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Bericht der UN zu Verschlüsselung und Anonymität

Der UN-Berichterstatter für die freie Meinungsäußerung (freedom of expression), David Kaye, hat heute den Report on encryption, anonymity, and the human rights framework veröffentlicht. In dem Bericht geht es um zwei Fragen:

  1. Wird verschlüsselte und/oder anonymisierte Onlinekommunikation durch das Recht auf Privatsphäre und die Redefreiheit geschützt?
  2. Wie können Regierungen diese Rechte gegebenenfalls einschränken.

Das Dokument ist im DOC-Format auf der Seite zu finden. Ich habe auch eine Variante als PDF auf meiner Seite abgelegt.

Das Dokument beginnt mit ein paar einleitenden Worten und diskutiert dann Sicherheit sowie Privatsphäre in digitalen Medien. Die Kapitel 3 (Encryption, anonymity and the rights to freedom of opinion and expression and privacy) und 4 (Evaluating restrictions on encryption and anonymity) beschäftigen sich dann detaillierter mit den obigen Fragen. Das fünfte Kapitel hat dann Schlussfolgerungen und Empfehlungen an Staaten sowie verschiedene Organisationen.

Vom ersten Überfliegen bietet der Report einige wichtige Aussagen. So wird anerkannt, dass Verschlüsselung wie auch Anonymisierung wichtige Werkzeuge sind, um das Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben zu können.  Staaten wird nahegelegt, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen und die Diskussion nicht immer nur im Hinblick auf möglichen Missbrauch (Stichwort: Terrorgefahr) zu führen. So steht in Absatz 59:

States should promote strong encryption and anonymity. National laws should recognize that individuals are free to protect the privacy of their digital communications by using encryption technology and tools that allow anonymity online. Legislation and regulations protecting human rights defenders and journalists should also include provisions enabling access and providing support to use the technologies to secure their communications.

Aber auch Firmen und private Unternehmen sollen Verschlüsselung und sichere Kommunikation fördern!

Nach dem ersten Überfliegen habe ich den Eindruck, dass das ein sehr interessantes Dokument ist. Wir sollten es inbesondere diversen Politikern als Bettlektüre mitgeben.

Das BfV und die Spionageabwehr

Gestern war ich auf dem IT-Sicherheitstag bei der IHK Gera eingeladen. Dort hielten verschiedene Fachleute Vorträge oder Workshop. Die einleitenden Vorträge kamen von einem Experten für Spionageabwehr beim Bundesamt für Verfassungsschutz und von mir.

Der Referent des Verfassungsschutzes erklärte, woher die Bedrohungen für die Wirtschaft kommen, wie die aussehen können und was die Firmen dagegen tun können.

Woher kommen die Bedrohungen? Anfangs wurden insbesondere Russland und China mit ihren diversen Einheiten genannt. Die im weiteren Vortrag folgenden Beispiele wurden immer von chinesischen Bürgern ausgeführt. Zum Abschluss stellte der Redner fest, dass der Verfassungsschutz ja einen 360°-Blick hat und es keine Bedrohungen von westlichen Diensten gibt. Hauptgrund war die Tatsache, dass es keine Anzeigen aus der Wirtschaft gibt. Bedeutet das, dass Spionageabwehr nur aus dem Warten auf Anzeigen besteht?

Ich griff den Ball dann in meinem Vortrag nochmal auf und verwies auf den Fall Enercon, wo die NSA spionierte. Daneben verwies ich auf den DGSE und andere Dienste, deren Ziel Wirtschaftsspionage ist und in deren Fokus auch westliche Unternehmen stehen.

Der Vortrag des BfV-Referenten hatte viele Filme zur Illustration dabei. Wenn es dabei um Wirtschaftsspionage ging, kamen die Beispiele aus der Schweiz oder Österreich. Ich fragte mich, warum es keine Beispiele deutscher Unternehmen gibt und was das BfV mit schweizer oder österreicher Unternehmen zu tun hat. Eigentlich soll die Behörde Informationen sammeln, die sich gegen die FDGO richten oder deutsche Unternehmen gefährden.

Den Abschluss des Vortrages bildete ein wenig Werbung für die Behörde. Den schließlich würde diese diskret mit Informationen umgehen und, was dem Vortragenden wichtig zu sein schien, sie unterliegt nicht dem Legalitätsprinzip. Das heißt, bei Kenntnis von Straftaten müssen diese nicht angezeigt werden.

Insgesamt hinterließ der Vortrag bei mir einen recht faden Beigeschmack und bestätigte mein Bild von den »Verfassungsschützern«.

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