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ChatGPT und Informationssicherheitsmanagementsysteme

ChatGPT ist derzeit in aller Munde. Hin und wieder spiele ich auch damit herum. Bisher bin ich jedoch “underwhelmed” von der “Intelligenz” dieses Systems. Die Anzahl an falschen oder verwirrenden Antworten auf meine Fragen ist mir zu hoch. Das folgende Beispiel belegt das recht schön.

Aus einer Laune heraus fragte ich nach der Anzahl der Buchstaben des Wortes “Informationssicherheitsmanagementsysteme”:

Erster Teil des Dialogs (ISMS hat 37 Buchstaben)

Ich nahm natürlich an, dass ein “Computer” eine derart einfache Aufgabe korrekt bearbeiten kann. Dennoch habe ich versucht, ChatGPT von meiner (falschen) Meinung zu überzeugen.

Zweiter Teil des Dialogs (ISMS hat nun 39 Buchstaben)

Nun teilte ich ChatGPT mit, dass diese Antwort nicht stimmt und so versuchte sich die Software auch an einer neuen Raterunde.

Dritter Teil des Dialogs (ISMS ist auf 36 Buchstaben geschrumpft)

Erst beim letzten Versuch zählte ChatGPT die Buchstaben des Worts “Informationssicherheitsmanagementsysteme” aus und präsentierte das korrekte Ergebnis.

Vierter Teil des Dialogs (ISMS hat nun 40 Buchstaben)

Die Linux-Kommandozeile benötigte nur einen Versuch: ;-)

:~$ echo -n Informationssicherheitsmanagementsysteme | wc
      0       1      40

Failed to create a mountpoint for revokefs-fuse

Ich habe im Blog schon einige Male über Logseq geschrieben. Ich habe die Software über Flatpak installiert, ähnlich wie schon OnionShare. Hin und wieder muss die Software aktualisiert werden. Dies passiert über den Befehl 

flatpak update com.logseq.Logseq

Alternativ kann man auch den Namen einer anderen Software oder auch nichts angeben. Im letzteren Fall aktualisiert FlatPak alle installierte Software.

Als ich das nun heute versuchte, begrüßte mich FlatPak mit einer Fehlermeldung:

Warnung: Failed to create a mountpoint for revokefs-fuse: Can't create temporary directory
Warning: Can't create temporary directory

Tja, was tun? Der erste Versuch war, FlatPak mit einer Verbose-Option zu mehr Ausgabe zu überreden. Dies sagte mir nur, Calling system helper. Das ist für die Fehlersuche wenig hilfreich.

Also habe im nächsten Versuch mal eine Suchanfrage gestartet. Hier gab es ein paar Hinweise auf fusermount, ein paar Beiträge empfehlen, die Rechte von Verzeichnissen zu ändern oder es wird den Fragenden gleich empfohlen, eine andere Art der Installation zu wählen. Insgesamt war die Ausbeute wenig hilfreich.

Viel hilfreicher war ein Blick auf das Dateisystem. Neben dem FlatPak-Updates gab es auch Updates meines Betriebssystems. Und die große Menge an Dateien hatte die Partition, die /var beinhaltet, gefüllt. Also flugs aufgeräumt:

apt autoremove

Damit war das var-Verzeichnis wieder frei und das Update von FlatPak lief problemlos durch. Falls ihr also auch die Meldung erhaltet, könnte es sich lohnen, einen Blick auf das Dateisystem zu werfen.

Ich überlege noch, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn FlatPak dies auch als Fehler meldet und werde diesbezüglich eventuell einen Bugreport einreichen.

Ein Jahr Logseq

Letztes Jahr entschied ich mich, Obsidian und Logseq auszuprobieren und entschied mich im Anschluss, mit Logseq weiterzumachen. Ich benutze die Software mittlerweile nicht nur für das im Artikel angesprochene Projekt, sondern auch für andere Sachen. Es ist also Zeit für einen Rückblick.

So sieht das Projekt heute aus:

Logseq-Graph vom März 2023
Logseq-Graph vom März 2023

Der Graph ist über das letzte Jahr definitiv gewachsen. Insgesamt sind ca. 600 Artikel in Logseq hinzu gekommen. Das sind sowohl solche, die ich als atomar bezeichnen würde. Das heißt, Artikel über einen Begriff, wie er in dem Projekt genutzt wird. Daneben gibt es Dokumente, die bestimmte Arbeitsschritte umfassen oder komplexere Sachen erklären.

