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Videoüberwachung bei der Jenaer Feuerwehr

Im März 2012 besuchte ich den Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten. Er war damals gerade neu ins Amt gekommen und so wollte ich die Gelegenheit nutzen, ihn kennenzulernen und ihn zu seinen Aufgaben zu befragen. Das Interview wurde im Rahmen der vierten Datenkanalsendung ausgestrahlt.

Kurz vor dem Interview war ich auf der Leitstelle der Jenaer Feuerwehr. Dort fiel mir eine Videokamera auf. Ich vermutete eine Mobotix Dual Night M12D. Da die Kamera neben Bild- auch Tonaufnahmen anfertigen kann, beschloss ich den Datenschutzbeauftragten dazu zu befragen. Mittlerweile liegt mir eine Antwort vor.

Die Datenschützer holten einige Informationen bei der Stadtverwaltung Jena ein. Unter anderem erhielten sie Screenshots vom Aufnahmebild. Entgegen meiner Vermutung nimmt die Kamera nicht den angrenzenden Fußgängerweg auf. Die Aufnahme beschränkt sich auf das Betriebsgelände der Feuerwehr. Damit gibt es diesbezüglich nichts zu beanstanden. Allerdings ist das Mikrofon bedenklich. Hier versuchen die Datenschützer zusammen mit der Stadt Jena eine Lösung zu erarbeiten. Sobald ich mehr weiß, gebe ich Bescheid. Mittlerweile bin ich zwei Verstößen gegen den Datenschutz in Thüringen auf der Spur. Ich hoffe, auch dazu bald mehr berichten zu können.

In der Zwischenzeit empfiehlt es sich, die anderen Sendungen des Datenkanals anzuhören. ;-)

Schweigen ist Gold

Eine alte Redewendung besagt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Gerade im Hinblick auf polizeiliche Ermittlungen ist dieser Hinweis wirklich Gold wert.

Auf dem 23C3 begeisterte der Rechtsanwalt Udo Vetter viele Zuhörer mit seinem Vortrag Sie haben das Recht zu schweigen. Er gab damals einige Hinweise, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten soll. Der mit Abstand wichtigste Hinweis fand sich schon im Titel.

Einige Zeit später stieß ich auf ein Video eines amerikanischen Professors (siehe unten). Auch er erklärte seinen Zuhörern, warum es beim Kontakt mit den Polizeibehörden wichtig ist, nichts zu sagen. Dabei ging er recht methodisch vor und machten an verschiedenen Profilen (Schuldige, Unschuldige, Lügner, Ehrliche etc.) klar, dass niemand einen Vorteil hat, ohne Anwalt mit den Behörden zu reden. Der Vortrag wurde von einem Ermittler ergänzt, der seine Rede mit einer vollumfänglichen Bestätigung des Vorredners begann.

Dennoch hat sich diese Erkentnis noch nicht herumgesprochen und sogar hochrangige Personen tappen in die Falle. Der aktuelle The New Yorker beschreibt die Geschichte von Thomas Drake, einem Ex-NSA-Mitarbeiter und Whistleblower. Drake misfiel die enorme Geldverschwendung der Behörde sowie die Unrechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen. Nachdem er intern keinen Erfolg mit seinen Beschwerden hatte, wandte er sich an die Medien. Durch die Berichte in der Baltimore Sun kam es zu Ermittlungen und er wie einige andere stand im Fokus von Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung machte er dann wohl einen entscheidenden Fehler:

…, he viewed the raid as a fresh opportunity to blow the whistle. He spent the day at his kitchen table, without a lawyer, talking. […] He also disclosed his computer password.

Insgesamt kooperierte Drake lange Zeit mit den Behörden und versuchte sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Mittlerweile ist das Ausmaß seiner „Verbrechen“ klar. Laut Anklageschrift soll er fünf geheime Dokumente entwendet und die Behörden belogen haben. Interessanterweise hatte eines der Dokumente keinerlei Sicherheitseinstufung. Nach der Anklage war das falsch eingestuft und hätte geheim sein müssen. Die Schrift behauptet, das hätte er  wissen müssen. Ein zweites Dokument wurde drei Monate nach der Anklage deklassifiziert, also als nicht geheim erklärt. Dafür erwartet ihn unter Umständen eine Strafe von 35 Jahren im Gefängnis. Bei der Anklage ist der Punkt mit der Lüge interessant. Denn wie der oben erwähnte Professor schon ausführte, kann eben genau das passieren, wenn man sich mitteilt. Das heißt, erzählt man etwas, dass sich später als unwahr herausstellt bzw. die Ermittler der Meinung sind, dass es unwahr ist, so führt das zu einem Extra-Anklagepunkt.

Aber selbst wenn sich jemand vornimmt, nichts zu sagen, so dürfte das in der realen Situation schwierig sein. Zum einen ist eine Hausdurchsuchung für die meisten eine sehr ungewohnte, belastende Lage. Hier wird es schwer, sich an seine „Vorsätze“ zu erinnern. Zum anderen beschreibt der oben genannte Ermittler die Verhältnisse ganz gut. Er sagt: „Stellen Sie sich vor, ein Normalbürger steigt mit einem Profiboxer in den Ring. Wer wird den Kampf gewinnen?“ Der Profiboxer ist in dem Fall der Ermittler, der eine umfassende Ausbildung darin bekommen hat, wie er Menschen zum Reden bekommt. Aber wer von euch hatte schon eine Ausbildung im Schweigen? :-) Der Ermittler beschreibt auch sehr schön die diversen Tricks, mit denen er sein Ziel erreicht.

Solltet ihr mal in eine solche Situation kommen, dann antwortet einfach auf jede Anfrage eures Gegenübers mit dem Satz: „Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keine Aussage machen möchte“ (frei nach den Worten von Udo Vetter). Hoffentlich wird dann alles gut. ;-)

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Zweite Beratung des Thüringer Ausführungsgesetzes

Erst gestern schrieb ich zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011. Jetzt las ich gerade, dass der Thüringer Landtag heute die zweite Beratung zum Gesetz beginnen wird. Wen es interessiert, sollte ab 14 Uhr in den Stream schauen.

Update: Die Beratung zum Gesetz wurde verschoben, da der Innenausschuss seine Arbeit noch nicht beendet hat.

Stellungnahme zum Ausführungsgesetz des Zensusgesetz 2011 in Thüringen

Ganz unter dem Radar der Bürgerrechtsaktivisten laufen die Planungen zu einer neuen Volkszählung. Im Mai 2011 soll das gesamte deutsche Volk wieder erfasst und zum Teil befragt werden. Das entsprechende Zensusgesetz 2011 wurde vom Bundestag bereits verabschiedet. In Thüringen und anderen Bundesländern müssen/sollten Gesetze zur Ausführung des Zensusgesetzes beschlossen werden. Der Thüringer Landtag befragte diverse Organisationen, darunter den AK Vorrat. Ich habe für die Ortsgruppe Jena des AK eine Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme ist im wesentlichen die Beantwortung von acht Fragen der Parlamentarier. Leider hatte ich nur knapp vier Tage, um die Fragen zu beantworten und angesichts der Komplexität der Materie war das viel zu wenig. Nichtsdestotrotz versuchte ich, alle Fragen nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten. Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht.

Eine weitere Stellungnahme findet ihr bei den Thüringer Piraten.

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