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Haltbarkeit von SSDs

Backblaze ist eine amerikanische Firma, die Speicher- und Backupplatz anbietet. In deren Servern sind über 2500 SSDs verbaut. Backblaze fing im Jahr 2018 an, diese Art von Speicher zu nutzen und ersetzt seither die drehenden Platten (HDDs). Nun fragt sich die Firma immer mal wieder, wie belastbar die SSDs im Vergleich zu den HDDs sind. Im letzten Review gibt es einige Antworten dazu.

Dazu vergleicht die Firma Speichermedien, die als so genannte Bootgeräte zum Einsatz kommen und in etwa gleich alt sind. Bootgerät heißt bei Backblaze, dass die Server hiervon gestartet werden. Weiterhin werden Logdateien und temporäre Dateien auf die Speicher geschrieben. Sowohl HDD wie auch SSD vollführen gleiche Aufgaben.

Bisher hatten die Fehlerraten in etwa den gleichen Verlauf. Die SSDs lagen von den Werten leicht unterhalb der HDDs. Dieses Jahr ist nun das fünfte Jahr der Betrachtungen und hier gingen die Zahlen deutlich auseinander. Während bei den HDDs ab dem 5. Jahr ein deutlicher Anstieg der Fehlerraten zu beobachten ist, bleibt der bei den SSDs in etwa gleich.

Vergleich der Fehlerraten zwischen HDDs und SSDs

Auf der Speichertestseite von Backblaze könnt ihr die weitere Entwicklung verfolgen und auch die Rohdaten herunterladen. Die Firma geht derzeit davon aus, dass die Fehlerraten der SSDs zu einem späteren Zeitpunkt steigen und wollen solange einen Blick auf deren SMART-Werte werfen. Ich bin sehr gespannt, wie lange der Vorteil der SSDs anhält und werde hin und wieder mal die Seiten von Backblaze checken.

Einbindung von Flickr doch konform zur DS-GVO

GDPR
GDPR & ePrivacy Regulations von Dennis van der Hejden. Original bei Flickr

Vor kurzem stellte ich mir hier im Blog die Frage, ob man noch Bilder des Dienstes Flickr einbinden kann. Nach meiner Prüfung kam ich zu dem Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist und entfernte die Bilder aus meinem Blog.

Heute hielt ich einen Workshop, der u.a. auch die Datenschutz-Grundverordnung zum Thema hatte. Dort fragte mich ein Teilnehmer, ob denn das Land Thüringen eine korrekte Datenschutzerklärung (DSE) hat. Der folgende Abschnitt brachte mich dann doch ins Staunen:

Flickr

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Flickr eingebunden sein. Flickr ist ein Foto- und Bilder-Dienst des amerikanischen Unternehmens SmugMug Inc. (67 E. Evelyn Ave, Suite 200
Mountain View, California, U.S.)Wenn Sie selber Flickr aktiv nutzen und ein Bild oder Video veröffentlichen, können wir ihn ebenfalls sehen, wenn Sie ihn jedermann zugänglich gemacht haben oder wenn wir Ihnen über Flickr folgen. Ebenfalls können wir Ihre Angaben auf Flickr sehen, wenn thueringen.de Ihrem Profil folgt. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten bei Flickr und den Sichtbarkeitseinstellungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen von Flickr bzw. Oath (ehemals Yahoo): policies.oath.com/ie/de/oath/privacy/index.html  

Das heißt, das Land Thüringen ist der Meinung, rechtmäßig Flickr-Bilder einbinden zu können. Wie kann das sein?

Weder Flickr noch Yahoo! noch eine der anderen Firmen steht bisher auf der Privacy-Shield-Liste. Und die Datenschutzbedingungen von Flickr gaben doch bisher auch nichts her. Aber: Unter anderen ist das Datenschutzcenter von Oath mit verlinkt. Dort steht gleich am Anfang:

Für Produkte oder Dienste von Oath, auf die ohne Anmeldung bei einem Account zugegriffen wird, gilt diese Datenschutzerklärung für diese Produkte und Dienste ab 25. Mai 2018.  