Als ich meinen Artikel schrieb, gefiel mir die Konzentration auf das Journalling nicht allzusehr. Nach einem Jahr Benutzung muss ich sagen, dass das Journal doch ein zentraler Punkt für mich geworden ist. Die Software ist nicht nur eine einfache Dokumentation der Software, sondern ich schreibe im Journal auf, was ich getan habe und zu tun gedenke. Dort lege ich manchmal einen neuen Artikel an und springe vom Journal aus dahin. Insofern hat sich meine Benutzung ein wenig angepasst.

Im Laufe der Zeit habe ich in die Artikel Meta-Angaben eingebaut. Also beispielsweise arbeite ich viel mit Alias-Seiten. Dort gibt es eine Seite, die den Inhalt enthält und ich kann Aliase anlegen, unter der die Seite auch erreichbar ist. So könnte es etwa eine Seite namens »Auftrag« geben und eine Alias-Seite namens »Aufträge«. Beide kann ich verlinken und über den Link komme ich wieder zur Seite »Auftrag«. Weiterhin habe ich Tags verwendet und einige eigene Meta-Angaben definiert. Letztere nutze ich um, über Suchen (Querys) Informationen zu sammeln.

Insgesamt hat mir Logseq schon sehr oft geholfen, Informationen wiederzufinden und Wissen zu kombinieren. Insofern erfüllt die Software genau den Zweck, für die es gebaut wurde.

Insgesamt habe ich mich gut an die Software gewöhnt und die Kritikpunkte aus meinem ersten Artikel stellen sich als nicht so stark dar, wie gedacht.

Ich wollte damals die Benutzung mit git ausprobieren. Das habe ich nie gemacht. Allerdings teile ich den Graphen (also alle Dateien) über NextCloud mit anderen. Hier gibt es immer nur getrennte Schreibzugriffe. Daher hatte ich nie Konflikte. Für mich funktioniert dieses Teilen bisher problemlos.

Alles in allem nutze ich die Software mit großer Zufriedenheit und werde das auch weiterhin tun. :-)

Gesichtserkennung an schottischen Schulen

Die Schulen im schottischen Bezirk North Ayrshire setzten Ende 2021 Gesichtserkennungssysteme ein, um Schulkinder zu erkennen. Das System sollte die Kinder identifizieren und denen dann die Teilnahme am kostenlosen Schulessen ermöglichen. Diese Praxis sorgte bereits für einige Kritik in UK-Medien und rief auch die dortige Datenschutzbehörde ICO auf den Plan.

Diese hat den Sachverhalt geprüft und kam zu dem Schluss, dass Gesichtserkennung in Schulen im Allgemeinen möglich ist. Allerdings hat der North Ayrshire Council (NAC) gegen verschiedene Bestimmungen in der DSGVO verstoßen. Konkret wurden folgende Punkte benannt:

  • Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
  • Informationspflicht
  • Speicherbegrenzung
  • Datenschutz-Folgenabschätzung

Der NAC wurde empfohlen bei der Datenminimierung und dem Grundsatz der Richtigkeit Verbesserungen vorzunehmen.

Die DSGVO schreibt im Erwägungsgrund 38, dass Kinder einen besonderen Schutz bei der Verarbeitung ihrer Daten genießen, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind.

Insbesondere wenn die Verarbeitung sehr tief in die Rechte und Freiheiten eingreift, so muss eine so genannte Datenschutz-Folgenabschätzung vorgenommen werden. Hierbei müssen die konkreten Risiken bewertet und Abhilfemaßnahmen eingebaut werden. Dies erschien der ICO im Falle der Schulen zwingend notwendig, war aber nicht vorhanden.

Die ICO hat sich die Anlage genauer angeschaut und versucht, eine Bewertung entlang der Pflichten der DSGVO vorzunehmen. Das Schreiben an die NAC liest sich wie eine Horrovorstellung.

