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Weihnachtsüberraschung vom TLfDI

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) verschickte in den letzten Tagen eine freiwillige Umfrage an 17.000 Thüringer Unternehmen. Wie der MDR berichtet, soll damit ein besserer Überblick über den Datenschutz und die Umsetzung der DS-GVO in Thüringen erreicht werden. Mich haben auch schon einige Unternehmen angesprochen, die den Bogen erhielten und wissen möchten, wie sie sich verhalten sollen.

Die Teilnahme ist freiwillig. Das heißt, Unternehmen können sich selbst entscheiden, ob sie teilnehmen wollen. Dr. Hasse sagte dem MDR, dass er aber auch eine verpflichtende Umfrage in Erwägung zieht, sofern zu wenige Anworten kommen.

Unternehmen haben für die Antwort eine Woche Zeit. Ich finde diese Frist recht kurz. Gerade in der Weihnachtszeit liegen meist die Prioritäten an anderer Stelle und so landete das Schreiben in vielen, mir bekannten Fällen entweder im Papierkorb oder auf einem Stapel von später zu bearbeitenden Vorfällen. Meine Vermutung ist, dass der Rücklauf bis Weihnachten eher dürftig ist. Eine längere Antwortfrist wäre hier durchaus angemessen gewesen.

Der Fragenbogen (lokale Kopie) gliedert sich in sieben Teile:

  1. Datenschutzbeauftragter (DSB)
  2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  3. Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DS-GVO
  4. Informationspflichten
  5. Betroffenenrechte
  6. Datenschutz-Folgenabschätzung
  7. Auftragsverarbeitung

Dies sind auch wichtige Bereiche im Rahmen der Umsetzung der DS-GVO, die von allen Unternehmen berücksichtigt werden sollten. Einzig das Thema IT-Sicherheit spiegelt sich nicht in der Umfrage wider.

Viele Unternehmen fragen sich nun, ob es Probleme bei der Beantwortung des Fragebogen gibt. Ich würde ja erwarten, dass Unternehmen den Fragenbogen nur dann beantworten, wenn sie sich Gedanken zum Datenschutz gemacht haben. Andere werden vermutlich die Freiwilligkeit eher so auslegen, dass die den nicht abschicken. ;-) Die offene Frage ist nun, wo Probleme bei den Antworten entstehen können.

Datenschutzbeauftragter

Im Bereich zum Datenschutzbeauftragten versuchen die ersten vier Fragen zu eruieren, ob es eine Pflicht zur Benennung eines DSB gibt und die fünfte Frage klärt dann, ob ein DSB ernannt wurde.  Wenn es hier ein Unternehmen gibt, welches einerseits die Pflicht zur Benennung eines DSB hat, andererseits aber keinen ernannt hat, wäre das aus meiner Sicht ein eindeutiges Signal, genauer hinzuschauen. Als Behörde würde ich hier mal genauer hinschauen.

Gerade Unternehmen, die sich dieser Pflicht entziehen, fahren ein größeres Risiko. Denn der DSB muss der Behörde gemeldet werden. Eine Behörde könnte auf die Idee kommen, sich eine Auflistung aller Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten (oder einer anderen Zahl) zu besorgen. Diese könnte mit der Liste der gemeldeten Verantwortlichen abgegllichen werden. Die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ohne DSB könnte sich die Behörde zumindest genauer anschauen. Wenn man dann hier noch nach den Schwerpunkten unterscheidet (Eine IT-Firma mit den Kriterien wird eher einen haben müssen als ein Produktionsbetrieb.), ließen sich vermutlich recht schnell die Firmen ermitteln, die einen DSB haben müssen, aber keinen haben.

Die Fragen 6 und 8 überschneiden sich, denn Frage 6 möchte wissen, ob es einen externen DSB gibt, während Frage 8 sich nach einem internem erkundigt. Dies hätte in einer Frage abgehandelt werden können. Ich verstehe hier nicht, warum dies auf zwei Fragen verteilt wurde bzw. was passiert, wenn beide mit Ja beantwortet werden.

In der siebenten Frage soll angekreuzt werden, ob der DSB eine natürliche oder juristische Person ist. In verschiedenen Kommentaren zur DS-GVO wurde immer wieder angemerkt, dass der DSB eine natürliche Person sein sollte. Begründet wird dies nach meiner Erinnerung insbesondere mit dem Fachkundenachweis. Den kann eine natürliche Person führen, für eine juristische wird das schon schwerer.

