Der aktuelle The New Yorker beschreibt die Geschichte von Thomas Drake, einem Ex-NSA-Mitarbeiter und Whistleblower. Drake misfiel die enorme Geldverschwendung der Behörde sowie die Unrechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen. Nachdem er intern keinen Erfolg mit seinen Beschwerden hatte, wandte er sich an die Medien. Durch die Berichte in der Baltimore Sun kam es zu Ermittlungen und er wie einige andere stand im Fokus von Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung machte er dann wohl einen entscheidenden Fehler:

…, he viewed the raid as a fresh opportunity to blow the whistle. He spent the day at his kitchen table, without a lawyer, talking. […] He also disclosed his computer password.

Insgesamt kooperierte Drake lange Zeit mit den Behörden und versuchte sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Mittlerweile ist das Ausmaß seiner „Verbrechen“ klar. Laut Anklageschrift soll er fünf geheime Dokumente entwendet und die Behörden belogen haben. Interessanterweise hatte eines der Dokumente keinerlei Sicherheitseinstufung. Nach der Anklage war das falsch eingestuft und hätte geheim sein müssen. Die Schrift behauptet, das hätte er  wissen müssen. Ein zweites Dokument wurde drei Monate nach der Anklage deklassifiziert, also als nicht geheim erklärt. Dafür erwartet ihn unter Umständen eine Strafe von 35 Jahren im Gefängnis. Bei der Anklage ist der Punkt mit der Lüge interessant. Denn wie der oben erwähnte Professor schon ausführte, kann eben genau das passieren, wenn man sich mitteilt. Das heißt, erzählt man etwas, dass sich später als unwahr herausstellt bzw. die Ermittler der Meinung sind, dass es unwahr ist, so führt das zu einem Extra-Anklagepunkt.

Aber selbst wenn sich jemand vornimmt, nichts zu sagen, so dürfte das in der realen Situation schwierig sein. Zum einen ist eine Hausdurchsuchung für die meisten eine sehr ungewohnte, belastende Lage. Hier wird es schwer, sich an seine „Vorsätze“ zu erinnern. Zum anderen beschreibt der oben genannte Ermittler die Verhältnisse ganz gut. Er sagt: „Stellen Sie sich vor, ein Normalbürger steigt mit einem Profiboxer in den Ring. Wer wird den Kampf gewinnen?“ Der Profiboxer ist in dem Fall der Ermittler, der eine umfassende Ausbildung darin bekommen hat, wie er Menschen zum Reden bekommt. Aber wer von euch hatte schon eine Ausbildung im Schweigen? :-) Der Ermittler beschreibt auch sehr schön die diversen Tricks, mit denen er sein Ziel erreicht.

Solltet ihr mal in eine solche Situation kommen, dann antwortet einfach auf jede Anfrage eures Gegenübers mit dem Satz: „Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keine Aussage machen möchte“ (frei nach den Worten von Udo Vetter). Hoffentlich wird dann alles gut. ;-)

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