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Wer steckt fremde USB-Sticks in den eigenen Rechner?

Wer einen Vortrag über IT-Sicherheit oder Social Engineering besucht, wird zwangsläufig die Geschichte von den USB-Sticks zu hören bekommen. Demnach hat der Vortragende oder eine andere Person in einem Unternehmen USB-Sticks platziert und kurze Zeit später wurden diese an die Arbeitsplatzrechner gesteckt, obwohl dies strengstens verboten ist. Doch ist an der Geschichte wirklich etwas dran? Forscher verschiedener Universitäten veröffentlichten eine Studie, die dem Phänomen auf den Grund geht.

Dazu präparierten sie USB-Sticks und verteilten sie auf dem Campus der University of Illinois at Urbana-Champaign. Die Sticks waren unterschiedlich gestaltet. Das rangierte von neutral bis zu beschrifteten Sticks oder solchen, die an einem Schlüsselbund hingen. In der Studie finden sich Beispielbilder. Auf den Sticks befanden sich HTML-Dateien, die einen img-Tag zur Anzeige von Bilder beinhalteten. Dieses Bild wurde von einem Server geladen, den die Forscher kontrollierten. So sahen sie, wenn jemand den Stick einsteckte.

Insgesamt verschwanden fast alle der abgelegten USB-Sticks (290 von 297 Stück). Knapp die Hälfte wurde von den Findern geöffnet. Dabei zeigte sich, dass nur die Geräte, bei denen eine Adresse vermerkt war, weniger geöffnet wurde. Bei allen anderen Markierungen wurden jeweils so um die Hälfte in den eigenen Rechner gesteckt und geöffnet. Welche Dateien interessierten die Finder besonders? Je nach Stick trugen die Dateien unterschiedliche Namen. Besonders häufig wurde der Bilderordner mit Bildern des »Winter Break« geöffnet. Aber auch Prüfungen und Lebensläufe fanden die Finder interessant.

Ein weiterer interessanter Nebeneffekt der Studie fand im Web statt. Die Forscher überwachten verschiedene Seiten und wollten sehen, ob die USB-Sticks dort erwähnt wurden. Ein Student postete ein Bild seines Fundes auf Facebook, andere posteten dies bei der Sub-Reddit-Seite der Uni. Dort entspann sich eine Diskussion und die Diskutanten warnten sich, die Sticks in den Rechner zu stecken.

Insgesamt ist die Studie sehr interessant. Sie bestätigt genau die oben angeführte Geschichte, dass Sticks gern mitgenommen und in den Rechner gesteckt werden. Die Angreifer haben hier ein nahezu leichtes Spiel.

Doch wie könnt ihr euch schützen, dass euer Stick verloren geht und in einen fremden Rechner gesteckt wird? Die Erkenntnisse der Studie legen nahe, dass der Stick an einem Schlüsselbund sein sollte und mit einem Namen sowie Adresse beschriftet sein sollte. In diesen Fällen wurden die Sticks äußerst selten an den Rechner gesteckt und auch häufig zurück gegeben. Viel besser ist natürlich die Sticks zu verschlüsseln und ein Backup der Daten zu haben.

Das BfV und die Spionageabwehr

Gestern war ich auf dem IT-Sicherheitstag bei der IHK Gera eingeladen. Dort hielten verschiedene Fachleute Vorträge oder Workshop. Die einleitenden Vorträge kamen von einem Experten für Spionageabwehr beim Bundesamt für Verfassungsschutz und von mir.

Der Referent des Verfassungsschutzes erklärte, woher die Bedrohungen für die Wirtschaft kommen, wie die aussehen können und was die Firmen dagegen tun können.

Woher kommen die Bedrohungen? Anfangs wurden insbesondere Russland und China mit ihren diversen Einheiten genannt. Die im weiteren Vortrag folgenden Beispiele wurden immer von chinesischen Bürgern ausgeführt. Zum Abschluss stellte der Redner fest, dass der Verfassungsschutz ja einen 360°-Blick hat und es keine Bedrohungen von westlichen Diensten gibt. Hauptgrund war die Tatsache, dass es keine Anzeigen aus der Wirtschaft gibt. Bedeutet das, dass Spionageabwehr nur aus dem Warten auf Anzeigen besteht?

Ich griff den Ball dann in meinem Vortrag nochmal auf und verwies auf den Fall Enercon, wo die NSA spionierte. Daneben verwies ich auf den DGSE und andere Dienste, deren Ziel Wirtschaftsspionage ist und in deren Fokus auch westliche Unternehmen stehen.

Der Vortrag des BfV-Referenten hatte viele Filme zur Illustration dabei. Wenn es dabei um Wirtschaftsspionage ging, kamen die Beispiele aus der Schweiz oder Österreich. Ich fragte mich, warum es keine Beispiele deutscher Unternehmen gibt und was das BfV mit schweizer oder österreicher Unternehmen zu tun hat. Eigentlich soll die Behörde Informationen sammeln, die sich gegen die FDGO richten oder deutsche Unternehmen gefährden.

Den Abschluss des Vortrages bildete ein wenig Werbung für die Behörde. Den schließlich würde diese diskret mit Informationen umgehen und, was dem Vortragenden wichtig zu sein schien, sie unterliegt nicht dem Legalitätsprinzip. Das heißt, bei Kenntnis von Straftaten müssen diese nicht angezeigt werden.

Insgesamt hinterließ der Vortrag bei mir einen recht faden Beigeschmack und bestätigte mein Bild von den »Verfassungsschützern«.

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