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"Direkt vor unseren Augen" von Daniel Moßbrucker

Daniel Moßbrucker hat ein Buch geschrieben, was sich einem heiklen und emotional sehr aufgeladenen Thema widmet: sexualisierte Gewalt an Kindern und dessen Dokumentation. In der öffentlichen Diskussion wird oftmals der verharmlosende Begriff Kinderpornographie verwendet.

Moßbrucker versucht mit dem Buch, Fakten zu liefern. Dazu hat er in diversen Foren recherchiert. Dies ist insbesondere schwer, da schon der Versuch der Beschaffung eine Straftat ist. Moßbrucker schildert in dem Buch beeindruckend, dass er mit drastischen Mitteln versuchte, keine solchen Darstellungen angezeigt zu bekommen. So war es ihm möglich, die Foren zu betreten und anhand der Dateinamen und anderer Eigenschaften abzuschätzen, was dort passiert.

Seine Recherchen führten bereits in der Vergangenheit zu überraschenden Erkenntnissen. Denn offensichtlich bleiben die Darstellungen im Netz und niemand kümmert sich um die Entfernung der Inhalte:

Mit dem Buch geht Daniel Moßbrucker analytisch vor. Er beschreibt zunächst das Problem, erklärt, woher die Darstellungen kommen und wie diese dann in den Foren landen. Dabei geht nicht nur um reine Nackt- oder schlimmere Darstellungen, sondern um eine große Bandbreite. So wird von einem Benutzer berichtet, der tausende Bilder von Kindern in Daunenjacken teilte. Im Kontext wird dann klar, dass diese Bilder in einem sexuellen Kontext gelesen werden.

Dieser Teil des Buches macht klar, wie hier vorgegangen wird, welche Art von Darstellungen interessant sind und auch wie diese technisch gehostet werden. Das liefert dann die Grundlage für den nächsten Teil. Dort geht es um mögliche Maßnahmen. Dabei werden sowohl solche besprochen, die seitens der Politik immer wieder diskutiert werden wie auch solche, die eventuell zielführender erscheinen.

Moßbrucker beschreibt die Sachverhalte in einem nüchteren, unaufgeregtem Ton. Aufgrund seiner Erfahrungen wirkt der Text glaubwürdig und er macht sich viele Gedanken, wie sich die Lage wirklich verbessern kann.

Ich würde mir sehr wünschen, wenn das Buch gerade von Fachleuten in dem Bereich gelesen wird und sich diese mit den Erkenntnissen wirklich dem Schutz von Kindern widmen würden.

Schweigen ist Gold

Eine alte Redewendung besagt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Gerade im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen ist dieser Hinweis wirklich Gold wert.

Auf dem 23C3 begeisterte der Rechtsanwalt Udo Vetter viele Zuhörer mit seinem Vortrag Sie haben das Recht zu schweigen. Er gab damals einige Hinweise, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten soll. Der mit Abstand wichtigste Hinweis fand sich schon im Titel.

Einige Zeit später stieß ich auf ein Video eines amerikanischen Professors (siehe unten). Auch er erklärte seinen Zuhörern, warum es beim Kontakt mit den Polizeibehörden wichtig ist, nichts zu sagen. Dabei ging er recht methodisch vor und machten an verschiedenen Profilen (Schuldige, Unschuldige, Lügner, Ehrliche etc.) klar, dass niemand einen Vorteil hat, ohne Anwalt mit den Behörden zu reden. Der Vortrag wurde von einem Ermittler ergänzt, der seine Rede mit einer vollumfänglichen Bestätigung des Vorredners begann.

Dennoch hat sich diese Erkentnis noch nicht herumgesprochen und sogar hochrangige Personen tappen in die Falle. Der aktuelle The New Yorker beschreibt die Geschichte von Thomas Drake, einem Ex-NSA-Mitarbeiter und Whistleblower. Drake misfiel die enorme Geldverschwendung der Behörde sowie die Unrechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen. Nachdem er intern keinen Erfolg mit seinen Beschwerden hatte, wandte er sich an die Medien. Durch die Berichte in der Baltimore Sun kam es zu Ermittlungen und er wie einige andere stand im Fokus von Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung machte er dann wohl einen entscheidenden Fehler:

…, he viewed the raid as a fresh opportunity to blow the whistle. He spent the day at his kitchen table, without a lawyer, talking. […] He also disclosed his computer password.

