Skip to content

Mathematik verstehen am Beispiel einer Defintion

Kürzlich ging eine Erschütterung durch die Welt der Kryptografie. Das Paper Quantum Algorithms for Lattice Problems versprach einen neuen Angriff gegen bestimmte Algorithmen. Diese heißen Learning-With-Errors (LWE) und bilden eine Grundlage für Algorithmen, die gegen Quantencomputer sicher sein sollen. Hier spielt eine Menge Mathematik mit hinein. Als Beispiel seht ihr eine halbe Seite aus dem Paper:

Seite 22 des Papers
Seite 22 des Papers

Das Thema klang hinreichend interessant und ich wollte mich ein wenig einlesen. Zum konkreten Paper muss man sagen, dass mittlerweile ein Fehler im Algorithmus gefunden wurde und die Autoren schreiben:

Now the claim of showing a polynomial time quantum algorithm for solving LWE with polynomial modulus-noise ratios does not hold.

Beim Lesen fiel mir wieder etwas auf, was mir schon früher auffiel. Es gibt Sätze, die kommen recht unschuldig daher und klingen leicht verständlich. Dennoch steckt soviel Theorie dahinter, dass es eine Weile dauern könnte, um diese zu durchdringen.

Gleich in der Einführung findet sich ein Beispiel: An n-dimensional lattice L is a discrete additive subgroup of ℝn. (Ein n-dimensionales Gitter L ist eine diskrete additive Untergruppe von ℝn.)

Welche Begriffe muss man verstehen oder interpretieren können, um die Definition zu verstehen?

  1. n-dimensional
  2. diskrete additive Untergruppe
  3. n

Das heißt, nahezu jedes Wort ist erklärungsbedürftig und mit Schulwissen kaum zu durchdringen. Wenn wir jetzt die Wikipedia konsultieren, kommen wir ein Stück weiter. Dort findet sich auch eine Definition des Gitters als diskrete Untergruppe eines euklidischen Raums sowie einige Beispiele. Wenn wir beide Definitionen vergleichen, steht in dem Paper zusätzlich das Wort additiv und anstatt euklidischer Raum wird von ℝn gesprochen. Aus der Wikipedia-Seite zum euklidischen Raum wird schnell klar, dass ℝn ein euklidischer Raum ist. Also sind beide Definitionen ähnlich. Das heißt, mit kleinen Einschränkungen können wir mit der Wikipedia-Definition weiterarbeiten.

Um den Satz nun zu verstehen, sollten wir uns dem zweiten Begriff, der diskreten additiven Untergruppe, zuwenden. Beim Aufdröseln ergeben sich neue Begriffe, die man entweder kennen oder lernen muss.

  • Untergruppe
    • Eine Untergruppe hat eine Verknüpfung (Addition, Multiplikation etc.) und bildet eine Gruppe.
      • Eine Gruppe ist eine Menge mit einer Verknüpfung (Addition, Multiplikation etc.). Bei der Verknüpfung ist es egal, wie man Klammern setzt (Assoziativgesetz), es gibt ein so genanntes neutrales Element und ein inverses Element. Wenn man ein neutrales Element verknüpft, ändert sich nichts, so wie bei einer Addition mit 0. Wenn man ein Element der Menge mit dessem inversen Element verknüpft, erhält man das neutrale Element (12-12=0 bei der Addition, -12 ist das inverse Element).
  • Additive Untergruppe
    • Das ist eine Untergruppe, wo die Verknüpfung Addition heißt.
  • Diskrete Untergruppe
    • Eigentlich geht es hier um diskrete Teilmengen eines Raumes mit der zusätzlichen Eigenschaft, dass diese Teilmenge eine Untergruppe bildet.
    • Eine Teilmenge ist, wie der Name schon sagt, ein Teil der Menge.
    • Diskret bedeutet nun, dass jedes Element der Menge eine Umgebung hat, dass kein weiteres Element der Teilmenge enthält. Das heißt, die einzelnen Elemente der Menge sind isolierte Punkte.
    • Die ganzen Zahlen …, -2, -1, 0, 1, 2, … sind als Teilmenge der reellen Zahlen eine solche Menge. Denn bei jeder Zahl gibt es nach links und rechts einen Abstand, wo sich keine andere Zahl drin findet. Bei den Brüchen (rationale Zahlen) ist das anders. Dort finden sich keine zwei Zahlen mit einem kleinen Abstand, dass keine andere rationale drin läge. Daher ist das keine diskrete Teilmenge.
  • n
    • n ist der n-dimensionale Raum der reellen Zahlen. Aus der Schule kennt man ℝ1 (Zahlenstrahl), ℝ2 (Zahlenebene) und ℝ3 (dreidimensionaler Raum).