  • NAC were unable to demonstrate that there was a valid lawful basis for the processing.
    Zu gut Deutsch: Für die Verarbeitung gab es keine Rechtsgrundlage. Personenbezogene Daten dürfen aber nur verarbeitet werden, wenn es eine solche gibt. Anfangs wurde wohl behauptet, dass die Schulen Aufgaben des öffentlichen Interesses wahrnehmen. Später ist man dann umgeschwenkt und hat eine Einwilligung als Rechtsgrundlage herangezogen. Allerdings gab es eben keine wirkliche Einwilligung, die den Vorgaben der DSGVO entsprach. Die Eltern scheinen mehr so eine Art allgemeine Einwilligung abgegeben zu haben.
  • Die Gesichtserkennung diente hier zur Identifizierung von Kindern. Das sind also biometrische Daten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten. Deren Verarbeitung ist im Art. 9 DSVGO nochmal explizit untersagt und hier gibt es eine Liste von Ausnahmen.
  • Einwilligung für Kinder müssen in einem für sie verständlichen Text geschrieben sein. Die ICO schreibt, dass es in der Tat zwei verschiedene Einwilligungsformulare (Erwachsene und Kinder) gab. Der Unterschied zwischen beiden Formularen waren die Worte Ihr Kind und Du. Dazu muss man wohl nichts mehr sagen.
  • Die ICO konnte nicht herausfinden, wann welche Daten wirklich gelöscht werden. Die NAC gab an, dass die Bilder fünf Jahre nach dem Ausscheiden oder am 23. Geburtstag der Person gelöscht werden. Warum gerade fünf Jahre ausgewählt wurden oder ob sowohl die Vorlage, die zur Erkennung genutzt wird wie auch die Einzelaufnahmen gelöscht werden, konnte nicht herausgefunden werden.
  • Auch zur Datenschutz-Folgenabschätzung ist die ICO eindeutig: We consider that the DPIA we reviewed is unlikely to have complied with Article 35 of the UK GDPR

Insgesamt ist das Schreiben der ICO sowie die Case Study ein schönes Dokument, um mal zu erfahren, wie man es nicht macht. Allerdings schreibt die ICO auch sehr gut und detailliert, wie die Schulen es besser machen könnten.

Ich hoffe ja, dass die Schulen lernen und das System abbauen und nicht wieder benutzen. In Anbetracht der Tatsache, dass vorher dort wie auch an anderen Schulen in Schottland Fingerabdrucksysteme zum Einsatz kamen, habe ich da jedoch wenig Hoffnung.

Schnee von Yrsa Sigurðardóttir

Weihnachten ist nun schon etwas länger her und doch hinterlässt es hier noch seine Spuren. Ein “Andenken” ist das Buch “Schnee” von Yrsa Sigurðardóttir. Die isländische Autorin ist durch Krimis mit Kommissar Huldar und Psychologin Freyja oder auch der Rechtsanwältin Þóra Guðmundsdóttir bekannt geworden.

Im Jahr 2020 hat sie das Buch “Schnee” herausgegeben. In der für sie typischen Manier erzählt sie in mehreren Strängen einen Kriminalroman mit starkem Gruselanteil:

  1. Ein Strang erzählt die Geschichte einer Wandergruppe. Ein paar Freunde machen sich mit einem Geologen auf, um einen Gletscher zu erkunden. Stück für Stück führt sie der Weg in die Kälte und sie erleben dort einige Merkwürdigkeiten.
  2. Ein zweiter Strang dreht sich um eine Rettungs- oder Suchaktion. An einer Hütte wurde im Schnee in eisiger Kälte die nahezu nackte Leiche einer Frau gefunden. Später finden die Rettungstrupps dann noch mehr Menschen. Allen ist gemein, dass sie wenig bis gar nicht bekleidet sind.
  3. Im letzten Strang erfährt man von einem Mann, der auf einer Radarstation arbeitet. Sein Vorgänger ist während der Arbeit der Erzählung nach wahnsinnig geworden und hat sich selbst getötet. Aber auch der Mann fängt an Stimmen an einem Telefon zu hören, was eigentlich nicht mehr angeschlossen ist und hat einige Erlebnisse, die ihn an seinem Verstand zweifeln lassen.

Diese drei Teile bilden die Geschichte und werden Stück für Stück zusammengeführt. Am Ende erfährt man die Auflösung, die einige unerwartete Überraschungen parat hat.

Die drei Stränge stehen zunächst für sich und haben keine Überschneidungen. Ich ahnte zwar, dass der Teil eins mit den Wanderern und Teil zwei mit den Leichen miteinander zu tun haben. Allerdings hielt ich das eine längere Zeit für einen Trick, der in die Irre führen soll. Denn bis weit über die Hälfte des Buches hätten sich auch andere Erklärungen finden lassen. Bis kurz vor Schluss bleibt aber unklar, was der dritte Strang mit den anderen beiden zu tun hat. Das Ende ist dann umso fulminanter und überraschender.

