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Liste von Android-Apps

Bei Jörg sah ich kürzlich eine Liste von Android-Apps, die er verwendet. Solch eine Liste kann eine gute Idee sein, um neue interessante Apps zu finden. Daher habe ich beschlossen, auch eine solche Liste aufzustellen.

Systemfunktionen

Büro

Kommunikation

Multimedia

  • Antennapod: Verwaltung von Podcasts
  • Newpipe: Zugriff auf Youtube, Soundcloud, media.ccc.de und anderes
  • SkyTube: Zugriff auf Youtube
  • VLC: Video- und Musikabspielprogramm
  • Zapp: Streams der öffentlich-rechtlichen Sender anschauen

Sonstiges

Der IFG-Hack des Tages

Die Informationsfreiheitsgesetze sind ein wundervolles Instrument, um öffentliches Handeln transparenter zu machen. Mit einer Anfrage lassen sich verschiedene Informationen beziehen und die Plattform Frag den Staat macht es einfach, solche Anfragen zu stellen. Ein Blick auf die letzten Anfragen ist immer recht interessant.

So stieß ich kürzlich auf eine Anfrage einer Person, die von der TU Dortmund die Kosten für den Einsatz von Zoom und Webex wissen wollte. Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie setzen viele Unternehmen und auch Universitäten auf Videokonferenzen. Zoom und Webex sind zwei solcher Lösungen. Eine Frage nach den Kosten des Einsatzes sollte einfach zu beantworten sein. Jedoch beobachte ich, dass sich viele Stellen schwer tun und versuchen, “Gegenargumente” zu finden.

So war es auch im Fall der TU Dortmund. Zunächst wurde die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Die Person mahnte zweimal eine Antwort an. Schließlich antwortete die Uni, dass sie die Antwort gern als Brief versenden wollen und daher die Adresse benötigen.

Die Angabe einer Adresse ist bei solchen Anfragen in der Regel nicht nötig, da Anfragen von jeder Person gestellt werden können. Die öffentliche Stelle kann einfach auf die E-Mail anworten. Die Uni beharrte jedoch auf der Angabe einer Adresse und so schaltete die Person den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) ein. Der bestätigte, dass Anfrage und Antwort per E-Mai erfolgen müssen. Er schrieb in seiner Antwort auch von Ausnahmen, unter anderem kann bei einer Ablehnung der Anfrage die Adresse erfragt werden. Nach zwei Monaten Wartezeit kam die TU Dortmund dann zu dem Schluss, dass der Bescheid abgelehnt werden soll und fragte wieder nach der Adresse. Nach weiterer Vermittlung durch das LDI NRW schickte die Uni eine kurze Begründung über die Ablehnung. Sie beriefen sich auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 8 IFG NRW.

An der Stelle begann der Antragsteller nun kreativ zu werden. Die Uni bat an, den Bescheid zuzusenden oder vor Ort abzuholen. Natürlich wollte die Person Letzteres, worauf die Uni meinte, dass die Gebäude wegen Corona verschlossen sein. Immerhin wurde eine Terminvereinbarung angeboten. In einer überraschenden Wendung verzichtete der Antragsteller nun auf die Abholung und brachte die DSGVO in Stellung. Der Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO sagt:

Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

Im Rahmen der Anfrage wurden personenbezogene Daten verarbeitet. Insbesondere auf dem Bescheid sollte der Name und ggf. weitere Daten enthalten sein. Damit müsste der Bescheid im Rahmen der Anfrage nach der DSGVO an den Antragsteller geschickt werden.

Im weiteren Verlauf der IFG-Anfrage ist jedoch zu sehen, dass dies die Uni zunächst nicht gemacht hat und die Person das moniert. Es ist also spannend zu beobachten, wie die Anfrage weiter verläuft. Ich halte euch auf dem Laufenden.

DSGVO-Aufwand bei den Aufsichtsbehörden

Ende 2018 veröffentlichte die CNIL einige Statistiken zu deren Arbeitsaufwand durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Ich fragte mich damals, wie das wohl bei den deutschen Aufsichtsbehörden so aussieht. Also fragte ich dort nach.