Damit haben wir alle Bauteile zusammen, um den obigen Satz zu verstehen. Wobei ich zugeben, muss, dass ich oben einige Abkürzungen genommen habe und auf intuitives Verständnis gesetzt habe. Dennoch reicht das in der Mathematik oftmals nicht. Es ist sinnvoll, sich Beispiele auszudenken. Diese sollten sowohl den positiven Fall abdecken (erfüllt die Definition), aber auch den negativen Fall (erfüllt die Definition nicht). Das sorgt dann wirklich für ein Verständnis des Ganzen.

Das war es auch, was ich am Anfang meinte, als ich von dem kleinen unschuldig klingenden Satz schrieb. Um den zu verstehen, muss man entweder tief im irgendwann mal Erlernten graben oder neues lernen und es dauert eine längere Zeit, bis man ein Paper einmal durchgearbeitet hat. Noch viel länger dauert es, bis man es verstanden hat. :-)

Der obige Satz war der Einstieg in das Paper und nur die Einleitung. Später geht es um gaussche Funktionen und Fouriertransformationen. Das sind Konzepte über die es semesterlange Vorlesungen gibt. Das heißt, um das zu verstehen, kann man wirklich aus den Tiefen der Mathematik schöpfen. Ich wünsche euch viel Spaß bei der Lektüre. :-)

Mit dem Paper haben sich einige andere auseinandergesetzt. Hier findet ihr interessante Lektüre dazu:

Leitfaden für Mastodon

Vor etwa einem Jahr schrieb ich hier einen Beitrag zu Mastodon und der DSGVO. Darin beschrieb ich, was Betreiber:innen zur Einhaltung der DSGVO zu beachten haben. Daraufhin wurde ich von der Stiftung Datenschutz kontaktiert. Sie wollten gern einen Leitfaden zum Datenschutz bei Mastodon schreiben und fragten mich, ob ich gern daran mitarbeiten wolle. Natürlich wollte ich. wink

So entstand in einer Zusammenarbeit mit Rebecca Sieber und Malte Engeler der Leitfaden als PDF-Datei sowie weitere sehr hilfreiche Dokumente. Ich habe die Zusammenarbeit sehr genossen und insbesondere der wissenschaftliche Aufsatz von Rebecca Sieber bringt viele interessante Aspekte beim Betrieb des Dienstes ans Licht.

Wenn also jemand von euch Mastodon betreibt, kann ich euch die Lektüre der Dokumente bzw. die Umsetzung unserer Hinweise nur raten. Viele der Hinweise lassen sich auch auf andere Dienste im Fediverse übertragen. Das heißt, auch hier bieten die Dokumente einen Mehrwert. Wenn ihr Fragen, Hinweise oder Kommentare habt, freue ich mich sehr über einen Kommentar hier im Blog. Ihr könnt natürlich auch die Stiftung Datenschutz gern direkt kontaktieren.

Viel Spaß beim Lesen und Umsetzen. :-)

Continue reading "Leitfaden für Mastodon"

Mehr Informationen zum Podcast "Your are fucked"

Beim MDR wurde vor kurzem die Sendung “You are fucked” ausgestrahlt. Über sechs Sendungen stellte Marcel Roth den Sicherheitsvorfall im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vor.

Bei dem Sicherheitsvorfall wurden Rechner des Landkreises mit einer Schadsoftware infiziert. Nach der Infektion erkundeten die Kriminellen das Netzwerk und als sie genug Daten bzw. Informationen gesammelt hatten, verschlüsselten sie die Rechner. Dies führte dazu, dass der Landkreis nicht mehr arbeitsfähig war und den Katastrophenfall ausrief.

