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DSGVO-Aufwand bei den Aufsichtsbehörden

Ende 2018 veröffentlichte die CNIL einige Statistiken zu deren Arbeitsaufwand durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Ich fragte mich damals, wie das wohl bei den deutschen Aufsichtsbehörden so aussieht. Also fragte ich dort nach.

Ich schickte eine E-Mail an alle 16 Landesbehörden sowie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). In der Mail bat ich um Auskunft, wie viele Datenschutzbeauftragte gemeldet wurden, wieviel Datenschutzpannen bisher gemeldet wurden und wieviel Anfragen insgesamt eingetroffen sind. Wie sahen die Antworten so aus?

Anfragen

Alle Behörden antworteten durch die Bank, dass es einen enormen Anstieg der Anfragen gegeben hat. In einigen Fällen schrieb man von einer Verdrei- bis Vervierfachung der Anfragen. Leider erhielt ich nicht von allen konkrete Zahlen. Legt man die Meldungen mit Zahlen zugrunde, so liegt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen mit mehr als 10.000 Anfragen an der Spitze aller Bundesländer. Dies erscheint auch logisch, da das Bundesland entsprecht groß ist. Auf der anderen Seite sprach die Landesbeauftragte von Bremen von etwa 30 monatlichen Anfragen (ggü. durchschnittlich 18 vor dem Mai 2018). Sachsen als Flächenland meldete mir 776 Anfragen in den sechs Monaten von Mai bis November 2018 zurück. Das entspricht knapp 130 Anfragen pro Monat.

Beschwerden

Leider hatte ich in meiner E-Mail das Wort Anfragen verwendet. Bei der Beantwortung stellte sich heraus, dass zwischen einfachen Anfragen und Beschwerden unterschieden wird. So wurden beim TLfDI 284 Beschwerden angelegt und Hessen verzeichnete über 1200 Beschwerden.

Anzahl der gemeldeten Datenschutzbeauftragten

Mit der DS-GVO sind die Firmen verpflichtet, Datenschutzbeauftragte (DSB) an die Behörden zu melden. Hier interessierte mich, wieviel Meldungen bei den Behörden eingegangen sind. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) meldete bereits im August die Zahl von 10.000. Im benachbarten Baden-Württemberg waren es mit 23.000 mehr als doppelt so viele. Aber auch hier liegt Nordrhein-Westfalen mit 24.800 DSB an der Spitze.

Beim BfDI gingen mit 1270 die wenigsten Meldungen ein. Ich würde vermuten, dass auch da einige fehlgeleitete Meldungen darunter sind. Denn zumeist sollten die Meldungen im jeweiligen Bundesland abgegeben werden. Wie schon bei den Anfragen hat Bremen mit etwas mehr als 1500 die wenigsten Meldungen zu verzeichnen. Schaut man in die anderen Bundesländer so haben das Saarland (knapp 2100) und Sachsen-Anhalt (2100) recht wenige erhalten. Aber auch der Freistaat Thüringen liegt mit ca. 3550 Meldungen weit hinten.

Meldungen zu Datenpannen

Wenn es zu Problemen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, so muss gegenüber den Behörden eine Meldung abgegeben werden. Das heißt, wenn Seiten gehackt, Daten unbefugt gelöscht werden oder es andere Probleme mit der IT-Sicherheit gibt und dabei Risiken für die Menschen entstehen, entsteht eine solche Pflicht. Hier hatte mich interessiert, wieviele Meldungen entstanden sind.

Mit Abstand die meisten Meldungen gingen beim BfDI ein. Dort wurden knapp 4700 Meldungen verzeichnet. Hier wäre eine Übersicht nach einzelnen Bundesländern interessant. Denn vermutlich stammen diese aus dem kompletten Bundesgebiet.

Das BayLDA kommt dann an Platz 2 und hat mit 2005 weniger als die Hälfte der Meldungen des BfDI. Die Anzahl der Meldungen auf Platz 3 (NRW) halbiert sich dann noch einmal (1032). Baden-Württemberg (> 700) und Hessen (640) werden auf die weiteren Plätze verwiesen.

Auf den hinteren Plätzen liegen wiederum Bremen (29), Sachsen-Anhalt (>50), Saarland und Thüringen (<70).

