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Deutschland der Extreme: Wie Thüringen die Demokratie herausfordert von Martin Debes

Der Journalist Martin Debes hat sich vor der diesjährigen Wahl den demokratischen Verhältnissen in Thüringen gewidmet. Auf 280 Seiten geht er auf die Verhältnisse in den vergangenen einhundert Jahren im Freistaat ein. Ein Schwerpunkt des Buches »Deutschland der Extreme: Wie Thüringen die Demokratie herausfordert« liegt dabei auf den letzten dreißig Jahren.

Thüringen war lange Zeit der Inbegriff der Kleinstaaterei und später das Testlabor der Nazis. Debes zeichnet diese Geschichte nach und geht dann auf wichtige historische Marken der DDR wie auch der Wendezeit ein. Das kann helfen, die jüngere Geschehnisse besser zu verstehen und einzuordnen. Die Zeit ab ca. 1990 wird dann sehr detailliert besprochen. Hier liest man die Erfahrung und persönlichen Erkenntnisse des Journalisten gut heraus. Er kennt die Interna der Thüringer Politik und so glänzt das Buch mit vielerlei Hintergrundwissen.

Natürlich spielt die Entwicklung der AfD wie auch dessen Spitzenkandidaten eine große Rolle. Debes beschreibt, wie die anderen Parteien vor sich her getrieben werden, jegliche Fehler ausgenutzt werden und auch, wie erschöpft die aktuelle Koalition zu sein scheint.

Insgesamt liest sich das Buch wie ein spannender Roman. Leider sind die Fakten nicht erfunden, sondern Realität. Leider gibt es im Buch kein Happy End. Vielmehr sind die Bürger:innen gefragt, hier ein solches herbeizuführen.

Ich kann das Buch allen Interessierten nur ans Herz legen. Insgesamt entsteht beim Lesen der Eindruck, dass das, was in Thüringen im Kleinen passiert, auch bundesweit im Großen passieren könnte.

Protokoll der mündlichen Anhörung zur VDS beim europäischen Gerichtshof

Bastien Le Querrec von La Quadrature du Net fertigte ein Protokoll der mündlichen Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof an. Die klagenden Verbände sowie die Beklagten bekamen Zeit Stellung zu nehmen und Fragen der Richterinnen und Richter zu beantworten. Das Originaldokument gibt es nur in französisch. Ich habe es daher mit Hilfe von DeepL, Google Translate und von Chloé Berthélémy ins Deutsche übersetzt. An einigen Stellen ist die Übersetzung noch etwas holprig. Solltet ihr Verbesserungen haben, hinterlasst bitte einen Kommentar oder schickt mit eine E-Mail.

Im erweiterten Eintrag unten findet ihr den gesamten Text des Protokolls. Alternativ könnt ihr diesen auch als PDF-Datei herunterladen.

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Einbindung von Flickr doch konform zur DS-GVO

GDPR
GDPR & ePrivacy Regulations von Dennis van der Hejden. Original bei Flickr

Vor kurzem stellte ich mir hier im Blog die Frage, ob man noch Bilder des Dienstes Flickr einbinden kann. Nach meiner Prüfung kam ich zu dem Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist und entfernte die Bilder aus meinem Blog.

Heute hielt ich einen Workshop, der u.a. auch die Datenschutz-Grundverordnung zum Thema hatte. Dort fragte mich ein Teilnehmer, ob denn das Land Thüringen eine korrekte Datenschutzerklärung (DSE) hat. Der folgende Abschnitt brachte mich dann doch ins Staunen:

Flickr

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Flickr eingebunden sein. Flickr ist ein Foto- und Bilder-Dienst des amerikanischen Unternehmens SmugMug Inc. (67 E. Evelyn Ave, Suite 200
Mountain View, California, U.S.)Wenn Sie selber Flickr aktiv nutzen und ein Bild oder Video veröffentlichen, können wir ihn ebenfalls sehen, wenn Sie ihn jedermann zugänglich gemacht haben oder wenn wir Ihnen über Flickr folgen. Ebenfalls können wir Ihre Angaben auf Flickr sehen, wenn thueringen.de Ihrem Profil folgt. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten bei Flickr und den Sichtbarkeitseinstellungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen von Flickr bzw. Oath (ehemals Yahoo): policies.oath.com/ie/de/oath/privacy/index.html  

Das heißt, das Land Thüringen ist der Meinung, rechtmäßig Flickr-Bilder einbinden zu können. Wie kann das sein?

Weder Flickr noch Yahoo! noch eine der anderen Firmen steht bisher auf der Privacy-Shield-Liste. Und die Datenschutzbedingungen von Flickr gaben doch bisher auch nichts her. Aber: Unter anderen ist das Datenschutzcenter von Oath mit verlinkt. Dort steht gleich am Anfang:

Für Produkte oder Dienste von Oath, auf die ohne Anmeldung bei einem Account zugegriffen wird, gilt diese Datenschutzerklärung für diese Produkte und Dienste ab 25. Mai 2018.  