Flickr gehört mit zu Oath. Also gelten diese Bedingungen auch für Flickr. In der DSE steht drin, dass die Oath (EMEA) Limited in Dublin diese Dienste bereitstellt und damit wohl Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist. Also werden die Daten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU verarbeitet und die DS-GVO möchte ja den freien Verkehr personenbezogener Daten fördern (oder zumindest nicht einschränken).

Weiterhin erklärt Oath, dass sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission verwenden bzw. nur Daten mit Unternehmen austauschen, die nach Privacy Shield zertifiziert sind.

Insgesamt scheint die Datenschutzerklärung den Anforderungen der Art. 13 und 14 DS-GVO zu entsprechen. Und auch inhaltlich ist es jetzt so, dass man wohl doch bedenkenlos Bilder von Flickr in seinem Blog einbinden kann.

Blog entflickt

In einem Beitrag vor ein paar Tagen kam ich zu der Ansicht, dass spätestens mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 Flickr nicht mehr genutzt werden kann. Das bedeutete für mich, dass ich mein Blog auf Bilder prüfen muss, die über Flickt eingebunden werden. Soweit ich das sehe, ist das jetzt abgeschlossen. Es sollten keine Bilder mehr über Flickr und andere fremde Quellen kommen.

Weiterhin habe ich geprüft, ob ich bei YouTube-Videos die Domain youtube-nocookie.com verwende. Auch dies sollte jetzt der Fall sein. Damit kommen die Videos hier im Blog entweder von obiger YouTube-Seite oder von media.ccc.de.

Solltet ihr noch Sachen finden, die von woanders eingebunden werden, freue ich mich über einen Hinweis in den Kommentaren.

Kann man Flickr-Fotos noch einbinden?

Update: 11 Tage nach dem untenstehenden Blogpost hat sich die Lage doch grundlegend geändert. Ich habe in einem neuen Beitrag beschrieben, warum es mittlerweile doch rechtmäßig ist, Flickr-Bilder einzubinden. Daher kann der untenstehende Beitrag ignoriert werden.


Ich bin gerade dabei, mein Blog durchzuschauen, was ich an fremden Inhalten einbinde oder was nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) relevant wäre. Dabei fiel mir auf, dass ich an einigen Stellen den Fotodienst Flickr verwende. Das heißt, ich habe auf deren Seiten Bilder gespeichert und für Beiträge werden diese Bilder hier mit eingebunden.

Wie verhält sich dies nun nach der DS-GVO? Wenn jemand einen Blogbeitrag mit einem solchen Flickr-Bild besucht, dann sehe (oder im Sinne der DS-GVO erhebe) ich bzw. mein Server die IP-Adresse des Besuchers. Unter anderem zählt diese als personenbezogenes Datum. Durch den Abruf des Bildes werden diese personenbezogenen Daten in ein unsicheres Drittland übertragen. Denn Flickr gehört US-Firmen (Yahoo! bzw. SmugMug) und deren Server stehen in den USA. Nun sagt der Artikel 35 DS-GVO, dass die Daten trotzdem in solche unsicheren Staaten übertragen werden kann, wenn es ein angemessenes Schutzniveau gibt. Dies kann durch verschiedene Faktoren passieren. Im Falle der USA ist der so genannte Privacy Shield eine der Varianten. Die US-Unternehmen können sich zertifizieren lassen und in eine Liste eintragen. Steht ein Unternehmen auf der Liste, ist der erste Schritt getan. Da ein solches Unternehmen personenbezogene Daten in meinem Auftrag verarbeitet, wäre wohl noch ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen und die Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen.

