Du wohnst in Sachsen und wolltest zum Karfreitag Party machen oder lustig sein? Dann beachte bitte den § 5 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG):
Am Karfreitag,[..] sind verboten:
- öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen, am Karfreitag während des ganzen Tages, an den übrigen Tagen von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr;
- öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, an den übrigen Tagen bis 11.00 Uhr.
Solltest du doch lustig sein wollen, kostet das bis zu 5000 Euro Strafe.
via Dresden Fernsehen.
Heute ist der letzte Mittwoch im Monat und die Eingeweihten wissen,
was das heißt. Chaosradio! Das
Thema der heutigen Sendung ist Netzsperren
Reloaded. Frank Rieger,
Constanze Kurz und scusi
berichten über die neueren Entwicklungen. Reinhören lohnt sich
garantiert.
Aus der Ankündigung:
Die Pläne der Regierung zur Schaffung von
Internetsperren beschäftigen uns weiter. Trotzdem die nach dem
Zugangserschwerungsgesetz geplanten wirkungslosen Pseudosperren nun
vorerst nicht angewandt werden und auch Zensursula keine Stop-Schilder
mehr in die Kameras hält, ist das Problem der vermurksten
Internetregulierung dennoch nicht vom Kabinettstisch.
Derweil rückt die neue Front der Sperrapologeten in Gestalt von
Censilia Malmström aus Brüssel an. Und nebenbei verhandelt die
EU-Kommission in geheimen Treffen den internationalen
Anti-Piraterie-Vertrag ACTA, der ebenfalls Netzsanktionen beinhaltet,
da Diensteanbieter für die Inhalte auf ihren Plattformen
verantwortlich gemacht und Internetsperren für Nutzer vorgesehen
werden sollen.