Flickr gehört mit zu Oath. Also gelten diese Bedingungen auch für Flickr. In der DSE steht drin, dass die Oath (EMEA) Limited in Dublin diese Dienste bereitstellt und damit wohl Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist. Also werden die Daten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU verarbeitet und die DS-GVO möchte ja den freien Verkehr personenbezogener Daten fördern (oder zumindest nicht einschränken).

Weiterhin erklärt Oath, dass sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission verwenden bzw. nur Daten mit Unternehmen austauschen, die nach Privacy Shield zertifiziert sind.

Insgesamt scheint die Datenschutzerklärung den Anforderungen der Art. 13 und 14 DS-GVO zu entsprechen. Und auch inhaltlich ist es jetzt so, dass man wohl doch bedenkenlos Bilder von Flickr in seinem Blog einbinden kann.

Schreibt eure Provider wegen der Vorratsdatenspeicherung an!

Seit nun mehr als zehn Jahren wird um die Vorratsdatenspeicherung gerungen. Verordnungen und Gesetze wurden verabschiedet, Klagen dagegen bestritten und gewonnen. Es gab unzählige Demonstrationen und Aktionen gegen diese Form der Überwachung. Am 1. Juli 2017 soll es nun soweit sein, dass wieder ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt und umgesetzt wird. Auch hier gibt es einige laufende Verfassungsbeschwerden. Digitalcourage plant am 29. Juni 2017 Proteste gegen das Gesetz. Die SpaceNet AG klagte gegen das Gesetz und nun beschloss das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen, dass das Gesetz gegen europäisches Recht verstösst. Diese Entscheidung betrifft nur die SpaceNet AG. Andere Provider müssen entsprechend nachziehen. Um an der Stelle etwas Druck aufzubauen, will ich verschiedene Provider anschreiben und diese auffordern oder bitten, es der SpaceNet gleich zu tun. Unten findet ihr mein Musterschreiben. Ihr könnt es gern verwenden oder verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Beschluss 13 B 238/17 vom 22. Juni 2017 entschieden, dass die zum 1. Juli 2017 umzusetzende Vorratsdatenspeicherung (VDS) gegen europäisches Recht verstößt. Damit wurde die Klägerin von der Speicherpflicht entbunden. Ich möchte Sie hiermit bitten, sich ebenso für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und eine ähnliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu erwirken.

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) verpflichtet Internetserviceprovider (ISP) spätestens ab dem 1. Juli 2017 anlasslos eine Reihe von Verkehrsdaten zu speichern. Diesem Gesetz geht die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten und die deutsche Umsetzung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zuvor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelungen in dem Urteil 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig. Am 8. April 2014 hob dann der europäische Gerichtshof (C-293/12, C-594/12) die Richtlinie auf, da diese gegen verschiedene Rechte aus der europäischen Grundrechtscharta verstößt.

Der deutsche Provider SpaceNet AG klagte nun gegen das im Dezember wieder eingeführte Gesetz und bekam am 22. Juni 2017 vor dem OVG NRW Recht. Das Gericht beschloss, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Die SpaceNet AG muss damit die VDS nicht umsetzen.

Das Urteil betrifft allerdings nur einen Provider. Ohne eine ähnlich gelagerte Entscheidung müssen andere ISP die VDS umsetzen. Daher möchte ich Sie bitten, sich für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und ein ähnlich gelagertes Urteil zu erwirken. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie für Ihr Unternehmen derartige Schritte planen oder ob Sie ggf. anderweitig gegen die VDS vorgehen wollen.

Ich danke Ihnen vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Hoffen wir, dass sich möglichst viele Provider gegen die VDS stark machen und das Gesetz endlich gekippt wird!

Update: Golem berichtet, dass Vodafone keinen Eilantrag stellen will und Telefónica/O2 die Sachlage prüft.

Vorsicht vor gefälschten PGP-Schlüsseln

Wer mir eine OpenPGP-verschlüsselte E-Mail schicken will, sollte demnächst doppelt vorsichtig sein. Ich entdeckte heute, dass es zur Key-ID 0xEA3E4D61 zwei Schlüssel gibt. Einer der beiden wurde vermutlich automatisch erzeugt und gehört mir nicht! Der Fingerabdruck meines derzeitig aktiven Schlüssels ist:

pub   4096R/0x65B3F094EA3E4D61 2010-01-15
Schl.-Fingerabdruck = 60D8 5B8D 9A1C D2D1 355E  BE9F 65B3 F094 EA3E 4D61
uid                  Jens Kubieziel <jens@kubieziel.de>
uid                  Jens Kubieziel <jens@freie-re.de>
uid                  Jens Kubieziel <kubieziel@gmx.de>
uid                  Jens Kubieziel <lugjena@kubieziel.de>
uid                  Jens Kubieziel <jens@torservers.net>
sub   4096R/0x7A0A527D47FFDBE1 2010-01-15

Wenn ihr mir eine verschlüsselte E-Mail schicken wollt, vergleicht unbedingt die obige zweite Zeile. Im Allgemeinen empfiehlt es sich in der Konfigurationsdatei von GnuPG die Variable keyid-format 0xlong oder gleich long zu setzen. Die kurze Key-ID ist, wie oben zu sehen, leicht zu fälschen.