Neben den reinen Zahlen würde mich eine Statistik über die Inhalte der Datenpannen interessieren. Auch fände ich es schön, die Zahl im Verhältnis zu den Firmen im jeweiligen Bundesland auszuwerten.

Sonstiges

Bei den obigen Zahlen fehlen zwei Bundesländer. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern schrieb mir zurück, dass aufgrund des Arbeitsaufkommens eine Antwort nicht möglich sei. Vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhielt ich bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung.

 

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Weihnachtsüberraschung vom TLfDI

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) verschickte in den letzten Tagen eine freiwillige Umfrage an 17.000 Thüringer Unternehmen. Wie der MDR berichtet, soll damit ein besserer Überblick über den Datenschutz und die Umsetzung der DS-GVO in Thüringen erreicht werden. Mich haben auch schon einige Unternehmen angesprochen, die den Bogen erhielten und wissen möchten, wie sie sich verhalten sollen.

Die Teilnahme ist freiwillig. Das heißt, Unternehmen können sich selbst entscheiden, ob sie teilnehmen wollen. Dr. Hasse sagte dem MDR, dass er aber auch eine verpflichtende Umfrage in Erwägung zieht, sofern zu wenige Anworten kommen.

Unternehmen haben für die Antwort eine Woche Zeit. Ich finde diese Frist recht kurz. Gerade in der Weihnachtszeit liegen meist die Prioritäten an anderer Stelle und so landete das Schreiben in vielen, mir bekannten Fällen entweder im Papierkorb oder auf einem Stapel von später zu bearbeitenden Vorfällen. Meine Vermutung ist, dass der Rücklauf bis Weihnachten eher dürftig ist. Eine längere Antwortfrist wäre hier durchaus angemessen gewesen.

Der Fragenbogen (lokale Kopie) gliedert sich in sieben Teile:

  1. Datenschutzbeauftragter (DSB)
  2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  3. Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DS-GVO
  4. Informationspflichten
  5. Betroffenenrechte
  6. Datenschutz-Folgenabschätzung
  7. Auftragsverarbeitung

Dies sind auch wichtige Bereiche im Rahmen der Umsetzung der DS-GVO, die von allen Unternehmen berücksichtigt werden sollten. Einzig das Thema IT-Sicherheit spiegelt sich nicht in der Umfrage wider.

Viele Unternehmen fragen sich nun, ob es Probleme bei der Beantwortung des Fragebogen gibt. Ich würde ja erwarten, dass Unternehmen den Fragenbogen nur dann beantworten, wenn sie sich Gedanken zum Datenschutz gemacht haben. Andere werden vermutlich die Freiwilligkeit eher so auslegen, dass die den nicht abschicken. ;-) Die offene Frage ist nun, wo Probleme bei den Antworten entstehen können.

Datenschutzbeauftragter

Im Bereich zum Datenschutzbeauftragten versuchen die ersten vier Fragen zu eruieren, ob es eine Pflicht zur Benennung eines DSB gibt und die fünfte Frage klärt dann, ob ein DSB ernannt wurde.  Wenn es hier ein Unternehmen gibt, welches einerseits die Pflicht zur Benennung eines DSB hat, andererseits aber keinen ernannt hat, wäre das aus meiner Sicht ein eindeutiges Signal, genauer hinzuschauen. Als Behörde würde ich hier mal genauer hinschauen.

Gerade Unternehmen, die sich dieser Pflicht entziehen, fahren ein größeres Risiko. Denn der DSB muss der Behörde gemeldet werden. Eine Behörde könnte auf die Idee kommen, sich eine Auflistung aller Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten (oder einer anderen Zahl) zu besorgen. Diese könnte mit der Liste der gemeldeten Verantwortlichen abgegllichen werden. Die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ohne DSB könnte sich die Behörde zumindest genauer anschauen. Wenn man dann hier noch nach den Schwerpunkten unterscheidet (Eine IT-Firma mit den Kriterien wird eher einen haben müssen als ein Produktionsbetrieb.), ließen sich vermutlich recht schnell die Firmen ermitteln, die einen DSB haben müssen, aber keinen haben.