Insgesamt ist es der Autorin hier gelungen, ein sehr spannendes und mitreißendes Werk zu schreiben. Die Spannung und der Grusel steigern sich mit der Zeit und werden letztlich gut aufgelöst. Wenn man dann das Buch weglegt und nicht mehr darüber nachdenkt, bleibt es auch ein schönes Leseerlebnis. Spult man jedoch zurück und versucht, die Auflösung mit einzelnen Szenen in Übereinstimmung zu bringen, so finden sich häufig unlogische Stellen und starke Übertreibungen. Mit letzteren schaffte sie es, die Spannung zu erzeugen. Diese lassen sich allerdings nicht klar auflösen.

Insofern hatte ich am Ende doch einen schalen Beigeschmack. Wenn ihr das aber ignorieren könnt, ist das Buch eine deutliche Leseempfehlung.

Kommunikationswerkzeuge im Jahr 2022

Es wird wieder mal Zeit, die Liste der Kommunikationswerkzeuge zu aktualisieren. Bisher erschien dies

Die Liste ist zum Vorjahr recht stabil geblieben. Ein Neuzugang ist der Messenger SimpleX, den ich mal mit verschiedenen Leuten teste. Darauf bin ich durch einen Blogbeitrag von Mike Kuketz aufmerksam geworden. Keybase habe ich nicht mehr benutzt. XMPP/Jabber steht auf der Abschussliste, da mir dort zuviel Spam reinkommt. Weiterhin habe ich mal cwtch.im (Onion Service) getestet. Die Bedienung war für mich zu wenig eingängig und da habe ich das nicht weiter verfolgt.

Nutze ich

  • E-Mail (ist für mich eines der Hauptkommunikationsmittel. Hinweise zum Schlüssel findet ihr auf der Kontaktseite.)
  • Signal
  • Matrix (@qbi:matrix.kraut.space)
  • XMPP/Jabber
  • Threema (PWB22538)
  • Jitsi (meist für Videokonferenzen des Hackspace Jena)
  • BigBlueButton
  • Briar (Kontakt gern auf Anfrage)
  • Mumble
  • SMS
  • Twitter oder Mastodon DM (nicht aktiv genutzt, wird aber als Kanal genutzt)
  • Wire
  • Zoom
  • Delta.Chat (deltachat[]kubieziel.de ist die korrekte Adresse)
  • SimpleX (Kontakt zum Testen gern auf Anfrage)
  • OnionShare (OnionShare kann seit kurzem auch Chats. Hier finden manchmal kurzzeitig Chats über Onion Services statt.)
  • Auf einem Extra-Rechner kommt für Kundenprojekte noch MS Teams und Google Meet zum Einsatz. Das erwähne ich hier aber eher der Vollständigkeit halber. :-)

Delta.Chat und Wire werden recht selten verwendet. Daher kann es sein, dass die beim nächsten Update in die untenstehende Kategorie verschoben werden.

Nutze ich nicht (mehr)

  • Keybase
  • Mattermost
  • Slack (ist im wesentlichen durch Matrix ersetzt worden)
  • Telegram
  • WhatsApp

Alles, was nicht genannt ist, fällt vermutlich in die Kategorie nicht genutzt. ;-)

Mastodon und die DSGVO

Bild eines Mastodons
Mastodon von Thomas Quine

Die Software Mastodon ist eine neue Erfolggeschichte aus meiner Heimatstadt Jena. Seitdem Elon Musk Twitter übernommen hat, suchen sich viele Menschen ein neues Social-Media-Zuhause und deren Wahl fällt sehr oft auf Mastodon. Andere gehen einen Schritt weiter, nehmen den Code von Eugen Rochko und bauen Server für sich und andere auf. Der Betrieb eines solchen Servers bietet einerseits einige technische Herausforderungen, aber aber auch viele aus dem nicht-technischen Bereich. Ich will in dem Beitrag mal den Augenmerk auf die Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legen. Der Podcast Rechtsbelehrung hat kürzlich noch einen viel weitere Blick genommen. Hört mal in die Folge 112 zu Nutzungsbedigungen, Datenschutz und Digital Services Act rein.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

Mastodon-Startansicht
Mastodon-Startansicht

DSGVO?