Insgesamt kooperierte Drake lange Zeit mit den Behörden und versuchte sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Mittlerweile ist das Ausmaß seiner „Verbrechen“ klar. Laut Anklageschrift soll er fünf geheime Dokumente entwendet und die Behörden belogen haben. Interessanterweise hatte eines der Dokumente keinerlei Sicherheitseinstufung. Nach der Anklage war das falsch eingestuft und hätte geheim sein müssen. Die Schrift behauptet, das hätte er  wissen müssen. Ein zweites Dokument wurde drei Monate nach der Anklage deklassifiziert, also als nicht geheim erklärt. Dafür erwartet ihn unter Umständen eine Strafe von 35 Jahren im Gefängnis. Bei der Anklage ist der Punkt mit der Lüge interessant. Denn wie der oben erwähnte Professor schon ausführte, kann eben genau das passieren, wenn man sich mitteilt. Das heißt, erzählt man etwas, dass sich später als unwahr herausstellt bzw. die Ermittler der Meinung sind, dass es unwahr ist, so führt das zu einem Extra-Anklagepunkt.

Aber selbst wenn sich jemand vornimmt, nichts zu sagen, so dürfte das in der realen Situation schwierig sein. Zum einen ist eine Hausdurchsuchung für die meisten eine sehr ungewohnte, belastende Lage. Hier wird es schwer, sich an seine „Vorsätze“ zu erinnern. Zum anderen beschreibt der oben genannte Ermittler die Verhältnisse ganz gut. Er sagt: „Stellen Sie sich vor, ein Normalbürger steigt mit einem Profiboxer in den Ring. Wer wird den Kampf gewinnen?“ Der Profiboxer ist in dem Fall der Ermittler, der eine umfassende Ausbildung darin bekommen hat, wie er Menschen zum Reden bekommt. Aber wer von euch hatte schon eine Ausbildung im Schweigen? :-) Der Ermittler beschreibt auch sehr schön die diversen Tricks, mit denen er sein Ziel erreicht.

Solltet ihr mal in eine solche Situation kommen, dann antwortet einfach auf jede Anfrage eures Gegenübers mit dem Satz: „Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keine Aussage machen möchte“ (frei nach den Worten von Udo Vetter). Hoffentlich wird dann alles gut. ;-)

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Sie vermieten IP-Adressen

Durch den Remailer, den ich unter der Domain Anonymitaet-im-inter.net betreibe, habe ich hin und wieder Kontakt zu Polizeibehörden. In der Regel erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch und dem Gesprächspartner ist schnell klar, worum es hier geht. Vor kurzem erhielt ich nun eine Einladung zu einer Zeugenaussage. Nach dem unten stehenden Video von Udo Vetter weiß ich ja, dass man auch als Zeuge den Mund halten sollte. Nichtsdestotrotz rief ich bei der Polizei an. Auf die Frage nach dem Hintergrund meinte derjenige, dass ich IP-Adressen vermiete. Ich mache vieles, aber die Vermietung von IP-Adressen gehört definitiv nicht dazu. Aber, so erklärte mir mein Gegenüber, ich betreibe doch den Server anonymitaet-im-internet.de mit der IP-Adresse A.B.C.D und unter der vermiete ich IP-Adressen. Zunächst versuchte ich klar zu machen, dass die Top-Level-Domain nicht .de, sondern .net ist. Hierbei schien es sich um einen Übermittlungsfehler zu handeln. Schließlich erklärte ich noch, dass ich keine IP-Adressen vermiete, sondern lediglich Dritten erlaube, E-Mails über den Dienst Mixmaster zu versenden. Der Polizist hörte sich die Ausführungen an, aber ich hatte nicht das Gefühl, dass meine Erklärungen zum Verständnis beitrugen. :-)

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Erkennungsdienstlich behandelt

Fingerabdruck

Ich komme gerade von der Kriminalpolizei, wo ich erkennungsdienstlich behandelt wurde. Wenn das so weitergeht, muss ich bald meine DNA abgeben und am Ende atme ich selbst gesiebte Luft. :-) Was war passiert?