Die Fragen 6 und 8 überschneiden sich, denn Frage 6 möchte wissen, ob es einen externen DSB gibt, während Frage 8 sich nach einem internem erkundigt. Dies hätte in einer Frage abgehandelt werden können. Ich verstehe hier nicht, warum dies auf zwei Fragen verteilt wurde bzw. was passiert, wenn beide mit Ja beantwortet werden.

In der siebenten Frage soll angekreuzt werden, ob der DSB eine natürliche oder juristische Person ist. In verschiedenen Kommentaren zur DS-GVO wurde immer wieder angemerkt, dass der DSB eine natürliche Person sein sollte. Begründet wird dies nach meiner Erinnerung insbesondere mit dem Fachkundenachweis. Den kann eine natürliche Person führen, für eine juristische wird das schon schwerer.

Die folgenden Fragen beschäftigen sich dann auch mit der Fortbildung. Hier wird gefragt, wann die letzte Fortbildung war. Gerade im Hinblick auf den 25. Mai 2018 sollte die letzte entweder in diesem oder im vorigen Jahr liegen. Ansonsten sollte man sich schon fragen, wie der DSB seine Fachkunde erworben hat.

Frage 13 und 14 möchte wissen, ob der DSB gemeldet und veröffentlicht wurde. Beides sind Pflichten nach der DS-GVO.  Dies sollten die betreffenden Unternehmen also getan haben, wenn sie einen DSB ernannt haben.

Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten

Zunächst wird die Existenz abgefragt. Nach meinem Eindruck müssen 100% der angefragten Unternehmen ein solches Verzeichnis haben. Sollte hier jemand Nein ankreuzen, würde ich das als Gelegenheit nutzen, um genauer nachzufragen. Die nächste Frage möchte nur wissen, ob die bereitgestellten Formulare hilfreich waren.

Erlaubnistatbeständen nach Art. 6 DS-GVO

Die erste Frage möchte wissen, ob jedem Vorgang ein Erlaubnistatbestand zugeordnet werden kann. Das Datenschutzrecht sagt nun, dass alle Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn, es gibt eine Erlaubnis. Das heißt, ein Nein würde hier klar zum Ausdruck bringen, dass das Unternehmen Daten rechtswidrig verarbeitet.

Die weiteren Fragen klären, bei welchen Erlaubnistatbeständen es Probleme gab und wie die Einwilligung eingesetzt wird. Soweit ich es beurteilen kann, haben Leute eher mit der Interessenabwägung Probleme. Nach der landläufigen Meinung würden viele jeden Vorgang über eine Einwilligung regeln. Hier wäre ich sehr gespannt auf die Antworten der Unternehmen.

Informationspflichten

Beim Abschnitt zu Informationspflichten wird gefragt, wie diese umgesetzt werden. Hier gibt es eine Liste mit fünf Möglichkeiten. Die zweite Frage zielt auf die Webseite ab und will wissen, ob die überarbeitet wurde, um Informationspflichten zu erfüllen. Wenn ich ein halbes Jahr (oder etwas länger) zurück denke, so steckten dort viele Unternehmen Aufwand hinein. Wer dies andererseits nicht getan hat, der hat eine wesentliche Pflicht aus der DS-GVO nicht erfüllt.

Betroffenenrechte

Bezüglich der Betroffenenrechte wird nach einem Prozess für die rechtzeitige Bearbeitung der Anfragen und zu eventuell aufgetretenen Problemen gefragt. Hier würde ich keine Probleme erwarten, egal wie geantwortet wird.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Dem schließen sich Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) an. Hier frage ich mich insbesondere, wie die Antwort auf die dritte Frage gewertet wird. Das TLfDI möchte wissen, ob der DSB (sofern benannt) einbezogen wurde. Das Wort “einbezogen” klingt für mich eher passiv und würde der DS-GVO entsprechen. Denn der Art. 35 Abs. 2 DS-GVO sagt, dass der Rat des DSB einzuholen ist. Das heißt, falls überhaupt eine DSFA durchgeführt wurde, so sollte der DSB mit einbezogen worden sein. Antwortet man hier jedoch Nein, stellt sich für mich die Frage, warum nicht. Die Antwortmöglichkeit “nicht zutreffend” wirft bei mir weitere Fragezeichen auf. Denn einerseits könnte dies angekreuzt werden, wenn keine DSFA durchgeführt wurde. Wenn jedoch eine durchgeführt wurde, so würde ich das nur ankreuzen, wenn es keinen DSB gäbe. Dies kann aber wiederum ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 BDSG-neu sein.