Die folgenden Fragen beschäftigen sich dann auch mit der Fortbildung. Hier wird gefragt, wann die letzte Fortbildung war. Gerade im Hinblick auf den 25. Mai 2018 sollte die letzte entweder in diesem oder im vorigen Jahr liegen. Ansonsten sollte man sich schon fragen, wie der DSB seine Fachkunde erworben hat.

Frage 13 und 14 möchte wissen, ob der DSB gemeldet und veröffentlicht wurde. Beides sind Pflichten nach der DS-GVO.  Dies sollten die betreffenden Unternehmen also getan haben, wenn sie einen DSB ernannt haben.

Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten

Zunächst wird die Existenz abgefragt. Nach meinem Eindruck müssen 100% der angefragten Unternehmen ein solches Verzeichnis haben. Sollte hier jemand Nein ankreuzen, würde ich das als Gelegenheit nutzen, um genauer nachzufragen. Die nächste Frage möchte nur wissen, ob die bereitgestellten Formulare hilfreich waren.

Erlaubnistatbeständen nach Art. 6 DS-GVO

Die erste Frage möchte wissen, ob jedem Vorgang ein Erlaubnistatbestand zugeordnet werden kann. Das Datenschutzrecht sagt nun, dass alle Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn, es gibt eine Erlaubnis. Das heißt, ein Nein würde hier klar zum Ausdruck bringen, dass das Unternehmen Daten rechtswidrig verarbeitet.

Die weiteren Fragen klären, bei welchen Erlaubnistatbeständen es Probleme gab und wie die Einwilligung eingesetzt wird. Soweit ich es beurteilen kann, haben Leute eher mit der Interessenabwägung Probleme. Nach der landläufigen Meinung würden viele jeden Vorgang über eine Einwilligung regeln. Hier wäre ich sehr gespannt auf die Antworten der Unternehmen.

Informationspflichten

Beim Abschnitt zu Informationspflichten wird gefragt, wie diese umgesetzt werden. Hier gibt es eine Liste mit fünf Möglichkeiten. Die zweite Frage zielt auf die Webseite ab und will wissen, ob die überarbeitet wurde, um Informationspflichten zu erfüllen. Wenn ich ein halbes Jahr (oder etwas länger) zurück denke, so steckten dort viele Unternehmen Aufwand hinein. Wer dies andererseits nicht getan hat, der hat eine wesentliche Pflicht aus der DS-GVO nicht erfüllt.

Betroffenenrechte

Bezüglich der Betroffenenrechte wird nach einem Prozess für die rechtzeitige Bearbeitung der Anfragen und zu eventuell aufgetretenen Problemen gefragt. Hier würde ich keine Probleme erwarten, egal wie geantwortet wird.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Dem schließen sich Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) an. Hier frage ich mich insbesondere, wie die Antwort auf die dritte Frage gewertet wird. Das TLfDI möchte wissen, ob der DSB (sofern benannt) einbezogen wurde. Das Wort “einbezogen” klingt für mich eher passiv und würde der DS-GVO entsprechen. Denn der Art. 35 Abs. 2 DS-GVO sagt, dass der Rat des DSB einzuholen ist. Das heißt, falls überhaupt eine DSFA durchgeführt wurde, so sollte der DSB mit einbezogen worden sein. Antwortet man hier jedoch Nein, stellt sich für mich die Frage, warum nicht. Die Antwortmöglichkeit “nicht zutreffend” wirft bei mir weitere Fragezeichen auf. Denn einerseits könnte dies angekreuzt werden, wenn keine DSFA durchgeführt wurde. Wenn jedoch eine durchgeführt wurde, so würde ich das nur ankreuzen, wenn es keinen DSB gäbe. Dies kann aber wiederum ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 BDSG-neu sein.