Im Falle von Flickr suchte ich also nach einem Eintrag in der Liste beim Privacy Shield. Dort fand ich weder einen Eintrag zu Flickr noch zu Yahoo! oder SmugMug. Auch anderweitige Suchen brachten mich nicht weiter. Damit muss ich wohl davon ausgehen, dass Flickr eben nicht nach Privacy Shield zertifiziert ist. Jetzt könnte ich versuchen, einen Vertrag gemäß der Standardvertragsklauseln der EU mit Flickr abzuschließen. Ich halte es aber für fraglich, dass Flickr dies mit jedem seiner Kunden tun wird und dass dies auch bis zum 25. Mai 2018 unterschrieben ist.

Daher ist es wohl so, dass eben kein geeignetes Datenschutzniveau gewährleistet werden kann und damit auch keine Bilder von Flickr eingebunden werden können. Zumindest dann nicht, wenn man der DS-GVO folgen will. Das heißt für mich, dass ich dies jetzt ändern werde und die Bilder lokal ausliefere.

Natürlich bin ich kein Jurist. Das oben Geschriebene ist daher als Meinung eines informierten Laien zu verstehen. Falls ihr andere Argumente oder Meinungen habt, freue ich mich über Kommentare.

Erkennungsdienstlich behandelt

Fingerabdruck

Ich komme gerade von der Kriminalpolizei, wo ich erkennungsdienstlich behandelt wurde. Wenn das so weitergeht, muss ich bald meine DNA abgeben und am Ende atme ich selbst gesiebte Luft. :-) Was war passiert?

Es ist schon etwas länger her, da fragte mich eine Firma an, ob ich nicht eine Analyse ihrer IT-Infrastruktur vornehmen könne. Sie hatten den Verdacht, dass da etwas “nicht stimmt”. Es war anzunehmen, dass jemand aus der Mitarbeiterschaft Daten entwendet. Ich untersuchte also das Netzwerk und einige Rechner. Dabei stach ein Rechner besonders hervor. Dort baute ich mit dem Sysadmin die Festplatte aus und kopierte diese zur weiteren Untersuchung. Es stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter in massivem Umfang Daten aus der Firma geschleust hatte. Im weiteren Verlauf schaltete die Firma die Staatsanwaltschaft ein. Diese hat mittlerweile die (Ermittlungs)fäden in der Hand. Im Rahmen dessen werden diverse Gegenstände untersucht und geschaut, wer diese angefasst hat. Als Tatortberechtigter durfte ich somit meine Fingerabdrücke abgeben.

Im Vorfeld habe ich lange gerätselt, ob das machen soll oder nicht. Denn es gibt nicht wenige Fälle, in denen die einmal erhobenen Daten irgendwo landen, so nach dem Motto: Könnte man vielleicht noch einmal gebauchen.. Meinen Anwalt konnte ich für einen fundierten Rat nicht erreichen also verließ ich mich auf meinen guten Glauben und Fragen. Ich hatte mir vorgenommen, den Beamten vorher über die befürchteten Konsequenzen auszuquetschen und, falls es unglaubwürdig wäre, die Abgabe zunächst zu verweigern. Aber dazu kam es gar nicht. Denn kaum war ich in seinem Büro angekommen, setzte er zu einer längeren Belehrung an. Demnach werden die Spuren nicht gespeichert, sondern nur mit den am Tatort vorgefundenen verglichen. Die Fingerabdrücke werden nach den Worten des Beamten nicht in Datenbanken gespeichert, sondern nach Abschluss des Falles (oder sagte er, nach Beendigung des Vergleichs?) gelöscht. Wahrscheinlich schaute ich immer noch skeptisch und er meinte zum Schluss, dass sie, selbst wenn sie die Abdrücke aufheben und später auswerten würden, dürften die nicht gegen mich verwendet werden. War da nicht was mit den Früchten des vergifteten Baumes? In der Tat scheint dies nicht so zu sein, wie ich dachte. Die Wikipedia weiß mehr im Artikel zum Beweisverbot. Schließlich bekam ich einmal einen Satz schwarze Hände. Dank eines Spezialwaschmittels sind die aber schon wieder sauber.

