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Lesebefehle

Folgende Artikel solltet ihr euch unbedingt zu Gemüte führen:

Wo war Herr Thießen?

Beim Durchblättern durch die Liste der Abstimmer zum Zensurgesetz fiel mir auf, dass sich Jörn Thießen nicht an der Abstimmung beteiligt hat. “Na gut”, werdet ihr jetzt sagen, “viele waren nicht da.” Aber Herr Thießen war derjenige, der sich mit den Worten Wer nicht zu einer Wahl geht, sollte 50 Euro Strafe zahlen. zitieren liess (Quelle: Politik will neue Methoden gegen Wahl-Abstinenz). Mich würde sehr interessieren, was er dazu meint und ob Herr Thießen nun konsequenterweise 50 Euro als Spende überweist. Ich habe ihm das als Frage bei Abgeordnetenwatch hinterlassen und bin gespannt auf die Antwort.

Update: Meine Frage wurde abgelehnt, da mehrere dieselbe Idee hatten. Im Profil des MdB finden sich die Fragen und hoffentlich auch bald antworten.

Zu den Enthaltungen der grünen Abgeordneten

Nach der gestrigen Abstimmung über die Internetsperren gab es einige Verwirrung um die vielen Enthaltungen bei den Grünen. Heute haben zehn Abgeordnete eine persönliche Erklärung hierzu abgegeben. Ich möchte diese kurz kommentieren.

In der Erklärung heißt es:

In vielen Punkten teilen wir die kritische Bewertung des Gesetzentwurfs: Er erfüllt die Kriterien des Rechtsstaats nur unzureichend, der Datenschutz ist nicht hinreichend gewährleistet und er birgt die Gefahr, dass unsere Medienordnung aus der Balance gerät. [...] Das Gesetz ist zudem technisch unzureichend, nicht sachgerecht und zu wenig spezifisch auf die Notwendigkeiten im Kampf gegen Kinderpornographie und sexuelle Ausbeutung von Kindern in Kommunikationsnetzwerken ausgerichtet.

Nach der Meinung der Abgeordneten ist das Gesetz also rundherum schlecht und trotzdem lehnen sie es nicht ab? Wie muss denn ein Gesetz aussehen, damit die Abgeordneten diesem ihre Zustimmung entziehen?

Auch ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt müssen konsequent aus dem Internet entfernt werden, so wie dies bereits mit deutschen Seiten nach rechtsstaatlichem Verfahren geschieht.

Dieses Argument las ich in den letzten Tagen bereits schon einmal. Ich hatte im Vorfeld “meinen” Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Auch er brachte in seinem Antwortschreiben einen ähnlich klingenden Satz. Wahrscheinlich wurden über die Parteien Argumente ausgetauscht oder von dritter Stelle eingeflüstert.

Im Allgemeinen hat der AK Zensur gezeigt, dass sich Inhalte auf ausländischen Servern schnell entfernen lassen. Weiter zeigt die Analyse bei Scusi, dass die Server in aller Regel bei den G20-Staaten stehen. Dort werden sie wohl auch in Zukunft bleiben, da es eine vernünftige Infrastruktur für die Webseiten geben muss. Das heißt, wenn das BKA wollte, könnte es mit hoher Wahrscheinlichkeit Inhalte von ausländischen Servern entfernen. Sperrung nicht notwendig.

Es kann auch gute Gründe geben, Internetseiten mit Kinderpornographie zu sperren.

Jetzt hätte mich sehr interessiert, welche das sind. Die Erklärung bleibt diese jedoch schuldig.

Deutlich ist jedoch auch, dass [...] neue Handlungsfelder im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern entstanden sind und dieser Herausforderung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gerecht.

Mehrmals wird davon gesprochen, wie schlecht, unzureichend etc. das Gesetz ist und trotzdem enthalten sich die Abgeordneten. Nochmal: Was sind die Kriterien, um ein Gesetz abzulehnen?

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