Die erste Frage, die man sich stellen kann, ist, ob die DSGVO überhaupt relevant ist. Mit dem Betrieb eines Mastodon-Servers werden E-Mail-Adressen, Namen und anderes verarbeitet. All dies sind personenbezogene Daten. Damit ist die Verordnung anzuwenden.

Auftragsverarbeitung

Am Anfang steht die Frage, wo die Software installiert werden soll. Es könnte der eigene Server zu Hause sein, ein Raspberry Pi oder ein Server, der bei einem Provider in einem Rechenzentrum gemietet wird. In all diesen Fällen liegt die komplette Verantwortung in euren Händen. Hier müsst ihr euch später Gedanken zur Sicherheit machen. Aber hinsichtlich Auftragsverarbeitung können wir einen Haken machen. Denn dies ist nicht der Fall.

Wenn ihr ein “Fertigangebot”, wie masto.host, nutzt, dann beauftragt ihr eine fremde Firma mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Dies ist dann eine Auftragsverarbeitung. Damit müsst ihr sicherstellen, dass sich euer Anbieter auch an die DSGVO hält und auch ausreichende Sicherheitsmaßnahmen eingebaut hat. Die Anbieter haben für den Nachweis meist Listen mit technischen und organisatorischen Maßnahmen, Zertifikate oder anderes. Hier solltet ihr einen Blick drauf werfen und abschätzen, ob das euren Anforderungen genügt.

Der zentrale Punkt ist dann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Dieser Vertrag muss sich an die Vorgaben des Art. 28 DSGVO halten. Praktisch haben die Anbieter meist vorgefertigte Verträge, die ihr nur herunterladen und unterschreiben müsst.

Mit diesem ersten Schritt habt ihr die erste Hürde überwunden und könnt zur Installation oder Konfiguration des Servers schreiten.

Sicherheit der Verarbeitung

Beim Installieren und Einrichten des Servers (wie auch später im laufenden Betrieb) ist es sinnvoll, sich Gedanken über die Sicherheit zu machen.

Die DSGVO möchte ein angemessenes Sicherheitsniveau haben. Dies muss der Art der verarbeiteten Daten und dem Risiko entsprechen. Dabei muss der Stand der Technik und die Kosten der Einführung mit berücksichtigt werden. Doch welche Daten verarbeitet ihr? Soweit ich das sehe, sind das bei einem Mastodon-Server:

  • Name und Profilname
  • E-Mail-Adresse
  • Passwort
  • öffentliche Toots und “private” Nachrichten

Dabei sind Name, Profilname und öffentliche Toots Daten, die die Person mit der Verwendung des Dienstes auch veröffentlicht. Hier ist der Schutzbedarf eher gering. Meiner Meinung nach sind nur die E-Mail-Adresse, das Passwort und die privaten Nachrichten Daten, wo sich tiefergehende Gedanken über die Absicherung “lohnen”. Andererseits werden all diese Daten in einer Datenbank liegen. Somit ist es sinnvoll, die Datenbank als Ganzes zu betrachten.

Die konkreten Überlegungen hängen davon ab, wie ihr den Server betreibt, also steht der bei euch zu Hause oder im Rechenzentrum, läuft der auf einer eigenen Maschine oder auf einem Rechner, der von vielen anderen benutzt wird etc.? Mit den untenstehenden Fragen will ich ein paar Denkanstöße hinsichtlich von Sicherheitsmaßnahmen geben. Denkt mal bitte darüber nach, wie das bei eurem Server aussieht und ob dieser hinreichend abgesichert ist:

  • Zugang zum Server: Ein Schutz besteht schon, wenn niemand den Server “anfassen” kann. Das heißt, Personen, die keine Berechtigung haben, sollten auch keinen physischen Zugang zu dem Gerät bekommen. Wie sieht das bei euch aus? Steht das Gerät in einem stark frequentierten Raum oder separat in einem abgeschlossenem Raum? Gibt es Fenster und Türen, durch die Menschen einfach an das Gerät kommen? Stellt euch einen Einbrecher vor und fragt euch, wie leicht oder schwer es dieser Person fallen könnte, direkt auf euren Server zuzugreifen. Anhand dessen könnt ihr euch dann Maßnahmen überlegen, die dies erschweren. Wenn es ein Server in einem Rechenzentrum ist, erübrigen sich diese Gedanken meist. Denn hier gibt es meist Zugangsrichtlinien, die kontrolliert werden und auf die ihr auch keinen Einfluss habt.
  • Zugriff auf die Daten: Wenn es nun jemand zum Server geschafft hat, soll die Person möglichst keinen Zugriff auf die Daten bekommen. Dies könnte passieren, wenn diese Person vor dem Rechner steht und versucht, euer Passwort zu erraten oder über SSH Rateversuche unternimmt. Eventuell hat sich Schadsoftware auf der Maschine breit gemacht und liest Daten aus. Bei Überlegungen zu dem Punkt ist eure Kreativität gefragt. Auf welche Weise könnte ein Angreifer Zugriff auf eure Daten bekommen und wie unterbindet ihr das?
  • Abhören der Daten: Beim Einloggen in den Server oder auch bei der Benutzung des Servers könnte es sein, dass Unbefugte versuchen, mitzuhören. Es wäre möglich, dass jemand eure Kommunikationswege (E-Mail, Messenger etc.) überwacht, um Daten mitzulesen. An der Stelle bruacht ihr ebenfalls Maßnahmen. In der Regel sind das verschiedene Verschlüsselungsmaßnahmen. Das heißt, die Webseite muss über TLS erreichbar sein, eure Mails und anderen Kommunikationen müssen mindestens transportverschlüsselt sein. Wenn ihr die Daten physisch umher tragt, solltet ihr ebenfalls über eine Verschlüsselung nachdenken.
  • Verfügbarkeit der Daten und des Dienstes: Vermutlich gebt ihr keine Garantien hinsichtlich der Verfügbarkeit ab. Dennoch kann es schnell passieren, dass euer Dienst im Nirvana verschwindet. Hitze, Staub und Feuchtigkeit können dem Server zusetzen. Wenn der im Rechenzentrum steht, haben sich andere Gedanken gemacht. Wenn der Server auf euren Maschinen läuft, müsst ihr euch diese Gedanken machen. Weiterhin ist ein Backup ein wichtiger Schritt. Denkt darüber nach, wie die Datenbank und die einzelnen Dateien gebackupt werden können und testet regelmäßig die Wiederherstellung.

Ihr könnt natürlich noch viel mehr Maßnahmen einsetzen und den Schutz deutlich erhöhen. Die obige Aufstellung soll euch ein paar Anstöße liefern. Das Grundschutzkompendium des BSI ist u.a. eine Quelle, wo verschiedene Maßnahmen mit aufgelistet sind.

Rechte der betroffenen Personen

Die DSGVO gibt den betroffenen Personen einige Rechte. Diese sollen wissen, dass Daten von ihnen verarbeitet werden, welche das sind, wie lange etc. Die Rechte müsst ihr beim Betrieb eines Servers natürlich auch gewährleisten.

Datenschutzhinweise

Wenn Daten erhoben werden, beginnt für euch eine Pflicht, die Menschen zu informieren. Dies geschieht in der Regel über Datenschutzhinweise auf der Webseite. Der Artikel 13 der DSGVO enthält genaue Hinweise, welche Daten dort aufzuführen sind. Ich habe euch exemplarisch mal Hinweise anderer Instanzen verlinkt. Dort könnt ihr sehen, solche Informationen aussehen können.

Auskunftsrecht

Nun können die betroffenen Personen jederzeit zu euch kommen und euch um eine Auskunft zu den verarbeiteten Daten bitten. Das bedeutet, zunächst müsst ihr prüfen, ob ihr überhaupt Daten dieser Person verarbeitet und falls ja, ist dann eine Auskunft zur Verarbeitung zu machen.

Wichtig ist hier zunächst, dass ihr einen solchen Antrag überhaupt wahrnehmt. Vermutlich werden sich die meisten über eine Mastodon-Nachricht oder eine E-Mail an euch wenden. Das heißt, ihr solltet sicherstellen, dass ihr regelmäßig eure Direktnachrichten und E-Mails lest. Denn ihr müsst spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang auf die Nachricht reagieren.

Wenn ich davon ausgehe, dass jemand mit einem Mastodon-Konto auf eurem Server eine solche Anfrage stellt, so können die erforderlichen Angaben dem untenstehenden Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten entnommen werden.