Ich fand den Besuch letztlich recht interessant. Denn der Beamte war sehr offen und wir unterhielten uns über einige Themen, u.a. natürlich auch über das Abnehmen von Abdrücken. Interessanterweise nutzt die Polizei dieselbe Methode wie der CCC. Der Unterschied besteht letztlich nur darin, dass es das Ganze für die Polizei als fertige Einheit gibt.

Spätestens wenn der Fall abgeschlossen ist, werde ich mal eine Auskunftsanfrage bei verschiedenen Behörden starten und hoffentlich herausfinden, dass keine Informationen über mich gespeichert sind. :-)

Foto von TheRealGrudge

Letzter Tag in Sanaa und Heimreise

Der Morgen meines vorletzten Tages in Sanaa war wieder geprägt von Ausbildung. Neben Umgehungswerkzeugen ging es insbesondere um Computersicherheit und Schutz der Privatsphäre. Leider kam es kurz vor Ende zu einem Stromausfall, der länger anhielt. Somit beschlossen die Veranstalter, die Veranstaltung zu beenden. Jeder bekam ein Teilnahmezertifkat und ich erhielt ein Certificate of Appreciation. Die Organisatoren hatten sich insbesondere Mühe gegeben, meinen Namen ins Arabische zu transkribieren. In etwa entsprach das auch der Variante, die ich mir schon ausgedacht hatte.

Mittags ging es dann wieder in ein klassisch jemenitischen Restaraunt und der Chef des Al-Jazeera-Büros gesellte sich zu uns an den Tisch. Das Thema waren zunächst die Todesdrohungen gegen ihn. Er meinte nur, dass das immer mal wieder passiere und ihm wenig Angst einjage. Im Anschluss war noch eine gemeinsame Qat-Runde geplant. Jedoch flammten Stammeskämpfe auf und so machten sich die Journalisten an ihre Arbeit. ;-)

In Old Sanaa

Ich beendete den Tag mit einer ausgiebigen Sightseeing-Runde. Eigentlich wollte ich bis zum Bab Al-Yemen laufen und von dort aus Old Sanaa erkunden. Unterwegs gefiel mir jedoch eine andere Strecke besser und ich navigierte mich dann nach Gefühl zu Old Sanaa. Dort angekommen ließ ich mich von der Stadt verzaubern. Wie es mir schon von anderen prophezeit wurde, verlief ich mich in den kleine verwinkelten Straßen. Irgendwann kam ich in ein Gebiet mir Märkten, den Souks. Nach vorigen Besuchen war klar, dass ich den Souk finden musste, in dem die Messer (Djambija) verkauft werden. Denn Souks sind nach Themen geordnet und die Djambija-Souks lagen am Bab Al-Jemen. In der Tat wurde ich fündig und war großer Hoffnung, bald das Ziel erreicht zu haben. Doch wie ich später auf einer Karte feststellte, lieg ich in die falsche Richtung und entfernt mich somit wieder von meinem Ziel. Als ich schließlich an einem Ausgang angelangt war, hatte ich die Orientierung komplett verloren und aufgrund der hereingebrochenen Dunkelheit wollte ich nicht noch einen Versuch wagen, durch das Gebiet zu laufen. Ziemlich in der Nähe fand ich dann einen Stand mit Minibussen. Leider war es nicht so einfach, dem Fahrer klar zu machen, wo ich hin wollte bzw. mir klar zu machen, dass er mich nur zum Bab Al-Jemen nimmt und ich mich dann weiter kümmern muss.

Minibus im Kanal von Old Sanaa

Schließlich schafften wir die Einigung und ich saß zusammen mit diversen Einheimischen in einem nach Diesel stinkenden mit offener Schiebetür fahrenden Bus. Wahrscheinlich war ich seit und für lange Zeit der einzige Ausländer, der sowas machte. Auch meine Gastgeber waren später ziemlich erstaunt, über mein Wagnis. Den restlichen Heimweg absolvierte ich dann per Taxi, was mit einem Euro für die Strecke von 5-6 km sehr günstig war.