Auftragsverarbeitungsverträge

Der letzte Abschnitt möchte wissen, ob bestehende Auftragsverarbeitungsverträge an die DS-GVO angepasst wurden und ob die Formulierungshilfe nützlich war. Die Erneuerung von Auftragsverarbeitungsverträgen war einer der Hauptaufwände, die ich bei verschiedenen Unternehmen sah. Nach gängiger Ansicht mussten auch alle erneuert werden. Was kreuzt aber ein Unternehmen an, welches nur einige, aber nicht alle erneuert hat? Oder was kreuzt ein Unternehmen an, welches keine solche Verträge hat? Gerade im letzten Fall läge hier nahe, Nein auszuwählen. Wenn ich eine Behörde wäre, würde ich bei einem Nein jedoch wiederum stutzig werden.

Abschluss

Insgesamt bietet der Fragebogen aus meiner Sicht einige Stolperfallen. Ich würde erwarten, dass Unternehmen, die sich bisher nicht um die DS-GVO gekümmert haben, den Fragebogen eher links liegen lassen. Allerdings fände ich es wunderbar, wenn diese Unternehmen zumindest den Fragebogen als Anstoß nehmen, um sich mit den Pflichten nach der DS-GVO auszusetzen.

CNIL veröffentlicht Statistik zur DS-GVO

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat sich kürzlich zum Arbeitsaufwand seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geäußert. Die Zahlen finde ich recht beeindruckend.

Sie schreiben, dass im Gesamtjahr bisher 9.700 Beschwerden eingegangen sind. Davon sind etwa 6.000 seit dem 25. Mai entstanden. Das heißt, es gab einen enormen Anstieg der Beschwerden seit der Anwendbarkeit der DS-GVO.

Interessant finde ich auch die Zahl der gemeldeten Datenpannen. Sofern ich den Artikel richtig verstehe, gab es durchschnittlich sieben Meldungen am Tag oder insgesamt 1.000. Weiterhin gibt es 32.000 Datenschutzbeauftragte.

Der Bericht listet dann weitere Maßnahmen, die das CNIL gemacht hat. Insgesamt finde ich das sehr interessant und mich würde interessieren, wie die Lage in Deutschland ist. Vielleicht äußern sich die Aufsichtsbehörden in den nächsten Tagen.

(Übersetzung kam von Google Translate bzw. Deepl ;-))

Aufruf: Schickt mir eine mit Minilock verschlüsselte Datei

Kürzlich rief ich euch auf, mir eine verschlüsselte Datei zuzusenden. Die Ergebnisse des Experiments waren recht durchmischt. Weniger als die Hälfte der Einsendungen hatte enthielt eine verschlüsselte Datei. Knapp die Hälfte dieser Dateien waren mit OpenPGP verschlüsselt. Insgesamt fand ich einige der Ergebnisse ziemlich unerwartet.

Unter anderem erwartete ich, dass auch Minilock für die Aufgabe genutzt werden würde. Dennoch nutzte niemand diese Möglichkeit. Aus meiner Sicht ist das eine recht einfache Möglichkeit, um eine Datei zu verschlüsseln. Daher will ich dies unten vorstellen und bitte euch, mir eine Datei mit Minilock zu verschlüsseln und zukommen zu lassen. Dabei interessiert mich natürlich, was euer Eindruck von der Software ist. Also schreibt ruhig ein paar bewertende Worte dazu.

Minilock-ID-Erzeugung
E-Mail-Adresse und Passwort angeben, um eine Minilock ID zu erzeugen

Minilock ist eine Erweiterung für den Google Chrome oder die freie Alternative Chromium. Bei anderen Lösungen ist meist das Betriebssystem die Einschränkung und hier ist es der Browser. Um die zu installieren, besucht ihr die Minilock-Seite im Web Store und klickt rechts oben auf den blauen Button (zu Chrome hinfügen, add to chrome). Wenn ihr die Anwendung zum Browser hinzugefügt habt, öffnet sich ein neuer Tab und ihr seht das Icon für die Anwendung. Jetzt kann es losgehen.

Zu Anfang erzeugt Minilock eine ID. Dieses Kennzeichen wird später benutzt, um Dateien für euch zu verschlüsseln bzw. könnt ihr die Minilock IDs anderer nutzen, um Dateien für diese Leute zu verschlüsseln. Gebt in das Feld eine E-Mail-Adresse sowie ein Passwort ein. Minilock prüft zunächst die Komplexität des Passworts. Sollte dies zu schwach sein, erscheint eine Warnung sowie eine Empfehlung für ein sichereres Passwort. Gebt hier als ein langes und komplexes Passwort ein. Merkt euch beide Merkmale. Ihr benötigt die später, um euch bei der Anwendung “einzuloggen”.