Auftragsverarbeitungsverträge

Der letzte Abschnitt möchte wissen, ob bestehende Auftragsverarbeitungsverträge an die DS-GVO angepasst wurden und ob die Formulierungshilfe nützlich war. Die Erneuerung von Auftragsverarbeitungsverträgen war einer der Hauptaufwände, die ich bei verschiedenen Unternehmen sah. Nach gängiger Ansicht mussten auch alle erneuert werden. Was kreuzt aber ein Unternehmen an, welches nur einige, aber nicht alle erneuert hat? Oder was kreuzt ein Unternehmen an, welches keine solche Verträge hat? Gerade im letzten Fall läge hier nahe, Nein auszuwählen. Wenn ich eine Behörde wäre, würde ich bei einem Nein jedoch wiederum stutzig werden.

Abschluss

Insgesamt bietet der Fragebogen aus meiner Sicht einige Stolperfallen. Ich würde erwarten, dass Unternehmen, die sich bisher nicht um die DS-GVO gekümmert haben, den Fragebogen eher links liegen lassen. Allerdings fände ich es wunderbar, wenn diese Unternehmen zumindest den Fragebogen als Anstoß nehmen, um sich mit den Pflichten nach der DS-GVO auszusetzen.

CNIL veröffentlicht Statistik zur DS-GVO

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat sich kürzlich zum Arbeitsaufwand seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geäußert. Die Zahlen finde ich recht beeindruckend.

Sie schreiben, dass im Gesamtjahr bisher 9.700 Beschwerden eingegangen sind. Davon sind etwa 6.000 seit dem 25. Mai entstanden. Das heißt, es gab einen enormen Anstieg der Beschwerden seit der Anwendbarkeit der DS-GVO.

Interessant finde ich auch die Zahl der gemeldeten Datenpannen. Sofern ich den Artikel richtig verstehe, gab es durchschnittlich sieben Meldungen am Tag oder insgesamt 1.000. Weiterhin gibt es 32.000 Datenschutzbeauftragte.

Der Bericht listet dann weitere Maßnahmen, die das CNIL gemacht hat. Insgesamt finde ich das sehr interessant und mich würde interessieren, wie die Lage in Deutschland ist. Vielleicht äußern sich die Aufsichtsbehörden in den nächsten Tagen.

(Übersetzung kam von Google Translate bzw. Deepl ;-))

Gemeinsam Dokumente im Web erstellen

Ich treffe immer wieder Menschen, die gemeinsam an Dokumenten schreiben. Manchmal sind dies wissenschaftliche Veröffentlichungen, mal Pressemitteilungen, mal ganz andere Sachen. In vielen Fällen läuft es so, dass jemand einen Entwurf macht, den per E-Mail oder Messenger verteilt. Dann editieren andere Leute und schicken dies wieder weiter. Wenn ich solch ein Setup sehe, stelle ich den Leuten EtherPad vor und stoße auf helle Begeisterung.

Kürzlich fiel mir auf, dass es verschiedene EtherPad-ähnliche Software gibt und ich fragte nach, welche Software andere so kennen. Unten habe ich eine Liste von Software zusammengestellt, mit der man synchron im Web zusammenarbeiten kann. Sollte euch da etwas fehlen, hinterlasst bitte einen Kommentar.

