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Einbindung von Flickr doch konform zur DS-GVO

GDPR
GDPR & ePrivacy Regulations von Dennis van der Hejden. Original bei Flickr

Vor kurzem stellte ich mir hier im Blog die Frage, ob man noch Bilder des Dienstes Flickr einbinden kann. Nach meiner Prüfung kam ich zu dem Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist und entfernte die Bilder aus meinem Blog.

Heute hielt ich einen Workshop, der u.a. auch die Datenschutz-Grundverordnung zum Thema hatte. Dort fragte mich ein Teilnehmer, ob denn das Land Thüringen eine korrekte Datenschutzerklärung (DSE) hat. Der folgende Abschnitt brachte mich dann doch ins Staunen:

Flickr

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Flickr eingebunden sein. Flickr ist ein Foto- und Bilder-Dienst des amerikanischen Unternehmens SmugMug Inc. (67 E. Evelyn Ave, Suite 200
Mountain View, California, U.S.)Wenn Sie selber Flickr aktiv nutzen und ein Bild oder Video veröffentlichen, können wir ihn ebenfalls sehen, wenn Sie ihn jedermann zugänglich gemacht haben oder wenn wir Ihnen über Flickr folgen. Ebenfalls können wir Ihre Angaben auf Flickr sehen, wenn thueringen.de Ihrem Profil folgt. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten bei Flickr und den Sichtbarkeitseinstellungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen von Flickr bzw. Oath (ehemals Yahoo): policies.oath.com/ie/de/oath/privacy/index.html  

Das heißt, das Land Thüringen ist der Meinung, rechtmäßig Flickr-Bilder einbinden zu können. Wie kann das sein?

Weder Flickr noch Yahoo! noch eine der anderen Firmen steht bisher auf der Privacy-Shield-Liste. Und die Datenschutzbedingungen von Flickr gaben doch bisher auch nichts her. Aber: Unter anderen ist das Datenschutzcenter von Oath mit verlinkt. Dort steht gleich am Anfang:

Für Produkte oder Dienste von Oath, auf die ohne Anmeldung bei einem Account zugegriffen wird, gilt diese Datenschutzerklärung für diese Produkte und Dienste ab 25. Mai 2018.  

Flickr gehört mit zu Oath. Also gelten diese Bedingungen auch für Flickr. In der DSE steht drin, dass die Oath (EMEA) Limited in Dublin diese Dienste bereitstellt und damit wohl Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist. Also werden die Daten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU verarbeitet und die DS-GVO möchte ja den freien Verkehr personenbezogener Daten fördern (oder zumindest nicht einschränken).

Weiterhin erklärt Oath, dass sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission verwenden bzw. nur Daten mit Unternehmen austauschen, die nach Privacy Shield zertifiziert sind.

Insgesamt scheint die Datenschutzerklärung den Anforderungen der Art. 13 und 14 DS-GVO zu entsprechen. Und auch inhaltlich ist es jetzt so, dass man wohl doch bedenkenlos Bilder von Flickr in seinem Blog einbinden kann.

Blog entflickt

In einem Beitrag vor ein paar Tagen kam ich zu der Ansicht, dass spätestens mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 Flickr nicht mehr genutzt werden kann. Das bedeutete für mich, dass ich mein Blog auf Bilder prüfen muss, die über Flickt eingebunden werden. Soweit ich das sehe, ist das jetzt abgeschlossen. Es sollten keine Bilder mehr über Flickr und andere fremde Quellen kommen.

Weiterhin habe ich geprüft, ob ich bei YouTube-Videos die Domain youtube-nocookie.com verwende. Auch dies sollte jetzt der Fall sein. Damit kommen die Videos hier im Blog entweder von obiger YouTube-Seite oder von media.ccc.de.

Solltet ihr noch Sachen finden, die von woanders eingebunden werden, freue ich mich über einen Hinweis in den Kommentaren.

Kann man Flickr-Fotos noch einbinden?

Update: 11 Tage nach dem untenstehenden Blogpost hat sich die Lage doch grundlegend geändert. Ich habe in einem neuen Beitrag beschrieben, warum es mittlerweile doch rechtmäßig ist, Flickr-Bilder einzubinden. Daher kann der untenstehende Beitrag ignoriert werden.


Ich bin gerade dabei, mein Blog durchzuschauen, was ich an fremden Inhalten einbinde oder was nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) relevant wäre. Dabei fiel mir auf, dass ich an einigen Stellen den Fotodienst Flickr verwende. Das heißt, ich habe auf deren Seiten Bilder gespeichert und für Beiträge werden diese Bilder hier mit eingebunden.