In den Sendungen geht es um den Vorfall an sich, es wird eine zeitliche Beschreibung der Vorfälle präsentiert, die Auswirkungen werden diskutiert und Roth versucht auch, in einer Sendung auf die Hintermänner einzugehen. Insgesamt kann ich euch die sechs Folgen nur ans Herz legen. Es ist interessant aufbereitet und man erfährt viel über die Hintergründe.

Ein Nachteil des Formats ist, dass nur Audioinhalte zur Verfügung gestellt werden. Weiterführende Informationen, wie etwa die Shownotes bei Podcasts, vermisse ich. Gerade im Teil 5 “We know who you are” werden einige Experten interviewt und auf deren Dokumente verwiesen. Da hätte ich mir die Shownotes sehr gewünscht. So habe ich einige der Links gesammelt und will sie mit euch teilen. Die Links gehen teils zu Wikipedia-Seiten (deutsch, englisch), zum Teil verlinke ich auch Fahndungsaufrufe bei FBI oder BKA oder ich verwende andere Quellen, die mir sinnvoll erscheinen.

Ransomware-Gruppen

In der Sendung ging es viel um die Gruppen, die Schadsoftware in Form von Ransomware verbreiten, und deren Hintermänner. Der Ursprung lag bei Jewgeni Bogatschow. Er entwickelte die Zeus-Schadsoftware. Deren Sinn war es anfangs, Kontodaten abzugreifen und die Bankkonten leerzuräumen. Diese war so “erfolgreich”, dass er andere benötigte, um alles abzuwickeln. Die Gruppe nannte sich dann The Business Club. Später wurde die Zeus-Software so geändert, dass die mehr militärische Geheimnisse ausleitete. Eine wichtige Person beim Business Club war Maksim Jakubez (Fahndungsseite beim FBI).

Dieser arbeitete später u.a. mit Igor Turaschew (Fahndungsseite beim BKA und beim FBI) in der Gruppe Evil Corp (Beiträge bei Brian Krebs) zusammen. Aus dieser Gruppe entstand schließlich PayOrGrief, die den Angriff gegen den Landkreis durchführten.

Gegen einige der Beteiligten gibt es Haftbefehle, Anklagen und ähnliches:

Das sind ein paar Informationen zur Einführung. Die Genese der Gruppen und deren Schadsoftware ist ein eigenes Kapitel. Hier könnt ihr gern weiter suchen. Wenn ihr interessante Links findet, freue ich mich über Kommentare. Solltet ihr einen Einblick in das Leben einiger der Akteure haben wollen, schaut bei YouTube und anderen Seiten. Da findet sich einiges.

Experten in der Sendung

Brett Callow

Zuerst kam Brett Callow zu Wort. Er arbeitet bei Emsisoft und schrieb als einer der Ersten über die Gruppe PayOrGrief:

Jon DiMaggio

Titelseite des Berichts Nationstate Ransomware
Titelseite des Berichts Nationstate Ransomware

Jon DiMaggio arbeitet bei Analyst1 und ist der Autor des Berichts “Nationstate Ransomware”. In der Sendung wird recht häufig aus diesem Bericht zitiert und die Titelseite sehr ausführlich beschrieben. Im Bericht findet ihr sehr detaillierte Angaben zu den obigen Ransomware-Gruppen, wer mit dahintersteckt, welche Software die benutzt haben usw. Der ist sehr lesenswert.

Marco di Felice

Marco di Felice ist ein Forscher im Bereich der IT-Sicherheit und hat auf DataBreaches.net einiges veröffentlicht. Unter dem Titel »Claiming to be the “new generation,” threat actors declare, “No more discounts or long negotiations”« ist das Statement der Gruppe PayOrGrief zu finden, welches auch in der Sendung verlesen wurde:

Who are we? We are the new generation… No more Discounts, time of long-term negotiations with brainwashing and tons of proofs is finished. The game is over for companies who like long negotiations, pay or grief come to you. We have all leaked files… On our website What about GDPR? Everyone just talks about GDPR. Nobody obeys this law. Plenty of hacked companies that leaked files including id, confidential information, scans etc wasn’t sanctioned for leak. We could stay inside the companies for weeks. It is enough for downloading confidential information, mails, id and other We have analyzed many ransomware groups and we are not like they. Companies are spending a lot of money hiring company-negotiatiors. Where is the result? Nothing. They spend money and time while the documents are publishing. Who won? Company-negotiatiors/Insurance companies. Now we define the rules of the game, fuck discounts, fuck negotiations, fuck time wasting… Pay or Grief. This is our statement

