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Gemeinsam Dokumente im Web erstellen

Ich treffe immer wieder Menschen, die gemeinsam an Dokumenten schreiben. Manchmal sind dies wissenschaftliche Veröffentlichungen, mal Pressemitteilungen, mal ganz andere Sachen. In vielen Fällen läuft es so, dass jemand einen Entwurf macht, den per E-Mail oder Messenger verteilt. Dann editieren andere Leute und schicken dies wieder weiter. Wenn ich solch ein Setup sehe, stelle ich den Leuten EtherPad vor und stoße auf helle Begeisterung.

Kürzlich fiel mir auf, dass es verschiedene EtherPad-ähnliche Software gibt und ich fragte nach, welche Software andere so kennen. Unten habe ich eine Liste von Software zusammengestellt, mit der man synchron im Web zusammenarbeiten kann. Sollte euch da etwas fehlen, hinterlasst bitte einen Kommentar.

  • EtherPad bzw. Etherpad Lite: ist der Klassiker auf dem Gebiet. In einem Browserfenster kann man gemeinsam Dokumente bearbeiten, den Text exportieren, chatten etc. Die Software kann selbst gehostet werden. Probieren und benutzen kann man u.a. auf https://pad.riseup.net/ (auch als Tor Onion Service) oder https://pad.systemli.org/. Auf Github gibt es eine Liste von Instanzen.
  • Google Docs: ist eine relativ bekannte Möglichkeit, Dokumente gemeinsam zu bearbeiten. Die Oberfläche lehnt sich an die entsprechenden Microsoft-Programme an. Dokumente können nur mit einem Google-Account angelegt werden. Je nach Freigabe kann man diese ohne Account lesen oder bearbeiten.
  • Ethercalc: ist eine kollaborative Tabellenkalkulation. Auf der Ethercalc-Seite kann man die Benutzung probieren.
  • Firepad: ist recht ähnlich zu EtherPad.  Die Liste an Beispielen macht den Eindruck, dass Firepad wesentlich mehr kann (Code editieren, Rich Text etc.). Ein Spielplatz zum Testen gibt es auf der Demoseite.
  • Hiro: bietet Editieren mit oder ohne Login. Im Gegensatz zu EtherPad scheint es keine Möglichkeit zu geben, Rich-Text-Strukturen in den Text einzubringen. Dagegen lassen sich sehr leicht neue Dokumente anlegen und in einer Instanz verwalten. Der Zugriff kann explizit per Mail oder Telefonnummer vergeben werden. Aber innerhalb der Anwendung lässt sich auch ein Link zum Verteilen erzeugen. Ein Testdokument kann man direkt auf der Webseite anlegen.
  • Sandstorm: ist eine Lösung mit der sich verschiedene Software betreiben lässt. Das Angebot reicht von Etherpad über Wikis bis hin zu Projektmanagementsoftware uvm. Wer einen Account auf einer Sandstorm-Instanz hat, kann nach Bedarf diese Software mit einem Klick installieren und nutzen. Eine Version zum Probieren ist verfügbar.

Die obigen Lösungen würde ich als allgemein nutzbare einschätzen. Daneben gibt es einige, die spezielle Wünsche befriedigen oder mit denen sich bestimmte Dokumentformate bearbeiten lassen:

  • ShareLaTeX bzw. Overleaf: Beide Varianten eignen sich zum Bearbeiten von LaTeX-Dokumenten. ShareLaTeX benötigt einen Login. Bei Overleaf kann man das Editieren vorab testen.
  • Fiduswriter: wie oben kann mit dem Programm LaTeX-Dokumente editieren und es wird ebenso ein Login benötigt. Nach meinem Eindruck ist die Eingabe zum Teil etwas komplizierter als oben, aber gerade bei der Literaturverwaltung scheint Fiduswriter mehr zu können. Mit einem Login kann man die Anwendung testen.
  • HackMD: eignet sich Bearbeiten von Dateien im Markdown-Format. Die Seite benötigt auch einen Login und ihr könnt ausprobieren.
  • Oinker: ist eine Plattform, die sich eher eignet, um Inhalte mit Text, Bildern etc. zu veröffentlichen. Das Einführungsvideo zeigt die Möglichkeiten der Plattform. Um dies zu benutzen, muss man angemeldet sein.
  • Smashdocs: ist wie Oinker eher zum Bearbeiten kompletter Texte mit Bildern und mehr Informationen gedacht. Wie bei Word gibt es eine Änderungsverfolgung und anderen Features, die an Textverarbeitungen erinnern. Eine Demo ist nur mit Login verfügbar.
  • CryptPad: legt die Dokumente verschlüsselt ab. Der Schlüssel ist Teil der URL. Das heißt, Personen mit einer korrekten URL bekommen Zugriff auf die Datei. Der Betreiber selbst hat nicht notwendigerweise Zugriff. Testen lässt sich die Software direkt bei CryptPad oder auch beim C3W.

Solltet ihr mehr solche Dienste kennen, schreibt es in die Kommentare.

Schreibt eure Provider wegen der Vorratsdatenspeicherung an!