Sollte nun jemand ohne Account bei eurem Mastodon-Server eine Anfrage stellen, wird es spannend. Denn unter Umständen verarbeitet ihr auch dessen Daten. Soweit ich das sehe, müssten die folgenden Punkte mit in der Auskunft erwähnt werden. Bitte kopiert dies jedoch nicht einfach hier von der Seite, sondern prüft das nochmal nach. Wenn ihr zu einem anderen Ergebnis kommt, freue ich mich natürlich über eine Rückmeldung.

  • Zweck der Verarbeitung: Betrieb eines Mastodon-Servers, Austausch und Kommunikation
  • Kategorien personenbezogener Daten: Name, Mastodon-Benutzername, Uhrzeit des Beitrags, verwendete Software, Inhaltsdaten, (ggf. IP-Adresse und weiteres)
  • Empfänger: Besucher:innen der Webseite, andere Mastodon-Benutzer:innen
  • Speicherdauer: Hier musst du in deine Einstellungen schauen.
  • Drittlandübermittlung: Wenn dein Server oder auch dein Anbieter außerhalb der EU agiert, wäre das hier mit zu erwähnen.
  • Weiteres: Daneben musst du die User auf deren Rechte hinweisen. Genaueres siehe Art. 15 DSGVO.

Löschrecht

Neben einer Auskunft kann jemand auch die Löschung seiner Daten verlangen. Das könnte sowohl jemand mit als auch ohne Konto bei eurem Server sein. Im ersteren Fall wird ein Löschantrag sicher schwierig, denn die Person hat ja noch ein Konto. Damit wäre eine weitere Verarbeitung vermutlich notwendig und es gäbe keinen Löschanspruch.

Wenn jemand ohne Konto eine Löschung verlangt, wird es schon schwieriger. Diesen Fall diskutiert Enno Lenze auch in seinem Beitrag “Weg von Twitter, hin zu Mastodon?”.

Datenschutzverletzungen

Wenn euer Server gehackt werden sollte, so gibt es auch seitens der DSGVO Pflichten, die auf euch zukommen. Einerseits ist das eine Meldepflicht in Richtung der Aufsichtsbehörden und andererseits eventuell auch eine Information der betroffenen Personen.

Eine Datenschutzverletzung kann dabei vieles sein. Im Allgemeinen muss es sich um eine Verletzung der Sicherheit handeln, die zu

  • Vernichtung
  • Verlust
  • Veränderung
  • unbefugter Offenlegung oder
  • Zugang durch Unbefugte

führt. Also wären

  1. ein versehentliches Löschen der Datenbank,
  2. Ransomware, die alle Daten verschlüsselt,
  3. ein Datenbankdump, der auf der Webseite frei zum Download steht oder
  4. ein “klassisch” gehackter Server

Beispiele für Datenschutzverletzungen. Es wäre sinnvoll, dass ihr euch immer mal wieder Gedanken macht, was in eurem Fall konkret Datenschutzverletzungen sein können. Oftmals stellt man fest, dass auch schon triviale Sachen in die Definition passen und gemeldet werden müssen.

Ich will die obigen Beispiele kurz diskutieren:

  1. Wenn ihr für die Datenbank ein Backup habt, spielt ihr das ein und der Server läuft wieder. In dem Fall ist aus meiner Sicht kein besonderes Risiko für die betroffenen Personen entstanden. Daher gehe ich nicht von einer Meldepflicht aus. Allerdings solltet ihr gemäß Art. 33 Abs. 5 DSGVO den Vorgang dokumentieren. Also kurz aufschreiben, was passierte und was ihr gemacht habt.
  2. Eine Ransomware, die nur die Daten verschlüsselt, könnte auch durch Aufspielen eines Backups “bekämpft” werden und der Fall wäre wie der oben zu behandeln. Allerdings müsst ihr sicherstellen, dass es keinen Fremdzugriff gab und das ist gerade bei aktueller Schadsoftware nicht der Fall. Das heißt, hier wird sehr oft auf die Daten zugegriffen, die heruntergeladen etc. In solch einem Fall liegen die personenbezogenen Daten in den Händen Fremder. Also besteht ein Risiko für die Betroffenen. Es empfiehlt sich eine Meldung an die Aufsichtsbehörden und ich würde hier sogar eine Meldung an die Betroffenen befürworten.
  3. Wenn der Dump nur kurze Zeit auf der Seite war und ihr Fremdzugriffe ausschließen könnt oder wenn der Dump verschlüsselt ist, könnte man wie bei 1. auf die Meldung verzichten. Aber gerade wenn das nicht der Fall ist, wäre eine Meldung an die Betroffenen und die Aufsichtsbehörden Pflicht.
  4. Ein gehackter Server ist immer ein Grund für eine Meldung an die Behörden. Es sei denn, ihr könnt durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld ausschließen, dass es einen Zugriff auf personenbezogene Daten gab.