Meine Minilock ID für dieses Experiment ist

MkUrFQM6NDPpYgd813BZub5cLaW1K2Sk5zF3SnG5RBXKm
Dateiauswahl und Minilock ID
Ansicht mit Dateiauswahl und Minilock ID

Nun könnt ihr Dateien verschlüsseln. Wenn ihr auf dem Bild rechts, in die obere Hälfte klickt, öffnet sich eine Dateiauswahl. Sucht dort eine oder mehrere Dateien aus und bestätigt eure Auswahl. Danach müsst ihr die oben angesprochenen Minilock IDs als Empfänger eingeben und Minilock erzeugt eine Datei mit der Endung .minilock. Diese ladet ihr auf den Rechner (Klick auf Dateiname) und könnt diese anschließend versenden. Der Empfänger kann die dann wiederum in sein Minilock laden und hoffentlich entschlüsseln.

Versucht mal, die obige Anleitung umzusetzen und verschlüsselt mir an die obige ID eine Datei. Wie einfach oder schwierig fühlte sich das für euch an?

Mit minilock verschlüsselte Datei
Mit minilock verschlüsselte Datei

Ergebnis des Verschlüsselungsexperiments

Anfang Februar 2018 rief ich dazu auf, mir eine verschlüsselte Datei zukommen zu lassen. Ich bekam fast 50 Zusendungen und war überwältigt. Vielen Dank für eure Mitarbeit!

Viele reden heute in meiner Umgebung über Verschlüsselung. Es gibt Messenger, die verschlüsseln, Webseiten werden verschlüsselt übertragen und Festplatten können verschlüsselt werden. Eine der einfacheren Aufgaben sollte die Verschlüsselung einer Datei sein. Aus meiner Sicht ist dies eine grundlegende Aufgabe, die einfach zu bewältigen sein müsste. Meine Annahme war, dass dies in der Praxis nicht der Fall ist.

Zum Vergleich: Stellt euch vor, ihr fragt beliebige Personen euch einen Text zu schreiben und das Ergebnis zukommen zu lassen. Meine Annahme ist, dass ein Großteil der Menschen dieses Problem lösen können. So ähnlich sollte es sich auch mit der Verschlüsselung einer beliebigen Datei verhalten. Die Betonung liegt jedoch auf sollte.

Im Vorfeld hätte ich erwartet, dass die meisten Dateien als gezippte (oder sonstwie gepackte) und verschlüsselte Datei kommen, dicht gefolgt von Officedateien mit Passwort. Am Ende kamen drei gezippte Dateien (entspricht 6% aller Dateien und 14% der verschlüsselten Dateien) und  keine Oficedatei. Das war eine Überraschung.

Die überaus meisten Dateien etwa ein Drittel aller Dateien und 64% der verschlüsselten Dateien waren gegen meinen OpenPGP-Schlüssel verschlüsselt. Auch dies fand ich überraschend, denn ich hätte vermutlich ein symmetrisches Verfahren gewählt und das Passwort auf einem anderen Weg übertragen. Allerdings ist die hohe Zahl für mich ein eindeutiges Zeichen der Filterblase in der mein Aufruf gelandet ist. Denn kann mir schwer vorstellen, dass die breite Masse der Menschen so oft und viel OpenPGP auf- und einsetzt.

Leider bekam ich nahezu keine Rückmeldung über fehlgeschlagene Versuche oder von Leuten, die gar keine Idee hatten, wie sie das Problem angehen können. Jedoch würde ich mehr als die Hälfte der Versuche, die mich erreichen als gescheitert betrachten. Diese enthielten entweder eine Datei im Klartext oder gar keine Datei. Das ist für mich schon ein deutliches Zeichen, dass die Aufgabe schwierig ist.

Aber wie geht es einfacher? Eine Lösung sind die oben angesprochenen gezipten Dateien. Hier müsste man natürlich über die Art der Verschlüsselung und deren Sicherheit reden. Ein ebensolches Problem steht bei Office-Dateien. LibreOffice bietet in der letzten Version auch die Benutzung von OpenPGP an. Aber dies muss erstmal eingerichtet werden.

