Zu Anfang des Jahres bekamen wir ein nettes Geschenk unserer (alten) Bundesregierung. Alle Informationen des Bundes sollten frei sein. Diese Nettigkeit wurde in das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes oder kurz Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gepackt. Es sollte jedem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu den Informationen, Akten, etc. des Bundes geben.
Doch schon der Weg zur Gesetzgebung war lang, hart und sehr steinig. Jörg Tauss stellte diesen Weg auf dem Vortrag zum 22C3 vor. Seinen Worten zufolge startete eine Expertenkommission im Jahre 1980. Ihre Aufgabe war es, eine Empfehlung auszuarbeiten. Nach einer dreijährigen (!) Beratungszeit lehnten diese eine Regelung zur Informationsfreiheit ab. Maßgeblich waren die Bedenken, dass der Ansturm der Bürger die Behörden lahmlegen würden. Dieses Argument taucht später immer wieder in der Argumentation auf und lässt sich jedoch nicht belegen. In Deutschland haben unter anderen Schleswig-Holstein und Berlin ein solches Gesetz auf Landesebene. Berlin erhielt im Zeitraum 1998/9 165 Anträge und in Schleswig-Holstein gab es zwischen 2000 und 2002 insgesamt ca. 2.000 Anträge. Beide Zahlen waren durch die Behörden ohne größere Probleme handhabbar. Auch in den anderen Ländern, in denen es ähnliche Gesetze gibt, ist die öffentliche Verwaltung bislang nicht zum Erliegen gekommen.
Die Ablehnung hielt zunächst für vier Jahre und 1987 entdeckten die Grünen das Thema für sich. Sie brachten eine parlamentarische Initiative ein. Ihr kennt natürlich alle die Mehrheitsverhältnisse und so ist es kein Wunder, dass diese abgelehnt wurde. Das Thema wanderte dann in Richtung SPD und diese versuchte in der Drucksache 21/1273 den Stein wieder ins Rollen zu bringen. Doch dies wurde wegen des zu erwartenden hohen Verwaltungsaufwands abgelehnt. Aber die SPD blieb am Thema dran. Als dann die Vorzeichen wechselten, wurde in den Koalitionsvertrag aufgenommen, ein derartiges Gesetz ins Leben zu rufen. Aber es floss wieder viel Wasser die deutschen Flüssen hinunter und in der ersten Legislaturperiode passierte nicht viel. Dies ist natürlich auch den Ereignissen im September 2001 geschuldet. Diese verursachten eine derartige hohe Last in den Behörden, dass solche Vorhaben erstmal zurückgestellt wurden.
Doch zum Glück bekam die Regierung eine zweite Chance, dem Gesetz Leben einzuhauchen. So stellte Jörg Tauss einen Entwurf vor und im Dezember 2004 kam er dann in die erste Lesung. Wie es sich für ein richtiges Kind gehört, dauerte es nun nun Monate bevor das IFG endlich mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das Licht der Welt erblickte. Es war zugleich das letzte Gesetz, was noch von der alten Regierung verabschiedet wurde.
Viele feierten das Gesetz und freuten sich auf die kommenden Zeiten. Doch diese hatten ihre Rechnung ohne die Beamtenschaft gemacht. Zum einen gibt es im Gesetz eine Einschränkung, dass für einige Informationen kein Anspruch auf Zugang zu diesen besteht. Dazu gehören u.a. solche, die Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben oder die die Belange der inneren und äußeren Sicherheit bzw. der öffentlichen Sicherheit gefährden bzw. beeinflussen. Ich habe ja angenommen, dass die Behörden mit der allgegenwärtigen Begründung des Terrorismus’ Anfragen ablehnen. Doch diese gehen viel subtiler vor. Sie verteuern einfach die Information soweit, dass sich jeder überlegt, ob er das Geld ausgibt.
Obwohl das Gesetz im Paragrafen 10 vorsieht, dass einfache Informationen keine Gebühren zu veranschlagen sind, sollen nun schon für die Einsichtnahme 15 bis 500 Euro verlangt werden. So existiert zwar nun auf dem Papier ein IFG. Doch welcher Recherchierende will ein- oder mehrmals derartige Summen ausgeben? Zumal das Gesetz aus meiner Sicht hier das Gegenteil behauptet.Kai Raven hat hier eine ganz praktikable Idee. Ein unabhängiges Gremium soll Anfragen und Beiträge sammeln. Es wird über die Anfragen beraten und die wichtigsten werden dann eingereicht. Dies ist sicher eine mögliche Idee. Aus meiner Sicht sollte auch ein Rechtskundiger mal einen tieferen Blick auf das Gesetz und die Gebührenordnung werfen. Eventuell kann man diese im Rahmen einer Klage nochmal “überarbeiten”.
Bis wir uns also über das Geschenk richtig freuen können, wird wohl noch einige Zeit vergehen ...
siehe auch Gutes Recht ist teuer