  • EtherPad bzw. Etherpad Lite: ist der Klassiker auf dem Gebiet. In einem Browserfenster kann man gemeinsam Dokumente bearbeiten, den Text exportieren, chatten etc. Die Software kann selbst gehostet werden. Probieren und benutzen kann man u.a. auf https://pad.riseup.net/ (auch als Tor Onion Service) oder https://pad.systemli.org/. Auf Github gibt es eine Liste von Instanzen.
  • Google Docs: ist eine relativ bekannte Möglichkeit, Dokumente gemeinsam zu bearbeiten. Die Oberfläche lehnt sich an die entsprechenden Microsoft-Programme an. Dokumente können nur mit einem Google-Account angelegt werden. Je nach Freigabe kann man diese ohne Account lesen oder bearbeiten.
  • Ethercalc: ist eine kollaborative Tabellenkalkulation. Auf der Ethercalc-Seite kann man die Benutzung probieren.
  • Firepad: ist recht ähnlich zu EtherPad.  Die Liste an Beispielen macht den Eindruck, dass Firepad wesentlich mehr kann (Code editieren, Rich Text etc.). Ein Spielplatz zum Testen gibt es auf der Demoseite.
  • Hiro: bietet Editieren mit oder ohne Login. Im Gegensatz zu EtherPad scheint es keine Möglichkeit zu geben, Rich-Text-Strukturen in den Text einzubringen. Dagegen lassen sich sehr leicht neue Dokumente anlegen und in einer Instanz verwalten. Der Zugriff kann explizit per Mail oder Telefonnummer vergeben werden. Aber innerhalb der Anwendung lässt sich auch ein Link zum Verteilen erzeugen. Ein Testdokument kann man direkt auf der Webseite anlegen.
  • Sandstorm: ist eine Lösung mit der sich verschiedene Software betreiben lässt. Das Angebot reicht von Etherpad über Wikis bis hin zu Projektmanagementsoftware uvm. Wer einen Account auf einer Sandstorm-Instanz hat, kann nach Bedarf diese Software mit einem Klick installieren und nutzen. Eine Version zum Probieren ist verfügbar.

Die obigen Lösungen würde ich als allgemein nutzbare einschätzen. Daneben gibt es einige, die spezielle Wünsche befriedigen oder mit denen sich bestimmte Dokumentformate bearbeiten lassen:

  • ShareLaTeX bzw. Overleaf: Beide Varianten eignen sich zum Bearbeiten von LaTeX-Dokumenten. ShareLaTeX benötigt einen Login. Bei Overleaf kann man das Editieren vorab testen.
  • Fiduswriter: wie oben kann mit dem Programm LaTeX-Dokumente editieren und es wird ebenso ein Login benötigt. Nach meinem Eindruck ist die Eingabe zum Teil etwas komplizierter als oben, aber gerade bei der Literaturverwaltung scheint Fiduswriter mehr zu können. Mit einem Login kann man die Anwendung testen.
  • HackMD: eignet sich Bearbeiten von Dateien im Markdown-Format. Die Seite benötigt auch einen Login und ihr könnt ausprobieren.
  • Oinker: ist eine Plattform, die sich eher eignet, um Inhalte mit Text, Bildern etc. zu veröffentlichen. Das Einführungsvideo zeigt die Möglichkeiten der Plattform. Um dies zu benutzen, muss man angemeldet sein.
  • Smashdocs: ist wie Oinker eher zum Bearbeiten kompletter Texte mit Bildern und mehr Informationen gedacht. Wie bei Word gibt es eine Änderungsverfolgung und anderen Features, die an Textverarbeitungen erinnern. Eine Demo ist nur mit Login verfügbar.
  • CryptPad: legt die Dokumente verschlüsselt ab. Der Schlüssel ist Teil der URL. Das heißt, Personen mit einer korrekten URL bekommen Zugriff auf die Datei. Der Betreiber selbst hat nicht notwendigerweise Zugriff. Testen lässt sich die Software direkt bei CryptPad oder auch beim C3W.

Solltet ihr mehr solche Dienste kennen, schreibt es in die Kommentare.

Neues Theme und aktuelle Software

Kürzlich trafen sich Teile der S9Y-Gemeinde im Linux-Hotel zum S9YCamp. Im Rahmen des Treffens wurde unter anderem eine neue Version der Blogsoftware herausgegeben. Ich habe das mal zum Anlass genommen und die Software auf den aktuellsten Stand gebracht. Ein unerwarteter Nebeneffekt war, dass mein bisher verwendetes Theme nicht mehr verfügbar war. Ich habe mich daher entschieden, zunächst RESY einzusetzen. Falls ihr ein anderes oder besseres Theme kennt, schlagt gern etwas vor. Derzeit bin ich für alle Vorschläge offen. ;-)
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