Eine recht einfache, wenn auch unbekannte Lösung ist Minilock. Dies ist eine Erweiterung für Google Chrome und Chromium. Damit lässt sich die Aufgabe aus meiner Sicht recht bequem erledigen. Ich werde später eine kleine Anleitung schreiben und mal zu einem Praxistest aufrufen.

Zahlen zum Verschlüsselungsexperiment

Ich hatte euch gebeten, mir eine verschlüsselte Datei zu schicken. Die An- und Vielzahl der Antworten war überwältigend. Vielen Dank an alle, die mitmachten! Doch was kam dabei heraus? Unten findet ihr eine Auswertung in Zahlen:

Insgesamt erhielt ich knapp 50 Dateien. Diese kamen überwiegend per E-Mail (37). Daneben schickten mir Leute Hinweise über Quitter (3), Twitter (2), Slack (1), XMPP (1), Wire (1) und als Kommentar (2) zum Blogbeitrag.

Jemand hatte sich den Spass erlaubt, einen PGP-Schlüssel für die betreffende E-Mail-Adresse zu erstellen. Ich erhielt drei E-Mails, die einen falschen Schlüssel nutzten. Ich hatte im Beitrag auf meinen Schlüssel verwiesen und gehofft, dieser würde benutzt werden. Aber einige arbeiten offensichtlich anders, als ich das erwartet habe. ;-)

Insgesamt 22 Dateien oder weniger als die Hälfte der Versuche waren verschlüsselt:

  • Die meisten davon (11) waren mit OpenPGP gegen meinen Schlüssel verschlüsselt.
  • Vier Dateien nutzten AES zur Verschlüsselung. Das Passwort lag der E-Mail bei.
  • Dreimal erhielt ich eine gepackte (Zip) Datei mit Passwort in der E-Mail.
  • Zwei Dateien nutzten das TLS-Zertifikat und waren gegen dieses verschlüsselt. Ich bin natürlich im Besitz des privaten Schlüssels und konnte diese entschlüsseln.
  • Ein Link führte auf einen Pastebin mit einer OpenPGP-verschlüsselten Nachricht.
  • Schließlich kam noch ein Veracrypt-Container.

Auf der anderen Seite heißt das eben auch, dass ein Großteil der Dateien nicht verschlüsselt war. Insgesamt kamen fünf E-Mails mit einem Klartext-Anhang an. Ebenso erhielt ich eine klartextliche Datei über Keybase, drei Dateien über send.firefox.com, eine über Tutanota. Die Dateien, die über XMPP und Wire kamen, waren ebenso unverschlüsselt. Allerdings war hier die Leitung selbst verschlüsselt.

Schließlich erhielt ich noch Nachrichten, die keine Datei enthielten. Eine Mail verwies auf Peersm. Dies konnte ich in keinem Browser zum Laufen bekommen. Ein Kommentar im Blog enthielt eine Base64-kodierte Datei. Dies ist keine Verschlüsselung, sondern kann immer dekodiert werden.

Alles in allem ist das Ergebnis etwas anders als ich im Vorfeld erwartet hatte. Zu meinen Erwartungen und meiner Bewertung werde ich einen separaten Beitrag verfassen.

Falscher Schlüssel für enc2018@kubieziel.de

Ich bin bisher hocherfreut über die Rückmeldungen zu meinem Aufruf. Hier gibt es bereits jetzt viel Stoff für weitere Blogbeiträge. Allerdings hat sich jemand den Scherz erlaubt und einen PGP-Schlüssel für die E-Mail-Adresse enc2018@kubieziel.de erstellt. Einige Leute haben diesen Schlüssel schon genutzt, um mir Dateien zuzusenden. Ich habe hier nicht den privaten Schlüssel. Damit kann ich die Dateien nicht entschlüsseln. Falls ihr mir verschlüsselte Dateien zukommen lassen wollt, nutzt bitte den Schlüssel von der Kontaktseite. Der Fingerprint ist 60D8 5B8D 9A1C D2D1 355E BE9F 65B3 F094 EA3E 4D61.

Falls der Erzeuger des obigen Schlüssels mir den privaten Teil für das Experiment zukommen lassen will, freue ich mich natürlich auch. :-)

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