Weitere Informationen:

Molfar

Die Firma Molfar bzw. deren CEO Artem Starosiek machen Analysen aufgrund offener Quellen (OSINT). Dabei stießen sie auf einen Hackathon der Gruppe Wagner. Dort tauchte jemand auf, der sehr viele Ähnlichkeiten zu Turaschew hat und vermutlich mit der identisch ist.

Ich hoffe, ihr fandet die Sammlung oben hilfreich. Wenn ihr mehr Hinweise oder Links habt, kommentiert gern.

DSGVO-Aufwand bei den Aufsichtsbehörden

Ende 2018 veröffentlichte die CNIL einige Statistiken zu deren Arbeitsaufwand durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Ich fragte mich damals, wie das wohl bei den deutschen Aufsichtsbehörden so aussieht. Also fragte ich dort nach.

Ich schickte eine E-Mail an alle 16 Landesbehörden sowie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). In der Mail bat ich um Auskunft, wie viele Datenschutzbeauftragte gemeldet wurden, wieviel Datenschutzpannen bisher gemeldet wurden und wieviel Anfragen insgesamt eingetroffen sind. Wie sahen die Antworten so aus?

Anfragen

Alle Behörden antworteten durch die Bank, dass es einen enormen Anstieg der Anfragen gegeben hat. In einigen Fällen schrieb man von einer Verdrei- bis Vervierfachung der Anfragen. Leider erhielt ich nicht von allen konkrete Zahlen. Legt man die Meldungen mit Zahlen zugrunde, so liegt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen mit mehr als 10.000 Anfragen an der Spitze aller Bundesländer. Dies erscheint auch logisch, da das Bundesland entsprecht groß ist. Auf der anderen Seite sprach die Landesbeauftragte von Bremen von etwa 30 monatlichen Anfragen (ggü. durchschnittlich 18 vor dem Mai 2018). Sachsen als Flächenland meldete mir 776 Anfragen in den sechs Monaten von Mai bis November 2018 zurück. Das entspricht knapp 130 Anfragen pro Monat.

Beschwerden

Leider hatte ich in meiner E-Mail das Wort Anfragen verwendet. Bei der Beantwortung stellte sich heraus, dass zwischen einfachen Anfragen und Beschwerden unterschieden wird. So wurden beim TLfDI 284 Beschwerden angelegt und Hessen verzeichnete über 1200 Beschwerden.

Anzahl der gemeldeten Datenschutzbeauftragten

Mit der DS-GVO sind die Firmen verpflichtet, Datenschutzbeauftragte (DSB) an die Behörden zu melden. Hier interessierte mich, wieviel Meldungen bei den Behörden eingegangen sind. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) meldete bereits im August die Zahl von 10.000. Im benachbarten Baden-Württemberg waren es mit 23.000 mehr als doppelt so viele. Aber auch hier liegt Nordrhein-Westfalen mit 24.800 DSB an der Spitze.

Beim BfDI gingen mit 1270 die wenigsten Meldungen ein. Ich würde vermuten, dass auch da einige fehlgeleitete Meldungen darunter sind. Denn zumeist sollten die Meldungen im jeweiligen Bundesland abgegeben werden. Wie schon bei den Anfragen hat Bremen mit etwas mehr als 1500 die wenigsten Meldungen zu verzeichnen. Schaut man in die anderen Bundesländer so haben das Saarland (knapp 2100) und Sachsen-Anhalt (2100) recht wenige erhalten. Aber auch der Freistaat Thüringen liegt mit ca. 3550 Meldungen weit hinten.

Meldungen zu Datenpannen

Wenn es zu Problemen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, so muss gegenüber den Behörden eine Meldung abgegeben werden. Das heißt, wenn Seiten gehackt, Daten unbefugt gelöscht werden oder es andere Probleme mit der IT-Sicherheit gibt und dabei Risiken für die Menschen entstehen, entsteht eine solche Pflicht. Hier hatte mich interessiert, wieviele Meldungen entstanden sind.

