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Einbindung von Flickr doch konform zur DS-GVO

GDPR
GDPR & ePrivacy Regulations von Dennis van der Hejden. Original bei Flickr

Vor kurzem stellte ich mir hier im Blog die Frage, ob man noch Bilder des Dienstes Flickr einbinden kann. Nach meiner Prüfung kam ich zu dem Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist und entfernte die Bilder aus meinem Blog.

Heute hielt ich einen Workshop, der u.a. auch die Datenschutz-Grundverordnung zum Thema hatte. Dort fragte mich ein Teilnehmer, ob denn das Land Thüringen eine korrekte Datenschutzerklärung (DSE) hat. Der folgende Abschnitt brachte mich dann doch ins Staunen:

Flickr

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Flickr eingebunden sein. Flickr ist ein Foto- und Bilder-Dienst des amerikanischen Unternehmens SmugMug Inc. (67 E. Evelyn Ave, Suite 200
Mountain View, California, U.S.)Wenn Sie selber Flickr aktiv nutzen und ein Bild oder Video veröffentlichen, können wir ihn ebenfalls sehen, wenn Sie ihn jedermann zugänglich gemacht haben oder wenn wir Ihnen über Flickr folgen. Ebenfalls können wir Ihre Angaben auf Flickr sehen, wenn thueringen.de Ihrem Profil folgt. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten bei Flickr und den Sichtbarkeitseinstellungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen von Flickr bzw. Oath (ehemals Yahoo): policies.oath.com/ie/de/oath/privacy/index.html  

Das heißt, das Land Thüringen ist der Meinung, rechtmäßig Flickr-Bilder einbinden zu können. Wie kann das sein?

Weder Flickr noch Yahoo! noch eine der anderen Firmen steht bisher auf der Privacy-Shield-Liste. Und die Datenschutzbedingungen von Flickr gaben doch bisher auch nichts her. Aber: Unter anderen ist das Datenschutzcenter von Oath mit verlinkt. Dort steht gleich am Anfang:

Für Produkte oder Dienste von Oath, auf die ohne Anmeldung bei einem Account zugegriffen wird, gilt diese Datenschutzerklärung für diese Produkte und Dienste ab 25. Mai 2018.  

Flickr gehört mit zu Oath. Also gelten diese Bedingungen auch für Flickr. In der DSE steht drin, dass die Oath (EMEA) Limited in Dublin diese Dienste bereitstellt und damit wohl Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist. Also werden die Daten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU verarbeitet und die DS-GVO möchte ja den freien Verkehr personenbezogener Daten fördern (oder zumindest nicht einschränken).

Weiterhin erklärt Oath, dass sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission verwenden bzw. nur Daten mit Unternehmen austauschen, die nach Privacy Shield zertifiziert sind.

Insgesamt scheint die Datenschutzerklärung den Anforderungen der Art. 13 und 14 DS-GVO zu entsprechen. Und auch inhaltlich ist es jetzt so, dass man wohl doch bedenkenlos Bilder von Flickr in seinem Blog einbinden kann.

Blog entflickt

In einem Beitrag vor ein paar Tagen kam ich zu der Ansicht, dass spätestens mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 Flickr nicht mehr genutzt werden kann. Das bedeutete für mich, dass ich mein Blog auf Bilder prüfen muss, die über Flickt eingebunden werden. Soweit ich das sehe, ist das jetzt abgeschlossen. Es sollten keine Bilder mehr über Flickr und andere fremde Quellen kommen.

Weiterhin habe ich geprüft, ob ich bei YouTube-Videos die Domain youtube-nocookie.com verwende. Auch dies sollte jetzt der Fall sein. Damit kommen die Videos hier im Blog entweder von obiger YouTube-Seite oder von media.ccc.de.

Solltet ihr noch Sachen finden, die von woanders eingebunden werden, freue ich mich über einen Hinweis in den Kommentaren.

Kann man Flickr-Fotos noch einbinden?