Es ist schon etwas länger her, da fragte mich eine Firma an, ob ich nicht eine Analyse ihrer IT-Infrastruktur vornehmen könne. Sie hatten den Verdacht, dass da etwas “nicht stimmt”. Es war anzunehmen, dass jemand aus der Mitarbeiterschaft Daten entwendet. Ich untersuchte also das Netzwerk und einige Rechner. Dabei stach ein Rechner besonders hervor. Dort baute ich mit dem Sysadmin die Festplatte aus und kopierte diese zur weiteren Untersuchung. Es stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter in massivem Umfang Daten aus der Firma geschleust hatte. Im weiteren Verlauf schaltete die Firma die Staatsanwaltschaft ein. Diese hat mittlerweile die (Ermittlungs)fäden in der Hand. Im Rahmen dessen werden diverse Gegenstände untersucht und geschaut, wer diese angefasst hat. Als Tatortberechtigter durfte ich somit meine Fingerabdrücke abgeben.

Im Vorfeld habe ich lange gerätselt, ob das machen soll oder nicht. Denn es gibt nicht wenige Fälle, in denen die einmal erhobenen Daten irgendwo landen, so nach dem Motto: Könnte man vielleicht noch einmal gebauchen.. Meinen Anwalt konnte ich für einen fundierten Rat nicht erreichen also verließ ich mich auf meinen guten Glauben und Fragen. Ich hatte mir vorgenommen, den Beamten vorher über die befürchteten Konsequenzen auszuquetschen und, falls es unglaubwürdig wäre, die Abgabe zunächst zu verweigern. Aber dazu kam es gar nicht. Denn kaum war ich in seinem Büro angekommen, setzte er zu einer längeren Belehrung an. Demnach werden die Spuren nicht gespeichert, sondern nur mit den am Tatort vorgefundenen verglichen. Die Fingerabdrücke werden nach den Worten des Beamten nicht in Datenbanken gespeichert, sondern nach Abschluss des Falles (oder sagte er, nach Beendigung des Vergleichs?) gelöscht. Wahrscheinlich schaute ich immer noch skeptisch und er meinte zum Schluss, dass sie, selbst wenn sie die Abdrücke aufheben und später auswerten würden, dürften die nicht gegen mich verwendet werden. War da nicht was mit den Früchten des vergifteten Baumes? In der Tat scheint dies nicht so zu sein, wie ich dachte. Die Wikipedia weiß mehr im Artikel zum Beweisverbot. Schließlich bekam ich einmal einen Satz schwarze Hände. Dank eines Spezialwaschmittels sind die aber schon wieder sauber.

Ich fand den Besuch letztlich recht interessant. Denn der Beamte war sehr offen und wir unterhielten uns über einige Themen, u.a. natürlich auch über das Abnehmen von Abdrücken. Interessanterweise nutzt die Polizei dieselbe Methode wie der CCC. Der Unterschied besteht letztlich nur darin, dass es das Ganze für die Polizei als fertige Einheit gibt.

Spätestens wenn der Fall abgeschlossen ist, werde ich mal eine Auskunftsanfrage bei verschiedenen Behörden starten und hoffentlich herausfinden, dass keine Informationen über mich gespeichert sind. :-)

Foto von TheRealGrudge

Tip #20: Effektive Suche in der History

Jeder Shellnutzer wird die Tastenkombination Strg+R kennen. In der Standardkonfiguration sucht diese in der Liste aller eingegebenen Befehle nach der Kombination. Also beispielsweise könnte Strg+R und die Eingabe von ls folgendes ergeben:

jens@huehnersuppe:~/ > ls -lart /usr/share/doc/fr*
bck-i-search: ls_

In der zsh ab Version 4.3.9 kann man diese Suche auch mit Mustern ergänzen. Im Normalfall ist Strg+R an history-incremental-search-forward gebunden. Für die Suche nach Mustern musst du ein neues Keybinding anlegen oder das alte überschreiben:

jens@huehnersuppe:~/ > bindkey “^R” history-incremental-pattern-search-forward
jens@huehnersuppe:~/ > grep -ls -E foo /usr/src/linux/kernel.java
bck-i-search: ls*kerne_

Im obigen Beispiel wurde das alte Keybinding überschrieben und dann nach einem Ausdruck gesucht, der ls gefolgt von kerne enthält. Das Feature wird mir sicher viel Spass bereiten. ;-)

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