Update: Das Problem betrifft nicht nur mich. Auf Twitter war von mehreren Fällen zu lesen und auch die Kernel-Entwickler sind betroffen.

Firefox verbessert den Schutz der Privatsphäre

Als das Tor-Projekt den Tor-Browser entwarf, machten sie sich viele Gedanken zum Schutz der Privatsphäre. Sie versuchten jegliche Gefahren zu identifizieren und diese zu umschiffen. Daraus entstand das Design zum Tor-Browser. Seitdem versuchen die Entwickler, die Schwachstellen in Bezug auf die Privatsphäre im Mozilla Firefox im Griff zu behalten. Neben dem Tor-Button kommen viele individuelle Patches zum Einsatz. Die meisten davon wurden bisher von Mozilla nicht in den Firefox eingepflegt. Doch dies ändert sich jetzt.

Seit Anfang Mai gibt es im Wiki von Mozilla eine Seite, die sich Tor Uplift nennt. Mozilla fängt nämlich nun doch an, Patches vom Tor-Projekt in den Firefox wieder einzubauen. Auf der Wikiseite wird der Fortschritt festgehalten. Bisher kamen 26 Änderungen weiter und an sechs wird gerade aktiv gearbeitet. Sören Hentzschel beschreibt in seinem Blogbeitrag, welche neuen Optionen es im Firefox gibt und wie diese aktiviert werden können.

Insgesamt ist das ein guter Schritt der Entwickler, den Schutz der Privatsphäre im Firefox weiter zu erhöhen. Wie Sören in seinem Beitrag schreibt, engagiert sich Mozilla auch weiterhin stark im Tor-Projekt. Weiter so! :-)

Keysigning bei den Chemnitzer Linux-Tagen 2016

Am 19. und 20. März fanden in Chemnitz wieder die Chemnitzer Linux-Tage statt. Einer alten Tradition folgend organisierte ich das Keysigning. Das heißt, Leute mit einem OpenPGP-Schlüssel können teilnehmen und sich gegenseitig ihre Identität bestätigen. Durch die Prüfung und Signatur wird das Vertrauensnetz (Web of Trust) gestärkt.

In den letzten Jahren stellten wir uns dazu in einer Reihe auf. Die erste Person bewegte sich dann zur zweiten und anschließend zur dritten, vierten usw. Nachdem die erste Person vorbei war, fing die zweite an. So sah das ungefähr aus:

Startaufstellung:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Erste Person startet:

2 3 4 5 6 7 8 9 10
1

Zweite Person startet:

3 4 5 6 7 8 9 10
2 1

Nach einer Weile startet die sechste Person:

7 8 9 10 1
6 5 4 3 2

Das heißt, die erste Person reiht sich wieder ans das Ende ein. Eine Reihe zeigt jeweils den Ausweis und die andere Reihe vergleicht.

Bei dem Verfahren ist nun der Nachteil, dass anfangs sehr viele Leute im Leerlauf sind. Sie müssen warten, bis die erste Person endlich bei denen angekommen ist. Um dies ein wenig zu beschleunigen, haben wir die Reihe dieses Jahr direkt gefaltet. Nach der Sortierung in eine Reihe stellten sich alle gegenüber auf:

1 2 3 4 5
10 9 8 7 6

Die Idee war, dass wieder eine Reihe prüft und die andere den Ausweis zeigt. Leider habe ich das wohl nicht genau genug erklärt und es wurde parallel von beiden Seiten gemacht. Als die Reihe nun zur Hälfte abgearbeitet war, kamen die Teilnehmer bei ursprünglichen Gegenüber wieder an und nahmen an, alle erwischt zu haben. Dies ist aber nicht der Fall:

2 3 4 5 6
1 10 9 8 7

Die Aufstellung oben ist nach dem ersten Wechsel. In der initialen Aufstellung verglich beispielsweise Teilnehmer 3 mit Teilnehmer 8 die Daten. In obigem Schritt vergleicht 3 mit 10 usw. Nach fünf Schritten stehen sich 3 und 8 wieder gegenüber. Teilnehmer 3 hat dann die Identität der Teilnehmer 8, 10, 2, 4 und 6 verifiziert. Was ist mit 1, 5, 7 und 9? Diese fehlen offensichtlich. Es kostete mich einige Mühe die Teilnehmer zu überzeugen, dass der Lauf noch nicht beendet ist. Hoffentlich kann ich alle dann im nächsten Jahr auf diese Seite verweisen und die Überzeugungsarbeit wird einfacher. :-)

Wer sich für den Stand des Web of Trust interessiert:

Web of Trust @ CLT 16
cronjob