In einer Meldung über eine Datenschutzverletzung muss folgendes stehen:

  1. Art der Verletzung
  2. Kategorien und Zahl der betroffenen Personen
  3. ungefähre Zahl der Datensätze
  4. Beschreibung der Folgen der Verletzung
  5. Beschreibung der Maßnahmen, die ihr ergriffen habt.

Ich würde euch empfehlen, euch bereits vorher Gedanken über eine solche Meldung zu machen. Das macht es im konkreten Fall oft leichter, die Meldung abzusetzen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ein recht “spannender” Punkt ergibt sich aus dem Art. 30 DSGVO. Demnach wäre ein Anbieter eines Mastodon-Servers verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu führen. Das ist eine Auflistung von Vorgängen oder Prozessen bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. In diesem Punkt steckt meist viel Detailarbeit. Beim Betrieb eines Mastodon-Servers müsste man zumindest die Verarbeitung durch den Server selbst sowie Kommunikation per E-Mail mit erfassen. Alles weitere hängt von euren Gegebenheiten ab. Ich habe untenstehend mal einen Versuch unternommen, die Einträge aufzuschreiben. Korrekturen sind herzlich willkommen.

VVT zum Serverbetrieb

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Das solltet ihr leicht ermitteln können. :-)
  • Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung einer öffentlichen Kommunikationsplattform auf der Basis des ActivityPub-Protokolls
  • Kategorien betroffener Personen: Besucher:innen, Nutzer:innen
  • Kategorien personenbezogener Daten: Name, Mastodon-Username, Uhrzeit, verwendete Software, Inhaltsdaten, Verbindungsdaten
  • Empfänger: Andere Mastodon-Server, Dritte
  • Übermittlung in Drittländer: keine (oder Nennung, falls ihr sowas einsetzt) oder, aufgrund des Charakters des Dienstes, immer :-)
  • Löschung der Daten: Nennung, wann ihr welche Daten löscht. Hier gibt es Unterschiede zwischen Nutzungsdaten, wie IP-Adresse, und Inhaltsdaten, wie Beiträgen.
  • IT-Sicherheitsmaßnahmen: Nennung der Sicherheitsmaßnahmen, die ihr implementiert habt. Es ist meist besser, das in einem eigenem Dokument aufzuschreiben und darauf zu verweisen.

VVT für E-Mails

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Das solltet ihr leicht ermitteln können. :-)
  • Zweck der Verarbeitung: Elektronische Kommunikation
  • Kategorien betroffener Personen: Nutzer:innen, Dritte
  • Kategorien personenbezogener Daten: Name, E-Mail-Adresse, Verbindungs- und Inhaltsdaten
  • Empfänger: eventuell andere Admins des Dienstes (überlegt, wer die Mails noch “sieht”)
  • Übermittlung in Drittländer: keine (oder Nennung, falls ihr sowas einsetzt)
  • Löschung der Daten: E-Mails als Geschäftsbriefe 6 Jahre Aufbewahrung, E-Mails als steurrechtliche Unterlagen 10 Jahre Aufbewahrung
  • IT-Sicherheitsmaßnahmen: Nennung der Sicherheitsmaßnahmen, die ihr implementiert habt. Es ist meist besser, das in einem eigenem Dokument aufzuschreiben und darauf zu verweisen.

Weiteres und Fragen

Beim Schreiben dieses Artikels fiel mir auf, dass es noch viel mehr Dinge geben könnte, auf die man ein Auge haben müsste bzw. es gäbe andere Spezialfälle, die man auch diskutieren könnte. Ich habe mich letztlich entschieden, diese wegzulassen. Falls du beim Lesen des Beitrags Fragen hast oder dir Themen fehlen, schreibe am besten einen Kommentar (oder nutze andere Wege). Ich versuche, darauf zu antworten oder den Beitrag entsprechend anzupassen.

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