Wie verhält sich dies nun nach der DS-GVO? Wenn jemand einen Blogbeitrag mit einem solchen Flickr-Bild besucht, dann sehe (oder im Sinne der DS-GVO erhebe) ich bzw. mein Server die IP-Adresse des Besuchers. Unter anderem zählt diese als personenbezogenes Datum. Durch den Abruf des Bildes werden diese personenbezogenen Daten in ein unsicheres Drittland übertragen. Denn Flickr gehört US-Firmen (Yahoo! bzw. SmugMug) und deren Server stehen in den USA. Nun sagt der Artikel 35 DS-GVO, dass die Daten trotzdem in solche unsicheren Staaten übertragen werden kann, wenn es ein angemessenes Schutzniveau gibt. Dies kann durch verschiedene Faktoren passieren. Im Falle der USA ist der so genannte Privacy Shield eine der Varianten. Die US-Unternehmen können sich zertifizieren lassen und in eine Liste eintragen. Steht ein Unternehmen auf der Liste, ist der erste Schritt getan. Da ein solches Unternehmen personenbezogene Daten in meinem Auftrag verarbeitet, wäre wohl noch ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen und die Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen.

Im Falle von Flickr suchte ich also nach einem Eintrag in der Liste beim Privacy Shield. Dort fand ich weder einen Eintrag zu Flickr noch zu Yahoo! oder SmugMug. Auch anderweitige Suchen brachten mich nicht weiter. Damit muss ich wohl davon ausgehen, dass Flickr eben nicht nach Privacy Shield zertifiziert ist. Jetzt könnte ich versuchen, einen Vertrag gemäß der Standardvertragsklauseln der EU mit Flickr abzuschließen. Ich halte es aber für fraglich, dass Flickr dies mit jedem seiner Kunden tun wird und dass dies auch bis zum 25. Mai 2018 unterschrieben ist.

Daher ist es wohl so, dass eben kein geeignetes Datenschutzniveau gewährleistet werden kann und damit auch keine Bilder von Flickr eingebunden werden können. Zumindest dann nicht, wenn man der DS-GVO folgen will. Das heißt für mich, dass ich dies jetzt ändern werde und die Bilder lokal ausliefere.

Natürlich bin ich kein Jurist. Das oben Geschriebene ist daher als Meinung eines informierten Laien zu verstehen. Falls ihr andere Argumente oder Meinungen habt, freue ich mich über Kommentare.

Aufruf: Schickt mir eine mit Minilock verschlüsselte Datei

Kürzlich rief ich euch auf, mir eine verschlüsselte Datei zuzusenden. Die Ergebnisse des Experiments waren recht durchmischt. Weniger als die Hälfte der Einsendungen hatte enthielt eine verschlüsselte Datei. Knapp die Hälfte dieser Dateien waren mit OpenPGP verschlüsselt. Insgesamt fand ich einige der Ergebnisse ziemlich unerwartet.

Unter anderem erwartete ich, dass auch Minilock für die Aufgabe genutzt werden würde. Dennoch nutzte niemand diese Möglichkeit. Aus meiner Sicht ist das eine recht einfache Möglichkeit, um eine Datei zu verschlüsseln. Daher will ich dies unten vorstellen und bitte euch, mir eine Datei mit Minilock zu verschlüsseln und zukommen zu lassen. Dabei interessiert mich natürlich, was euer Eindruck von der Software ist. Also schreibt ruhig ein paar bewertende Worte dazu.

Minilock-ID-Erzeugung
E-Mail-Adresse und Passwort angeben, um eine Minilock ID zu erzeugen

Minilock ist eine Erweiterung für den Google Chrome oder die freie Alternative Chromium. Bei anderen Lösungen ist meist das Betriebssystem die Einschränkung und hier ist es der Browser. Um die zu installieren, besucht ihr die Minilock-Seite im Web Store und klickt rechts oben auf den blauen Button (zu Chrome hinfügen, add to chrome). Wenn ihr die Anwendung zum Browser hinzugefügt habt, öffnet sich ein neuer Tab und ihr seht das Icon für die Anwendung. Jetzt kann es losgehen.