Samstag morgen ging der Rückflug, zunächst wieder nach Dubai und später nach Frankfurt/Main. In Dubai hatte ich einen Aufenthalt von 19 Stunden. Also genügend, um Impressionen der Stadt zu sammeln. Auf diversen Webseiten hatte ich gelesen, dass das Einreisevisum 100 Dirham (etwa zwanzig Euro) kostet und in bar zu entrichten ist. Für deutsche Pässe erwies sich die Auskunft als unrichtig. Ein Kurzzeitvisum ist kostenlos und problemlos bei der Einreise zu erhalten.

Als ich das Flughafengebäude verließ, traf mich der Schlag, 41°C und sehr hohe Luftfeuchtigkeit. Also sprang ich schnell in den Bus der Linie C8 in Richtung des Deira Centers. Dort startet die Big Bus Tour. Mit dieser Linie wird man auf zwei Routen durch Dubai chauffiert und bekommt die wesentlichen Highlights der Stadt zu sehen. Für einen Zwischenstoppler wie mich genau das Richtige. Ich nahm die blaue Route entlang der modernen Sehenswürdigkeiten, wie Burj Al-Arab, Palm Island und eingem mehr. Für die andere Route reichte die Zeit nicht mehr. Denn das bloße Abfahren aller Stationen der blauen Route dauert drei Stunden. Aufgrund der späten Ankunft in Dubai wäre der jeweils anderen Route dann kein Bus mehr gefahren.

Burj Al-Arab im Nebel

Die Fahrt selbst war recht angenehm. Mittels Kopfhörer wurde man über Sehenswürdigkeiten informiert. Leider bestanden viele der angepeilten Haltepunkte in Shopping Malls. Diese versuchten sich in Größe und Aussehen zu übertrumpfen. Interessanterweise gab es an einem Haltpunkt sogar ein IKEA. Das hätte ich in Dubai am wenigsten erwartet. Man stelle sich den Scheich vor, wie er einen Billy zusammenbauen will und sein Harem kichernd daneben steht. :-)

Leider konnte ich im Vorfeld keinen Routenplan der RTA-Busse erhalten. Denn, wie ich mir schon gedacht hatte, kann man die Route des Big Bus auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und damit zu einem Bruchteil des Preises durchführen. Die Fahrt mit dem Big Bus kostet 220 Dirham und eine Fahrt mit dem DubaiBus 0,80 Dirham (bei jedem Umsteigen muss neu bezahlt werden). Für diejenigen, die nur die Sehenswürdigkeiten ohne besondere zusätzliche Erklärungen abklappern wollen, sind die öffentlichen Verkehrsmittel daher eine gute Alternative.

Den Teil Dubais, den ich zu Gesicht bekam, fand ich jedoch wenig überzeugend. Wenn ihr mal eine Reportage zu Dubai gesehen habt, so habt ihr wohl mehr über die Stadt erfahren als direkt vor Ort und viel mehr als in einer üblichen Reportage gab es auch nicht zu sehen. Der einzige Punkt, an dem ich gern länger halt gemacht hätte, wäre das Atlantis Dubai gewesen. Dort gibt es einen umfangreichen Wasserpark. Die verbleibende Zeit von einer halben Stunde war für den Zwischenhalt zu kurz und so fuhr ich weiter bis zum Ende.

Für meinen Geschmack war die blaue Route nicht wirklich interessant. Hochhäuser hier, das größte XY da und außerdem gebaut wird YZ dort. Die Stadt setzt im wesentlichen auf irgendwelche Superlative (größer, schöner usw.). Aber so richtige interessante, innovative Ansätze vermisste ich. So beschloss ich den Aufenthalt mit einigen Einkäufen. Das kann man wirklich gut und machte mich zurück zum Flughafen. Das dortige WLAN nutzte ich, um ein paar Stoppseiten zu besuchen und Umgehungsmöglichkeiten zu testen. :-) Mehrere Stunden später landete ich dann wieder wohlbehalten in Deutschland.

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