Update: 11 Tage nach dem untenstehenden Blogpost hat sich die Lage doch grundlegend geändert. Ich habe in einem neuen Beitrag beschrieben, warum es mittlerweile doch rechtmäßig ist, Flickr-Bilder einzubinden. Daher kann der untenstehende Beitrag ignoriert werden.


Ich bin gerade dabei, mein Blog durchzuschauen, was ich an fremden Inhalten einbinde oder was nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) relevant wäre. Dabei fiel mir auf, dass ich an einigen Stellen den Fotodienst Flickr verwende. Das heißt, ich habe auf deren Seiten Bilder gespeichert und für Beiträge werden diese Bilder hier mit eingebunden.

Wie verhält sich dies nun nach der DS-GVO? Wenn jemand einen Blogbeitrag mit einem solchen Flickr-Bild besucht, dann sehe (oder im Sinne der DS-GVO erhebe) ich bzw. mein Server die IP-Adresse des Besuchers. Unter anderem zählt diese als personenbezogenes Datum. Durch den Abruf des Bildes werden diese personenbezogenen Daten in ein unsicheres Drittland übertragen. Denn Flickr gehört US-Firmen (Yahoo! bzw. SmugMug) und deren Server stehen in den USA. Nun sagt der Artikel 35 DS-GVO, dass die Daten trotzdem in solche unsicheren Staaten übertragen werden kann, wenn es ein angemessenes Schutzniveau gibt. Dies kann durch verschiedene Faktoren passieren. Im Falle der USA ist der so genannte Privacy Shield eine der Varianten. Die US-Unternehmen können sich zertifizieren lassen und in eine Liste eintragen. Steht ein Unternehmen auf der Liste, ist der erste Schritt getan. Da ein solches Unternehmen personenbezogene Daten in meinem Auftrag verarbeitet, wäre wohl noch ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen und die Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen.

Im Falle von Flickr suchte ich also nach einem Eintrag in der Liste beim Privacy Shield. Dort fand ich weder einen Eintrag zu Flickr noch zu Yahoo! oder SmugMug. Auch anderweitige Suchen brachten mich nicht weiter. Damit muss ich wohl davon ausgehen, dass Flickr eben nicht nach Privacy Shield zertifiziert ist. Jetzt könnte ich versuchen, einen Vertrag gemäß der Standardvertragsklauseln der EU mit Flickr abzuschließen. Ich halte es aber für fraglich, dass Flickr dies mit jedem seiner Kunden tun wird und dass dies auch bis zum 25. Mai 2018 unterschrieben ist.

Daher ist es wohl so, dass eben kein geeignetes Datenschutzniveau gewährleistet werden kann und damit auch keine Bilder von Flickr eingebunden werden können. Zumindest dann nicht, wenn man der DS-GVO folgen will. Das heißt für mich, dass ich dies jetzt ändern werde und die Bilder lokal ausliefere.

Natürlich bin ich kein Jurist. Das oben Geschriebene ist daher als Meinung eines informierten Laien zu verstehen. Falls ihr andere Argumente oder Meinungen habt, freue ich mich über Kommentare.

Call for action: Please send me an encrypted file

tl;dr: Please encrypt a file and send it to me together with a (short) description, how I can make it readable for me.

Everyone is talking about encryption and nobody does it. This is a short summary of my initial asumption. Did you ever try to encrypt a file and to send it someone? How did you do it?

This is a fairly simple and basic task which you can present in a beginner’s course:

Assume another person uses a public computer (Internet cafe, library, etc.). You want to send a file to this person and keep the content confidential to other people. Encrypt a file on your computer and send it to the person.

I ask myself how you would do it. Thatswhy I decided to conduct a little experiment: Dear reader, please encrypt a (no so big) file and send it to me (via mail to enc2018@kubieziel.de, you can use my PGP key if you like, comment this post or use some other means to contact me). Add some information which to decrypt the file. You have no idea how to do this? I desperately want to know about it. Please write a mail or leave a comment. You tried and failed? I desperately want to know about it. Please write a mail or leave a comment. I would like to know how easy or hard this task is.