Zu Anfang erzeugt Minilock eine ID. Dieses Kennzeichen wird später benutzt, um Dateien für euch zu verschlüsseln bzw. könnt ihr die Minilock IDs anderer nutzen, um Dateien für diese Leute zu verschlüsseln. Gebt in das Feld eine E-Mail-Adresse sowie ein Passwort ein. Minilock prüft zunächst die Komplexität des Passworts. Sollte dies zu schwach sein, erscheint eine Warnung sowie eine Empfehlung für ein sichereres Passwort. Gebt hier als ein langes und komplexes Passwort ein. Merkt euch beide Merkmale. Ihr benötigt die später, um euch bei der Anwendung “einzuloggen”.

Meine Minilock ID für dieses Experiment ist

MkUrFQM6NDPpYgd813BZub5cLaW1K2Sk5zF3SnG5RBXKm
Dateiauswahl und Minilock ID
Ansicht mit Dateiauswahl und Minilock ID

Nun könnt ihr Dateien verschlüsseln. Wenn ihr auf dem Bild rechts, in die obere Hälfte klickt, öffnet sich eine Dateiauswahl. Sucht dort eine oder mehrere Dateien aus und bestätigt eure Auswahl. Danach müsst ihr die oben angesprochenen Minilock IDs als Empfänger eingeben und Minilock erzeugt eine Datei mit der Endung .minilock. Diese ladet ihr auf den Rechner (Klick auf Dateiname) und könnt diese anschließend versenden. Der Empfänger kann die dann wiederum in sein Minilock laden und hoffentlich entschlüsseln.

Versucht mal, die obige Anleitung umzusetzen und verschlüsselt mir an die obige ID eine Datei. Wie einfach oder schwierig fühlte sich das für euch an?

Mit minilock verschlüsselte Datei
Mit minilock verschlüsselte Datei

Ergebnis des Verschlüsselungsexperiments

Anfang Februar 2018 rief ich dazu auf, mir eine verschlüsselte Datei zukommen zu lassen. Ich bekam fast 50 Zusendungen und war überwältigt. Vielen Dank für eure Mitarbeit!

Viele reden heute in meiner Umgebung über Verschlüsselung. Es gibt Messenger, die verschlüsseln, Webseiten werden verschlüsselt übertragen und Festplatten können verschlüsselt werden. Eine der einfacheren Aufgaben sollte die Verschlüsselung einer Datei sein. Aus meiner Sicht ist dies eine grundlegende Aufgabe, die einfach zu bewältigen sein müsste. Meine Annahme war, dass dies in der Praxis nicht der Fall ist.

Zum Vergleich: Stellt euch vor, ihr fragt beliebige Personen euch einen Text zu schreiben und das Ergebnis zukommen zu lassen. Meine Annahme ist, dass ein Großteil der Menschen dieses Problem lösen können. So ähnlich sollte es sich auch mit der Verschlüsselung einer beliebigen Datei verhalten. Die Betonung liegt jedoch auf sollte.

Im Vorfeld hätte ich erwartet, dass die meisten Dateien als gezippte (oder sonstwie gepackte) und verschlüsselte Datei kommen, dicht gefolgt von Officedateien mit Passwort. Am Ende kamen drei gezippte Dateien (entspricht 6% aller Dateien und 14% der verschlüsselten Dateien) und  keine Oficedatei. Das war eine Überraschung.

Die überaus meisten Dateien etwa ein Drittel aller Dateien und 64% der verschlüsselten Dateien waren gegen meinen OpenPGP-Schlüssel verschlüsselt. Auch dies fand ich überraschend, denn ich hätte vermutlich ein symmetrisches Verfahren gewählt und das Passwort auf einem anderen Weg übertragen. Allerdings ist die hohe Zahl für mich ein eindeutiges Zeichen der Filterblase in der mein Aufruf gelandet ist. Denn kann mir schwer vorstellen, dass die breite Masse der Menschen so oft und viel OpenPGP auf- und einsetzt.

Leider bekam ich nahezu keine Rückmeldung über fehlgeschlagene Versuche oder von Leuten, die gar keine Idee hatten, wie sie das Problem angehen können. Jedoch würde ich mehr als die Hälfte der Versuche, die mich erreichen als gescheitert betrachten. Diese enthielten entweder eine Datei im Klartext oder gar keine Datei. Das ist für mich schon ein deutliches Zeichen, dass die Aufgabe schwierig ist.