Ich schickte eine E-Mail an alle 16 Landesbehörden sowie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). In der Mail bat ich um Auskunft, wie viele Datenschutzbeauftragte gemeldet wurden, wieviel Datenschutzpannen bisher gemeldet wurden und wieviel Anfragen insgesamt eingetroffen sind. Wie sahen die Antworten so aus?

Anfragen

Alle Behörden antworteten durch die Bank, dass es einen enormen Anstieg der Anfragen gegeben hat. In einigen Fällen schrieb man von einer Verdrei- bis Vervierfachung der Anfragen. Leider erhielt ich nicht von allen konkrete Zahlen. Legt man die Meldungen mit Zahlen zugrunde, so liegt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen mit mehr als 10.000 Anfragen an der Spitze aller Bundesländer. Dies erscheint auch logisch, da das Bundesland entsprecht groß ist. Auf der anderen Seite sprach die Landesbeauftragte von Bremen von etwa 30 monatlichen Anfragen (ggü. durchschnittlich 18 vor dem Mai 2018). Sachsen als Flächenland meldete mir 776 Anfragen in den sechs Monaten von Mai bis November 2018 zurück. Das entspricht knapp 130 Anfragen pro Monat.

Beschwerden

Leider hatte ich in meiner E-Mail das Wort Anfragen verwendet. Bei der Beantwortung stellte sich heraus, dass zwischen einfachen Anfragen und Beschwerden unterschieden wird. So wurden beim TLfDI 284 Beschwerden angelegt und Hessen verzeichnete über 1200 Beschwerden.

Anzahl der gemeldeten Datenschutzbeauftragten

Mit der DS-GVO sind die Firmen verpflichtet, Datenschutzbeauftragte (DSB) an die Behörden zu melden. Hier interessierte mich, wieviel Meldungen bei den Behörden eingegangen sind. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) meldete bereits im August die Zahl von 10.000. Im benachbarten Baden-Württemberg waren es mit 23.000 mehr als doppelt so viele. Aber auch hier liegt Nordrhein-Westfalen mit 24.800 DSB an der Spitze.

Beim BfDI gingen mit 1270 die wenigsten Meldungen ein. Ich würde vermuten, dass auch da einige fehlgeleitete Meldungen darunter sind. Denn zumeist sollten die Meldungen im jeweiligen Bundesland abgegeben werden. Wie schon bei den Anfragen hat Bremen mit etwas mehr als 1500 die wenigsten Meldungen zu verzeichnen. Schaut man in die anderen Bundesländer so haben das Saarland (knapp 2100) und Sachsen-Anhalt (2100) recht wenige erhalten. Aber auch der Freistaat Thüringen liegt mit ca. 3550 Meldungen weit hinten.

Meldungen zu Datenpannen

Wenn es zu Problemen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, so muss gegenüber den Behörden eine Meldung abgegeben werden. Das heißt, wenn Seiten gehackt, Daten unbefugt gelöscht werden oder es andere Probleme mit der IT-Sicherheit gibt und dabei Risiken für die Menschen entstehen, entsteht eine solche Pflicht. Hier hatte mich interessiert, wieviele Meldungen entstanden sind.

Mit Abstand die meisten Meldungen gingen beim BfDI ein. Dort wurden knapp 4700 Meldungen verzeichnet. Hier wäre eine Übersicht nach einzelnen Bundesländern interessant. Denn vermutlich stammen diese aus dem kompletten Bundesgebiet.

Das BayLDA kommt dann an Platz 2 und hat mit 2005 weniger als die Hälfte der Meldungen des BfDI. Die Anzahl der Meldungen auf Platz 3 (NRW) halbiert sich dann noch einmal (1032). Baden-Württemberg (> 700) und Hessen (640) werden auf die weiteren Plätze verwiesen.

Auf den hinteren Plätzen liegen wiederum Bremen (29), Sachsen-Anhalt (>50), Saarland und Thüringen (<70).

Neben den reinen Zahlen würde mich eine Statistik über die Inhalte der Datenpannen interessieren. Auch fände ich es schön, die Zahl im Verhältnis zu den Firmen im jeweiligen Bundesland auszuwerten.

Sonstiges

Bei den obigen Zahlen fehlen zwei Bundesländer. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern schrieb mir zurück, dass aufgrund des Arbeitsaufkommens eine Antwort nicht möglich sei. Vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhielt ich bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung.

 

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