Mit Abstand die meisten Meldungen gingen beim BfDI ein. Dort wurden knapp 4700 Meldungen verzeichnet. Hier wäre eine Übersicht nach einzelnen Bundesländern interessant. Denn vermutlich stammen diese aus dem kompletten Bundesgebiet.

Das BayLDA kommt dann an Platz 2 und hat mit 2005 weniger als die Hälfte der Meldungen des BfDI. Die Anzahl der Meldungen auf Platz 3 (NRW) halbiert sich dann noch einmal (1032). Baden-Württemberg (> 700) und Hessen (640) werden auf die weiteren Plätze verwiesen.

Auf den hinteren Plätzen liegen wiederum Bremen (29), Sachsen-Anhalt (>50), Saarland und Thüringen (<70).

Neben den reinen Zahlen würde mich eine Statistik über die Inhalte der Datenpannen interessieren. Auch fände ich es schön, die Zahl im Verhältnis zu den Firmen im jeweiligen Bundesland auszuwerten.

Sonstiges

Bei den obigen Zahlen fehlen zwei Bundesländer. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern schrieb mir zurück, dass aufgrund des Arbeitsaufkommens eine Antwort nicht möglich sei. Vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhielt ich bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung.

 

Continue reading "DSGVO-Aufwand bei den Aufsichtsbehörden"

Einbindung von Flickr doch konform zur DS-GVO

GDPR
GDPR & ePrivacy Regulations von Dennis van der Hejden. Original bei Flickr

Vor kurzem stellte ich mir hier im Blog die Frage, ob man noch Bilder des Dienstes Flickr einbinden kann. Nach meiner Prüfung kam ich zu dem Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist und entfernte die Bilder aus meinem Blog.

Heute hielt ich einen Workshop, der u.a. auch die Datenschutz-Grundverordnung zum Thema hatte. Dort fragte mich ein Teilnehmer, ob denn das Land Thüringen eine korrekte Datenschutzerklärung (DSE) hat. Der folgende Abschnitt brachte mich dann doch ins Staunen:

Flickr

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Flickr eingebunden sein. Flickr ist ein Foto- und Bilder-Dienst des amerikanischen Unternehmens SmugMug Inc. (67 E. Evelyn Ave, Suite 200
Mountain View, California, U.S.)Wenn Sie selber Flickr aktiv nutzen und ein Bild oder Video veröffentlichen, können wir ihn ebenfalls sehen, wenn Sie ihn jedermann zugänglich gemacht haben oder wenn wir Ihnen über Flickr folgen. Ebenfalls können wir Ihre Angaben auf Flickr sehen, wenn thueringen.de Ihrem Profil folgt. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten bei Flickr und den Sichtbarkeitseinstellungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen von Flickr bzw. Oath (ehemals Yahoo): policies.oath.com/ie/de/oath/privacy/index.html  

Das heißt, das Land Thüringen ist der Meinung, rechtmäßig Flickr-Bilder einbinden zu können. Wie kann das sein?

Weder Flickr noch Yahoo! noch eine der anderen Firmen steht bisher auf der Privacy-Shield-Liste. Und die Datenschutzbedingungen von Flickr gaben doch bisher auch nichts her. Aber: Unter anderen ist das Datenschutzcenter von Oath mit verlinkt. Dort steht gleich am Anfang:

Für Produkte oder Dienste von Oath, auf die ohne Anmeldung bei einem Account zugegriffen wird, gilt diese Datenschutzerklärung für diese Produkte und Dienste ab 25. Mai 2018.  

Flickr gehört mit zu Oath. Also gelten diese Bedingungen auch für Flickr. In der DSE steht drin, dass die Oath (EMEA) Limited in Dublin diese Dienste bereitstellt und damit wohl Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist. Also werden die Daten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU verarbeitet und die DS-GVO möchte ja den freien Verkehr personenbezogener Daten fördern (oder zumindest nicht einschränken).

Weiterhin erklärt Oath, dass sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission verwenden bzw. nur Daten mit Unternehmen austauschen, die nach Privacy Shield zertifiziert sind.