Seit nun mehr als zehn Jahren wird um die Vorratsdatenspeicherung gerungen. Verordnungen und Gesetze wurden verabschiedet, Klagen dagegen bestritten und gewonnen. Es gab unzählige Demonstrationen und Aktionen gegen diese Form der Überwachung. Am 1. Juli 2017 soll es nun soweit sein, dass wieder ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt und umgesetzt wird. Auch hier gibt es einige laufende Verfassungsbeschwerden. Digitalcourage plant am 29. Juni 2017 Proteste gegen das Gesetz. Die SpaceNet AG klagte gegen das Gesetz und nun beschloss das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, dass das Gesetz gegen europäisches Recht verstösst. Diese Entscheidung betrifft nur die SpaceNet AG. Andere Provider müssen entsprechend nachziehen. Um an der Stelle etwas Druck aufzubauen, will ich verschiedene Provider anschreiben und diese auffordern oder bitten, es der SpaceNet gleich zu tun. Unten findet ihr mein Musterschreiben. Ihr könnt es gern verwenden oder verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Beschluss 13 B 238/17 vom 22. Juni 2017 entschieden, dass die zum 1. Juli 2017 umzusetzende Vorratsdatenspeicherung (VDS) gegen europäisches Recht verstößt. Damit wurde die Klägerin von der Speicherpflicht entbunden. Ich möchte Sie hiermit bitten, sich ebenso für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und eine ähnliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu erwirken.

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) verpflichtet Internetserviceprovider (ISP) spätestens ab dem 1. Juli 2017 anlasslos eine Reihe von Verkehrsdaten zu speichern. Diesem Gesetz geht die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten und die deutsche Umsetzung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zuvor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelungen in dem Urteil 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig. Am 8. April 2014 hob dann der europäische Gerichtshof (C-293/12, C-594/12) die Richtlinie auf, da diese gegen verschiedene Rechte aus der europäischen Grundrechtscharta verstößt.

Der deutsche Provider SpaceNet AG klagte nun gegen das im Dezember wieder eingeführte Gesetz und bekam am 22. Juni 2017 vor dem OVG NRW Recht. Das Gericht beschloss, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Die SpaceNet AG muss damit die VDS nicht umsetzen.

Das Urteil betrifft allerdings nur einen Provider. Ohne eine ähnlich gelagerte Entscheidung müssen andere ISP die VDS umsetzen. Daher möchte ich Sie bitten, sich für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und ein ähnlich gelagertes Urteil zu erwirken. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie für Ihr Unternehmen derartige Schritte planen oder ob Sie ggf. anderweitig gegen die VDS vorgehen wollen.

Ich danke Ihnen vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Hoffen wir, dass sich möglichst viele Provider gegen die VDS stark machen und das Gesetz endlich gekippt wird!

Update: Golem berichtet, dass Vodafone keinen Eilantrag stellen will und Telefónica/O2 die Sachlage prüft.

Wer ist hinter APT3?

Habt ihr schon mal von APT3 oder Gothic Panda oder Buckeye gehört? Oder sagen euch die Operationen Double Tap oder Clandestine Fox etwas?

Zugegeben sind die Aktionen aus dem Jahr 2014 und damit schon etwas älter. Die Gruppe, die als APT3, UPS, Gothic Panda, Buckeye etc., bekannt ist, ist schon weit älter. Das Unternehmen FireEye berichtete bereits im Jahr 2010 zum ersten Mal darüber.

Die Operation Double Tap bestand aus einer Phishing Mail, die Leute zu einer Mitgliedschaft in einem Playboysclub einlud. Wer dann auf den Link in der Mail klickte, gelangte auf eine Webseite, die einen Exploit ausnutzte. Dieser installierte letztlich eine Schadsoftware auf dem Rechner und diese kommunizierte mit einem Server. FireEye hat mehr Details zu der Operation. Die Operation Clandestine Fox war ähnlich interessant.

Nun fragen sich viele, wer eigentlich hinter der Gruppe steckt. Wenn man aktuelle Pressemitteilungen liest, so ergibt sich der Eindruck, dass es immer entweder russische oder chinesische Angreifer sind. Im Falle von APT3 gibt es noch ein paar mehr Hinweise:

  • Die Domainnamen müssen von einer Person registriert werden. Dabei wurde die E-Mail-Adresse mxmtmw@gmail.com angegeben. Ausgehend davon gelang es, eine Person mit dem Namen Wu Yingzhou zu ermitteln. Die Seite https://intrusiontruth.wordpress.com/2017/05/02/who-is-mr-wu/ hat alle Details dazu.

  • Auch bei einer zweiten Domain spielte eine andere E-Mail-Adresse eine wesentliche Rolle. Die Forscher konnten die Person Dong Hao ermitteln.

  • Beide Personen sind Eigentümer der Firma Boyusec. Diese Firma wiederum ist Auftragnehmer des Ministeriums für Staatssicherheit in China.

Das ist doch ein recht klarer Hinweis, dass Boyusec hinter APT3 steckt. Dies folgt einem Trend. Denn viele Dienste lagern die Aufgaben an Privatfirmen aus.

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