Aber wie geht es einfacher? Eine Lösung sind die oben angesprochenen gezipten Dateien. Hier müsste man natürlich über die Art der Verschlüsselung und deren Sicherheit reden. Ein ebensolches Problem steht bei Office-Dateien. LibreOffice bietet in der letzten Version auch die Benutzung von OpenPGP an. Aber dies muss erstmal eingerichtet werden.

Eine recht einfache, wenn auch unbekannte Lösung ist Minilock. Dies ist eine Erweiterung für Google Chrome und Chromium. Damit lässt sich die Aufgabe aus meiner Sicht recht bequem erledigen. Ich werde später eine kleine Anleitung schreiben und mal zu einem Praxistest aufrufen.

Zahlen zum Verschlüsselungsexperiment

Ich hatte euch gebeten, mir eine verschlüsselte Datei zu schicken. Die An- und Vielzahl der Antworten war überwältigend. Vielen Dank an alle, die mitmachten! Doch was kam dabei heraus? Unten findet ihr eine Auswertung in Zahlen:

Insgesamt erhielt ich knapp 50 Dateien. Diese kamen überwiegend per E-Mail (37). Daneben schickten mir Leute Hinweise über Quitter (3), Twitter (2), Slack (1), XMPP (1), Wire (1) und als Kommentar (2) zum Blogbeitrag.

Jemand hatte sich den Spass erlaubt, einen PGP-Schlüssel für die betreffende E-Mail-Adresse zu erstellen. Ich erhielt drei E-Mails, die einen falschen Schlüssel nutzten. Ich hatte im Beitrag auf meinen Schlüssel verwiesen und gehofft, dieser würde benutzt werden. Aber einige arbeiten offensichtlich anders, als ich das erwartet habe. ;-)

Insgesamt 22 Dateien oder weniger als die Hälfte der Versuche waren verschlüsselt:

  • Die meisten davon (11) waren mit OpenPGP gegen meinen Schlüssel verschlüsselt.
  • Vier Dateien nutzten AES zur Verschlüsselung. Das Passwort lag der E-Mail bei.
  • Dreimal erhielt ich eine gepackte (Zip) Datei mit Passwort in der E-Mail.
  • Zwei Dateien nutzten das TLS-Zertifikat und waren gegen dieses verschlüsselt. Ich bin natürlich im Besitz des privaten Schlüssels und konnte diese entschlüsseln.
  • Ein Link führte auf einen Pastebin mit einer OpenPGP-verschlüsselten Nachricht.
  • Schließlich kam noch ein Veracrypt-Container.

Auf der anderen Seite heißt das eben auch, dass ein Großteil der Dateien nicht verschlüsselt war. Insgesamt kamen fünf E-Mails mit einem Klartext-Anhang an. Ebenso erhielt ich eine klartextliche Datei über Keybase, drei Dateien über send.firefox.com, eine über Tutanota. Die Dateien, die über XMPP und Wire kamen, waren ebenso unverschlüsselt. Allerdings war hier die Leitung selbst verschlüsselt.

Schließlich erhielt ich noch Nachrichten, die keine Datei enthielten. Eine Mail verwies auf Peersm. Dies konnte ich in keinem Browser zum Laufen bekommen. Ein Kommentar im Blog enthielt eine Base64-kodierte Datei. Dies ist keine Verschlüsselung, sondern kann immer dekodiert werden.

Alles in allem ist das Ergebnis etwas anders als ich im Vorfeld erwartet hatte. Zu meinen Erwartungen und meiner Bewertung werde ich einen separaten Beitrag verfassen.

Falscher Schlüssel für enc2018@kubieziel.de

Ich bin bisher hocherfreut über die Rückmeldungen zu meinem Aufruf. Hier gibt es bereits jetzt viel Stoff für weitere Blogbeiträge. Allerdings hat sich jemand den Scherz erlaubt und einen PGP-Schlüssel für die E-Mail-Adresse enc2018@kubieziel.de erstellt. Einige Leute haben diesen Schlüssel schon genutzt, um mir Dateien zuzusenden. Ich habe hier nicht den privaten Schlüssel. Damit kann ich die Dateien nicht entschlüsseln. Falls ihr mir verschlüsselte Dateien zukommen lassen wollt, nutzt bitte den Schlüssel von der Kontaktseite. Der Fingerprint ist 60D8 5B8D 9A1C D2D1 355E BE9F 65B3 F094 EA3E 4D61.

Falls der Erzeuger des obigen Schlüssels mir den privaten Teil für das Experiment zukommen lassen will, freue ich mich natürlich auch. :-)

cronjob