Insgesamt scheint die Datenschutzerklärung den Anforderungen der Art. 13 und 14 DS-GVO zu entsprechen. Und auch inhaltlich ist es jetzt so, dass man wohl doch bedenkenlos Bilder von Flickr in seinem Blog einbinden kann.

Blog entflickt

In einem Beitrag vor ein paar Tagen kam ich zu der Ansicht, dass spätestens mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 Flickr nicht mehr genutzt werden kann. Das bedeutete für mich, dass ich mein Blog auf Bilder prüfen muss, die über Flickt eingebunden werden. Soweit ich das sehe, ist das jetzt abgeschlossen. Es sollten keine Bilder mehr über Flickr und andere fremde Quellen kommen.

Weiterhin habe ich geprüft, ob ich bei YouTube-Videos die Domain youtube-nocookie.com verwende. Auch dies sollte jetzt der Fall sein. Damit kommen die Videos hier im Blog entweder von obiger YouTube-Seite oder von media.ccc.de.

Solltet ihr noch Sachen finden, die von woanders eingebunden werden, freue ich mich über einen Hinweis in den Kommentaren.

Kann man Flickr-Fotos noch einbinden?

Update: 11 Tage nach dem untenstehenden Blogpost hat sich die Lage doch grundlegend geändert. Ich habe in einem neuen Beitrag beschrieben, warum es mittlerweile doch rechtmäßig ist, Flickr-Bilder einzubinden. Daher kann der untenstehende Beitrag ignoriert werden.


Ich bin gerade dabei, mein Blog durchzuschauen, was ich an fremden Inhalten einbinde oder was nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) relevant wäre. Dabei fiel mir auf, dass ich an einigen Stellen den Fotodienst Flickr verwende. Das heißt, ich habe auf deren Seiten Bilder gespeichert und für Beiträge werden diese Bilder hier mit eingebunden.

Wie verhält sich dies nun nach der DS-GVO? Wenn jemand einen Blogbeitrag mit einem solchen Flickr-Bild besucht, dann sehe (oder im Sinne der DS-GVO erhebe) ich bzw. mein Server die IP-Adresse des Besuchers. Unter anderem zählt diese als personenbezogenes Datum. Durch den Abruf des Bildes werden diese personenbezogenen Daten in ein unsicheres Drittland übertragen. Denn Flickr gehört US-Firmen (Yahoo! bzw. SmugMug) und deren Server stehen in den USA. Nun sagt der Artikel 35 DS-GVO, dass die Daten trotzdem in solche unsicheren Staaten übertragen werden kann, wenn es ein angemessenes Schutzniveau gibt. Dies kann durch verschiedene Faktoren passieren. Im Falle der USA ist der so genannte Privacy Shield eine der Varianten. Die US-Unternehmen können sich zertifizieren lassen und in eine Liste eintragen. Steht ein Unternehmen auf der Liste, ist der erste Schritt getan. Da ein solches Unternehmen personenbezogene Daten in meinem Auftrag verarbeitet, wäre wohl noch ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen und die Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen.

Im Falle von Flickr suchte ich also nach einem Eintrag in der Liste beim Privacy Shield. Dort fand ich weder einen Eintrag zu Flickr noch zu Yahoo! oder SmugMug. Auch anderweitige Suchen brachten mich nicht weiter. Damit muss ich wohl davon ausgehen, dass Flickr eben nicht nach Privacy Shield zertifiziert ist. Jetzt könnte ich versuchen, einen Vertrag gemäß der Standardvertragsklauseln der EU mit Flickr abzuschließen. Ich halte es aber für fraglich, dass Flickr dies mit jedem seiner Kunden tun wird und dass dies auch bis zum 25. Mai 2018 unterschrieben ist.

Daher ist es wohl so, dass eben kein geeignetes Datenschutzniveau gewährleistet werden kann und damit auch keine Bilder von Flickr eingebunden werden können. Zumindest dann nicht, wenn man der DS-GVO folgen will. Das heißt für mich, dass ich dies jetzt ändern werde und die Bilder lokal ausliefere.

Natürlich bin ich kein Jurist. Das oben Geschriebene ist daher als Meinung eines informierten Laien zu verstehen. Falls ihr andere Argumente oder Meinungen habt, freue ich mich über Kommentare.

cronjob