I plan to analyse the data on a anonymous basis and will introduce some tools in later posts.

Aufruf: Schick mir eine verschlüsselte Datei

tl;dr: Bitte verschlüsselt eine Datei und schickt mir diese zusammen mit einer (kurzen) Beschreibung, wie ich die lesbar mache.

Alle Welt redet von Verschlüsselung und keiner macht es. So könnte man meine These kurz zusammenfassen. Habt ihr schonmal versucht, eine Datei zu verschlüsseln und diese jemand anderem zuzusenden? Wie habt ihr dies angestellt?

Aus meiner Sicht ist das eine einfache, grundlegende Aufgabe, die man in jedem Anfängerkurs stellen könnte:

Stelle dir vor, dein Gegenüber nutzt einen öffentlichen Computer (Internetcafe, Bibliothek etc.). Du möchtest mit diesem eine Datei austauschen, deren Inhalt nur ihr beide kennt. Verschlüssele eine Datei auf deinem Rechner und übermittle diese an dein Gegenüber.

Ich frage mich nun, wie ihr das machen würdet. Daher habe ich mich zu einem kleinen Experiment entschlossen: Liebe Leserinnen und Leser, bitte verschlüsselt eine (nicht allzugroße) Datei und schickt mir diese zu (per E-Mail an enc2018@kubieziel.de, hinterlasst einen Kommentar oder kontaktiert mich anderweitig) . Legt ein paar Informationen bei, wie ich die wieder entschlüsseln kann. Ihr wisst nicht, wie ihr das machen könnt? Schreibt mir bitte unbedingt eine Mail an enc2018@kubieziel.de oder hinterlasst unten einen Kommentar und erzählt mir davon. Ihr habt es probiert und seid daran gescheitert? Schreibt mir bitte unbedingt eine Mail an enc2018@kubieziel.de oder hinterlasst unten einen Kommentar und erzählt mir davon. Ich würde gern wissen, wie einfach oder schwierig dies für euch ist.

Ich plane, die Umfrage später anonymisiert auszuwerten und ggf. in weiteren Beiträgen verschiedene Werkzeuge vorzustellen.

 

TLS-Bingo -- Wer bietet mehr?

Ich hatte heute den verwegenen Plan und wollte die Webseite des sächsischen Landtages per HTTPS aufrufen. Der Browser stoppte mich und zeigte eine schöne Fehlermeldung:

Edas
Fehlermeldung zum Zertifikat von edas.landtag.sachsen.de

Also dem Zertifikat traut der Browser nicht. Außerdem fehlen dem weitere Bestandteile. Das Zertifikat ist eigentlich für eine andere Domain und schon längst abgelaufen.

Hier frage ich mich, ob jemand schon mal eine Liste von Zertifikatsfehlern gesehen hat, die länger ist, als die obige. :-)

Kryptografie mit Barbie

Das wunderbare Projekt »Chaos macht Schule« des CCC versucht, Medienkompetenz und Technikverständnis von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Verschlüsselung gehört mit in diesen Bereich und Bruce Schneier wies kürzlich auf ein Gerät hin, das in jedes Kinderzimmer gehört. ;-)

Von Mattel gibt es eine Schreibmaschine für Kinder, die eine einfache Verschlüsselung beherrscht. Das Modell E-118 wird von der slowenischen Firma Mehano hergestellt. Mittels der Tastenkombination Shift-Lock und 1, 2, 3 oder 4 wird die Verschlüsselung aktiviert. Die Nachricht kann dann über die Tastatur eingegeben werden und die Maschine druckt den Geheimtext aus. Die Schreibmaschine führt dabei eine einfache Ersetzung (Substitution) aus. Aber für einen Einstieg in die Welt der geheimen Kommunikation ist das sicher sehr gut.

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